Volltext Seite (XML)
Erscheint Sonntags und Donnerstags. Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel: vierteljährlich 3 M. Vierteljährl. Bestellgeld 18 Pf. Von d. Geschäftsstelle d. Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Einzelnummer 30 Pf. Ertüllungs- u. Zahlungsort Berlin für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm hoch 60 mm (la gespalten) breit 50 Pf , auf Umschlagseiten bis IM. (Größe von Strich zu Strich berechnet.) Zeichengebührf. freie Zu endung frei eingehender Briefe 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 13mal in 1 Jahr 10 v. H. Nachlaß 26 „ „ „ 20 „ 52 " " „30„ 104," „ 40 " Stellengesuchezuhalbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Platzvorschriften unverbindlich "P 0 77 d A 6 Papier-Zeitung Amfshlatt der Berufsgenossenschaften sowie Zahireicher Vereine und Verbände des Papier- und Schreibwarenfaches Nr. 92 Berlin, Sonntag, 18 November 1917 42. Jahrg. INHALT Beschlagnahme von Sulfitablauge 1897 Verordnung über Papier, Karton und Pappe . . 18P7 Berliner Preise für die Abfuhr v. Wagenladungsg"tern 1897 Papie-Erzeugung uno -uroshandci: Kein Höchstpreis für Zellstoff! 1897 Die 7. Kriegsanleihe und die Papiererzeugung . . . 18 8 Kleine Mitteilungen 1898 Verein der Zellstoff- und Papier Chemikeri . Verhandlungen der erweiterten Vorstandssitzung 1808 Literatur-Auszüge . 1800 Papier-Verarbeitung. Buchge wer be: Tierischer Leim für die Papierverarbeitung .... 1903 Weder Zusammenlegung noch Stillegung von Zeit ¬ schriftenbetrieben! 1903 E C. H Will f 1903 Der deutsche Verleger verein zur Papierfrage , . 1904 Handlederpappe . 1904 Verpackung von 1904 Rücktritt vom Druckvertrag 1904 Bogenzuführvorrichtung . ■ . . 1904 Rollenschneidemaschinen für Spinnpapier 1804 Erhöhung der Kunstseidenerzeugung , .... 1904 Forschungsinstitut für Textilindustrie in Dresden . . 1906 Büro Bedarf Mecklenburgischer Papier Verein 1907 Verjährung der Schulden von Kriegsteilnehmern , . 1907 Kriegskarten fürs Feld ........ 1907 Photographisches Papier fürs Feld 1907 1907 Papierstof fmarkt Geschäfts-Nachrichten . , . .... 1920 Beschlagnahme von Sulfitablauge Durch die Verordnung Nr. L. 1500. 8. 17. K. R. A. vom 19. Oktober 1917 betreffend Beschlagnahme, Veräußerung, Ver wendung und Meldepflicht von pflanzlichen Gerbstoffauszügen und künstlichen Gerbmitteln wurde die ungereinigte Sulfitzellu loseablauge beschlagnahmt. Die Gewinnung und Herstellung der ungereinigten Sulfit zelluloseablauge ist von einer Erlaubnis des Leder-Zuweisungs- Amts der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums nicht abhängig. Die weitere Bearbeitung (Veredelung, Reinigung usw.) ist von einer Erlaubnis des Leder-Zuweisungs-Amts abhängig, gleichviel, ob die Stoffe für die Herstellung von Leder oder für andere Zwecke bestimmt sind. Dagegen ist die Veräußerung und Lieferung an andere Ab nehmer und Verbraucher als Gerbereien ohne Erlaubnis gestattet (§ 5 Nr. 5 der Bek.). Zur Veräußerung an Gerber ist die Erlaubnis des Leder-Zuweisungs-Amts erforderlich. Sie wird den Gerbern auf Antrag erteilt und schließt die Erlaubnis zur Verwendung in sich. Die Verwendung für andere Zwecke als zur Herstellung von Leder ist ebenfalls von einer Erlaubnis des Leder-Zuweisungs- Amts abhängig. Die einmal erteilte Erlaubnis zur Bearbeitung und Verwendung gilt jedoch für jede weitere Bearbeitung und Verwendung zu den im Erlaubnisschein angegebenen Zwecken. Die Anträge sind an das Leder-Zuweisungs-Amt Abt.' XV., Berlin W 9, Budapester Str. 11, zu richten. Besondere Meldungen werden vorerst nicht verlangt. (Amtlich!) Verordnung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917, s. Nr. 76 d. BI. Die Kriegswirtschaftsstelle f. d. Deutsche Zeitungsgewerbe gab auf Fragen, die der Zentralausschuß der Papier- und Schreibwaren händler-Verbände an ihn richtete, folgende Aufklärungen: Unbedruckte Aktendeckel sowie weißes und farbiges Zeichenpapier in Bogen und Rollen sind meldepflichtig, dagegen fertige Zeichen blöcke mit steifen Unterlagen nicht. In welcher Weise das spätere Bezugsrecht der an sich nicht meldepflichtigen Geschäfte geregelt wird, steht heute noch nicht fest. Die Bestimmung des § 11 Ziffer 2 obengenannter Bekanntmachung trägt keinen ausschließenden Charakter, sondern entbindet nur von einer Verpflichtung, weshalb es jedermann freigestellt ist, die vor gesehenen Meldungen auch dann zu erstatten, wenn keine Verpflich tung dazu besteht. Wie auch immer die spätere Regelung des Bezugs rechtes erfolgen mag, so wird die Einräumung eines Bezugsrechtes auf alle Fälle erleichtert werden, wenn die vorgesehenen Meldungen vorliegen. Soweit nicht hinsichtlich der Druckpapiere eine Einschränkung schon vor dem 20. September 1917 bestanden hat, kann der Einkauf und Verkauf aller Sorten Papiere, Kartons und Pappen einstweilen noch in der bisherigen Weise, ohne Einschränkung durch uns, erfolgen. Berliner Preise für die Abfuhr von Wagen ladungsgütern In gemeinsamer Beratung am 19. September 1917 zwischen Ver tretern der Transportzentrale beim Oberkommando in den Marken, der ilandelskammer und der kriegswirtschaftlichen Vereinigung Groß-Lerliner Speditions- und Fuhrbetriebe der Fuhrherren-Innung zu Berlin G. m. b. H. sind u. a. folgende neuen Fuhrpreise innerhalb Groß-Berlins vorgeschlagen und später von der Handelskammer genehmigt worden: Kosten für die Abfuhr von Wagenladungen 0,20 M. 0,20 „ bis 2000 m 0,80 M. L20 ,, Güterklassen, lohn gefahren, für je 100 kg für Klasse 1 ,, II bis 3500 m 1,—M. 1,40 ,, Die Abfuhr erfolgt nach den zwei nachstehend aufgeführten Nicht amtlich aufgeführte Güter werden nur im Tage- Der Preis beträgt bei Aufgabe von mindestens 5000 kg je weitere 1000 m In vorstehenden Preisen ist das Auf- und Abladen nicht mit ein begriffen. Hierfür wird berechnet: Klasse I Aufladen 10 Pf. Abladen 10 Pf.für je 100 kg ,, II ,, 20 „ „ 20 „ „ „ 100 „ Das Abladen erfolgt nur auf Verlangen des Empfängers. Ver bringen der Güter in die Lagerräume des Empfängers findet dafür nicht statt. Sind die Witterungs- und Wegeverhältnisse so ungünstig, daß Vorspann gestellt wird, so erhöhen sich die Preise je nach der Leistung um 50—80 v. H. Güterklasse I: Papier in Rollen, Rohpappe. Güterklasse II: Lumpen, Papierabfälle. Papier-Erzeugung und -Großhandel Kein Höchstpreis für Zellstoff! Eine an den Reichskanzler im Reichstag gerichtete ,,Kleine Anfrage” ist jetzt von der zuständigen Reichsstelle im Auftrage des Reichskanzlers wie folgt beantwortet worden: Es liegt zur Einführung von Höchstpreisen für Zellstoff, der zur Herstellung von Druckpapier bestimmt ist, keine ausreichende Ver anlassung vor.