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1LÜ04 vrrsmtlou,. d. Dtichn. «Uchhand-I. 'Nichtamtlicher keil. «Ilr 291, 14. Dezember 1912. In Sachen Warenhaus Gebr. Joske verbietet die einst weilige Verfügung vom 12. November 1912: 1. anzugeben, daß sie die neuesten Bände der »Musikalischen Edelsteine« und von »Für frohe Kreise« zu besonders billigen Vorzugspreisen verkaufen, und 2. (namentlich aufge führte) Werke als Neuerscheinungen aufzuführen. Durch bestätigendes Anerkenntnis-Urteil vom 25. November hat diese Verfügung Rechtskraft gewonnen. Zuwiderhand lungen werden mit Geldstrafe bis 1590 «kl oder mit Hast bis 6 Monaten bestraft. Der Fall Conrad Glaser wird als ein »Fall« im wahren Sinne des Wortes bezeichnet, da er nicht nur die Abtrünnig keit eines Berufsgenossen in Prinzipienfragen bedeutete, der frü her Ehrenämter bekleidete (Vereins-Ausschuß des Vereins der Deutschen Musikalienhändler), sondern auch einen angreisenden, herausfordernden Schritt gegen den ganzen Stand in sich schließe. Beschlossen wird: Die Mitgliederversammlung hat mit Genugtuung Kenntnis davon genommen, daß der Inhaber der Firma Conrad Glaser auch die letzte Folgerung aus seiner Handlungsweise, dem Musikalienhandel gegenüber, selbst ge zogen und im Handelsregister-Eintrag den Zusatz bei seiner Firma »Musikalien-Verlag« hat streichen lassen. — Aus einem Briefwechsel des Vereins-Ausschusses des Vereins der Deut schen Musikalienhändler mit der Firma C. G. Röder verlautet, daß die Maßnahmen der Firma Conrad Glaser bzw. nur vorübergehende (sie) sein würden. Über das Verhältnis Con rad Glaser/F. E. C. Leuckart gibt Herr Martin Sander Aus kunft, wonach ihm für eine gewisse Zeit die Hände gebunden seien, da er durch Vertrag sechs Jahre Lieferung zugesichert habe von käuflich erworbenen Artikeln aus dem ehemaligen Verlage Conrad Glaser. Die Frage des Parsifal-Schutzcs leitete ein verlesener Bericht ein, den auf Ersuchen der durch Krankheit am Erscheinen verhinderte Herr Franz Kleeberg über eine sehr bewegte Versammlung in der Gemeinnützigen Gesellschaft, denselben Gegenstand betreffend, abstatten sollte. In länge ren Ausführungen und in fesselnder, warmherziger Weise setzte Herr Richard Linnemann die idealen Gründe auseinander, die unbedingt zu einem Parsifal-Schutz führen müßten, wäh rend Herr Max Merseburger zwar den idealen Standpunkt nicht verkannte, aber mehr den praktischen Standpunkt vertrat und der Auffassung des Herrn Linnemann entgegengesetzte, sehr scharfe Kundgebungen aus Zeitungen vorlas, auf die Herr Linnemann in eingehenden Darlegungen erwiderte. Die Auf fassung eines Herrn Moritz Wirth (in der Gemeinnützigen Gesellschaft), wonach ein so bedeutendes Kunstwerk nicht nur einer verhältnismäßig kleinen, aber wirtschaftlich gutgestellten Gruppe, wie es doch die Bayreuth-Besucher seien, Vorbehalten, sondern gerade wegen seines hohen Kulturwertes den großen Massen des deutschen Volkes zugänglich gemacht werden müsse und dazu auch Städte wie Weimar, Eisenach u. a. geeignet erscheinen, fand auch bei der Mehrheit Anklang. Der Ein fluß der Anfrage über den Parsifal-Schutz und die Beantwor tung durch den Staatssekretär vr. Lisco im Reichstage machte sich bereits bemerkbar. Eine Abstimmung wurde nicht ver anlaßt zu folgender Stellungnahme: »über den Idealismus soll man nicht die gesunde Wirklichkeit vergessen und einen Ausnahmezustand befürworten, der mit allen seinen Folge rungen ans Ungeheuerliche grenzen würde. Man kann cs nur als ein gutes Recht des deutschen Volkes bezeichnen, wenn ihm nach Ablauf der 30jährigen Schutzfrist sämtliche Meisterwerke Richard Wagners vorgeführt werden, und zwar da, wo es sie auch erreichen kann, also nicht ausschließlich in Bayreuth.