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Deutsche Reichs-Patente Eintragungen vom 19., 22., 26. und 28. November 1917 Anmeldungen Fr die angegebenen Gegenstände haben die Nacbgenannten an dem bezeichneten Tage die Erteilung eines Patentes nachgesucht. Hinter der Klassenziffer ist jedesmal das Aktenzeichen angegeben. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung gasch ützt Kl. 15 a, 1. R. 44503. Fa. E. Riggenbach-Groß, Basel; Vertr. : G. Dedreux, Pat.-Anw., München. Druckform. 9. 5. 17. Kl. 15 h, 2. St. 30312. Otto Stüttgen, Cöln, Brabanterstr. 32. Handdruckvorrichtung. 2. 1. 17. Kl. 15 g, 16. M. 60850. Clemens Müller, G. m. b. H., Dresden. Tabulator. 5. 2. 17. Kl. 57 b, 5. M. 60403. Mimosa Akt.-Ges., Dresden. Photo graphisches Papier oder darauf hergestellte Bilder. 23. 10. 16. Kl. 54 f, E. 22468. Carl Eckert, Neukölln, Rosenstr. 14. Be reifung aus Papier für Räder. 5. 6. 17. Kl. 55 f, 16. B. 82549. Gust & Heinr. Beneke G. m. b. H., Löbau i. Sa. Verfahren zur Herstellung von Spinnpapier. 28. 9. 16. Erteilungen Auf die hierunter angegebenen Gegenstände sind den Nachgenannten Patente erteilt, die in der Patentrolle die hinter die Klassenziffer gesetzten Nummern erhalten haben, Das beigefOgte Datum bezeichne den Beginn der Dauer des Patents. Am Schluß Ist jedesmal das Akten - Zeichen angegeben. Kl. 15 a, 20. 302861. Ludwig Josef Diekmann, Düsseldorf, Platanenstr. 17. Anordnung zur Vervielfältigung von Schreib maschinenschrift. 11. 11. 16. D. 33017. Kl. 55 b, 2. 302893. Dr. Friedrich Böck, Wien; Vertr.: Dipl.-Ing. C. Fehlert, Pat.-Anw., Berlin SW 61. Kocher zur Behandlung von in Flüssigkeiten suspendierten Stoffen, insbesondere Zellstoff mit Dampf. 5. 11. 15. B. 80441. Oesterreich 25. 10. 15. Kl. 70 d, 6. 302907. Joachim Andermann, Berlin, Kuxhavener- Straße 8. Briefmarken-Aufklebestempe 1 mit auf einer Rolle aufge wickeltem Markenband und mit Vorrichtung zum Markenvorschub und Markentrennen, sowie einem zum Markenbefeuchten vorgesehenen Wasserbehälter. 15. 8. 12. A. 22610. Kl. 15 d, 11. 303020. Faber & Schleicher Akt.-Ges., Offenbach, M. Sicherungsvorrichtung für die Hauptexzenterstange an Halt zylinderschnellpressen. 12. 5. 17. F. 41908. Kl. 15 i, 2. 302990. Fa. F. Soennecken, Bonn. Kopiermaschine. 28. 9. 16. S. 45804. Kl. 55 f, 9. 302999. Dr. Carl G. Schwalbe, Eberswalde. Ver fahren zur Vernichtung von Wertpapieren; Zus. z. Pat. 293775. 12. 6. 17. Sch. 51519. Kl. 55 f, 15. 303000. Di. Adolf Hölken, Charlottenburg, Wind scheidstr. 18. Abstreicher und Verteiler für Färb- und Emulsions- sehicht-Auftragsmaschinen; Zus. z. Pat. 294437. 17. 5. 17. H. 72183. Löschungen Infolge Nichtzahlung der Gebühren RI 15 a: 285993. Kl. 15 c: 284484. Kl. 15 c: 153254. Kl. 54 d: 238412. Kl. 55 b. 283577. Kl. 55 d: 258645. Kl. 70 b: 276792 279982. Kl. 70 d: 278930. Kl. 70 e: 277185. Briefkasten Der Frage muß 15 Pf .