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Hinsichtlich der bestehenden Fastenordnimg nt Nichts geändert nnd gilt selbe wie zeilher. Rur ist mitzuteilen, daß der Apostolische Stuhl unter dein ö. Dezember 189 t den Bischöfen die Erlaubnis erteilt hat. aus an sic ergehende Bitten hin zu gestatten, das; bei gewissen Gelegenheiten, wie Patrocinien und anderen kirchlichen Festen, auch an Jahrmärkten, wo viel Volk zusammenströmt, auch an Freitagen Dispense erteilt werden darf — vom Fairen und Fastenzeit, der Quatember und Bigiltage. Im Uebrigen wird 1) Als Fasttage mit der doppelten Bei pflichtung zur Enthaltung von Fleischspeisen nnd zum Abbruche au Speisen. d. i. zur Beschränkung auf eine Sättigung, sind zu halten: Aschermittwoch, Mittwoch und Freitag in den Quatemberwochen, die Freitage in der vierzigtägigeu Fastenzeit, die drei letzten Lage in der heiligen Charwoche und die Bigil des hl. Weihnack,totestes. 21 Als Fasttage ohne die Enthaltung von Fleischspeisen, doch mit der Verpflichtung, dem Ab bruche au Speisen, d. i. nur einer Sättigung sich zu unterziehen, sind zu halten: Die übrigen in der voranstebendcn Bestimmung nicht schon genannten Werktage der vierzigtägigen Fastenzeit, die Sonn abende in den Quatemberwochen und die Vigilien vor dem Psingstfesle. sowie vor den Festen der hhl. Apostel Peter und Paul, Mariä .Himmelfahrt nnd Allerheiligen. 3> Auch für alle übrigen b io her nicht ge nannten Freitage im Jahre ist die Enthaltung von Fleischspeisen geboten, jedoch ohne die Pflicht deo ' Speise Abbruche-:-. Doch ist an dem in diesem Jahre ans einen Freitag fallenden Feste Mariä Verkündigung und der Erscheinung des Herrn 1905 der Genus; von Fleischspeisen gestaltet. -t» An den Lagen, an welchen die Enthaltung von Fleischspeisen geboten ist, darf zur Zubereitung der Speisen Fett. Speck oder Fleischbrühe gebraucht und Fleischbrühe auch als Getränk genossen werden; doch sind von dieser Erlaubnis die letzten drei Lage der heiligen Charwoche ausgeschlossen. 5; Ausnahmsweise wird jedoch für alle Ab srinenz und Fasttage der Genuß von Fleischweisen gestattet den Reisenden, dann denen, welche als Hausgenossen oder im Dienste bei Richtkatholiken Abstinenzgeboie —. mit Ausnahme der eigentlichen Folgendes festgesetzt: > ihre tckost empfangen; ferner den Gastwirten, ihren ^ Hausgenossen nnd Gästen, desgleichen auch jenen, ! welche ihre Mahlzeit im Gasthanse oder ans dem Gasthanse nehmen, nicht minder dem Militär nnd ^ dessen Hausgenossen in nnd außer den .Üasernen, ! sowie den Personen, bei welchen Soldaten in ^ Wohnung nnd »lost sind, oder welche der Ausübung > der Krankenpflege sich widmen. Doch bleibt für- alle diese Fälle der Eharfreitag' von dieser Er laubnis ansgenommen nnd ist im Uebrigen auch ! für die betreffenden Lage, falls sie Abbrnchstage sind, die Pflicht zu ermllen. den Abbruch an Speisen zu halten. (0 Der Genus; von Fleisch nnd Fischspeisen bei einer nnd derselben Mahlzeit ist verboten an den sechs Fastensonnlagen nnd an allen Abbruchs lagen lwie sie unter 2 anfgezählt werden» nnd zwar allen Gläubigen ohne Ausnahme. An die katholischen Pfarrämter und Psarr administrationen, sowie an die geistlichen Vorstände katholischer .Vurchen und .Oapellen im .Zlönigreiche Sachsen ergeht hiermit die Aufforderung, besorgt zu sein, das; im Tarife des Jahres an Sonntagen vor einfallenden Fasttagen das Eintreffen derselben, sowie die Arc, wie sie zu Hallen seien, verkündigt werde. Mit Rücksicht ani die nachgelassene Strenge des ursprünglichen Fastengebotes sollen alle Glän bigen ein beliebiges Almosen je nach ihrem guten Willen und Vermögen in die ;n diesem Behüte in den .stirciien anznbringenden Büchsen, welche die Aufschrift: „Fasten Almosen" tragen, niederlegen. Diese Almosen werden für die Zwecke des Boni fatinsvereins in der eigenen Diözese verwendet. Wer nicht imstande ist. ein solches Almosen zu ent ' richten, soll an den Sonntagen der h. Fastenzeit die . Litanei vom Müden Christi oder den schmerzhaften