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1. Beiblatt z« Rümmer 113. Der Sächsische Erzähler Donueratag, de» 17. Mai 1934 Sächsischer Landwirtschaftlicher Genoffenschaftslag en. Dresden, 17. Mai. Unter außerordentlich starker Be teiligung hielt der Verband der landwirtschaftlichen Genos senschaften im Freistaat Sachsen gestern seinen 44. Der- bandstag ab. Der riesige Zustrom war der sichtbare Beweis dgflir, daß die sächsischen Bauern geschlossen hinter dem Ge- nossenschaftstzedanken und dem Reichsnährstand stehen. Landeshauptabteilungsleiter HI Verbandsdirektor Röß ler eröffnete «den 1. sächsischen Genossenschaft»^ und be grüßte die Erschienenen auf das herzlichste, vor allem auch die Vertreter der Behörden und der befreundeten Organisatio nen. Die gewaltige Versammlung, die in der Geschichte des sächs. Genossenschaftswesens noch nicht zu verzeichnen ge wesen sei, bedeute einen Beweis dafür, daß die sächsischen Bauern treu und geschlossen hinter den Genossenschaften stehen. Nunmehr nahm Lan-esbauernführer Körner, dem beim Erscheinen am Rednerpult lebhafter Beifall ent gegenklang, das Wort. Er sprach dem Verbandsdirektor Rößler den Dank dafür aus, daß er in den Uebergangs- zeiten des vorigen Jahres den Verband der landwirtschaft lichen Genossenschaften über alle Klippen hinweg in den neuen Staat hineingefchifft habe. Er habe den Pg. Rößler um so lieber mit dieser Aufgabe betraut, als er wußte, daß dieser selbst über ein Jahrzehnt in der Praxis gestanden und sich große Erfahrungen gesammelt habe. Lobend sei anzu erkennen, daß sämtliche Genossenschaften draußen im Lande die Zeichen der Zeit richtig verstanden und fleißig mitgearbeitet hätten an der Umgestaltung des Ge nossenschaftswesens, das in den vergangenen 15 Jahren an dieser oder jener Ecke etwas gelitten habe. Schäden seien durch diese Umorganisation' nicht aufgetreten. Der genossenschaftliche Gedanke sei gewachsen, selbst wenn manchmal mit rauher Hand eingegriffen werden mußte. Er bitte, diese straffere Organisation, die noch weiter fortgesetzt werden müsse, nicht als einen Druck anzusehen. Hoffentlich seien alle mit dem neuen Geiste zufrieden und das Genossenschaftswesen entwickle sich so weiter, wie es sich in der heutigen imposanten Versammlung zeige. Die veran stalteten Schulungskurse, die noch weiter fortgesetzt würden, sollten dazu dienen, daß sich die Arbeiten noch rei bungsloser gestalteten. Diese Kurse hätten nicht den Zweck, gewissermaßen den alten Geist des Genossenschaftswesens weiter auszubauen, nämlich daß die Genossenschaften ein Kampfinstrument gegenüber dem Handel seien. Das sei viel leicht vor 50 Jahren gegeben gewesen. Heute, wo Landwirtschaft und Handel als gleichberech tigte Partner im Reichsnährstand organisiert seien, Müßten sie nebeneinander existieren als Diener am Bauernstand überhaupt. Man dürfe nicht Kraft vergeuden, indem man sich gegensei tig zerfleische. Der Dienst am Bauernstände und damit am ganzen deutschen Volk sei eine große, hohe, heilige Aufgabe. Der Bauer habe bisher einen geringen Prozentsatz von dem bekommen, was der Städter habe bezahlen müssen. Den Weg vom Erzeuger zum Verbraucher zu verkürzen und es zu ermöglichen, daß der Bauer mehr bekomme, der Der-, braucher aber nicht mehr zu bezahlen brauche, sei die große Aufgabe, die es zu lösen gelte. Sie könne nur gelöst wer den, wenn alle fleißig mitarbeiteten in dem Geiste, in dem die Zentrale tätig sei. . Der Redner dankte nochmals dem Pg. Rößler und rief den Versammelten zu: Ich wünsche Ihnen bessere Zeiten für Ihre Betriebe, daß Einnahmen und'Ausgaben sich ausgleichen; Zeiten, in denen Handel und Genossenschaften Diener des Bauern sind als Nährstand, der die Aufgabe hat, die Nahrungsmittel zu