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Nr. 79/1917 PAPIER-ZEITUNG 1599 Versorgung der schweizerischen Papierfabriken mit Holz Der Bundesrat hat die Versorgung der schweizerischen Papier fabriken mit Holz aus den Wäldern der Schweiz für die Zeit vom 17. September 1917 bis Ende August 1918 dem schweizerischen De partement des Inneren übertragen. Es ist ermächtigt, die den Papier- und Papierstoffabriken zu liefernde Jahresmenge an Holz festzu setzen und durch die Lieferungsverträge festzustellen. Der weitere Erwerb von Papierholz ist den Fabriken zu verbieten. Die Lieferung von Holz zur Papier- und Zellstoffabrikation darf nur erfolgen unter gleichmäßiger Verpflichtung der Erzeuger oder Verkäufer zur Abgabe einer mindestens ebenso großen Menge Brennholz. Das Departement des Inneren hat die Festpreise für die Zeit vom 1. September 1917 bis Ende August 1981 festgesetzt; für Holz der Fichte, Weißtanne oder Aspe 32 Frank d. fm. ohne Rinde, 29 Fr. mit Rinde (Durch messer mindestens 12 cm am dünneren Ende), für Pappelholz 27 Fr. mit oder ohne Rinde. Die Festpreise verstehen sich frei verladen ’ Normal- oder Schmalspurstation, mit Ausnahme der vom Depar tement zu bezeichnenden Bergbahnen. Futtermittel aus dem Abwasser von Papierfabriken Aus Oesterreich Gibt es ein Verfahren, um aus den Abfallwässern der Holz schleifereien die feinsten Fasern und Extraktstoffe zu gewinnen, um sie für Futtermittelzwecke geeignet zu machen ? Wurde es bereits versucht, die feinsten Fasern in Zucker überzuführen? Papierfabrik Als Nährstoff für Wiederkäuer hat sich Stroh Zellstoff bewährt, wie sich aus verschiedenen Mitteilungen in unserm Blatte ersehen läßt. Lumpenstoff, Holzzellstoff und Holzschliff haben sich dagegen * lür diesen Zweck als unbrauchbar erwiesen. Die übrigen Bestandteile der Abwasser von Papierfabriken, wie Erde, Leim und Farbe, sind für die Ernährung teils wertlos, teils schädlich. Deshalb glauben wir, daß der Versuch, die Papiermaschinenabwässer zu Futterzwecken nutzbar zu machen, nur Aussicht auf Erfolg hat, falls der größte Teil der Fasern im Abwasser aus Strohzellstoff besteht. Zellstoff jeder Art läßt sich zwar durch Behandlung mit Schwefelsäure und Schwefligsäure teilweise in Zucker überführen, die Verwertung dieses Verfahrens, das von Claassen ausgearbeitet wurde, hat sich jedoch im großen nicht als lohnend erwiesen. Angabe des Inhalts der Ballen Ich bestellte bei einem Papier-Vertreter blaues Tauenpapier» das Angebot lautete „etwa 747 kg”. In der Rechnung war das Papier berechnet: 747 kg, das Kilo so und soviel, in 16 Ballen verpackt. Auf meine Anfrage, was jeder Ballen enthält, mußte ich tagelang auf Antwort warten, bis die Papierfabrik auf telegr. Anfrage hin mittels Postkarte nur antwortete, daß die gesandten 16 Ballen 747 kg wiegen. Das ist doch ungehörig. Man ist doch gewöhnt, daß jede Papierfabrik ihrer Rechnung eine Aufstellung beifügt, aus der zu ersehen ist, was j eder Ballen enthält, damit man nicht gezwungen ist jeden Ballen abzuwiegen und auf seinen Inhalt nachzuprüfen. Außer dem beträgt das Bruttogewicht laut Frachtbrief 747 kg, und mir wird auch netto das Papier mit gleichem Gewicht berechnet. Diese Fälle sollen sich auf keinen Fall verallgemeinern, sonst würde das gute Einvernehmen zwischen den Großhändlern und den Fabriken einen großen Riß bekommen. Solche Aufstellung ist jetzt um so nötiger, da auch der Groß händler mit Leutemangel zu kämpfen hat. Großhändler Jede Papierfabrik gibt bei Anfertigungsaufträgen den Inhalt der Ballen in besonderer Aufzählung an. Hier scheint es sich um einen Vorratsposten zu handeln, von dem die Papierfabrik keine Aufstellung des Balleninhalts besaß und auch keine anfertigen wollte oder konnte. Die Fabrik hätte dies allerdings auf die Anfrage der Großhandlung mitteilen sollen, daß aber die Antwort der Papierfabrik auf Postkarte erfolgte, ist für den Empfänger nicht kränkend, denn die Postkarte muß jetzt in ausgedehnterem Maße für Mitteilungen verwandt werden als vorher. Auch daß das Papier brutto für netto berechnet wird, stimmt mit den Bräuchen im Papierhandel überein, denn dieser Brauch ist für Packpapier allgemein eingeführt. Zur Vermehrung der Papiererzeugung in Frankreich setzte der Handelsminister einen Arbeits-Ausschuß von 11 Vertretern der be teiligten Gewerbe