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DAPIERVERARBEITUNG ä Bu CH GEWERBE Die Abschaffung des Ostermeßziels für die Bezahlung von Buchbinderarbeiten Die großen Schwierigkeiten, mit denen das Buchbinder gewerbe schon seit geraumer Zeit während des Krieges zu kämpfen hat (erschwerte Beschaffung aller Rohstoffe, Preiserhöhungen und verschärfte Zahlungsbedingungen seitens der Lieferer, be deutende Erhöhung der Löhne und Unkosten), veranlassen den Verband deutscher Buchbindereibesitzer, darauf hinzuweisen, daß seine Hauptversammlung bereits 1915 die Abschaffung des Ostermeßziels für alle Buchbinderarbeiten beschlossen hat. Er hat hiervon die Auftraggeber-Vereinigungen neuerdings durch besondere Zuschriften in Kenntnis gesetzt. Die Notwendigkeit der Abschaffung dieses Ueberbleibsels aus dem Mittelalter, das der neuzeitlichen kaufmännischen Ge schäftshandhabung zuwiderläuft, ist nie so klar zutage getreten wie gerade jetzt, und es wäre dringend zu wünschen, daß das gesamte Gewerbe in dieser wichtigen Frage einmütig vorgeht. Aich Lieferantengrippen des Gewerbes haben sich zu gleichem Vorgehen entsehlossen. So hat der Verein Deutscher Buch- und Steindruckfarben-Fabriken durch Rundschreiben an die Kund schaft vom 15. März 1916 mitgeteilt, daß für seine Lieferungen das Ostermeßziel vom 1. April 1917 an fortfällt und seine Liefe rungsbedingungen sich künftig wie folgt verstehen: Barzahlung mit 2 v. H. Skonto oder 3 Monate Ziel ohne Abzug. W. Kein Gold für Buchbinderarbeiten Die Notwendigkeit, alles gemünzte und ungemünzte Geld als Rücklage für die Reichsbank zu behalten, hat die Reichsbank- Verwaltung veranlaßt, den größten deutschen Goldschlägereien zu schreiben, daß sie Gold für Zwecke der Buchbindereien (und für die Zigarettenindustrie) nicht mehr abgeben dürfen. Die dies monatliche und die weiteren Goldabgaben werden davon abhängig gemacht, daß die Vereinigungen der Goldschlägereien die schrift liche Erklärung abgeben, das Gold nur an diejenigen Goldschläger weiterzugeben, die der obigen Bedingung weder direkt noch in direkt entgegenhandeln. Nach Mitteilung einer der größten Goldschlägereien wird hiernach die Herstellung von neuem Blatt gold für die deutschen Buchbindereien in einigen Wochen auf hören. Die Buchbindereibetriebe weraen daher gut daran tun, mit den vorhandenen Vorräten an echtem Blattgold hauszuhalten und die Auftraggeber hierauf aufmerksam zu machen. Für Ledereinbände ist allerdings unechtes Gold nicht verwendbar, statt Golddruck und -Prägung wird also in Befolgung des Grund satzes „Das Gold gehört der Reichsbank” künftig auch hier ein Farbaufdruck treten müssen. Von der Herstellung von echtem Goldschnitt aber ist bis auf weiteres abzusehen. H. Papiermangel der Tagespresse Wir brachten in Nr. 25 auf Seite 518 die Ausführungen des Staatssekretärs Dr. Helfferich im Reichstag aus Anlaß des Nicht abdrückens seiner Haushaltrede in einer Anzahl Berliner Tages zeitungen. Der Verein Deutscher .Zeitungsverleger veröffentlicht hierzu folgende Erklärung: Der Vorstand des Vereins Deutscher Zeitungs-Verleger hat mit Bedauern davon Kenntnis genommen, daß die am 21. März im Reichs tage von dem Staatssekretär Dr. Helfferich gehaltene Rede von fünf Berliner Zeitungsverlagen nach ihrer Angabe wegen Papiermangels und wegen Nichtbeantwortung einer Eingabe nicht gebiacht worden ist. Der Vorstand kann sich mit diesem Vergehen der fünf Verlage nicht einverstanden erklären, er ist vielmehr der Meinung, daß der angebliche Papiermangel kein Grund war, die Rede des Staats sekretärs zu unterdrücken, und daß die betreffenden Zeitungen die Rede auch dann hätten zum Abdruck bringen müssen, wenn sie Grund gehabt hätten, mit der Behandlung ihrer Eingabe unzufrieden zu sein. Auch im Interesse der Geschlossenheit der deutschen Presse bedauert der Vorstand das Vergehen der Berliner Verlage. Nach