Tab. 1. Zauschwitz, Lkr. Borna. Übersicht über die Lokalisation der Gruben mit menschlichen Überresten in den einzelnen Grabungssabchnitten. Nummer der Grube nach dem Fundzettel bzw. Grabungsplan entsprechender Grabungs abschnitt nach dem Fundzettel I Qu 9 VI Qu 29 VIII Qu 25 13 Qu 3-4 16 u. 17 Qu 34 20 Qu 32 20 u. 21 Qu 5, 30, 31 22 u. 23 Qu 29-30, 30 24 u. 25 Qu 29 26 u. 27 Qu 29 28 u. 29 Qu 27 30 u. 31 Qu 25 31 u. 32 Qu 24, 25 34 u. 35 Qu 22, 24 37 u. 38 Qu 20 38 u. 39 Qu 18 41 u. 42 Qu 18 42 u. 43 Qu 17/18 43 u. 44 Qu 17, 18 ohne Nummer Qu 15, 16, 17/19, 22, 25, 33, Qu 35, 36/37, 37, 39, 40, 42 deutige Zuordnung verbleiben dann die Fragmente aus Qu 13, 13/14, 32, 41 und 47. Die Bestimmung „bandkeramisch“ für manche Funde aus Qu 42 legt es nahe, weitere menschliche Knochen aus Qu 42 und der Nachbarschaft (Qu 42 und 43) auch für bandkeramisch zu halten. Sinngemäß könnte man dann die undatierten Knochen aus Qu 3/4 und 4 der Bronzezeit zuordnen. Die Übersicht in den Tabellen 2 bis 4 verzichtet auf eine solche vermutungsweise Einordnung und führt die Objekte getrennt in drei Gruppen auf. Der Zustand der Fragmente ermöglicht oft nicht, sie mit Sicherheit einem und demselben Individuum zuzuordnen oder auch auf die Anwesenheit von mehreren Individuen zu schließen. Brauchbar schienen die Felsenbeinpyramiden aus der „Schüttgrube“ (Qu 42), die dreimal paarig und zweimal einseitig vorlagen, also wie die bereits von Coblenz erwähnten Unterkiefer mindestens fünf Personen repräsentierten. Es fand sich jedoch noch ein weiteres Unterkieferfragment, so daß es sich um sechs Individuen gehandelt haben muß. Es kann nur gezählt werden, in wieviel Gruben bzw. Grubenregionen jeweils gleiche Skelettelemente auf treten (Tab. 2—4). Auf mehr als 7 zerlegte Individuen aus der Bandkeramik und mehr als 15 in der Bronzezeit kann danach nicht geschlossen werden, wobei eine Aufteilung der zeitlich unbestimmbaren Individuen dieses Verhältnis auf etwa 9 bis 13 Individuen zu etwa 19 bis 21 Individuen ändern könnte.