Volltext Seite (XML)
Somit verfügten die Herren von Nossen in der zweiten Hälfte des 12. Jh. über einen ansehnlichen Besitz. Ihre Ansässigkeit in Nossen läßt sich für das 12. Jh. vermuten, aber erst 1185 ist ein Angehöriger dieses Geschlechts, nämlich Petrus de nozin, als Inhaber des Nossener Burgbezirks nachweisbar (CDS I, 2, 510). Aller Wahrscheinlichkeit nach besteht ein Verwandtschaf tsverhältnis zu den edel freien Herren von Strehla, 30 das auch für die Herren von Nossen edelfreien Stand nahelegt (Tab. 1). Auf jeden Fall vor 1150 in der Muldengegend ansässig, verfügten sie über den Burgbezirk Nossen und waren mit Einsetzen der Rodungen südlich der Mulde darauf bedacht, ihren Besitz entlang der Mulde zu erweitern. Auch bei ihnen muß offen bleiben, ob sie mit dem Burgbezirk durch den Kaiser belehnt waren oder ihn zu freiem Eigen besaßen. Ihre Besitzansprüche auf das Gebiet reichten jedoch aus, eine Kirche zu gründen, sie reichlich mit Gütern auszustatten und sich als Patronatsherren zu betätigen. Obwohl die Stellung der Herren von Nossen bis zur Mitte des 13. Jh. durchaus bedeutend war (beurteilt nach der Stellung in den Zeugenreihen markgräflicher und bischöflicher Urkunden), zeigt sich bereits im letzten Drittel des 12. Jh., daß ihre Herrschaft und die ihrer Besitznachbarn, der Herren von Strehla (Abb. 6), südlich der Freiberger Mulde nicht unangefochten war. Im Zusammenhang mit der Gründung des markgräflichen Klosters Altzella und dessen Grenzziehung wurden die Herren von Nossen offensichtlich um einen Teil des von ihnen gerodeten Landes gebracht. Die Versuche, diese Dörfer und ein Stück Wald wieder in ihre Hände zu bringen, scheiterten und führten neben anderen Ursachen zur ökonomischen Schwächung. Allem Anschein nach verloren sie ihre Reichsunmittelbarkeit und gerieten zunehmend unter die Lehns- herrschaft des Bischofs von Meißen. Erstes Anzeichen dieses Prozesses könnten die 1224 vernichteten Urkunden sein. Abgeschlossen ist dieser Vorgang mit Sicherheit vor 1268, da die Ritter Heinrich und Ulrich von Nossen in diesem Jahr die Burg und alle zugehörigen Güter als „wahres Lehen“ vom Bischof übertragen bekamen und für den Lehnsanfall eine Entschädigung zahlen mußten (AZR 148; CDS II, 1, 206). In der Urkunde wird deutlich, daß bereits Peter von Nossen, der Onkel beider, die Burg nur als Lehen innehatte. 30 Für eine Verwandtschaft mit den Strehlaer Edelfreien (Tab. 1; Abb. 6) gibt es einige Argumente. Am auffälligsten ist die Gleichheit der Vornamen, die in einer Familie meist erblich sind. So treten Tammo, Ulrich, Peter und Heinrich in beiden Geschlechtern auf, meist noch in der gleichen Generation. Sie besitzen schon um 1150 nebeneinander liegenden Besitz, der in der zweiten Hälfte des 12. Jh. bei den Strehlaern als bischöfliches Lehen erscheint. Beide Geschlechter urkunden in erster Linie für die Bischöfe von Naumburg und Meißen. Nicht zuletzt spricht die Parteinahme Heinrichs von Strehla für die Herren von Nossen im Streit mit dem Kloster Altzella für verwandtschaftliche Beziehungen.