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VeuMer Lelchstsg. 111. Sitzung. Berlin, 20. Januar. (Priv.-Tcl.) SttmmungsvUü. ^Zwischen Lipp' und Kelchesrand ichwedl der finstren Machte Hand." Am Schlüsse unseres gejlrigcn Berichtes hatten wlr von der Annahme eines Ver- mlttlunasantraaes des lachstichen Ava. Dr. Weder (üiaU.) gebrochen, der bezweckte, die Steuer aus 1s/, Prozent heravzusetzen, wenn der Wertzuwachs von einem vor dem 1. Januar 1311 lieaenüen Zei.punkt an aerechnet wird. Diejer Antrag lag oer oer geitcigrn Abstimmung noch nicht gedruckt vor: nach oer Ge- schaslsorünung des Hauses mutzte deshalb die Ab stimmung darüber beule wiederholt werden. Das un- zutündigen, hatte man gestern veriäuml. und als heute zu Beginn der Beratungen bei schwacher Besetzung nochmals abgestimml wurde, waren die freunde des Weberschen Antrages in der Minderheit. Sie können nun noch aus die dritte Lesung honen, oie sa auch noch vieles andere lotgerecht machen soll. Diesem Vorspiel solgte bald eine andere kleine Ueberraschung. Dte Polen besürchlen, oatz die in 8 22 Len gemeinnützigen Ansiedlungsgesellschasren ge währte Steuerbefreiung zugunsten der preussischen Ansiedlungspolitik wirken werde. Sie besürchlen, datz dem Polentum durch diesen Paragraphen Abbruch ge tan werden könnte, und verlangen deshalb Sicher heiten, datz die EcseUickzaiten nicht nach oer Natio- nalität sehen. Milkämpser im Streite entstanden den Polen wider Erwarten nicht. Daraus gerieten sic an scheinend in Verzweiflung, denn wieder, wie vor einigen Tagen, traten fie in eine: Ecke des Saales zu einer erregten ..Fraktionssitzung" zusammen. Bei der Entscheidung über den 8 22 verlietzen sie geschlossen den Saal. Die Abstimmung ergab die Ablehnung ihrer und aller anderen zu dem Paragraphen gestellten Anträge. Auch der konservative Vorschlag, den Fürsten Steuerfreiheit zu gewähren, wurde durch eine Mehrheit, bestehend aus den Sozialdemokraten, den freisinnigen, dem grösseren Teil der National liberalen und der Wirtschaftlichen Vereinigung, ab gelehnt. Ueber diese frage war man übrigens hart aneinander geraten. Die Konservativen sagten, nur monarchische Gefühle zwängen sic zu der Forderung, die Linke meinte, das Volk verstehe nicht, warum gerade der ganz unverdiente Wertzuwachs an fürst lichen Grundstücken unbesteuert bleiben solle, und folgerte umgekehrt, datz gerade durch die Nicht gewährung der Steuerfreiheit das monarcbnche Ge fühl gestärkt würde. Dle Sozialdemokratie schlägt, wie gewöhnlich, aus dem Streite der Meinungen Kapital, sie bietet ihr willkommenen Agitationsstoff. Die Re gierung. bei diesem Punkte vertreten durch den Staatssekretär W e r in u t h und den neuen vreu- tzischen Finanzminister Dr. Lentze. operierte ge schickt. aber vergeblich mit staatsrechtlichen Gründen. Zm Hintergründe hatte auch noch der Staatssekretär des Reichssustizamtes Dr. Liseo gelauert. Es hätte nur noch gefehlt, meinte Abg. Dove (Fortsck. Vpt.). datz auch der Reichskanzler um der paar Pfennige vcgen. die man den Bundesfürsten ersparen wolle, er schienen wäre Eine Zeitlang schien es nun, als ob der diese fraae enthaltende 8 22 u Weiterungen Anlotz neben würde. Abg. Gröber (Ztr.) kam. als der erste Vizepräsident Dr. Spabn zum folgenden Paragraphen iiberq.'ben wollte, aus den sonderbaren Einfall, nochmals eine Gesamtabstimmung über den 8 22 zu fordern, und rast wäre im Deutschen Reichstage dao !ln"ln,,blicke ge schehen. datz über einen schon erledigten Paragraphen, nachdem die