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Zu den mehr oder weniger ausdrücklich für die Jungbronzezeit bzw. allgemein für die (jüngere) Bronzezeit in Anspruch genommenen Zeugnissen gehört nach verbreite ter Auffassung vor allem die „Masse der vogtländischen Hügelgräber“ (Coblenz 1950, S. 46),128 obwohl nach Ausweis der aus ihnen stammenden Altsachen min destens ebenso häufig - keineswegs nur im „einen oder andern“ Falle (Billig 1954, S. 47; ähnlich Coblenz 1954 a, S. 387) - mit späthallstatt- bis frühlatenezeitlichen Gräbern (Erst- und Nachbestattungen) zu rechnen ist. A. Haase hat, vom Liebauer Latenehügel ausgehend, versucht, Größe und Lage der Tumuli als Datierungshil fen zu verwenden. Ohne Grabungen bleibt das allerdings äußerst fragwürdig. 128 129 Selbst die Beurteilung als Grabanlagen lediglich nach der äußeren Erscheinung ist eher Ermessenssache. Demgemäß schwankt ihre in den Archiven und in der Li teratur angegebene Anzahl beträchtlich, und auch ihr gesetzlicher Schutz gibt ledig lich Orientierungshinweise. 130 Eindeutige Kriterien lassen sich eben nicht nennen. Bei üblicher Größe, regelmäßiger Wölbung, deutlicher Begrenzung, sichtbarem Stein aufbau und evtl, zutage tretendem Steinkranz, bei exponierter Lage auf einer Kuppe oder einem Hangabsatz sowie enger Nachbarschaft mehrerer Anlagen wird man na türlich weniger Zweifel hegen als bei kleinen, unregelmäßigen Hügeln, zumal wenn sie isoliert sind. Im Einzelfall versagen freilich auch diese Argumente. 131 Da die Tumuli im Vogtland oft in unmittelbarer Nähe von Erzgängen liegen, besteht zu dem die Gefahr einer Verwechslung mit Relikten des Altbergbaus (Halden, tech nische Anlagen usw.). Darauf sei später ausführlich eingegangen. Im folgenden werden sämtliche bekannt gewordenen und einige neuerdings ent deckte Grabhügel im sächsischen Vogtland, unabhängig vom Alter der in ihnen er folgten Bestattungen (soweit bekannt, angegeben), aufgezählt. Angesichts der flie ßenden Übergänge sind auch die unsicheren, teilweise inzwischen als Gräber verwor fenen Hügel einbezogen. Das Für und Wider wird jeweils diskutiert. 132 Die Mel dung von über 40 Grabhügeln durch Haase (1938, S. 54, und später), der sich sei nerzeit ihrem Nachweis mit Feuereifer gewidmet und dabei auch suspekte Objekte einbezogen hatte, ist inzwischen drastisch relativiert worden. Andererseits überlie fert Haase (1938, S. 53 f.), daß besonders bei Plauen-Chrieschwitz, Möschwitz und 128 Ältere Zusammenstellungen bei Bierbaum 1937, S. 173; 1938, S. 89, 200; 1940, S. 146; Haase 1938, S. 54; Coblenz 1952, Kt. 2; Billig 1954, S. 115, Kt. 1; Weber/Richter 1964, S. 224, Abb. 1; zuletzt bei Lappe 1982, S. 58 ff.; Geupel 1983, S. 41 ff.; Richter 1984, S. 113 ff.; Wohl rab 1984, S. [12], 129 Er stellte danach die von ihm entdeckten Hügel von Liebau (Schafhübel - wahrscheinlich kein Grabhügel), Ruderitz und Wiedersberg versuchsweise in die „Hallstattzeit (D) oder Latenezeit ([A])?“ (so hinsichtlich Ruderitz - OAD). Angesichts der deutlichen Besiedlungsausweitung in jener Zeit mag die Beurteilung der gebirgswärts weit vorgeschobenen Hügel von Ruderitz und Wiedersberg indessen so falsch nicht sein (vgl. auch Coblenz 1954 b, S. 461). 130 Bei Geupel 1983 (vgl. S. 6) sind nur die seinerzeit noch vorhandenen und nach Autopsie zwei felsfreien Grabhügel von 12 Plätzen erfaßt. Staatlich geschützt waren erheblich mehr Objekte. 131 Auch Kügelchen mit weniger als 5 m Durchmesser und wenigen Dezimetern Höhe, wiederholt in der Nachbarschaft größerer Tumuli, haben sich als Grabanlagen erwiesen. 132 Soweit eine eigene Überprüfung im Gelände nicht erfolgen konnte, schätzen wir die Glaubwür digkeit nach den Begehungsberichten von Kennern der Materie und Landschaft ein (Prof. Dr. sc. G. Billig, Prof. Dr. sc. W. Coblenz, V. Geupel, J. Richter, Dr. P. Richter).