-Marke beiliegen, Anonyme Anfragen bleiben unberdoksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewahr, Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Mehrlieferung 14123. Frage: Wir haben 700 kg Packpapier bestellt, welche aus vorhandenen Rollen auf ein Format geschnitten geliefert werden sollten. Für das Schneiden der Lagerrollen auf Formate berechnet die Fabiik 15 v. H. Schneidlohn. Anstatt der bestellten 700 kg lieferte uns die Fabrik 977 kg, und wir teilten ihr mit, daß wir das Mehr nicht annehmen könnten. Darauf antwortete die Fabrik, daß nach den Verkaufsbedingungen des V: D. P. bei Bestellmengen unter 1000 kg Mehr- oder Minderlieferung bis zu 30 v. H. gutgeheißen werden muß. Da aber die Verkaufsbedingungen des V. D. P. für An fertigungen gelten, und das Papier aus Lagerrollen geschnitten wurde, mußten wir annähernd die Menge empfangen, die wir bestellt haben. Auf diese Einwendung erwidert uns die Fabrik, daß die 700 kg Pack papier mangels geeigneter Vorräte angefertigt werden mußten. Auf unsere Einwendung, daß dann der Schneidlohn wegfallen müsse, da das Papier nicht aus vorrätigen Rollen geschnitten wurde, schreibt uns die Fabrik: „Wie wir nachträglich feststellen, sind die Ihnen gelieferten 977 kg Packpapier aus Lagerrollen geschnitten worden, wir müssen deshalb auf Vergütung des Schneidlohns bestehen.” Wir haben uns nunmehr erboten, die ganze Ladung ohne Berechnung des Schneidlehns zu übernehmen, womit sich die Fabrik aber nicht einverstanden erklärt, vielmehr auf dem berechneten Schneidlohn besteht. Müssen wir den Schneidlohn zahlen, wenn wir die ganze Anfertigung übernehmen? Antwort: Maßgebend ist die letzte Aeußerung der Papierfabrik, wonach das Papier vom Lager genommen wurde. Danach hat die Fabrik Anspruch auf den Schneidlohn . Dagegen kann Fragesteller die übermäßige Mehrlieferung zurückweisen. Eine gewisse Mehrliefe rung ist der Fabrik auch bei Lagerware schon deshalb zuzubilligen, weil beim Schneiden Ausschuß entsteht, dessen Menge nicht im voraus berechnet werden kann. Würde man z. B. 10 v. H. Mehrlieferung als angemessen ansehen, so dürfte Fragesteller die über 770 kg ge lieferte Menge zurückweisen. Papier-Einfuhr 14124. Frage: Ich kann in Oesterreich Papier kaufen, wofür die Ausfuhrerlaubnis seitens der österr. Regierung vorliegt. Bedarf ich, um das Papier nach Deutschland hereinzubekommen, einer Einfuhrerlaubnis ? Wenn ja, an welche Behörde muß ich mich deshalb wenden, und was ist sonst noch erforderlich um das Papier ohne Schwierigkeiten hereinzubekommen? Antwort: Die Einfuhr nach Deutschland ist zulässig, wenn der Reichskommissar für Ein- und Ausfuhr in Berlin W, Königin-Augusta- Straße 8, die Erlaubnis dazu gibt. Die Erlaubnis wird gewöhnlich davon abhängig gemacht, daß durch die Einfuhr unsere Währung nicht verschlechtert wird. Zu leicht geliefertes Schreibpapier 14125. Frage: Wir haben vom Lager 10 000 Bogen Propatria 14 kg die 1000 Bogen bestellt. Unser Lieferant sendet uns 13 kg schweres Papier und schreibt, da wir dies rügen, daß wir den für 14 kg berechneten Preis bezahlen müßten, da ein Untergewicht von 4 v. H. statthaft sei, das mache bei 14 kg 560 g aus. Durch den Be schnitt verliere das Papier weitere 5 v. H., so daß der Lieferer nur 12,8 kg schweres Papier zu dem für 14 kg berechneten Preise zu liefern berechtigt sei. — Sind wir verpflichtet, den für 14 kg ge forderten 1000-Bogenpreis zu zahlen, da eine Lagersorte bestellt wurde ? Großhandlung