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5 0 5 5 in 0 o s ö !5 »0 Bezugs-Preis Mr » » v«»ru »«eck «N— »rt^r «nd Svediieur, i»«I Itrl'ch l,» H«u« ,«brach«: SU L.lv^p »ier«i>ädr> ve« uitter» Filiale» ». La» aatzmetielle» «b,rd»li» 7L ch »»nett. L.LL , rn«>l»d«l. v«rch »», V»tt: Leuna»»»», uu» der ba»«cha« Lalaaia» »irneliLvr«. U.X ^U. „El. 1Üi« auljchl. Pofttxlirllakld Zern« in Bei-««», ltaemarl, »en lonaullaale«. Jlalien. Luieindurg. Niederlande, »iov- weae» Ö«7lrrr«ich Ungarn, Aukland, e-a>wed«n, SLivel, ». Span,«». In allen übrigen Liaarra anr dieev durch »la lAexdtiltueU« da« Bla«««« rrdt-ttich. Da« v«pvqr, Tageblatt erl«de««i «mal ltgUch. Lann. n Aeirriaa« »in n>argen». Ldoane »»i-Lnnab»«! Augu«l»avl,tz bei unieren Trägern, Filiale», Spedileure« und Lnaatzmellellen. »vivle LollLmiern anb Brieltrtgern. Llntalaerlaol.v'«'» »er Marge», autgad« TV der r dend o»aad» »rdattlan an» VelchättlkeL« Zatzanniegast« gerncheechrr! l4rÄL l«SU^ l4«L UtMgcrTagMM Hanvelszeitung. Amtsblatt des Rates und des Nolizeiamtes der Stadt Leipzig. Anzeigen-Preis Mr 8nl«r»i« an« Ileinvg and Umgebung bl« Sgr>ou len, bl) mi» breit» LettttrN- 2d ch. di» 74 mm drett« A«klamr»«>l» I da» »uawarrr X) Aellame» t.Li Inirrai» oa» «ebbrnen m gm'limen Teil du 7« mm beeil» vettigett» M >«ildätt»anie<aeii mn p aVvur>cdr>ilea and l» »er Lbendau.gad« >ui t-reii» «rtzadl. Aadatt nach Taril. Beilagegebüdr b uv o. Dauieno «xkl. Lostgevulir. ^everrerlke Luirräa» känneu nichi gurült. gezogen werden. Tiür au» uncheinrn an b«ttminr«n Lagen und Lliven wird lerne Uiarantt» udrrnommea. Lnaeigen-Lanahmei Luguilulvlatz 8, bei «tunlichen Filialen u. allen Annonce»- Etbedikionen »e, Za. und eluSlandc». cha^r-»«!««>, ^eel»«> Larl Du»L«, yeiing» Baur tzasbiich. daadlun« llutzoieftian» IU lDel vdo» Vl. Ar «litt-, Hauvl-iTilrale Lreadr« kaellr »e 4.1 iLelerdoa AXil». Nr. 21. Sonnsdrnü, ücn 21. Januar ISll. 105. Ishrgsng. Dss Wichtigste. * Der Reichstag setzte am Freitag diezweite Lesung des Wertzuwachs st euergesetzes fort. lS. Reichtagsber.) * Der Studenten st reif an der Techni. schen Hochschule in Hannover dauert an. Die Akademiker beschlossen, der Kaisergeburtstags feier fernzubleibcn. lS. den bes. Art.) * In Kiel fand eine erhebende Leichenfeier fürdie Hpfer des „17. 3" statt. (S. Tageschr.) * In London tagt gegenwärtig eine van der eng lischen Regierung einberusene Konferenz zur Bekämpfung der Schlafkrankheit. (S. Ausl.) * Der Aufstand in der türkischen Provinz Pein en nimmt immer größeren Umfang an (S. Ausl, und Letzte Dep ) * Auf der Grube „Casimir" an der schlesischen Grenze sind bei einem Grubenbrand über vier- zig Bergleute in den Flammen umgekom- msn. (S. Tageschr.) * Look setzt den wahrheitsgetreuen Bericht über seine Nordpolreise in den „Politiken" sort. i'S. Feuill.) Dallwitz. Dieweilen Herr von Bethmann Hollweg auch am dritten Tage der Etatsberatung nicht im preußischen Abgeordnetenhause erschienen war — er fuhr zu Hof nach Springe —. hat sein Gehilfe und persönlicher Freund, der neue Mi nister des Innern, Herr von Dallwitz, endgültig seine Physiognomie entschleiert. Herr von Dallwitz, der Kanalrebell von altem Schrot und Korn, wurde vom Ministerpräsidenten ins Ministerium geholt, damit dieses mit dem „Rechtsnationalliberalen" Lcntze und dem Na tionalkatholiken Freiherrn von Schorlemer „homogen" werden sollte. Ist es Zufall, daß just dem Manne mit der hyper konservativen Vergangenheit das Minister portefeuille anvertraut wurde, das so recht eigentlich politisch ist? Der Finanzminister soll vor allem ein tüchtiger