« Zu dem Punkt: Die Konservatoriums- oder Musiklehrer- Musikalienhandlungen teilt der Vorsitzende die Beschwerde des Vereins-Vorstandes an den Börsenverein mit und hebt aus dem Briefwechsel das große Entgegenkommen der letzten In stanz in dieser Sache hervor. Zwei Firmen seien wieder gestrichen worden, da es sich hcrausgestellt habe, daß es sich um Musiklehrer, bzw. Musik-Institute und nicht um Firmen des Buch- oder Musikalienhandels gehandelt habe. Befrem den mutzte es, zu erfahren, daß in einem andern Falle der Verein derDeutschen Musikalienhändler die Aufnahme befürwortet habe. Herr vr. Astor legt die Sachlage ausführlich dar und vertritt die Gesichtspunkte, nach welchen der Vorstand des Vereins der Deutschen Musikalienhändler bei solchen Voruntersuchungen im allgemeinen urteilt und in dem angeführten Falle sich habe leiten lassen. Herr Fritz Schuberth betont, daß für die Auf nahme vor allem das Vorhandensein eines wirklichen musik händlerischen Betriebes ausschlaggebend sein müsse. Das Vorhandensein eines solchen wird in dem strittigen Falle durch Vorlagen bewiesen, im übrigen aber angeregt, zu versuchen, den Betreffenden zur Aufgabe der Anstoß erregenden Bezeich nung »Musikalienhandlung des Konservatoriums« zu be« wegen. - Herr Rich. Linnemann schneidet die Frage der »Selbstverleger« an, wozu Herr A. Bartusch mit Bezug auf die Bekanntmachung der Firma Hug L Co. in der letzten Nummer von Musikhandel und Musikpflege, ebenso Herr Rich. Albrecht, einen andern Fall betreffend, weitere Erläuterungen geben. Herr v>. Astor betont die erfreuliche Wendung, daß jetzt bei Neuaufnahmen von Musikalienhandlungen in das Adreßbuch immer erst der Verein der Deutschen Musikalien händler vom Börsenverein mit der bezüglichen Vorunter suchung betraut würde und nicht die buchhändlerischen Orts und Kreisvereine, die teilweise wenig Ahnung vom Musikalien handel hätten. Ein vorbildliches, aber nicht nachahmenswertes Beispiel hierzu gibt Herr Rich. Albrecht (von der Fa. Sim- rock) zum besten. — Herr Otto Dietrich bittet die Kommissio näre, sich nicht so unbedenklich zur Vertretung und Versorgung des Bedarfs der Selbstverleger mit Musikalien hergeben zu wollen. Über die Absichten der Bugra-Leitung (Internationale Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik 1914), eine Ver kaufs-Ausstellung ins Werk zu setzen, verbreitet sich der Vor sitzende und wünscht, daß sich das Leipziger Musikaliensorti ment beizeiten mit der Angelegenheit befasse und betätige. Die Herren Carl Linnemann und Fritz Schuberth, welche dem Ausschuß Abteilung 20 der Bugra als Mitglieder angehören, geben hierzu eingehende Belehrung, soweit das eben in der jetzigen Entwicklungsperiode möglich ist. Bekanntgegeben sind erst allgemeine Leitsätze. Empfohlen wird, ein Musikalicn- Mustersortiment einzurichten, mit Unterstützung des Vereins Leipziger Musikalienhändler. Herr Rich. Linnemann em pfiehlt, sich mit dem Verein Leipziger Sortiments- und Anti quariats-Buchhändler, der über die gleiche Frage eines Mustersortiments für den Buchhandel bereits verhandelt habe, in Verbindung zu setzen. Herr Paul Zschocher schlägt vor, daß die sich beteiligenden Sortimenter monatsweise eigene Gehilfen für die Ausstellung überlassen sollten, findet aber, weil diese Einzelfrage noch verfrüht sei, keinen Anklang. Herr Alfred Hoffmann regt die Gewinnbeteiligung des einzelnen Sortimenters und die Gründung einer G. m. b. H. an. Herr Carl Linnemann bespricht das voraussichtliche Verfahren der Ausstellungsleitung in bezug auf Platzmiete, Bestimmungen für den Handverkauf in der Ausstellung, warnt vor allzu großen Hoffnungen auf einen Gewinn bei der Verwaltung des Musikalien-Mustersortiments, bittet um schriftliche Rat schläge für Einrichtung eines solchen und beantragt, einen ^ Entschluß darüber zu fassen, ob der Verein die Sache materiell unterstützen wolle. Auf Wunsch nennt er die Mitglieder des Ausschusses Abteilung 20 der Ausstellung. Herr v>. Astor meint, daß alle von den Verlegern ausgestellten Werke auch jim Musik-Sortiment zu haben seien oder auch zur sofortigen