schaffen, welche für das deutsche Volk nötig sind. (Lebhafter Beifall) Darauf erstattete der Landeshauptabteilungsleiter lll, Verbandsdirektor Rößler, den Jahresbericht, nachdem er dem Landesbauernführer treue Mitarbeit ver sichert hatte. Im vergangenen Jahr erfuhr die Organisation des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens eine grund legende Aenderung durch die 2. Verordnung über den vor läufigen Aufbau des Reichsnährstandes. Heute steht in dem Selbstverwaltungskörper der landwirtschaftlichen Genossenschaften ein Organismus zur Verfügung, der die beste Grundlage für die Durchführung nationalsozialistischer Wirtschaftsideen bietet. Die Anforderungen, die ganz be ¬ sonders an die Verwaltungsorgane der Genossenschaften ge stellt werden müssen, sind nicht gering. Verantwortungsgefühl und PfNchtbewußlseln, gepaart mit der notwendigen Sachkenntnis, ind die ersten Voraussetzungen, die von jedem Mitglied der Genossen schaft gefordert werden müs Aus diesem Grunde sind im Einverständnis mit dem Lan desbauernführer mit Unterstützung des Schulungsamtes der Landesbauernschaft die schon vom Landesbauernführer er wähnten Vortragsveranstaltungen für Vor stands- und Aufsichtsratsmitglieder abgehalten worden, in denen neben Referaten über nationalsozialistische Agrarpoli tik ganz besonders fachliche Fragen behandelt wurden. Die Kurse sollen im Lause dieses Sommers auf die Schulung der hauptamtlich und nebenamtlich tätigen Geschäftsführer aus gedehnt werden. Es ist anzustreben, daßalleBeamten und Angestellten innerhalb des Genossenschafts wesens dem Bauernstande entstammen, zum mindesten aber Kinder des Dorfes sind und bäuerlich denken und füh len können. Die Arbeit der Hauptabteilung lll bezog sich im vergan genen Jahre im Anschluß an die Machtübernahme auf eine Sichtung und Prüfung des in personeller und orga nisatorischer Hinsicht Vorhandenen. Vas Revisionswesen wurde ausgebaut. Zur besseren Beobachtung der Genossenschaften wurde das Verbändsgebiet in 5 Bezirke aufgeteilt, mit deren Betreu ung jeweils ein für mehrere Jayr« bestimmter Revisor be auftragt wurde. Treu ihrem Wahlspruch: „Einer für alle, alle für einen" haben die Genossenschaften ihre Aufgabe darin gesehen, den Bauer so lange als möglich über Wasser zu halten. Es darf daher mit einer gewissen stolzen Berechtigung fest gestellt werden, daß nicht zuletzt die landwirtschaftlichen Ge nossenschaften es waren, welche es dem Bauer ermöglichten, in den ungeschmälerten Besitz seines Erbhofes zu kommen. Das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen stellt in seiner Vielseitigkeit ein außerordentlich wirksames Mittel für die Selbstbehauptung des Bauern dar. Die land wirtschaftlichen Kreditgenossenschaften sind zur Verbreitung des Spargedankens auf dem Lande und zur Versorgung des Bauern mit billigen Betriebskrediten unersetzlich. Die Tatsache, daß dem letzten Kreditnehmer von den Genossen schaften unter Wegfall jeglicher Provision und sonstiger Ne benspesen nür 6 Prozent berechnet werden, ist ein schlagen der Beweis dafür, daß das genossenschaftliche Geldgeschäft durchaus eine nationalsozialistische Wirtschaftsführung er möglicht. welkere Ainssenkungen werden angeslrebt. Von vornherein haben sich die Spar- und Darlehnskassen die Pflege des Personalkredites zur Aufgabe gestellt. Wenn das Erbhofgesetz endgültig die Beleihung von Grund und Boden des deutschen Bauern unmöglich macht, so kommt auch hierdurch wieder die Wichtigkeit der Spar- und Dar lehnskassen zum Ausdruck. Um dem Bauern die Sicher- stellung der Berufsausbildung seiner nachgs- borenen Kinder zu erleichtern, hat die Reichshauptabteilung lll das Erbhofsparbuch herausgebracht. Das Erbhof sparbuch wurde in allen Kreisen der