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1622 PAPIER-ZEITUNG Nr 80/1917 Bezahlung nach dem bahnamtlichen Gewicht Urteil des Oberlandesgerichts Königsberg vom 27. Juni 1916 Ein Händler hatte Ware nach außerhalb verkauft und der Be rechnung des Kaufpreises das von der Bahn anläßlich des Transportes festzustellende Gewicht zugrunde gelegt. Da nun infolge eines Ver sehens des Bahnbeamten das Gewicht zu niedrig angegeben wurde, erhielt der Händler einen zu niedrigen Kaufpreis. Er verklagte den Eisenbahnfiskus auf Schadensersatz, wurde jedoch vom Oberlandes gericht Königsberg aus den folgenden Gründen abgewiesen: Zunächst ist die Bahnwage keine öffentliche Einrichtung, um das Gewicht einer Ware mit öffentlichem Glauben festzustellen. Die Verwiegung bildet keinen besonderen Werkvertrag, für dessen nicht ordnungsmäßige Erfüllung der Fiskus als Unternehmer nach §§ 633 bis 635 BGB. haftet, sondern dient lediglich zur Feststellung der Frachtgebührnisse. — Ebensowenig ist sie eine besondere Leistung der Bahn, eine aus der Natur des Frachtvertrags'sich ergebende Verpflichtung. Daher stellt ein Versehen bei der Verwiegung auch nur dann eine Verletzung der durch den Frachtvertrag begründeten Verpflichtungen der Bahn dar, wenn durch dieses Versehen der von den Parteien erstrebte Zweck des Vertrages, die rechtzeitige Beför derung des Frachtgutes an den Bestimmungsort beeinträchtigt wird. Erfüllt aber die Bahn trotz der unrichtigen Gewichtsfest stellung ihre Verpflichtung, das Gut rechtzeitig und richtig abzu liefern, so entsteht für sie keine Haftpflicht; sie ist insbesondere nicht für den Schaden verantwortlich, den der Frachtberechtigte dadurch erleidet, daß er im Vertrauen auf die bahnamtliche Gewichtsermitte lung das in Wirklichkeit falsche Gewicht bei der Erfüllung eines Kaufvertrages zugrunde legt. Der Kläger kann sich auch nicht auf § 831 BGB. (Haftung für den Erfüllungsgehilfen) stützen; sein Schaden ist nicht durch die Unterlassung der Kontrolle der Ware oder durch die unrichtige Gewichtsfeststellung entstanden, sondern erst dadurch, daß der Kläger das bahnamtlich ermittelte Gewicht der Ware im Vertrauen auf dessen Richtigkeit einem neuen Vertrage zugrunde legte) die Gewichtsangabe also zu einem Zwecke gebrauchte, zu dem sie nicht bestimmt war. Es fehlte demnach an einem ursäch lichen Zusammenhang zwischen der Handlung der Beamten und dem Schaden. Heuer Papierstoff aus bedrucktem Papier Der Maschinen abrikant Samuel Milne in Edinburg erhielt britisches Patent auf ein Verfahren und eine Einrichtung zum Aus waschen von aus Altpapier hergestelltem, gekochtem oder auch schon gebleichtem Papierstoff unter Beseitigung der Druckfarbe. Beim Entfernen der Druckfarbe durch Waschen nach bisheriger Art wurde der wasserverdünnte Stoff mit Waschtrommeln behandelt oder auf einem endlosen Siebe von oben, aus Spritzrohren gewaschen. In beiden. Fällen nahm das Waschwasser mit den Verunreinigungen auch viele feine Fasern mit, und wenn die Wäsche mittels Spritz rohren oberhalb des Langsiebes erfolgte, drangen die Verunreinigungen nach unten-und verstopften die Maschen des Siebes. Benutzte man aber sehr starken Wasserstrahl, um die Verstopfung zu vermeiden, so gingen viele Fasern verloren. Nach dem neupatentierten Verfahren soll dieser Verlust sowohl wie die Verstopfung der Maschen dadurch vermieden werden, daß die Spritzrohre unterhalb des endlosen Siebes angeordnet werden, auf) welchem die Stoffbahn zwischen Deckel riemen begrenzt wird. (Ob diese Einrichtung neu ist, erscheint fraglich .'