Diskussion über einen folgenden schon längst eröffnet ist. eine nochmalige Abstimmung er folgte. Energisch protestierten Bassermann (Natl.) und verschiedene andere Abgeordnete. Schliess- lich erklärte Herr Gröber gemütlich, datz er aus eine nochmalige Abstimmung verzichte. Wie gütig! Eine Abstimmung solgte nun der anderen. Man will zu Ende, und so kommt es vor. datz ohne jede Debatte über Paraaraphen aboestimm* wird, zu denen Abänderungsanträgc gestellt lind. Einmal ist auch wieder ein Hammelsprung erforderlich. Er ergibt, datz im Hause der grötzte Teil der Abgeordneten an wesend ist. Viele ziehen es aber vor. den Verhand lungen über diesen spröden Stoff nicht dauernd beizu wohnen. Unermüdlich am Posten sind Dr. Weber (Natl). der Berichterstatter Graf Westarp lKons.s und Cuno (Fortsch. Vpt.). Ein Cunoschcr Antrag war es. um deswillen der Hammelsprung v-s'-endig wurde. Cuno forderte, datz die Erhebungskostcn der Steuer den Bundesstaaten und nick* den Gemeinden zur Lall gelegt werden. 30 Mann fehlten aber an der Mehrheit. Die Beratung gina dann bis zum 8 weiter und endete erst gegen 5' .', Uhr. Man sah ein. datz man heute doch nicht fertig werden würde, und beraumte die Weiterberalung auf Dienstag an Die fernsprcchgebührenordnuna wurde mit auf die Tages ordnung gestellt. Sitzungsbericht. Am Bundesratstisch: Schatzsekretär Wermuth. Präsident Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 20 Akin, und erbittet und erhält die Genehmigung, dem Kaiser zum bevorstehenden Geburtstage die Glückwünsche des Hauses dar- zubringen. Die zweite Beratung des Reichswcrtzuwachssteuer- qesetzes wird fortgesetzt. Zunächst wird die Abstimmung über den hand schriftlich eingebrachten Antrag Dr. Weber, in 8 11 die Steuerermätzigung pro Jahr des für die Steuer berechnung matzgebenden Zeitraumes längstens für 30 Zahre um 1'- statt 1 Prozent festzusetzen. >:ach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wiederholt. Dieser Antrag, der gestern angenommen war. wird nunmehr infolge Les schwach besetzten Hauses ab gelehnt. sGrotze Bewegung.) Abg. Kirsch sZtr.s widerspricht diesem Verfahren und bittet um abermalige Abstimmung im Laufe der Sitzung. Präsident Gras Schwerin-Löwitz weist darauf hin. datz die Wiederholung der Abstimmung gestern aus drücklich angekündigt worden sei. Der Antrag könne ja bei der dritten Lesung erneut eingebrocht werden. Darauf wird die Beratung über den 8 22. der die Steuerbefreiung betrifft, fortgesetzt. Abg Graf Carmer-Zieserwitz (Dkons.) befürwortet den Antrag auf Steuerbefreiung der Landes fürsten und L a n d e s f ü r st i n n e n. Der Landes fürst sei Träger der Steuerhoheit, und der Einwand, datz sich um eine Reichssteuer handle, entfalle, da sich die Reichsregierung aus den einzelnen Bundes regierungen zusammenletzt. Abg. Neumann-Hoser (Fortsch.Dpt.): Die Annahme des Antrages würde enent. das Gesetz für uns unan nehmbar machen. Mindestens müsste der Landes regierung ein MitcntscheiLungsrecht eingeräumt werden. Staatssekretär Wermuth: Die Frage ist lediglich vom staatsrechtlichen Standpunkte zu beurteilen. Die allgemeine Steuerfreiheit der Landesfürsten für Be- siksteuern leitet sich aus deren Steuersouoeränitär her. Sie bezieht fick auch auf die Reichssteuern und sollte auch bei der Erbschaftssteuer Platz greifen. Den An trag der Polen auf Beseitigung der Steuerfreiheit der Ansiedlungskommission bitte ich abzu lehnen. Zu politischen Bedenken besteht bei diesem Gesetz kein Anlatz. Auch dem Antrag, die gemein nützigen