den oben erwähnten, in unserer Nr. 25 abgedruckten Erklärungen des Staatssekretärs Dr. Helfferich äußerten sich im Reichstag Vertreter aller Parteien zu dieser Angelegenheit und verurteilen einstimmig das Verhalten der angedeuteten Zeitungen. Es sei Pflicht der Presse, über die Verhandlungen im Reichstag sachlich zu berichten, ohne Rücksicht darauf, ob die Verleger annehmen, ihre Privatinteressen seien durch irgend einen Redner im Reichstage verletzt worden. Auch wurde es als unzulässig bezeichnet, durch den Nichtabdruck von Reden einen Druck auf die Regierung oder auf eine Partei ausüben zu wollen, namentlich wenn dieser Druck zur Erlangung geschäft licher Vorteile der Verleger benützt werden solle. In der vom Staatssekretär Dr. Helfferich erwähnten Ein gabe der Berliner Zeitungsverlage wurden, wie das Fachblatt „Zeitungs-Verlag” berichtet, an die Regierung folgende Forde rungen gestellt: Es erscheint uns unumgänglich notwendig, daß folgende Forde rungen zur Sicherheit der Zeitungsbetriebe durchgeführt werden: 1. Die rechtsverbindliche Anerkennung, daß die deutschen Zeitungs betriebe im Hilfsdienst stehen. 2. Die Freiga.be eines Stammpersonals für alle Zeitungsbetriebe bis zur Beendigung des Krieges, das den Zeitungsbetrieben von keiner Behörde, militärischen oder zivilen, entzogen werden darf. 3. Die Aufhebung der zweiten Kontingentierung, und falls dies nicht sofort möglich ist, eine Anweisung an die Kriegswirtschafts stelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe, daß im Hinblick auf die Propaganda für die Kriegsanleihe und die parlamentarische Berichterstattung den Zeitungen auf ihren Antrag Ausnahme bewilligungen bis zu 5 v. H. ihrer Kontingentierung gewährt werden müssen. 4. Die Einstellung oder jedenfalls äußerste Einschränkung des Exportes von Papier jeder Art und die Zusicherung, daß Sach verständige aus den Kreisen der Papierverbraucher vor Er teilung einer jeden Exporterlaubnis zugezogen werden. 5. Die Anordnung, daß auch bei Tranpsortsperre Papier für Zei tungen und Zeitschriften grundsätzlich als Kriegsgut unter Klasse 1 befördert wird. 6. Die Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe ist anzuweisen, einen Monatsbedarf an Zeitungs-Rotations papier für die Berliner Verleger auf deren Rechnung zu be schaffen und auf Lager zu legen. Hierzu ist der Kriegswirt schaftsstelle das erforderliche Waggonmaterial zur Verfügung zu stellen. I 7. Ohne diese Maßregeln besteht die Gefahr, daß bei geringster unvorhergesehener Störung des Eisenbahnbetriebes die Ver- liner Zeitungen eines Tages wegen Papiermangels nicht er scheinen können. Entsprechend ist den erhöhten Schwierigkeiten, die sich im Falle eines Waffenstillstandes oder im Augenblick des Friedensschlusses ganz besonders im Hinblick auf den dann gesteigerten Friedensbedarf ergeben dürften, Rechnung zu tragen. I Ew. Exzellenz bitten wir sehr ergebenst, den unterzeichneten Verlagen hochgeneigtest Ihre Entschließung auf diese Eingabe baid- gefälligst mitteilen zu lasser. Abschrift dieser Eingabe haben wir uns gestattet, dem Herm Kriegsminister zugehen zu lassen. Mit dem Ausdruck vorzüglichster Hochachtung zeichnen wir (Unterschriften.) Steinkohlenteer Frißt Steinkohlenteer Gummiwalzen, Filz und Glanztuch an ? Z. Antwort eines Werkmeisters: Die im Steinkolilenteer ent haltenen Säuren wirken mit der Zeit nachteilig auf Gummiwalzen, Filz und Glanztuch ein und zerfressen diese Stoffe. Man kann jedoch diese Säuren abstumpfen, am einfachsten mit feingepul verter Kreide. Hiervon genügt nur eine kleine Beigabe, doch muß der Teer vorher entsprechend verdünnt und nach der Zugabe der Kreide das Gemisch gründlich durchgearbeitet Werden, damit sie überall wirken kann. Ob die Kreide nachteiligen Einfluß auf die Verarbeitungsfähigkeit des Teers ausübt, hängt vom Verwen dungszweck ab und muß erprobt werden. M.