Fachmann sein' auf seinem Posten kann also, solange er sich auf diese Aufgabe beschränkt (was in Preußen durch aus nicht immer der Fall gewesen ist), auch ein Nationalliberaler, der politisch nicht hervortrat, geduldet werden; so gut, wie der Zentrums gegner Freiherr von Schorlemer, Sohn des Bauernkönigs, im Landwirtschastsministerium, zumal er den Vorzug hat, Katholik zu sein und also vom Zentrum nicht kulturkämpserischer Gelüste geziehen werden kann. Ins Ministe rium des Innern hinein paßt dagegen der „Kanalrebell". Es ist eine parteipolitische Beschränktheit, eine gut oder schlecht deutsche freilich, die im politischen Gegner ausschließlich den Gegner sehen kann. Daß Herr von Dallwitz ein Mann mit hyperkonservativer Vergangenheit ist, würde uns an sich wichtiger sein mit Rücksicht auf den Berufenden als auf den Berufenen. Auch Bis marck war ja einst ein Krautjunker extremster Sorte. Wenn Herr von Dallwitz auf seinem Ministerposten im kleinen die gleiche Entwicke lung zeigen sollte, die Herr von Bismarck ihm vor fünfzig Jahren im großen vorgemacht hat, wäre das erfreulich. Aber wir müssen bekennen, daß wir nach seinen beiden Reden im Abgeord netenhause zwar die Ähnlichkeit mit dem Ab geordneten von Bismarck durchaus, die mit dem Staatsmann Bismarck hingegen durchaus noch nicht zu erkennen vermögen. Nicht an des Ministers Ausführungen über Moabit denken wirhierallein. Herr von Dallwitz hätte, auch den maßlosen sozialdemokratischen Polizeihetzen gegenüber, zurückhaltender bleiben müssen. Der Tadel für die einzelnen Aus schreitungen der Schutzmannschaft fiel gegenüber dem Lobe an deren Eros, so berechtigt dies Lob auch war, gar zu leicht aus. Und daß der Minister sich mit der tatenlosen Haltung der Schutzmannschaft in den ersten Tagen und mit ihrem scharfen DorgLhen in den letzten Tagen in gleicher Weise einverstanden erklärte, will uns nicht recht in den Kopf. Wir dächten: ent weder — oder. Aber die Ausführungen des Ministers zum Thema Moabit haben kundige nicht so sehr enttäuscht, wie die weiteren Aus lassungen zu anderen Themen. Man muß über ein nicht geringes Maß von Bescheidenheit verfügen, wenn man sich als Liberaler mit jenen Ausführungen in der Sonnabendrede des Ministers zufrieden gibt. Das Gesetz über die Feuerbestattung ist aus gearbeitet. Wann wird's aber dem Landtag zu gehen? Mit welcher Energie wird es vertreten werden? Die Wahl re form —ist inopportun. Grund: die Parteien haben sich seit dem Vorjahr nicht geändert. Ein weislicher Grund. Und aber über ein Jahr werden sie sich geändert haben? Dann werden die Konservativen für die Neu einteilung der Wahlkreise, für geheime und direkte Wahl, das Zentrum für die Drittclung im Wahlkreise, Sozialdemokratie und Fortschritt für ein abgestuftes Wahlrecht eintreten? Mit dem Grunde, die Parteien seien die alten ge blieben, läßt sich jede große Reform bis zu einem Zeitpunkt hinausschieben, der mit dem Nimmermehrstag und den tzaiouckis zraeci; zu sammenfällt. Ist es Sache der Regierung, mit der wichtigsten Reformaufgabe zu warten, bis eines schönen Tages wieder friedlich die Rehe bei den Tigern äsen werden? „Mit dem Strom und vor dem Winde!" So sollte allein die Losung lauten. Eine Staats regierung dagegen, die sich als Treib holz fühlt, ist etwas sehr Schlimmes. Was bleibt? Daß Herr von Dallwitz über die politische Stellung der Beamten ge sprochen hat. Wenn mans so hört, mags leid lich scheinen, steht aber mehr als schief darum. Die politischen Beamten haben sich „jedes amt lichen Drucks auf die Parteien unbedingt zu