Vereine freizulassen, erst wenn sie .3 Prozent erzielen, bitte ich. nicht stattzugeben. Auch das Stempelrecht begnügt sich mit 4 Prozent. Abg. Göhre (Soz): Wenn der Landesfürst Grund und Boden verknust, jo tut er Lies nicht als Souverän, sondern als Privatmann. Dem polnischen An trag stimmen w.r zu. Wir werden ihn in dritter Leiung noch dahin erweitern, Latz auch noch andere Steuerbefreiungen beseitigt werden. Abg. Dr. Weder jRatl.): Die Lundesstauien ge- mätz dem Antrag der Polen steuerpflichtig zu machen, wtöeriprichl dem Grundgedanken Les Gesetzes, üenn auch Ler Tätigkeit öer Bundesstaaten ist oie Wert steigerung von Grund und Boden mit zu verdanken. Auch kann das Wort ..Abstammung" zu Miss- üculungen führen. Die Fassung erreicht nicht den Zweck, politiickie Bestrebungen bei Ler Handhabung der Steuer auszujchliejzen. Hinsichtlich der Landes fürsten handelt es sich hier nur um den nicht ge bundenen Grundbesitz, um die Besteuerung eines Ge winnes, Ler autzerhald Ler laufenüen Zivilliste erzielt wirü. Die oerbünLelen Regierungen würden gut tun, die Frage noch einmal gründlich zu über legen. Preussischer Finanzminister Lentze: Es iind nicht Erwägungen finanzieller Natur. die die verbündeten Regierungen dazu führen, arotzen Wert auf die Steuer befreiung der Landessürsten zu legen, sondern solche staatsrechtlicher Ratur. Die Materie unter liegt landesgesetzlicher Regelung und das Reich darf sie nicht in seine Gesetzgebung einbeziehen. Wollte man aber eine Ausnahme festlegen, so würde dies eine vollständige Umwälzung der überall an erkannten Anschauung bedeuten und das Reich erst malig in das Recht der Bundesstaaten cingreifen. Trotzdem auch nicht in allen Bundesstaaten, wie z. B. in Bayern, die Steuerfreiheit der Fürsten nicht ausdrücklich festgelegt ist, so ist fie doch auf Grund oer allgemeinen staatsrechtlichen Anschauung überall zu Recht. Zch bitte daher, den Antrag v. Carmcr c>n- zunchmen. Abg. Kirsch (Ztr.): Nach den überzeugenden Dar stellungen der Vertreter der verbündeten Regierungen wird das Zentrum für die Wiederherstellung der Regierungsvorlage gemäss dem Anträge Carmer stimmen. Zn Ler weiteren Debatte svrechen der Abg. Graf Westarp sich für, die Abqg. D o v e (Fortsch. Dpt.), Brüh ne (Soz.) und Binder (Soz.) sowie Dr. David (SozZ sich gegen die Steuerfrei heit der Für st en aus. Staatssekretär Wermuth und Finanzminister Lentze begründen nochmals den Standpunkt der ver bündeten Regierunaen. Abg. Everliug fNatl.s: Es scheint eine Unklarheit über die Tragweite der Steuerfreiheit vorzulieqen. Graf Westarp, der als Berichterstatter genau unter richtet sein mutz, erklärte, die Steuerfreiheit beziehe sich aus den Landessürsten als solchen, also nur auf das Gebiet des Landes, das er regiert. Die Frage, ob diese Auffassung richtig ist oder nicht, würde doch von grösster Dedeutuna sein. (Heiterkeit links.) Staatssekretär Wermuth: Der Landesfürst ist nur insoweit frei, als er Landesfürst ist. also nur bei Grundstücken, die in seinem eigenen Gebiete liegen. Die Befreiungsvorschrift entspricht genau der des Erb schaftssteuergesetzes, das in diesem Sinne bereits ge handhabt wird. In der Abstimmung wird zuerst über ^en Antrag der Konservativen entschieden, die Steuerfreiheit des Landessürsten und der Landesfürstin wiedcrherzustcl- len. Für den Antrag stimmt das Zentrum, die Konservativen, ein Teil der Reichsparter und eine Minderheit der Nationallibe ralen. Die Polen haben während dieser Abstim mung den Saal verlassen. Nach Probe und Gegen probe wird der Antrag vom Bureau für abge- lehnt erklärt. Ebenso werden auch die anderen An träge abgelehnt. Nach längerer Geschäfts ordnungsdebatte wurde die von einzelnen Seiten oer, langte Gesamtabstimmung über 8 22 ab gelehnt. Ohne Debatte passieren Hs 23 und 24. 