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Ie - : Nr. 102/1917 PAPIER-ZEITUNG 2143 „achtlich, dazu kommt, daß gerade im Juni 1916, wo die bean standete Lieferung verkauft wurde, unseres .Wissens die Papier preise ihre höchste Stufe erreicht hatten. Unsere Entscheidung lautet unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, daß die Papierwarenfabrik den Karton mit 6 v. H. .Nachlaß vom Kaufpreise übernehmen muß. Den gleichen Nachlaß .muß die Papierfabrik der Großhandlung X gewähren von dem Preis, den sie dieser berechnet hat. Die Lagerspesen bei dem -Spediteur gehen zu Lasten der Papierfabrik und nicht der Großhandlung, 'da sich die Beanstandung im großen und ganzen als berechtigt erwiesen hat, und als Prüfungsort die Niederlassung der Papierwarenfabrik gilt. Zum Telegraphieren war ja die Papierwarenfabrik nicht berechtigt, da sie es aber im Interesse der Großhandlung tat, so sollen die Telegrammspesen zwischen der Papierwarenfabrik und der Großhandlung geteilt werden. Die Rahmenbretter müssen der Fabrik zurückgesandt werden, falls diese die dafür beim Kauf vereinbarte Summe vergüten soll. Falls die Papierwarenfabrik sämtliche drei Wagenladungen innerhalb 30 Tagen nach Erhalt des Schiedspruches bezahlt, so darf sie von dem Betrag die Hälfte des vereinbarten Skontos abziehen. Der Skontoabzug ist gerechtfertigt, weil erst durch diesen Schiedspruch die Uebernahmepflicht außer Zweifel gesetzt wurde, und die seinerzeitige Beanstandung sich als gerechtfertigt erwies. Die Hälfte des Skontos (und nicht der volle Skonto) kommt aber der Papierwarenfabrik deshalb zu, weil sie ungefähr doppelt so hohen Abzug machen wollte, als sich durch den Schied spruch als gerechtfertigt erwies, weil sie infolgedessen die Ver zögerung des Falles mit verschuldete. Nach Ablauf der 30 Tage muß der volle Betrag, nötigenfalls auch die gesetzlichen Verzugs zinsen, bar bezahlt werden. In Rotterdam lagernde deutsche und österreichische Waren ameri kanischer Besitzer. Vom Deutsch-Amerikanischen. Wirtschafts verband in Berlin war unlängst mitgeteilt worden, daß die in Rotter dam lagernden Waren deutscher und österreichischer Hersteller, die von Amerika gekauft und bezahlt worden sind, freigegeben seien und nach drüben verschifft werden könnten. Nunmehr berichtet die Geschäftsführung des Verbandes, daß nach ihr vorliegenden Newyorker Zeitungen vom 6. November auf Grund eines offiziellen Uebereinkommens zwischen der amerikanischen und holländischen Regierung mit Einverständnis Englands derartige in Rotterdam lagernde Waren ehestens verschifft werden sollen. Es handle sich nun noch um die Beschaffung des hierzu erforderlichen Schiffsraums. Die in Frage kommenden Waren stellen einen Wert von 1 725 030 Dollar dar und sind für 116 amerikanische Firmen bestimmt. Sie umfassen in der Hauptsache Spielwaren, Weihnachtsneuheiten, wissenschaftliche Instrumente, ferner andere Waren, die vor dem Kriege in bedeutenden Mengen von Deutschland nach drüben aus geführt worden sind. Bezüglich eines kleinen Teils der Sendungen ist die Frage der Bezahlung der Waren in formeller Hinsicht noch nicht geregelt; jedoch soll darüber in Kürze entschieden werden. Eine Liste der in Frage kommenden amerikanischen Firmen mit dem Wert der verschiedenen Sendungen wird auf Wunsch inter essierten Kreisen durch die Geschäftsstelle des Deutsch-Amerikani schen Wirtschaftsverbandes (Berlin NW 7, Neue Wilhelmstr. 