Die in dem Marggraffthum Ober-Lausitz bedachtsam errichtete Vereinigung oder das Ober-Lausitzische Versorgungs-Mittel vor Wittwen und Waysen und dessen Verbindung, Grund-Regeln
Titel
Die in dem Marggraffthum Ober-Lausitz bedachtsam errichtete Vereinigung oder das Ober-Lausitzische Versorgungs-Mittel vor Wittwen und Waysen und dessen Verbindung, Grund-Regeln
on zum jährlichen Lonveut. auch so lange bey feiuewiMohiverhaiten in dieser kunLUon stehen bleibet, vor Lie ^ynvyo4tchn prm jährlichen Haupt-Lonventc jedesmahl Zwey Rthl. Lassa gereichet, und in Rechnung als xssllrlich Verschrieben werden. ^KI-. XX!V. . Verwah- 3" derer eingesamml^ten Gelder Verwahrung und Aufbehal- rwm derer tung verer Owittungen, Legitimationen, Rechnungen und andern Do- Gokder cumcnte, soll eine eiserne Lasse nut drey äiverü'n Schlössern angefchaf- Rechnünc'e b'k werden, welche jederzeit bey einem derer Herren vil-cLieurs, und Ooeumcn- zwar vermahlen bey te, ingleiche Herr Friedrich Gottlob Rießneril/ die Rech- Vas Nechnungs-Merck der Zeit übernommen, gelassen wird, je- nungsnw- jetzigen Herren Dir-etlcurs als ihren 8ucce8loribus ^'"^""s'lediglich frey gestellet bleiben, wie sie sich wegen der ^kernining, thcils sen«-. Führung der Rechnung, theils in Ein-Laslir- und Wieder-Aus zahlung derer Gelder, unter einander vergleichen wollen. Von denen zu vorgedachter Lasle gehörigen drey Schlüsseln, wird einen, jeden in Budißin wohnenden Herrn HireQe^ einer anvertrauet; daher» auch so wohl die jetzigen als zukünftigen Herren vii-cLieurs allein in boliclum vpr alle zur-L«sl'c gehörige Baarschaft und Documenta zu haften ver-ü Kunden sind. Und ist denen Herren DireLtcurs, Vorstehern und De- xutirten ausdrücklich Vorbehalten, nach Belieben richtige Lassen Rech- nungs-LxtraLke vom Herrn Rechnungs-Führer jedesmahl zu begeh ren^ auch die vorrächigen Gelder bey Üebergabe der Rechnung zu Überzehlen. Fürnehmlich hat derselbe über Einnahme und Ausgabe- ein ordentlich Manual zu halten, und solches alljährlich Vierzehn Tage vor Fertigung derer Jahres-Rechnungen abzuschliessen. Diese Rech nung übergiebt sodann jedesmahliger Herr Rechnungs-Führer denen übrigen Herren Direkkeurs, Vier Wochen vor dem Lonvente. zu un tersuchen, weiche auch von denen Herren Vorstehern und Deputirten, ingleichen einigen Mit-Gliedern, durch ihre Unterschrift als richtig agnolciret und juüiüciret, sodann aber dem Herrn Rechnungs-Führer wieder zurück gegeben, und bey der Lasse verwahrlich beygeleget wird.