^Schrittleitung.') , 8 ^Aufarbeitung* von Zellsioffablaugen Schacht in Weißenfels a. Saale erhielt das DKP 299584 vom 17. November 1915 ab in Klasse 12r auf ein Verfahren zur Aufarbeitung von eingedampften Zellstoffablaugen aller Art durch Trockendestillation. Man soll bei wesentlicher Brennstoff- und Zeitersparnis zu einem gut beschaffenen Retortenrückstand kommen, wenn man nach dem Abdestillieren der am leichtesten flüchtigen Körper in die Retorte einen Strom von Luft, die vorteilhaft von Kohlensäure befreit wird, oder von Sauerstoff oder von beiden einführt und hierdurch die hocherhitzten Retortenmassen zum Ausglühen bringt. Durch die gleichzeitig eintretende Temperatursteigerung führen zugleich die den Destillationsmassen zugesetzten Kalkmengen die vor handenen Alkalisalze mehr oder weniger in Aetznatron über. Auch vollzieht sich eine Lockerung der Retortenrückstände, derzufolge sich diese mittels Wassers schneller, leichter und mit erhöhter Ausbeute an wirksamen Salzen aussüßen lassen. Der Patent- Anspruch lautet: Verfahren zur Aufarbeitung von ein gedampften Zellstoffablaugen aller Art durch Trockendestillation, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Abdestillieren der am leich testen flüchtigen Stoffe ein Strom von Luft oder Sauerstoff oder von Luft und Sauerstoff in die Destillationsapparate eingeführt wird. Großbritanniens Einfuhr im August 1917 (1916) an Papier be wertete sich nur auf 392 164 (i. V. 989 703) Lstr., an Papierrohstoffen auf 876 268 (1 057 615) Lstr., seine Papierausfuhr nur auf 261512 (567 488) Lstr. bg. Verein der Zellstoff- und Papier-Chemiker Auszüge aus der Literatur der Zellstoff- und Papierfabrikatiou (Chemischer Teil.) 1. Vierteljahr 1917 Verfaßt von Prof. Dr. Carl G. Schwalbe, Eberswald» W.-B. = Wochenbi. f. Papierfabr., P.-F. = Papierfabrikant, P.-Z. = Papier-Zeitung, Zentr.-Bl. = Zentralbl. f. d. österr.-Ungar. Papierind. II. Zellstoffindustrien Fortsetzung zu Nr. 79 2. Sulfitzellstoffkochung R. P. Pictet. Synthetische Herstellung von Schwefeldioxyd. Frz. Patent 840014 vom 16. Oktober 1915. J. Soc. Chern. Ind. 36. 137 (1917) Nr. 3. Verbrennung von Schwefelkies oder Schwefel mit Hilfe von reinem Sauerstoff, der zur Verhinderung der Bildung vom Fremdstoffen vorher mit Schwefeldioxyd vermischt wird. Julius Pintsch. Schwefelofen. DRP 295747 Kl. 30 i vom 7. Ja nuar 1915. Nach Zeitschrift f. angewandte Chemie. Papier-Zeitung 42, 214 (1917) Nr. 11. T. van der Linden. Die Löslichkeit von Kalziumsulfit in Wasser- und Zuckerlösungen. Deutsche Zuckerind. 1916, 41, 815. Chern. Ztg. 1916, 40, Rep. 397. J. Soc. Chern. Ind. 36, 96 (1917) Nr. 2. Die geringe Löslichkeit von Kalziumsulfit in Wasser wird durch Gegen wart von Zucker vergrößert, durch Gegenwart von Gips verringert. Walther Hempel. Berieselung der Sulfitlaugen-Türme. Papier- Zeitung 42, 83 (1917) Nr. 5. Zur gleichmäßigen Berieselung empfiehlt Hempel viereckige Türme mit Düsen auf zwei einander gegenüber liegenden Seiten des Turmes. Durch einen Hahn kann die zuströmende Flüssigkeit nach und nach abgeschlossen werden. Ein Elektromotor dreht den Hahn in gewissen Zeiträumen, so daß eine nahezu gleich mäßige Berieselung des Turms ohne Veränderung des Gasdurchtritt- raums möglich wird. Friedrich Schüler. Weichblei-Auskleidung für Papierstoff-Kocher. DRP 288571 vom 28. März 1914, Zusatzpatent 295556 vom 7. Ok tober 1915, sowie die DRP 288572 Vom 3. Sept. 1914 und 295557 vom 9. November 1915 Kl. 48 d. Papier Zeitung 42, 342 (1917) Nr. 17. In die erweichte Bleioberfläche werden Stückchen aus Antimon, Nickel, Bronze oder hartem Stein in Schrotgröße aufgestreut, < ie durch Kneten, Drücken oder Walzen eingepreßt werden. Schiwers. Gips im Sulfitstoff. Wochenbi. f. Papierfabr. 