enthalten". „Dagegen halte ich ein persönliches agitatorisches Hervortreten zu parteipolitischen Zwecken, gleichviel ob konservativen oder libe ralen, für unschicklich." Wo in aller Welt bleiben dann die Maßnahmen, die diese trefflichen pragmatischen Maximen in die reale Wirklich keit umsetzen? Die fortschrittliche Interpellation über die Landräte hat den Minister von Dallwitz zu einer langen Verteidigungsrede für die Getadelten veranlaßt, man hörte viele, schöne Worte, aber auffällig wenig Tadel aus dem Munde des Ministers. Ueber diese Haltung, die bei den Liberalen ebensowenig wie beim Volke Verständnis findet, wird noch einiges zu reden sein. Oss Lchichssl der Strakprozetzrelorm. Aus nationalliberalen Kreisen wird uns ge schnoben: Voraussichtlich wird sich der R e i ch s t a g am Ende der nächsten oder anr Anfang der übernächsten Woche dec zweiten Lesung der 2 t r a f p r o ze ß rc f o r m zu- wcnden. Mag das Gesetz auch im einzelnen sorg fältig durchgearbeitet sein, als Tanzes ist es jeden falls kein großzügiges Werk. Die Reform bringt be kanntlich die Berufung, aber mit einer Ausgestaltung des Berufungsgerichts, die manchem unter den ehe maligen liberalen Freunden der Berufung schwere Bedenken einflößt. Neuerdings ist eine andere Frage in den Vordergrund getreten. Es mag richtig sein, daß wir mit der immer weiteren Vermehrung der Richter einen Fehlweg einschlagen. Es läßt sich viel für die englische Einrichtung anführen, die auf der Heraushebung weniger Richter, aber solcher von her vorragender Qualität, beruht. Im Zusammenhang damit steht die Neigung, Len Richtern größere Voll macht zur Beschneidung der Beweis erhebung zu geben. Die Ausschreitungen der Verteidigung in dem Moabiter Prozesse — zweifel los sind Ausschreitungen vorgekommen — haben denen Wasser auf die Mühle geführt, die dem Gericht freiere Befugnis zur Bestimmung des Umfangs der Beweiserhebung übertragen wollen. Diesen Be strebungen, mögen sie noch so gut gemeint sein, sollte man aber nicht nachgeben. Lieber sollte man die ganze Strafprozeßreform scheitern lcsien. als Bestimmungen zulassen, die das Recht des Angeklagten auf Verteidigung be- schränken. Eine Zeit, in der die Klassengegensätze immer schärfer werden, ist besonders ungünstig ge wählt für eine solche Reform. Alle Leute, die ver urteilt sind, würden über Verkürzung der Verteidi gung und Entrechtung klagen, und der Vorwurf, daß die Richter von Klassengcist erfüllt seien, wirh in verstärktem Maße erhoben werden. Lieber lasse man es beim gegenwärtigen Zustande und bei einer Instanz, als daß man zwei Instanzen '^fü. aber das Recht der Beweiserhebung und Zr> penvernehmunq einschränkt! Die Suskührungsvervrünung über üss höhere Msüchendilüungs» welen. Wir erhalten folgende Zuschrift: „Die paragraphenreiche Ausführungsverordnung zu dem in der letzten Kammersession so heiß umstrittenen Gesetz über das höhere Mädchenbildungswesen ist vor kurzem erschienen. Sie ist von Interesse nicht nur für diejenigen Kreise, die mit Spannung der Leip ziger Gestaltung des höheren Mädchenschulwesens entgegenschen, sondern sie wird auch gelesen werden von allen denen, die gern wissen möchten, aus welchem Geiste heraus das künftige sächsische Volksschulgejetz gestaltet sein wird. Charakteristisch ist zunächst, daß die Koeduka tion Lurch 7 weitere einschränkende Bestimmungen sehr erschwert, ja praktisch fast unmöglich gemacht morden ist. Alan will offenbar die Städte zwingen, höhere Mädchenschulen zu errichten. Scharf geht man ferner auch gegen die Privatschulen vor. Zwei Be stimmungen greifen