ein. bg. Einseitig geglättetes Papier oder Pappe Die Firma H. Füllner in Warmbrunn i. Schles. erhielt das DRP 300381 vom 3. März 1914 ab in Kl. 55 f auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung einer einseitig geglätteten und auf dieser Seite eine Sonderbeschaffenheit in Färbung, Glanz, Dichtheit usw. aufweisenden Papier-, Karton- oder Pappenbahn, wobei die Papier-, Karton- oder Pappenbahn der weiteren Behandlung erst dann unter zogen wird, wenn sie die Trockenpartie ganz passiert hat, die Farb masse nicht auf die Rückseite, sondern auf die Vorderseite des Papiers oder dergleichen aufgetragen und diese durch den Farbenauftiag dem Papier usw. erteilte Feuchtigkeit zur Erzielung der Glätte nutz bar-gemacht wird. Mit Vollendung der Glätte ist daher wieder eine völlige Trocknung eingetreten, so daß sich jede Nachtrocknung erübrigt, und die erzielte Glätte erhalten bleibt. Die zur Ausführung des Verfahrens benutzte Vorrichtung besteht im wesentlichen aus der Anstreichvorrichtung a, b, c und aus der Glättpresse g, h mit dem Filz k und dem Glättzylinder D. Die Vor richtung wird an Papier oder in solche einge baut, sie kann aber auch für sich getrennt auf gestellt werden, wenn z. B. schon fertiges Papier oder Pappe nach dem neuen Verfahren behan delt werden soll. Die mit einer ge wünschten Flüssigkeit auf der zu glättenden Seite anzustreichende Pa pier-, , Karton- oder Pappenbahn p wird auf einem Transportfilz l aus der Papiermaschine her ausgeführt und passiert zunächst die Anstreich- Vorrichtung a, b, c. Von der Leitwalze c kommt die Bahn p über die An streichwalze a und erhält von dieser auf ihrer nach her zu glättenden, noch rauhen Seife die ge- wünschte Farbmasse, Leim, Erde. Wasserglas oder dergleichen in Lösung oder in Emulsion, welche sich in einem Kasten f befindet. Die in dem Kasten f laufende Walze b nimmt bei ihrer Drehung beständig von der Flüssigkeit auf und gibt sie an die Walze a ab. Die auf ihrer einen Seite nunmehr bestrichene Bahn läuft über die Leitwalzen d und i in der Pfeilrichtung nach oben zum Glättwerk und wird zwischen den endlosen Glätttilz k und den Glätt zylinder D geführt. Hierbei preßt die Gummiglättwalze g die Bahn p mit ihrer bestrichenen Seite gegen den geheizten, Glättzylinder D, wodurch diese Seite infolge ihres feuchten Zustandes eine hohe Glätte erhält. Die Walze g und ihre Tragwalze h sind im Gestell o an den Glättzylinder D anpreßbar gelagert. Der Glättfilz k läuft über feste Leitwalzen m, zwei verstellbare Leitwalzen n und die Walze g. Falls man ohne Glättfilz k arbeitet, ist die Walze g als Filzwickelwalze ein gerichtet. Nach Passieren des Glättfilzes k oder der Filzwickelwalze g klebt die geglättete Bahn an dem geheizten Glättzylinder D und wird durch einen endlosen Filz q gehalten. Dabei findet vollständige Trocknung der bearbeiteten Seite statt. An der Austrittsseite läuft die fertige Bahn über die Rolle s und kann dann nach Wunsch ge schnitten und aufgerollt werden. Die Leitwalzen d und i haben solchen Abstand von einander, daß die Feuchtigkeit der Anstrichmasse bis zum Anlaufen der Papier bahn an den Glättzylinder Zeit hat, sich gleichmäßig über die Papier fläche auszubreiten und bis zu einer geringen Tiefe einzudringen. Die Patent-Ansprüche lauten: 1. Verfahren zur Herstellung einer einseitig geglätteten und auf dieser Seite eine Sonderbeschaffenheit in Färbung, Glanz, Dichtigkeit usw. aufweisenden Papier-, Karton- oder Pappenbahn, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Trocken partie kommende Bahn auf der zu glättenden Seite mit der die Sonderbeschaffenheit ergebenden flüssigen Masse bestrichen und darauf nach hinreichendem Eindringen der Feuchtigkeit mit dieser bestrichenen Seite an den geheizten Glättzylinder angepreßt wird. - oder Kartonmaschinen usw. aufgestellt 2. Vorrichtung zur Durchführung der Verfahrens nach Patent anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen der An streichvorrichtung (a, b, c) und der Glättpresse (g, h, D) angeordneten, zur rückseitigen Führung der einseitig bestrichenen Papier-, Karton- oder Pappenbahn dienenden Leitwalzen (d und i) in solchem gegen seitigen Abstande angeordnet sind, daß die Feuchtigkeit der Anstrich masse vor dem Anpressen der Bahn an den Glättzylinder bis zu einer gewissen Tiefe in das Papier usw. eindringen kann.