Erbhofbauern dankbar begrüßt. Das genossenschafkliche Warengeschäft verdient einer ganz besonderen Betrachtung unterzogen zu werden. Auf dem Gebiet der Sortenvereinheitlichung, der Fütterung und Düngung haben die Genossenschaften Er sprießliches geleistet. Da eine restlose Einbeziehung aller Wirtschaftsgruppen in den Reichsnährstand erst allmählich möglich war, ergaben sich bei der Verwertung der Getreide ernte anfangs zum Teil gewisse Schwierigkeiten. Uneigen nützig haben die landwirtschaftlichen Genossenschaften das ihnen angelieferte Getreide ausgenommen, so daß die größe ren und mittleren Genossenschaften zeitweise über unverhält nismäßig große Lagerbestände verfügten, die sie nur mit Verlust absetzen konnten. Der Zusammenschluß von Mllcherzeugern in Genossenschaftsmolkereien bietet die Möglichkeit zu einer gutenVer Wertung der Milch, die nur auf dem Wege der Qualitätsverbesserung zu erreichen ist. Wenn die Genossenschaftsmölkereien bisher dem Revisionsverband angeschlossen und durch einen Molkereiinstruktor betreut waren, so sind sie im Züge des Neubaues der Milchwirtschaft nunmehr auch dem Milchwirtschaftsverband Abteilung IV unterstellt. Für die Neuordnung der Cier-Be- örnblMnW li elim stlWtzev W. Riedergebrannl« Häuser in dem Dorf Poppenrolh, da« darch «tuen Riesen- brand drei Merteln in Asch« gelegt wurde. All« Losch»,»such« blieben er solalo«, da Wassermangel und Sturm dl« Ausdehnung de« Feuer« beaänstiaten. So verloren 100 Einwohner ihr Obdach. wirtschaftung ist in der Eier-Absaß-Zentrale für den Freistaat Sachsen e. G. m. b. H. die entsprechende Zentral stelle geschaffen. (Beifall.) Die genossenschaftliche Biehoerwertung wird in Sachsen insofern auf eine andere Grundlage gestellt, als die Viehzentrale landwirtschaftlicher Genossenschaften zu Dres den e. G. m. b. H. mit der Hauptviehverwertung Halle verschmolzen werden soll. Reichshauptabteilungsleiter lll, Trumpf, zeichnete in großen Zügen die Wesensgleichheit zwischen Nationalsozia lismus und dem Genossenschaftsgedanken. Beiden ist der Grundsatz gemeinsam: Alle für einen, einer für alle! Gerade die neue Regelung des Agrarmarktes stellt der Genossen schaftsorganisation große Aufgaben. Zuletzt behandelte Ministerialdirektor Dr. Moritz vom Reichsernährungsministerium einige Fragen der Getreide wirtschaft, nachdem er der Versammlung die Grüße de» Reichsbauernführers DarrS überreicht hatte. Das Festpreis system für Getreide habe sich voll bewährt. Nur dadurch sei eine Preiskatastrophe nach der vorigen Rekordernte verhütet worden. Etwaigen Schwierigkeiten werde durch eine wei tere Vervollkommnung des Festpreissystems abzuhelfen sein. Im übrigen sei das Festpreissystem ein voller Erfolg, er möglicht durch die große Autorität der Reichsregierung. Der Redner schloß mit der Versicherung, daß im Reicheernäh rungsministerium mit nationalsozialistischem Schwung daran gearbeitet werde, das zu verbessern, was noch der Besserung bedürfe. Mit einem dreifachen Sieg-Heil auf den Kanzler und den Reichsbauernführer fand die Kundgebung ihr Ende. Das deutsche Theatergeseh. Das Theater hat die Aufgabe der nationalen Erziehung. Berlin. 15. Mai. Das Theateraesetz stellt in der Reihe der kulturpolitischen Großtaten nicht nur einen wichtigen Markstein, sondern auch zugleich eine Neuschöpfung gegenüber dem bisherigen Zustand dar. Der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Theatern kommt durch das neue Gesetz in Fortfall. Der bisherigen Buntscheckig- keit des Rechts ist durch das neue Gesetz em Ende gemacht und das vielgestaltige Recht durch ein einheitliches Theater recht abgelöst worden, das unter vollkommen neuen Ge sichtspunkten steht. Der Gesetzgeber lehnk es ab. das Theater als einen L r - werb zu