8 25 sieht den Abgabenerlatz vor bei Rückgängigmachung des Verkaufs. Ein nationalliberaler Antrag will den Absatz hinzufügen: Die Abgabe mutz erlassen werden, wenn die Rückübertragung innerhalb zweier Jahre seit der Veräusserung erfolgt. Ein Antrag des Zentrums will auch die Abgabe irlasfen, wenn wegen Nichterfüllung der Vertragsbedingungen das Rechtsgeschäft rückgängig gemacht wird. Abg. Trimborn fZtr.) befürwortet den Antrag seiner Partei. Abg. Iunck (Natl.): Wir werden dem Zentrums antrag zustimmen: unseren Antrag empfehle ich eben falls zur Annahme. Unterstaaissekretär Kühn erklärt sich mit dem An trag des Zentrums einverstanden, bittet aber, den nationalliberalen Antrag abzulehnen. Abg. Weber (Natl.) will die Befugnisse des Bun desrats in diesem Falle nicht zu weit ausdehnen, und hält das Verlangen, das in den letzten Anträgen ge stellt wird, nur für billig. Beide Anträge werden angenommen, ebenso 8 25 in der Kommissionsfassung. 8 26 stellt die Zu ständigkeit desjenigen Bundesstaates sür die Dermal tung und Erhebung der Zuwackssteu.'r fest, in dem sich das Grundstück befindet. Aog. Cuno (Fortschr. Dpt.) beantragt den Zusatz: die Kosten trägt der Bundesstaat. Geheimrar Schwarz bittet um Ab lehnung dieses Antrages. Abg. Brühne sSoz.) tritt dem Anträge bei. Abg. Dr. Weber (Natl.) hält es für besser, den Steueranteil der Ge meinden zu erhöhen. Die Erhebung der Steuern würde ferner den Gemeinden obliegen. Bei augenblicklich äusserst schwach besetztem Hause bleibt die Abstimmung zweifelhaft. Beim Hammel sprung stimmen 107 Abgeordnete für den Antrag Cuno, 132 gegen denselben. Der Antrag ist somit abgelehnt. 8 26 selbst wird angenommen, ebenso die 88 27. 28 und 20. 8 30 bestimmt, dass BeHör de n u n d Beamte des Reiches, des Staates und der Gemeinde sowie die Notare den Steuerbehörden Mitteilung zu machen haben von den zu ihrer Kennt nis gelangenden Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz. Abg. Dietrich (Kons.): Wir beantragen die Streichung dieser Bestimmung, da für die Be amten die allgemeinen Beamtenverpflichtungen genü gen dürften. Zum mindesten müssen die Notare von der Anzeigepflicht befreit werden. Unterstaatssekretär Kühn: Gegen das geltende Recht verstösst die Vorschrift betreffend die Notare nicht. Aehnliche Bestimmungen haben wir auch in anderen Gesetzen, z. B. im Stempelgesetz. Abg. Dahlem (Ztr.): Wir können die Notare nicht zu Denunzianten machen. Wir sind deshalb für Len Antrag. Abg. Weber (Natl.): Auch wir werden für den Antrag stimmen. In weiten Bezirken ist der Notar zugleich Rechtsanwalt, und es wird schwer sein, zu unterscheiden, in welcher Eigenschaft ihm eine Mit teilung zu Ohren gekommen ist. Die Rechtsanwälte werden ja, da die Gesetzgeber sich selbst nicht mehr Kleiderstoffe, einfarbig 8eiden§toffe und Lammete Kleiderstoffe, bemustert Ida ll>fertige ölusen bdalbkerti'Ze Koben Idalbfertiee Koben 120. Ludiroben /Xllsui? Posten kl. kl. kl. öl. >1. kl. kl kl Lin xroljei-?o8ten balbtcrrixe Sepbirtzleicker, vei»» unck tarbix Oelebensteitrksllk Kl-atz 7.50 bi» 9.— HO— 70.- 61 — 47.— Laßende von Leiden- u. Lamt5e8ten von 20 § an 8ei'denbnti8t-6lu8e mit reicher ärictzerei. 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