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6448 BürlniblaU s, b. DUchn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 120, 25. Mai 1912. die Diskussion über Punkt 1 und stelle fest, daß, falls sich kein Widerspruch erhebt, Sie mit dem Jahresbericht einver standen sind. Es erhebt sich kein Widerspruch, der Geschäftsbericht ist von Ihnen genehmigt. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1911. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden des Rechnungs-Ausschusses, zur Berichterstattung das Wort zu nehmen. Herr Emil Opitz-Güstrow: Der Nechnungsausschuß hat in einer Sitzung am l. April d. I. pflichtschuldigst die satzungsgemäße Prüfung der Jahresrechnung 1911 beschafft. Es ist jeder einzelne Posten der Ausstellungen mit den Buchungen verglichen worden. Durch zahlreiche Stichproben und Vergleichung mit den Belegen wurde die Richtigkeit der Grundbuchuugen erwiesen. Die Bestände des eigenen Vermögens, des Beamtenpensionsfonds und aller Stistungen sowie die Guthaben bei den Banken wurden nachgewiesen, der Kassenbestand wurde mit dem Abschluß des Kassabuches in Über einstimmung gesunden. Bemerken möchte ich noch in sxecie, daß infolge Beschlusses des Vorstandes und des Rechnungsausschusscs seit dem I. Juli 1911 die Buchführung des Börsenvereins nach amerikanischem System umgeändcrt worden ist. — Dadurch haben sich die bisherigen 96 Konten um 43 vermindert und die Übersichtigkeit hat wesentlich gewonnen. Der Reingewinn des Börsenblattes ist entgegen den beiden letzten Jahren nicht unwesentlich gestiegen-, er hat den Voranschlag um 17 789 Mark überstiegen und ist somit der bisher erzielte höchste Gewinn. Dies Mehr, besonders für die Inserate, beginnt erst im März, welcher Monat dann auch mit 7000 Mark Überschuß an der Spitze steht. Das Adreßbuch hat wieder den erhofften Gewinn erzielt. Es steht in der Gewinneinnahme mit 8011 Mark ver zeichnet, gegen 8000 Mark Voranschlag. Der Schulhausneubau, für welchen die letzten Zahlungen geleistet sind, hat in Summa 191 062 Mark gekostet. Zufolge des hohen Gesamtgewinnes ist diesmal eine Abschreibung aus die Bibliothek im Betrage von 25 000 Mark möglich gewesen. Zu Lasten der Grundstücks-Verwaltung sind 10 000 Mark abgeschricben. Dem Beamtenpensionofond sind wiederum 4000 Mark zugeschrieben. Der Reingewinn ist mit 4094 Mark 73 Pfennige zur Vermehrung des Vermögens benutzt worden. Auf Grund seiner Prüfungen beantragt der Nechnungsausschuß hiermit: »Die Hauptversammlung wolle dem Vorstande für die Rechnung 1911 Entlastung erteilen.« Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich eröffne die Diskussion über den eben ver lesenen Bericht. — Es wünscht niemand das Wort, ich schließe die Diskussion und stelle den Antrag des Rechnungsaus- schusscs, dem Vorstand Entlastung zu erteilen, zur Debatte. Auch dazu wünscht niemand das Wort, ich bitte diejenigen Herren, die die Entlastung nicht erteilen wollen, auszustehen. — Es steht niemand auf, die Entlastung ist erteilt. Herr Curt Fernau-Leipzig: Der Vorstand hat im Oktober vorigen Jahres erneut den Versuch gemacht, eine Ent lastung von der Besteuerung derjenigen Beträge zu erreichen, die wir regelmäßig an die Untcrstützungsvereine zahlen. Wir haben im Herbst vorigen Jahres bei der Steuerdeklaration in einer ausführlich motivierten Eingabe gebeten, uns die Steuer für die 20 000 Mark zu erlassen, die wir an die beiden Vereine zahlen, sind aber leider abschläglich beschicken worden, ohne Motivierung, wie wir vor acht Tagen aus dem Steuerzettcl ersehen haben. Nun gibt es in Sachsen eine gesetzliche Be stimmung, die die Steuerfreiheit derartiger Beträge dann genehmigt, wenn eine rechtsgültige Verbindlichkeit für solche Zah lungen cingegangen wird von seiten desjenigen, der sie gewährt. Wir möchten deshalb von seiten des Vorstandes die Hauptversammlung um die Genehmigung bitten, zunächst für die nächsten 3 Jahre eine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Zahlung dieser 20 000 Mark den Vereinen bzw. der Behörde gegenüber einzugehen. Wir würden dadurch Steuerbeträge von über 2000 Mark pro Jahr sparen, während die erwachsende» Ausgaben sehr niedrig sind. Der Vorstand kann ein einer derartigen Bewilligung cntgcgenstehendes Bedenken nicht erblicken. Die Mittel zur Zahlung der 20 000 Mark werden unter allen Umständen vorhanden sein, ebenso der gute Wille, aus der anderen Seite auch die Notwendigkeit, solche Unter stützungen weiter zu gewähren. Ich möchte also an die Hauptversammlung die Bitte richten, uns zu ermächtigen, daß wir eine derartige rechtsverbindliche Verpflichtung für die nächsten drei Jahre den Unterstützungsvereinen gegenüber übernehmen. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Wünscht jemand zu diesem Antrag das Wort? Herr R. L. Prager-Berlin: Ich möchte mir die Frage erlauben, wie weit dies überhaupt nach unseren Satzungen rechtsverbindlich möglich ist. Nach unseren Satzungen haben wir den Etat jährlich zu bewilligen, ich weiß also nicht, ob wir das Recht haben, unsere Nackfolger zu binden. Ans der anderen Seite ist cs ja richtig, daß, wenn wir heute einen Beamten ansiellen, wir auch dauernde Verpflichtungen übernehmen. Ich bin vollständig zufrieden, wenn mir versichert werden kann, daß wir mit gesetzlichen Bestimmungen nicht in Konflikt geraten. Herr Curt Fernau-Leipzig: Ich möchte noch bemerken, daß wir seinerzeit an die beiden Vereine eine Anfrage gerichtet Haben, ob bei ihnen Bedenken gegen unsere Vorhaben beständen; da haben wir von beiden Seiten die Antwort er halten, daß das nicht der Fall sei. Die Vereine würden bezüglich ihrer eigenen Steuerleistung durch einen derartigen Erlaß, wenn er uns gewährt würde, in keiner Beziehung berührt. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich glaube auf die Anfrage des Herrn Prager antworten zu dürfen, daß der Börsenvercin für die nächsten drei Jahre auf alle Fälle in der Lage sein dürste, die 15000 Mark an den Unterstützuugsvcrein und 5000 Mark an die Unterstützungskasse des Buchhandlungsgehilfenvereins zu zahlen. Ich glaube auch, daß dem Vorstand Z 21 der Satzungen zur Seite siebt, der dahin geht, daß der Vorstand berechtigt ist, im Interesse des Buchhandels wie des Börscnvcreins außergewöhnliche Maßnahmen zu beschließen. Wenn die heutige General versammlung einstimmig den von Herrn Fernau begründeten Antrag des Vorstandes genehmigt, so, nehme ich an, liegt kein satzungsgemäßes Bedenken vor, der Steuerbehörde gegenüber eine derartige Verpflichtung einzugehen. Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall, dann schließe ich die Diskussion. Diejenigen Herren, die gegen den Antrag des Vorstandes stimme» wollen, bitte ich, sich zu erheben. — Es erhebt sich niemand, der Antrag ist angenommen. Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung: