Volltext Seite (XML)
Im Anschlüsse an da» verlesen« Dekret wollen wir vorerst folgende Anordnungen treffen: 1. Der noch immer in einigen Gegenden herrschende Brauch, die erste heilige Kommunion der Kinder htnau» zu schieden und mit der Entlassung au» der Schule zu verbinden, kann nicht mehr aufrecht erhalten werden. 2. Für den ersten Empfang der heiligen Sakramente der Butze und de» Altar» ist neben dem Eintritte in da» Unterscheidung-alter auch ein bestimmte» Matz religiöser Kenntnisse notwendig. ES hat daher dem Empfange de» heiligen BuhsakramenteS ein Beichtunterricht und dem Empfange de» heUigen Altar-sakramente» ein Kommunionunterricht voranzugehen. 3. Da der Eintritt in das UnterschetdungSalter von vielen Umständen abhängig ist. die in den einzelnen Diözesen verschieden sind, bleibt nach der Absicht des heiligen Vater» den Brschöfen über den Beginn de» Vorbereitungsunterrichts die nähere Bestimmung überlassen. 4. Die Regelung der nutzeren Ordnung für den Vorbereitungsunterricht sowie für den Sakramenten- empfang liegt dem Pfarrer oder seinem Vertreter ob. 5. Die äußere Feier der ersten heiligen Kommunion soll in der bisherigen Weise stattfinden. Der weitere gemeinsame Empfang der heiligen Kommunion während des schulpflichtigen Alters ist von den Psarrgeistlichen zu regeln. 6. Die neue Ordnung tritt nach Ostern 1911 in Kraft, so datz erst vom Schuljahre 1911/12 ab mit dem Beicht- und Kommunion-Unterricht in obenbeschriebener Weise begonnen werden soll. 7. Schwerkranke Kinder, die zum Vernunftgebrauche gelangt sind, müssen mit den heiligen Sterbe sakramenten versehen und im Todesfälle wie die Erwachsenen beerdigt werden, wie dies schon bisher geschehen ist. 8. Da» Dekret vom 8. August 1910, das die heilige Kongregation der Sakramente auf Befehl des Papstes PiuS X. über die Zulassung der Kinder zur ersten heiligen Kommunion erlassen hat, soll jährlich in der österlichen Zeit in der Volkssprache von der Kanzel verlesen werden. Fulda, den 18. Dezember 1910. Die am Grabe deS heiligen BonifatinS zu Anlda versammelten Erzbischöfe und Bischöfe. Dresden, Bautzen, den 25. Januar 1911. -j- Aloysius LItuIarb>Ich°I dm »iUa. AposlMIch-r Ml-r und P,SI-It.