12/14) zur Verfügung gestellt. Papierstoffmarkt Stockholm, 12. Dezember Für Holzschliff war der Markt in der letzten Woche leblos, nur einige kleine Verkäufe trockenen Schliffs kamen vor. Die Preise sind fest und unverändert. Zellstoff. Für Sulfitstoff waren Anfragen nach kleinen Posten aus Frankreich und Spanien im Markte, doch klagt man darüber, daß es immer schwieriger wird, Schiffsraum dorthin aufzutreiben. In Sulfatstoff trat eine gewisse Ermattung in der Nachfrage ein, welche voraussichtlich nur vorübergehend ist. Die Preise für Sulfit- und Sulfatstoff sind unverändert. („,Affärsvärlden".) bg. Geschäfts-Machrichten Wir bitten unsere Leser, uns von jeder Veränderung Kenntnis u geben, die für unsern Leserkreis von Bedeutung ist; wir werden sie kostenfrei unter dieser Ueberschrift veröffentlichen, Verein .für Zellsto/findustrie, A.-G. in Dresden. Die General versammlung genehmigte die Ausschüttung von 20 v. H. Dividende. Wie die Verwaltung mitteilte, war der Absatz in den ersten fünf Monaten, des neuen Geschäftsjahres wieder durchaus befriedigend. Es .sei zu erwarten, daß auch auf das erhöhte Aktienkapital eine befriedigende Dividende verteilt werden könne. (Leipz. N. N.) Eg. In der außerordentlichen Generalversammlung der Rheinischen Akt.-Ges. für Papierfabrikation in Neuß am 15. Dezember wurden die Verschmelzungsverträge mit der Papierfabrik Reisholz A.-G. in Düsseldorf-Reisholz einstimmig angenommen. Während das erste Angebot der übernehmenden Firma auf 1000 M. Reisholz-Aktien für je 4800 M. Rheinische Stammaktien und auf 2000 M. Reisholz für je 6000 M. Rheinische Vorzugsaktien sowie eine Barzahlung von 10 bzw. 18 V. H. lautete, hat die Papierfabrik Reisholz, nach dem von anderer Seite den Aktionären für den Erwerb der Mehrheit der Aktien der Rheinischen Akt.-Ges. ein höheres Angebot gemacht wurde, ihr Angebot derart erhöht, daß für je 8400 Stammaktien der Rheinischen A.-G. 2000 M._ Reisholz und für 2400 M. Vorzugsaktien der Rheinischen A.-G. 1000 M. Reisholz-Aktien, jedesmal die Divi dendenzeit ab 1. Juli 1917, sowie eine Barabfindung von 10 bzw. 1 v. H. des Nennwertes der Aktien gegeben wird. Zur Begründung verwies die Verwaltung darauf, daß man unter den heutigen Ver hältnissen nicht übersehen könne, wie sich die Zukunft für die Rhei nische A.-G. für Papierfabrikation gestalten werde. Der Konzen trationsprozeß machte auch in der Papierindustrie große Fortschritte. Für den Ausbau des Unternehmens seien noch beträchtliche Mittel erforderlich. Die Verwaltung hält es für zweckmäßig, die Angliede rung an ein größeres Unternehmen zu empfehlen. (Frkf. Ztg.) Schlesische Pappenfabriken Aktien-Gesellschaft in Wehrau bei Klitschdorf in Schlesien. Dem Bericht über die Betriebszeit vom 1. Oktober 1916 bis 30. September 1917 entnehmen wir: Der sich steigernden Nachfrage nach unseren Fabrikaten könnte nicht voll entsprochen werden, zumal infolge des seit Ende April andauernden Wassermangels die Erzeugung von Holzstoff zurückging und dementsprechend die .Herstellung von Handlederpappen und Maschinenpappen eingeschränkt werden mußte. Durch das Hoch wasser am 16./17. April 1917 haben wir an unserer Stauanlage der Zweigfabrik in Neuhammer einen Schaden in Höhe von etwa 36 000 Mark erlitten, welcher aus den laufenden Betriebsmitteln gedeckt worden ist. Die noch vorhandene Resthypothekenschuld