tief ein: Vorklassen (1. bis 3. Schuljahr) sind bei Privatschulen unzulässig, der wissenschaftliche Unterricht muß mindestens zu zwei Dritteln der Eesamtstundenzahl von hauptamtlichen Lehrkräften erteilt werden. Namentlich die letztere Bestimmung ist im Interesse von Lehrern uird Schülerinnen nur zu billigen; das wenig erfreuliche Drängen nach Nebenbeschäftigung wird auf diese Weise recht wirksam unterbunden. Es ist dadurch auch mehr Garantie gegeben, daß nicht bloß Stunden gehalten werden, jondern eiichcitlich erziehender Unterricht geboten wird. Den Hauptteil der Verordnung nehmen die Lohr- und Prüfungsordnungen für die höhere Mädchenschule und die beiden Arten der Studienanstalt ein. Leider ver mißt man den Lehrplan über die doch so wichtige und sympathische Frauenschule; er soll später erscheinen. Aus allen diesen Ordnungen mit ihren vielen Paragraphen spricht zunächst gemein sam der eine Zug: man sucht auf alle nur denkbare Art die Gesundheit der Schülerinnen zu schonen — gewiß ein höchst anerkennenswertes Be streben. Eine ganze Reihe von Bestimmungen suchen den Gefahren der Ueberbürdung wirksam zu begegnen. Erfahrungsgemäß sind ja diese in den höheren Mädchenschulen besondere groß, da sic in der weib lichen Eigenart, in einer von Eitelkeit nicht ganz freien Strebsamkeit eine starke Stütze finden. Ob mir den bureaukratischen Mitteln, z. B. einer unglaub lichen Vermehrung des Listenwerkes (doppelte Füh rung des Ausgabenbuches), viel erreicht wird, steht zu bezweifeln. Auch sonst weht durch die Ordnungen ein fort schrittlicher Geist, fast überall sind die pädagogischen Forderungen der Gegenwart maßvoll berücksichtigt. Im ganzen sind die Lehrpläne schmiegsamer als die entsprechenden für das höhere Knabenschulwesen. Dis ausführlichen Lehrpläne ermöo> lichci es auch, sich ein konkretes Bild zu machen von den beiden Neuschäpfungen des Gesetzes: von dem oberrcalschulartigen Aufbau und dem realgymnasialen Nebenbau. Prüft man diese beiden Wege objektiv nach ihrer Bedeutung für unser gesamtes öffentliches Leben, und nicht schematisch nach ihrer Parallelität mit den ent sprechenden Knabenschulen, wie dies letztere die extremen Frauenrechtlerinnen nur zu oft tun. so er gibt sich unzweifelhaft, daß der Leipziger Rat sehr recht daran tat, als wirkliche Dorbereitungsanstalt für die Universität an erster Stelle vorzuschlagen den oberrealschulartigcn Aufbau auf die höhere Mädchen schule. Warum? Diese Form ist geeignet, nur die fähigsten Mädchen, körperlich wie geistig, zum Stu dium zuzulassen und so den aus allgemeinen Gründen nicht wünschenswerten über mäßigen weiblichen Zu drang zu den akademischen Berufen zu verhindern. Inwiefern? Die folgenschwere Entscheidung für oas Studium erfolgt bei diesem Wege erst im 16. bis 18. Lebensjahre und nicht im 12. bis 13.. wie bei dem realgymnasialen Wege. In diesem Alter aber besitzt das Mädchen ungleich mehr Selbstbeurteilungsgabe als im 12., wo im wesentlichen die Eitelkeit auch die unbegabtesten Mädchen in die angeblich vor nehmeren Realgymnasialklassen drängen wird. Die Stürme der Wechseljahre liegen in dem Alter auch hinter ihm, die oft das Bild eines Mädchens von 12 Jahren, in körperlicher wie vor allem auch in geistiger Hinsicht, total ändern: sehr oft, ungleich häu figer als bei Knaben kommt es vor, daß ein ^jähri ges Mädchen die denkbar besten Erfolge verspricht, hingegen als 16—17jährige Schülerin den Erwartun gen nicht annähernd entspricht. Die theoretisch viel leicht unterschätzte, praktisch aber sehr wichtige Aus lesefunktion der Geselligkeit (Bälle, Tanzstunde, Flirt) ist in den Jahren bereits zum Teil wirksam gewesen. Wird die Abgangsprüfung an den höheren Mädchen schulen nur einigermaßen streng genommen (resp. die Aufnahmeprüfung für den Aufbau), und dazu gibt das Gesetz Handhaben, so ist damit ein weiterer bedeutungsvoller Auslesefaktor aeqeben. Für Mädcben erfolgt eben die Berufswahl unter ganz anderen Ge sichtspunkten als bei den Knaben, wo von vornherein mit einem bestimmten Beruf gerechnet werden muß. Deshalb nicht mechanische Angleichung an die ent sprechenden Knabenanstalten, sondern Würdigung und Wertung der wesentlich anders gearteten weiblichen Verhältnisse. Dazu kommt, daß der sächsische Lehrplan des Auf- bau es die Einsectigkeiten der Oberrealschule mit ihrem Uebermaß oonMathematik geschickt vermeidet, er bietet dafür als durchaus vollwertigen Ersatz oas Plus der Sprachen, sowie die für ein« tiefere wissenschaft liche Erfassung so vorzüglich schulende philosophische Propädeutik und Psychologie, beide auf modern« Grundlage gestellt. Da die Berechtigungsfrage firner jetzt allgemein zugunsten auch der Oberrealschule gelost ist, fällt auch dieser Grund. Der Sicherheit halber ist übrigens fakultativer Lateinunterricht im Oberbau vorgesehen. Der realgymnasiale Nebenbau hat unstreitig gewisse Vorzüge, vor allem den der Sleliglect Les Bildungsganges. Dies wcrd aber nicht im enlferiueyen ausgewogen Lurch den Nachteil der Entscheidung vor der Ge- schfichlsrecse. Wenn man vor dem Erscheinen der Prüfungsordnung weiterhin etwa annehmen konnte, die Schülerinnen der höheren Bürgerschule (Volksschule» würden die erforderliche Reif« zum Ein tritt in die Untertertia des Nebenbaues haben, so muß man jetzt nach dem Erscheinen diesen Gedanken vollständig fallen lassen. Praktisch ist der Uebergrng kaum möglich. Besonders fatal wird die Sache für ein Mädchen, das das Realgymnasium nicht bis zu Ende besuchen kann, und erfahrungsgemäß ist dies bei 20—30 Prozent der Fall. In die höhere Mädchen schule zurück ist wegen der großen Differenzen des Lehrstoffes sz. B. im Englischen) so gut wie aus geschlossen. Die Bildung bleibt rudimentär im schlimmsten Sinne, eine unerfreuliche Vermehrung des bekannten Typs der ..höheren Tochter". Dann aber noch eins: Dieser Nebenbau ist ge eignet. die nun seit 10 Jahren bestehende und rrcht segensreich wirkende hölrere Mädchenschule, namentlich Sie oberen Klassen, recht ungünstig zu beeinflussen, da die Eitelkeit dcrMädchen diese nach ihrerMeinuna vor nehmeren Realgymnasialklassen sicher raich bevölkern wird. Einer Schädigung der höheren Mädchenschule aber würde nur mit Bedauern zugesehen werden können, denn es ist ja die Schulgattung. die den natür lichen Beruf des Weibes, die gebildete Gattin und Mutter, in erster Linie berücksichtigt. Gegenüber diesen für unser nationales Gesamt leben so bedeutungsvollen Gesichtspunkten kommen die mehr praktischen Erwägungen kaum in Betracht: die Schülerinnen, die etwa von Preußen nach Leipzig kommen und. das ist das Entscheidende, wirklich studieren wollen, sind verhältnismäßig nicht allzu zahlreich. Außerdem weichen die sächsischen ans preu ßischen Lehrpläne in jedem Falle sehr stark von einander ab. Wer die Ausführungsverordnung daraufhin prüft, wessen man sich für das neue Dolksschuloesetz zu versehen hat. dem zeigt sic ein Doppelgesicht. U n erfreulich ist das Verstärken des bureaukra- tischen Elementes in der Schule. Das Listenwerk, die Zcnsurierung. die Korrekturenvornahme, das be rüchtigte Unwesen der roten Tinte ist bis ins ein zelnste geregelt. Nur