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ersten Anfang unserer Societät mit unermüdeten Fleiß an die Hand ge gangen , des ganhen Wercks kundig ist, und durch seine gehaltene gu te Ordnung hinlängliche Proben seiner Treue und Redlichkeit abgelegek, dazu erwählet, welcher uns alles gehörig fürtragen, auch unter unserer vireüion und Unterschrifft derer Kecsptions-Scheine nach seiner ihm des halb ertheilten inssruHion alles erforderliche besorgen wird. Dieses ha ben wir an dem vorm Jahre gehaltenen Haupt-convent denen damahls anwesenden Herrn Interessenten öffentlich vorgelesen, und halten es vor nöthig, sammtlichen klemdris hierdurch bekannt zu machen. 2.) Es sind auch sseccptions-Scheine sowohl derer xiembrorum, welche aus der n.tm in die i.ste cksse eingerücket, als auch derer, so von denen Lx- ^eLlänten zur würrklichen ?ereex>tion gelanget, zu ügniren rückständig; Weilen es aber wider Ordnung läufft, daß bey einem sich ereignenden Sterbe.Fall auf Einsendung eines keceptions-Scheines aus der Htm Llssie das 8ene6cium der I.sten Llgsle, so auch eines LxpeÜLnten-Schei nes das Leneüeium der Ii.ten Liesse soll ausgezahlet werden: So wer den Jnnhabere dieser, anermahnet, selbige, bey Verlust des erlangten Le- neticü, sowohl vorjetzo als auch inskünfftige baldigst zur Signatur einzusenden. Z.) Ueberdiß werden die auswärtigen Herren Interessenten ersuchet, ihre xi»n- ästsrios, deren einige sich beschweret, mit dem gehörigen Verlag zu ver sehen , weiln die LoIIcÄion derer kunersl-Gelder nach Anmeldung eines Sterbe-Falls sogleich, und derer Wittwen-Gelder 8. Tage vor den 'Termin befolget, und kein Rückstand angenommen wird. Widrigen, falls sie auf die unter den xxxi.sien ^rt. befindlichen d^vw neuen Ab drucks verwiesen werden, und sich es selbst, wo bey Unterlassung dessen, die Lxclullon erfolget, zu zuschreiben haben. OireÄore8, des Ober-Lausihischen Versorgungs Mittels.