Rosenkranz beten nir die Anliegen der .stirche. klar und deutlich die emsig gesuchte IVahrheit er- ! kennt, so werdet; wir unaussprechlich glücklich seit;, wenn wir Gott erkennen, die ewige IVahrheit. !Vie wir glücklich sind im Anschauen einer schönen Gegend, eines prachtvolle;; Gemäldes, in; besitze seltener Edelsteine, so werden wir unendlich glück selig sein in; betrachten der unendlichen Schönheit, in; Besitze des vollkommensten Mesens, das wir, je besser wir es erkennen, um so inniger lieben werden und darin werden wir unsere übernatürliche Seligkeit finden. Bazu befähigt uns die heilige Airche bereits in den ersten stunden unseres irdischen Gebens, durch die geistige IViedergeburt in der hei ligen Taufe. „ U? er n i eh t w jede r g e b o r e n w i r d aus den; IVasser und den; heiligen Geiste, der kann in das tlimmelreich nicht ent gehen" Hoh. 5, 5. Biese;; Aeün des übernatürlichen Gebens pflegt die ücirche, damit er sich entwickele nnd wachse. Bat der heiligmachenden Gnade empfängt unsere Eeele zugleich die drei göttlichen Tugenden, Glaube, Hoffnung, Liebe. Bie Airche belehrt uns von Aindheit an, was und warum wir glauben, hoffen, lieben sollen, Eie hebt unser Auge zu Gott, den; ewigen Lichte, „zu den; Bat er der Lichter" Zak. I, s7. Eie lehrt uns Gott, als den Urgrund aller Binge kennen in seinen unendlichen Voll kommenheiten, in seiner Allmacht und Allwissen heit, in seiner IVeisheit und Güte, in seiner Heilig keit nnd Gerechtigkeit, Eie belehrt uns über unfern Ursprung, über unser .Fiel, über den U)eg aus den; wir dasselbe erreichen können, über die Hilfe, die wir in; Erstreben des ewigen Zieles von Gott zu erwarten haben. Eie belehrt uns über die Un sterblichkeit unserer Eeele, über die Verantwortung, die wir den; höchsten Aichter über den Gebrauch der uns verliehenen Talente werden zu geben haben; über den A'ampf, der in unser;;; Hnnern zwischen der Einnlicbkeit und den Forderungen der Ve; nunst und des übernatürlichen Lebens sich immer und immer wieder erhebt; sie belehrt uns über die Pflicht, die Eelbstsucht zu beherrschen. Eie belehrt uns über das Verhältnis, in welchen; wir zu unfern Uutmenschen stehen, daß wir alle Uindcr eines Vaters sind, alle Gottes Ebenbild an uns tragen, von Ehristus erlöst nnd zu derselben Eeligkeit be rufen sind, und daß wir darum einander lieben und achten müssen. Eie belehrt uns die N)elt ver stehen, ihren Beginn und ihren Verlauf, das wahre U?esen aller irdischen Güter erkennen und über deren Dichtigkeit und Unbeständigkeit, nach den unvergänglichen Gütern trachten. Eie belehrt uns j über den Ursprung des Bösen, der Eünde, und vermag uns zu trösten bei allen Leiden und Echmerzen und Trübsalen, sie lehrt uns auch den Tod verstehen und begreifen und gibt uns die Uuttel ihn; ruhig und freudig ins Angesicht zu sehen. Ucit diesen und allen übrigen Lehren, mit denen die heilige Uirche ohne Unterlaß uns unter richtet, weckt und stärkt sie die drei göttlichen Tu genden, den Glauben, die Hoffnung und die Liebe. Benn dadurch werden wir befähigt und immer von neuen; angeregt, die von Gott geoffcnbartcn IVahrheiten zu erkennen und für wahr zu halten, das ewige Leben und alle Gnaden, die wir zur Erreichung desselben bedürfen, mit Zuversicht zu erwarten und durch die treue Erfüllung der gött lichen Gebote Gott unsere Liebe zu bezeugen: „Derjenige ist es, der mich liebt, der meine Gebote hat, und sie hält" Hoh. 14, 21. Baß wir glauben, hoffen und lieben, und dies mit Wort und Tat bekennen, dadurch äußern wir das über natürliche Leben: „Bas ist das ewige Leben, daß sie Bich erkennen, den einzig wahren Gott, und den Bu gesandt hast, Zesum Ehristum. ^soh. 17, 5. Hm Glauben umfassen wir die ewige IVahrheit Gottes, und weihen ihr unser;; Verstand, unser Erkennen; in der Hoffnung ergreifen wir die Güter und Gaben Gottes, die Uns verheißene Eeligkeit, und unser Eehnen und Etreben richtet sich nach diesen; ewigen Glücke; in der Liebe um fassen wir Gottes unendliche Vollkommenheit nnd