in der Disziplinarordnung hat der Lehrer mit Recht freiere Hand behalten. Die Vor- oefetztcnstellung des Direktors wird bei jedem Anlaß betont. Auch in religiöser Beziehung weist die Lehr- ordnuna interessante Einzelheiten aus. die für das Volksschulgesetz nichts Gutes erwarten lassen. Erfreulich ist die Haltung der Regierung gegen über den V o r k l a s s e n. Die privaten höheren Mädchenschulen dürfen Vorklassen nicht haben. Selt sam berührt hier die Privilegierung der städtischen Schulen von Leipzig. Dresden. Chemnitz. Die R gie- rung scheint zu erwarten, daß die Dorklossen hier von den Städten freiwillig aufgegeben werden, wie dies ja auch jüngst von Dresden und Chemnitz gemeldet wurde. Hoffentlich entschließen sich auch unsere städtischen Körperschaften zu diesem Schritt." Oss Ginkülirungsgeletz zur Reichüvervcherunysulüttuny, das im November den Bundesratsausschüssen über wiesen worden mar. ist von diesen jetzt endgültig er ledigt worden und wird nach erfolgter Annahme durch das Plenum des Bundesrates dem Reichstage in den nächsten Tagen zugehen. Da durch die Neichsver- sicherungsordnung auf dem Gebiete der Versichern igs- geietzgebung ganz neue Verhältnisse geschaffen werden, so ist es notwendig geworden. Uebergangs bestimmungen zu schaffen, die die rechtlichen Grundlagen für den llebcrgang aus dem bestehenden in den neuen Zustand enthalten. Diese Bestimmungen beziehen sich aus Krankenversicherung. Invaliden- und Hinterbliebcnenoersicherung. Das Einführungsgesetz hebt ferner den 8 15 des Zolltarifgeietzcs auf. weil die Reichsversicherungsordnung die Witwen- und Waisenversicherung zur Ausführung bringen wird. Der Entwurf eines Gesetzes über die Auf hebung Les Hilfskassengesetzes. der ebenfalls mir der Reichsoersicherungsordnung in enger Beziehung steht, wird gleichzeitig mit dem Einfüh- rungsgefetz der Reichsoersicherungsordnuna dem Reichstage zugehen. Dieses Hilfskassengesetz, oas b-m Reichstage bereits früher zweimal vorgeleat worden war. aber nicht zur Erledigung gekommen ist. wird die allgemeinen Verhältnisse der Hilfskassen regeln, nachdem die Reichsoersicherungsordnung die Stellung der Hilsskassen zu den Krankenkassen geregelt hat. Die Hilfskassen werden auch in Zukunft neben den Krankenkassen bestehen dürfen, wenn sie mindestens 1000 Mitglieder besitzen und ihre Leistungen denen der Krankenkassen in allen Punkten entsprechen. Beide Entwürfe werden noch ihrer Einbringung im Reichstage nach einer kurzen ersten Lesung im Plenum der Reichsoersicherungskommission über wiesen werden, in der sich die Arbeiten an der Reichsoersicherungsordnung ihrem Ende nähern. Die Kommission hoffk. ihre Gesamtarbeit spätestens in vier Wochen abschließen und die sehr umfangreichen Kommissionsberichte Anfang März dem Plenum vor legen zu können. Ein großer Teil der Berichte ist bereits ausaearbeitet und teilweise auch in Druck ge geben worden. Die zweite Lesung der Reichsoersiche rungsordnunq und der mit ihr zusammenhängenden Gesetze im Plenum des Relchstages dürste jedoch nicht mehr vor Ostern erfolgen. Deutsches Reich. Leipzig, 21. Januar. * Zur Reichstagswahl im 11. sächsischen Wahl kreis« Oschatz-Wurzen-Grimma schreibt das 'reisinnige „Oschatzer Tageblatt": ..In auswärtigen Blättern findet sich die Nachricht, die Nationalliberale Partei und die Fortschrittliche Volksvartei hätten sich auf die Kandidatur des freisinnigen Kandidaten Dr. Jahn- Leipzig geeinigt. Ferner wird gemeldet, k-er Bund der Landwirte habe eine Sonderkandidatur errichtet und den Dahlener Stadtqntsbesitzer und Landtagsad-