48, 379 (1917) Nr. 9. Um die Ursache der starken Gipsausscheidung beurteilen zu können, müßten die Temperaturen bekannt sein, mit welchen gekocht wurde. Da bei direkter Kochung gewöhnlich mit etwas höherer Temperatur gekocht wird als beim Mitscherlich-Verfahren, ist es nicht ausgeschlossen, daß die Temperatur bei der direkten Kochung 145 Grad C überschritten hat, in welchem Falle Kalzium sulfat, welches bis zu 145 v. H. im Wasser löslich bleibt, unlöslich als Gips ausfällt. H. Achenbach. Wiedergewinnung der freien SO 2 beim Kochen von Sulfitzellstoff. Wochenbi. f. Papierfab.. 48, 65 (1917) Nr. 2. Im Anschluß an den Aufsatz von Kuhn wird auf das Rückgewinnungs verfahren von Achenbach verwiesen, das ohne Luftpumpenanlage gestattet 15—20 v. H. SO 2 aus den Kocherlaugen zu erhalten, wobei das Kühlwasser als heißes Wasser für die Stoffauslaugung nutzbar gemacht werden kann. Anton D. J. Kuhn. Wiedergewinnung der freien SO t aus Heber treibegasen und Uebertreibelaugen beim Kochen von Sulfit-Zellstoff. Referat in Papier-Zeitung 42, 132 (1917) Nr. 7 nach dem schon mit geteilten Original. 3. Sulfitablauge Arthur Klein. Sulfitablaugen und deren Verwertung für die Spi rituserzeugung. Wochenbi. f. d. Papierfabr. 48, 607—608 (1917) Nr. 14. Zentralblatt f. d. Oesterr.-Ungar. Papierindustrie 35, 116—117. (1917) Nr. 7. Autorreferat über einen von Klein am 27. Januar ge haltenen Vortrag. Nach Ansicht des Verfassers ergeben nicht die Zellulose, sondern die andern im Holz vorhandenen Kohlenhydrate den Alkohol bildenden Zucker, der in der Sulfitablauge in einer Menge von 1,4 v. H., davon 1 v. H. vergärbar vorkommt. Das von Wallin durchgeführte Neutralisationsverfahren enthält Fehler, die die Alkoholausbeute verringern müssen. Eine wichtige Erfindung für die Sulfitsprit-Industrie. Papier fabrikant 15, 200 (1917) Heft 16. Die Lux-Gesellschaft macht durch Zusatz von Karbid den Sulfitsprit völlig gleichwertig mit Benzin als Brennstoff für Motoren. Der Zusatz von Karbid hat einerseits den Zweck den Sprit explosiver zu gestalten, andererseits seinen Wassergehalt zu verringern. Max Müller. Verwertung von Sulfitzellstoff-Ablauge. DRP 297374 Kl. 55 b vom 2. Juli 1916. Papier-Zeitung 42, 682 (1917) Nr. 33. Wird Sulfitablauge mit Natriumbisulfat gemischt, durch Glühen in Pfannen und Herdöfen oder rotierenden Oefen zersetzt, so kann man durch die anwesende organische Substanz freie Schwe felsäure des Bisulfats zur schwefligen Säure reduzieren und sonst noch vorhandene freie schweflige Säure für Zwecke der Frischlaugen bereitung in Sulfitstoff-Fabriken nutzbar machen. Die Sulfita blauge kann entweder als Zellpech oder in mehr oder minder eingedickter Form Verwendung finden. Bei der Berechnung der erforderlichen Menge Bisulfat ist zu beachten, daß die Bildung von freiem Schwefel vermieden wird. Man kann auch auf die Gewinnung von Rohsulfat lauge für die Sulfatzellstofferzeugung hinarbeiten. (Fortsetzung folgt.) u