Antwort eines Großhändlers: Nach den Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier § 13 Absatz d und den Geschäftsbedin gungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten § 13 Absatz 1 müssen Papiere, wenn die Berechnung nach der Bogenzahl erfolgt, zum vollen Preise bezahlt werden, falls sich das Untergewicht inner halb der zulässigen Grenzen bewegt. Danach darf 14 kg Propatria; Papier ein Untergewicht von 3 v. H. (nach den G. f. d. H. m. P.) oder 4 v. H. (nach den G. d. V. D. P.) haben, also nicht zu be anstanden sein, wenn es mindestens 13,58 oder 13,44 kg wiegt. Wiegt es nur 13 kg, dann ist die Beanstandung berechtigt. Bei beschnittenen Papieren wird nach beiden „Geschäfts bedingungen” das Gewicht des unbeschnittenen Papieres berechnet. Höchstgebot 14126. Frage: Eine Großhandlung bot in der Papier-Zeitung einige Papierposten an. Ich erkundigte mich nach einigen dieser Posten und erhielt Muster davon, aber keine Preise, die Großhandlung schrieb mir vielmehr, ich solle ihr ein Höchstgebot zugehen lassen Soviel ich weiß, ist das Einfordern von Höchstgeboten für unzulässig erklärt worden. Wie verhält sich die Sache? Antwort: Es ist verboten, in öffentlichen Ankündigungen Höchstgebote einzufordern, aber auch aus dem Verlangen von Höchst geboten in privaten Briefen dürfte hervorgehen, daß der Verkäufer unter Umständen beabsichtigt, einen übermäßigen Gewinn zu er zielen, während bei Gegenständen des täglichen Bedarfes —-als solche dürften die gemusterten Packpapiere gelten — nur ein angemessener Gewinn erlaubt ist. Es scheint also der Versuch einer Umgehung der Verordnung betreffend den angemessenen Gewinn vorzuliegen. Mietsrecht 14127. Frage: Mein fünfjähriger Wohnungsmietvertrag ist persönlich zwischen dem Hausbesitzer als Vermieter, meiner Fran und mir als Mieter geschlossen. Jetzt ist das Haus verkauft worden. Bin ich dem neuen Besitzer gegenüber auf Grund des auf einen anderen Namen lautenden Mietvertrages gebunden? In dem Vertrage ist von einem Hausverkaufe nichts erwähnt. Antwort: Ja. Nach § 571 BGB. tritt im Falle der Veräußerung eines vermieteten Grundstückes der Erwerber an Stelle des Ver mieters in die sich aus dem Mietsverhältnisse ergebenden Rechte und Verpflichtungen ein. Lagerspesen 14128. Frage : Ich habe vor 1 % Jahren an einen Kunden einen größeren Posten Pappen verkauft, er hat seinerzeit die Abnahme ver weigert, weshalb ich gezwungen war, Klage gegen ihn einzureichen. Das Urteil dürfte sich zu meinen Gunsten entscheiden. Welche Lager spesen für Zentner und Monat darf ich fordern ? Antwort: Fragesteller darf diejenigen Lagerspesen, die er tat sächlich dem Spediteur für das Lagern der beanstandeten Ware bezahlt hat, berechnen. Welche Lagerspesen für die Gewichtseinheit Pappe in Berlin in den letzten 1 % Jahren handelsüblich sind, könnte Fragesteller beim Verein Berliner Spediteure erfragen. Die Sätze dürften wiederholt und wesentlich gestiegen sein. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenat, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Verlag von Carl Htfmann, Berlin. Druck von ▲. W. Hayn’s Erben (Curt Gerber), Berlin SW 68, Zimmerstraße 29