von 98 500 Mark haben wir abgestoßen. Um unsere maschinellen Anlagen wieder in einwandfreien Friedenszustand zu bringen, sind nach den bereits vorliegenden technischen Gutachten und Kostenanschlägen sehr hohe Summen erforderlich, welche durch die vorgenommenen Ab schreibungen nur zu einem Teil gedeckt werden können. Der Rohgewinn beträgt einschließlich 4677 M. Vortrag vom Vorjahre 288 698 M. Abzüglich der Abschreibungen von 145 319 M. bleibt ein Reingewinn von 143 379 M., für den wir folgende Ver teilung vorschlagen: in die Rücklage 6935 M., in die Sonderrücklage 4161 M., vertragsmäßige Tantieme für den Vorstand 3828 M., 4 v. H. Vordividende 40 000 M., Tantieme für den Aufsichtsrat 5027 M., 8 v. H. Nachdividende 80 000 M., Vortrag auf neue Rechnung 3428 M. Die Norddeutsche Lederpappen-Fabrik Akt.-Ges. in Groß Särchen beabsichtigt, wie „Berl. Tagebl. hört, eine Generalversammlung einzuberufen, auf deren Tagesordnung Zuzahlung von 30 y. H. auf das 2 288 000 M. betragende Aktienkapital stehen soll. Die Aktien, auf die die Zuzahlung nicht erfolgt, sollen im Verhältnis von 3: 2 zusammengelegt werden. Beide Maßnahmen sollen.erst nach' dem Kriege durchgeführt werden. Papier- und Karton-Fabrik Köttewitz, G. m. b. H. in Köttewitz. Herr Eduard Walter Schröder in Pirna ist als Geschäftsführer ausge schieden. Dem Geschäftsführer Herrn Fabrikdirektor Georg Burtscher steht die Vertretung der Gesellschaft selbständig zu. Den Herren Konrad Schuster und Betriebsleiter Georg Schönig wurde derart Prokura erteilt, daß sie die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuristen vertreten. Schmitt & Roentsch, Schreib- und Lederwaren- Großhandlung in Berlin SW 68. Dem Vertreter Herrn Friedrich Ostermeyer wurde Prokura erteilt. Er ist berechtigt allein für die Firma rechtsverbindlich zu zeichnen. Die Prokura des Herrn Franz Blum bleibt bestehen. Fabrik Stolzenberg Deutsche Büroeinrichtungsgesellschaft ni. b. H. in Oos in Baden mit Zweigniederlassung in Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Uebernahme und Weiterbetrieb der in Salmünster- Soden unter der Firma Carl Anselm junr. bisher bestandenen Fabrik, welche sich mit der Fabrikation und dem Verkaufe von Büroartikeln aller Art nach dem System Stolzenberg befaßt. Das Stammkapital beträgt 1 000 000 M. Geschäftsführer sind die Herren Kommerzienrat Dr. Gustav Mez, Bankier in Berlin, Kaufmann Karl Friedrichs in Berlin, Kaufmann Richard Siering in Baden-Baden. Den Herren Kaufmann Richard Weidenmann, Diplomingenieur Ernst Vollmar und Kaufmann Emil Launer, sämtlich in Oos in Baden, wurde derart Prokura erteilt, daß sie in Gemeinschaft mit einem Geschäftsführer öder anderen Prokuristen die Gesellschaft zu vertreten berechtigt sind. Herrn Hans Pollach in Berlin wurde nur für die Zweignieder lassung Gesamtprokura erteilt. Herr Kommerzienrat Dr. Gustav Mez hat das Recht, die Gesellschaft allein zu vertreten. Dziennik Berlinski Buchdruckerei und Zeitungsverlag, G. m. b. H. in Berlin. Die Herren Direktor Karl Rose in Berlin-Friedenau und Ingenieur Stanislaus von Kraszewski in Charlottenburg sind nicht mehr Geschäftsführer, und Druckereiverwalter Kasimir Zietowski wurde zum ordentlichen Geschäftsführer, Herr Johann Schmidt zum Stellvertreter des. Geschäftsführers bestellt. Einzelprokurist ist Herr Felix Kasprzak. Die Prokura der Herren Johann Schmidt und Kasimir Zietowski ist erloschen.