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Tab. 3. Fundanteile und Dutchschnittsgewicht der Groschen Friedrichs II. und III. Münzherr Gruppe Krug Nr. Anzahl Durchschnitts gewicht (g) Stück % Friedrich II. I 1-8 25 5,65 3,41 II 9-16 2 0,45 3,45 III 17-34 80 18,09 3,41 IV 35-48 11 2,48 3,33 Friedrich III. V 52-68 35 7,91 3,31 VI 69-73 8 1,80 3,31 VII 74-121 207 46,83 3,31 VIII 196-208 1 0,22 2,83 IX 209-227 40 9,04 3,41 X 240-242 2 0,45 3,33 XI 261-266 1 0,22 3,06 XII 267-272 5 1,13 3,75 XIII 316-319 1 0,22 3,43 XIV 322-323 1 0,22 3,06 wie bei Kluge12a die Fundanteile und Durchschnittsgewichte der Groschen Friedrichs II. und Friedrichs III. tabellarisch erfaßt (Tab. 3). Sie sind allerdings wegen der starken Korrosion vieler Fundmünzen nicht so aussagekräftig. Der Fund von Mutzschen aus dem Zeitraum von 1382—1428 enthält ver schiedene Probleme, die sowohl Krugs Anordnung als auch die in den letzten Jahren von Röblitz vorgenommenen und zuletzt von Steguweit unterstützten Neuzuschreibungen und — damit zusammenhängend — die Datierungen be treffen. Entgegen der älteren Lehrmeinung (Schwinkowski 1917, S. 360f., Nr. 15/16) hat Krug die Einführung der Thüringer oder Helmgroschen zusammen mit den Schildgroschen in das Jahr 1405 datiert, und Röblitz 13 , der zu Recht Bedenken 12a Kluge/Stoll 1988, S. 17ff. Kluge hat bei der Bearbeitung des Fundes von Bad Lieben werda die einzelnen Variantengruppen im Groschencorpus von G. Krug mit römischen Zahlen numeriert, wodurch der Katalogteil dieses wichtigen Handbuches übersichtlicher geworden ist. Diese Numerierung müßte mit dem gesamten Katalog vorgenommen werden, wobei zu überlegen ist, ob nicht bei jedem Münzherrn wieder mit I begonnen werden sollte. 13 Röblitz 1985, S. 10; vgl. auch Röblitz 1984, S. 12—14 und 15: „Die Zuweisung von Thüringer Helmgroschen an Friedrich IV. kann nicht aufrecht erhalten werden. Vielmehr ist begründet anzunehmen, daß diese in Fortsetzung der Helmgroschenausprägung seines Vaters Balthasar von Friedrich von Thüringen ausgingen.“ Diese Annahme von Röblitz, die er keineswegs stichhaltig begründen kann, ist durch die urkundlichen Belege hinfällig geworden. Röblitz kann aber auch nicht zugestimmt werden, wenn er (1985, S. 5) schreibt: „Wenn auch die äußeren Einflüsse — der rheinische Goldgulden als Bezugswährung und der Prager Groschen kamen ebenfalls ins Rutschen — nicht übersehen werden sollen, so ist mit nichts zu begründen, daß dies die eigentliche Ursache des Währungsverfalls gewesen sei.“ Das kann wohl nur polemisch gegen Krug gerichtet sein, denn der Kurs verfall von Goldgulden und Prager Groschen muß sich auf die Gestaltung der meißnischen Währung ausgewirkt haben, weil die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Meißen- Thüringen und den anderen Teilen des Reiches viel zu stark waren. Schon allein das Silbermonopol und der Bergbau zwangen die wettinischen Landesherren, sich den inter-