behandeln. Er behandelt es vielmehr ohne Unter schied von privaten. Staats- oder Landestheatern als eine Einheit, als eine Aufgabe der großen nationalen Erzie hung und Führung. Für ihn handelt es sich um eine der großen Anstalten des öffentlichen Lebens, von der aus mit ungeheurer Gewalt auf die Seele der Nation eingewirkt wird. An Stelle des Gewerbe- und Gemeinderechks ist ein große«, einheitliches Theaterrecht, ein Kunst recht ge schaffen. - Es ist so aufgebaut, daß die deutschen Theater ohne Unterschied zusammengefaßt sind zur Erfüllung ihrer öffent lichen Aufgabe unter Führung des Propagandaministe riums. Sie sind beschränkt auf das, was der Minister für Volksaufklärung und Propaganda sich ausbedingen muß, um das Theater seiner nationalen Aufgabe zuzuführen und ihm in künstlerischer und wirtschaftlicher Beziehung die Zu kunft zu erschließen. Es ist im Gesetz daran festgehalten worden, daß an der künstlerischen Freiheit nichts geändert wird. In den einleitenden Bestimmungen heißt es, daß die Führung des Theaters Sache des Theaterveranstalters ist, der nach bester künstlerischer und sittlicher Ueberzeugung im Bewußt sein nationaler Verantwortung das Unternehmen zu führen hat. Das künstlerische und sonstige Personal des Theaters ist zur treuen Gefolgschaft des Thcaterveranstalters ver pflichtet. Drei Paragraphen befassen sich mit den Befugnissen, die dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda übertragen worden sind. Zunächst ist es das Rechtder Zulassung für den einzelnen Theaterveranstalter. Das gilt sinngemäß nur für den privaten Veranstalter. In dieser Beziehung wird auch näher umrissen, für wen das Gesetz Anwendung findet, nämlich nur für Oper, Schauspiel und Operette, und es heißt dann weiter, daß es für solche Thea ter Geltung hat, die für den allgemeinen Besuch bestimmt sind. Wenn also ein Verein Bühnenunternehmen ver anstaltet, die für den allgemeinen Besuch freigegeben sind, fällt dieses Unternehmen ebenfalls unter den Begriff des Theaters. Das Erfordernis einer besonderen Zulassung gilt aber nur für neue Theateroeranstalter. Wer also jetzt die Zulassung besitzt, braucht sie nicht anzufordern. Allerdings kann die Zulassung entzogen werden, wenn der Theaterveranstalter nicht die Bedingungen der Zuverlässig keit, der Eignung und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besitzt. Dem Minister wird endlich das Bestätigungsrecht für die künstlerisch leitenden Personen (Bühnenleiter, In tendanten, Theaterdirektoren, erste Kapellmeister und Ober spielleiter) übertragen. Die vorhandenen künstlerischen Leiter brauchen nicht bestätigt zu werden, aber auch hier kann die Tätigkeit untersagt werden, wenn mangelnde Zu verlässigkeit und Eignung vorliegen. Dem Propagandaministerium ist die Befugnis erteilt, die Aufführung bestimmter Stücke zu untersagen oder auch zuverlangen. Der Minister hat das Recht, die Aufführung bestimmter Stücke zu verlangen, wenn es billi- gerweise dem Unternehmer zugemutet werden kann. Des weiteren sind im Gesetz besondere Schutzvorschristen wirtschaftlicher Art beschlossen worden. Don Wichtigkeit ist die Vorschrift, daß die Theaterkammer als die ständi sche Vertretung berufen ist. Alle in den Theatern der Län der und Gemeinden tätigen Künstler gehören kraft Gesetzes der Theaterkammer an. Durch Ergänzungsgesetz zum Reichs- kulturkammergesetz ist für die Anstalten der bildenden Kunst und Musik das gleiche vorgeschrieben. Der Minister kann auch seiner Aufsicht Vereinigungen von Theaterbesuchern und solche Vereinigungen, die nicht öffentliche Theaterauf- führungen veranstalten, unterstellen. Ferner ist dem Minister das Recht zur Beaufsichtigung des Handels mit Lheatereintrittskarten übertragen worden. Die Polizeizu-