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apier-Zeitun Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß der Anzeigen-Annahme Donnerstag und Montag abends. Fei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Von d. Geschäftsstelled.Bl. unter Streifband — In- und Ausland — vierteljährlich 6 M. 50 Pf« Einzelnummer 25 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin FACHBLATT für Papier-Fabrikation, -Verarbeitung, -Handel, Buchgewerbe, Schreibwaren und Bürobedarf Gegründet von CARL HOFMANN BERLIN SW 11, PAPIERHAUS, DESSAUER STRASSE 2 Telegr.: Papierzeitung Berlin. Postscheck-Konto: Berlin 2428. Fernspr.: Lützow 787 Anzeigen. Petitzeile 3 mm Höhe 50 mm (1/. Seife) Breite 50 Pf. Decke bis 1 M. Teuerungs-Zuschlag 20 v. H. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger 104,» . 50 , . „ Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten, e. V. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten Alleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker Organ des Deutschen Papiergrosshändler-Verbandes. Organ des Vereins der Lichtpausanstalten von Gross-Berlin Alleiniges Organ der Tarifgemeinschaft für Deutschlands Chemigraphen und Kupferdrucker Organ des Tarif-Amts für das deutsche Lichtdruckgewerbe Alleiniges Organ des Reichsverbandes für den Papier- und Bürobedarfs-Handel Nr. 42 Berlin, Sonntag, 27. Mai 1917 42. Jahrg. Vierteljährlicher Bezugspreis bei allen deutschen Post anstalten, ferner durch den Buchhandel: 2 M. 50 Pf Vierteljährliches Bestellgeld 18 Pf. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland vierteljährlich 6 M. 50 Pf. Der vierteljährliche Belgien 2 Mark 50 Pf. (Postämter in Brüssel und Verviers) Bulgarien 5 Lew 48 stol Dänemark 2 Kronen 30 Oere Luxemburg 2 Mark 80 Pf. Postbezug kostet in: den Niederlanden 1 Fl. 95Cts. Norwegen 2 Kronen 73 Oere Oesterreich 4 Kr. 28 Heller Schweden 2 Kr. 40 Oere der Schweiz 3 Frank Ungarn 4 Kr. 22 Heller Monatlicher Bezugspreis bei deutschen Postanstalten 84 Pf. Monatliches Bestellgeld 6 Pf. Die Postämter der meisten Staaten nehmen auch Bestellungen auf einen Monat oder auf zwei Monate entgegen. INHALT Giltigkeit der Ausfuhrbewilligungen . . , , 861 Kleine Mitteilungen . 861 Papier Erzeugung und -Großhandel: Papiermacher - Berufsgenosser scbaft: + Herr Fabrikbesitzer Adolf Glogner 862 Ergebnisse der deutschen Papiererzeugungs- Aktiengesellschaften im Jahre 1916 . . , 862 Verwendungen von Holzmehl 862 Kaufmännisches für Papiermacher . , , . 862 Wichtige Briefe sofort beantworten! .... 863 Frachtenmarkt und Verkehrshindernisse in Norwegen . . 363 Papierstoff- und Papiermarkt in Schweden , 863 Papierholz in Bayern Papier- und Papierstoffmarkt 88 3 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Berliner Typographische Gesellschaft.... 865 Farbendrucke auf Glas kleben 865 Eingänge ..... 865 Zeitschriftenschau . , . , , . , . , 835 Papier-Spinnerei: 10 Ladungen Spinnpapier (Schiedspruch) . . 866 Reißlänge von Papiergarn ....... 836 Papiergarn-Markt 866 Büro-Bedarf: Reichsverband für den Papier- u. Bürobedarfs- Handel 869 Probenschau 870 Geschäfts-Nachrichten 879 Bezugs- und Anzeigenpreis der Papier-Zeitung Wir sind durch die in letzter Zeit neu ein getretene wesentliche Erhöhung aller Herstellungs kosten unseres Blattes, insbesondere des Druck- und Buchbinderlohnes, gezwungen, den Bezugspreis vom 1. Juli ab um 50 Pfennig auf 3 M. das Vierteljahr und den Teuerungszuschlag auf die Anzeigenpreise sofort um 10 v. H. auf 20 V. H. zu erhöhen. Verlag der Papier-Zeitung -ZGiltigkeit der Ausfuhrbewilligungen 0IDer Reichskanzler änderte die Verordnung vom 23. Juni 1915 (Reichsanzeiger Nr. 146) über die Giltigkeitsdauer der Ausfuhr- und Durchfuhrbewilligungen am 21. Mai wie folgt: Sämtliche Ausfuhrbewilligungen, mit Ausnahme der unbe fristeten Ausfuhrbewilligungen für Steinkohle, Braunkohle, Koks und Preßkohle, verlieren, soweit auf ihnen nicht eine längere Giltig keitsdauer angegeben ist, mit Ablauf dreier Monate vom Tage der Ausstellung an ihre Giltigkeit. Die Giltigkeitsdauer der vor dem 21. Mai 1917 erteilten Ausfuhrbewilligungen wird, ohne daß es einer amtlichen Bestätigung der Verlängerung bedarf, auf drei Monate ausgedehnt, sofern es sich nicht um Ausfuhrbewilligungen mit bereits verlängerter Giltigkeitsdauer handelt; für letztere bewendet es bei der durch den Verlängerungsvermerk festgesetzten Frist. > Die Giltigkeitsdauer der Durchfuhr- und Einfuhrbewilligungen beträgt auch fernerhin zwei Monate. Einschränkung der Bautätigkeit. Das Oberkommando in den Marken erläßt eine Bekanntmachung, wonach Neu-, Erweiterungs- und Umbauten vom 15. Juni 1917 ab von privaten Bauherren nur mit Genehmigung der Kriegsamtsstelle in den Marken (d. h. in Berlin und der Provinz Brandenburg) in Angriff genommen werden dürfen. Bauarbeiten der genannten Art, die am 15. Juni 1917 bereits in Ausführung begriffen sind, dürfen über diesen Tag hinaus nur mit Genehmigung der Kriegsamtsstelle in den Marken fortgeführt werden. Kohlenversorgung in Sachsen. Der sächsische Finanzminister erklärte am 21. Mai in der Zweiten Kammer, daß in Sachsen kein Wagenmangel für die Kohlenbeförderung mehr bestehe. Die Re gierung werde Maßnahmen ergreifen, um Zustände, wie sie in letzter Zeit in der Kohlenversorgung herrschten, künftig zu verhindern. Alles, was zur Steigerung der Kohlenförderung getan werden könne, solle geschehen. Auch Böhmen werde in nächster Zeit wieder größere Kohlenmengen nach Deutschland liefern. (Frankftr. Ztg.) Einschränkung der Kisten-Verwendung in England. Durch Ver fügung vom 24, April verbot die britische Heeresverwaltung die Herstellung von Kisten und Lattenverschlägen und die Verwendung ungebrauchter solcher für die Verpackung einer großen Anzahl von Warengattungen für Ausfuhrzwecke, darunter Einschlagpapier, Löschpapier und unbedrucktes Papier, Strohpappe und unge bundene Bücher. Zulässig sind Kisten für Waren, die sonst in Papp schachteln verpackt wurden; ferner Lattenverschläge für Spielzeug und Spiele. .Mit Erlaubnis der Holzverteilungsstelle ernannte die Handelskammer von Manchester einen ratgebenden Ausschuß für diese Verpackungsfragen. 1 bg.