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836 Stahl und Eisen. Referate und kleinere Mittheilungen. 1. September 1895. bogen, ohne auch hier einen Rifs an der Schweifs stelle zu zeigen. Nr. 2 Probestück mit 3,25% Ni und 0,16% C verhielt sich in gleicher Weise wie Nr. 1. Nr. 3 Probestück mit 3,40% Ni und 0,31% C liefs sich ebenfalls vollkommen schweifsen und zeigte bei den Biegeproben, welche wie bei Nr. 1 ausgeführt wurden, nicht einmal einen Rifs. Nr. 4 Probestück mit 2,62% Ni und 0,19% C verhielt sich gleichfalls genau wie 1 und 2. Nr. 5 Probestück mit 3,20% Ni und 0,54% C war etwas schwerer schweifsbar, liefs sich aber noch vollkommen schweifsen, ohne bei den nachfolgenden Biegeproben Risse zu zeigen. Nr. 6 Probestück mit 3,10% Ni und 0,96% C zeigte sich in der Bearbeitnng wie Werkzeugstahl, bei den Kalt- und Warmbiege-Proben aber keine Risse. Nr. 7 Probe stück mit 4,95% Ni und 0,51% C verarbeitete sich wie Nr. 5, die Schweifsung gelang vollkommen gut und hielt sich. Im allgemeinen beeinflufst der Nickelgehalt die Schweifsbarkeit nicht; der Nickelstahl mufs wie anderer Stahl behandelt werden, d. h. bei gröfserem Kohlenstoffgehalt mufs gröfsere Vorsicht angewendet werden. (The Engineering and Mining Journal). Sensenmarkenzwang in Oesterreich. Das Ergehnifs der Enquete, welche im vorigen Jahr zur Berathung der Sensenmarkenfrage in Oester reich angestellt worden ist, ist die nachstehend ab gedruckte Verordnung des Handelsministeriums vom 15. Juli d. J.: 1. Sensen, Sicheln und Strohmesser im fertigen oder unfertigen Zustande dürfen nicht eher in Ver kehr gesetzt werden, dafs heifst die am Standorte des Unternehmens gelegenen und zu demselben ge hörigen Erzeugungs- und Aufbewahrungsstätten nicht eher verlassen, bevor sie mit einer im Sinne des Ge setzes vom 6. Januar 1890 (R.-G.-Bl. Nr. 19) registrirten Marke nach Mafsgabe der nachstehenden Bestimmungen versehen worden sind. 2. Jede Sense, Sichel und jedes Strohmesser darf nur mit einer einzigen Fabricationsmarke versehen werden, die für das Unternehmen, in welchem diese Waare erzeugt wurde, registrirt sein mufs und mit der die Waare sodann in den Handel zu kommen bestimmt ist. 3. Diese Fabricationsmarke ist auf die Waare im glühenden Zustande derselben vor ihrer Härtung mit entsprechender, eine nachträgliche Ummärkung aus- schliefsender Deutlichkeit, in einer in der Sensen-, Sichel- und Strohmesser - Industrie herkömmlichen Gröfse und auf jener Stelle der Waare aufzuschlagen oder aufzuprägen, an welcher die Märkung je nach der für das Absatzgebiet bestimmten Faon der Waare allgemein üblich ist. 4. Die von den Erzeugern neben ihrer Fabrications marke allfällig gebrauchten Namen, Firmen, Wappen, Auszeichnungen, Etablissementsbezeichnungen, In nungszeichnungen und Qualitätsbezeichnungen (Bei schläge) sind den Waaren in derselben Weise wie die registrirte Fabricationsmarke aufzuschlagen oder auf zuprägen. 5. Neben der vorschriftsmäfsig aufgeschlagenen oder aufgeprägten Fabricationsmarke ist die Anbringung von Etiquetten, Aufschriften und sonstigen Ausstat tungen auf Sensen, Sicheln und Strohmessern nur dann gestattet, wenn hierdurch die Fabricationsmarke nicht verdeckt und die Herkunft der Waare aus ihrer Erzeugungsstätte für den Käufer nicht verschleiert wird 6. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem Tage ihrer Kundmachung in Kraft. Hervorgegangen ist diese Verordnung auf Wunsch der österr. Fabricantenkreise selbst; der Einzige, der Widerspruch erhob, war u. W. Central-Director Wittgenstein. G0 jähriges Dienstjubiläum des Generals v. Stosch. Der Staatsminister, General und Admiral Albrecht v. Stosch feierte auf seinem Landgute bei Oestrich im Rheingau sein 60jähriges Dienstjubiläum als Of fizier im engeren Kreise. Se. Majestät der Kaiser erfreute den Jubilar durch folgendes Telegramm: »Den heutigen Tag, an welchem Sie vor 60 Jahren Ihre militärische Laufbahn begonnen haben, will ich nicht vorübergehen lassen, ohne Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche auszu sprechen und Sie meines fortgesetzten Wohlwollens zu versichern. Wilhelm.“ Aufserdem liefen viele andere Telegramme und Glückwunschschreiben ein, unter anderen von Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich, dem General oberst v. Loe, vom Admiral Knorr, dem Kriegs minister General Bronsart v. Schellendorff, dem General v. Hahnke u. s. w. Eine besondere Ehrung hatte eine gröfsere Zahl der hervorragendsten deutschen Industriellen dem hochverdienten Mann bereitet. Gegen 1 Uhr trafen die HH. Commerzienrath H. Lueg (in Firma Haniel & Lueg), Geh. Rath Jencke (Vorsitzender des Directoriums der Kruppschen Werke), Director Bach meier (in Firma Schwarzkopf-Berlin) ein und über reichten im Auftrage der deutschen Industriellen eine von einem prachtvollen Aquarell von Joh. Gehrts- Düsseldorf begleitete, kunstvoll hergestellte Glück wunschadresse. Letztere lautet: »Eure Excellenz vollenden mit dem heutigen Tage einen Zeitraum von sechszig Jahren reichgesegneten Wirkens, welcher mit dem Eintritt in die Armee als Offizier begann, und gestatten sich die ergebenst Unterzeichneten, zu diesem ehrenvollen Erinnerungs tage Eurer Excellenz ihre ehrerbietigsten Glückwünsche darzubringen. Eure Excellenz haben an der Spitze der Kaiser lichen Admiralität dem deutschen Schiff- und Ma schinenbau neue Bahnen eröffnet, dem deutschen Kohlenbergbau den Wettbewerb mit dem Auslande eröffnet und damit dieses Gewerbe einer Entfaltung entgegengeführt, welche auf die gesammte deutsche Industrie befruchtend eingewirkt hat. Eurer Excellenz für all diese Verdienste tiefgefühlten Dank darzu bringen, ist der deutschen Industrie steter Herzens wunsch; am heutigen Tage verleihen sie ihm Ausdruck mit der Versicherung, dafs Eurer Excellenz Name mit dem Aufschwingen des gewerblichen Lebens im Deutschen Reiche unlöslich verknüpft bleiben wird.“ Unterzeichnet war diese Adresse von dem Verein deutscher Eisenhüttenleute, dem Verein deutscher Maschinenbau-Anstalten, dem Verein zur Wahrung der bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund und etwa 60 der angesehensten Firmen des deutschen Maschinen- und Schiffbaues. Der Jubilar antwortete, nach dem »Rheinischen Gurier“, nach Ueberreichung der Adresse: »Herzlichen Dank für Ihre freundlichen Worte: Ich darf ja stolz darauf sein, dafs Sie nach so langen Jahren noch meines damaligen Verhaltens gegenüber der Industrie gedenken. Doch habe ich ja nur meiner Pflicht genügt. Sollte die Marine eine zu allen Zeiten zuverlässige Wehr Deutschlands sein, so mufste sie in der Herstellung ihrer Waffen und Schiffe unab hängig vom Auslande sein, so mufste auch in Friedens zeiten alle Waare der Erde zum Felde ihrer Thätigkeit werden. Dies letztere war aber nur möglich, wenn