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RAPIER-VERARBEITUNG im Bu CH GEWERBE Papier-Versorgung der Zeitungen und Zeitschriften Die Versorgung der Verleger von Tageszeitungen, Zeitschriften und Büchern mit Druckpapier bereitet seit einiger Zeit sehr erhebliche Schwierigkeiten, die in erster Linie auf die längeren Betriebsstill stände einer großen Anzahl von Papierfabriken infolge von Kohlen mangel zurückzuführen sind. Wenn auch alles versucht wird um die Schwierigkeiten zu be heben und Besserung in den Verhältnissen herbeizuführen, die sich mit der längeren Dauer des Kriegs notgedrungen immer schwieriger gestalten müssen, so kann doch nur dringend denkbar sparsamste Verwendung des Papieres empfohlen werden. Einige Verleger erheben Forderungen für bevorzugte Belieferung und besondere Zuteilung von Papier in einem Umfang, die jedes Ver ständnis für die gegenwärtige Lage vermissen lassen und die nicht erfüllt werden können, wenn nicht die Gesamtheit der Verleger ge fährdet und der Kriegswirtschaftsstelle die Durchführung ihrer durchaus nicht leichten Aufgabe unmöglich werden soll. Die Kriegswirtschaftsstelle kann in Zukunft Ausnahmeanträgen nur in den allerdringendsten Fällen entsprechen; die Anträge, die genau begründet werden müssen, werden eingehender Prüfung unter zogen werden. Kriegswirt sc haftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe. *** Nach dem Bericht über die letzte Versammlung des Verbandes für die Fachpresse Deutschlands teilte der Vorsitzende, Herr Georg Elsner, mit, daß auch das Papier für die Fachpresse nunmehr zu geteilt werde und Einschränkung um 10 v. H. yom Jahresverbrauch 1916 erfahre. Die Vorräte an Papier für die Presse seien knapp; einer der Hauptgründe hierfür liege in dem großen Heeresbedarf, besonders an Spinnpapieren für die Bekleidung. In der Erörterung wird darauf hingewiesen, daß der Buchhandel zu viel Papier für überflüssige Zwecke verbrauche, daß nach neutralen Ländern zu viel ausgeführt worden sei, und daß die Behörden durch amtliche Veröffentlichungen und Druckscnriften den Papierverbrauch steigern. Die Papierausfuhr nach verbündeten Ländern, die keine Papier industrie haben, sei zu verstehen, die Ausfuhr nach verbündeten Ländern, die eigene Papiererzcugung haben, und nach neutralen Ländern, wo sich die Verwendung nicht überwachen lasse, sei aber nicht zu rechtfertigen. Es wird beschlossen, eine Eingabe an den Staatssekretär des Reichsamts des Innern einzureichen, in welcher um Sicherstellung des Papierbedarfs der Fachpresse zu erträglichen Preisen dringlich gebeten wird. Spesenzuschuß der Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerbe Durch „Bekanntmachung über Druckpapier vom 30. April 1917” bestimmt der Stellvertreter des Reichskanzlers, daß der Betrag, den die Bezieher von Druckpapier jeder Art für jede an sie erfolgte Lieferung zur Deckung der Unkosten an die Kriegswirtschaftsstelle zu zahlen haben, von 10 auf 20 Pfennig für je 100 kg erhöht wird. Verbraucher von maschinenglattem holzhaltigem Band-, Schachtel-, Beklebe-, Telegraphen-, Tapeten- und Streichpapier zahlen wie bisher 10 Pfennig für je 100 kg. Die Bekanntmachung trat am 1. Mai in Kraft. Zuteilung von Kartoffelmehl und Dextrin an die Papierverarbei tung. Die Bedarfsanmeldungen für Kartoffelmehl und Dextrin müssen jetzt gleichzeitig eingereicht werden, spätestens bis zum 10. Mai für die Verbrauchszeit vom 15. Mai bis zum 15. Juni. Auf den Fragebogen, die von der Zentralstelle für die Verteilung von Kartoffelmehl an die Papierverabeitung (Berlin W 9, Linkstraße 22) zu erhalten sind, müssen geraue Angaben über den Verwendungs zweck, den Bestand und den Monatsbedarf vor dem Kriege, ferner in den Monaten Januar bis März d. J. gemacht werden. Berliner Typographische Gesellschaft Ständige Adresse: Berliner Buchgewerbesaal, Lindenstr. 114 Am nächsten Dienstag, 8. Mai, wird ein Leseabend aabgehalten. Der Vorstand Zusammenschluß der deutschen Geschäfts- bücher-Fabriken Was seit Jahrzehnten trotz wiederholter Bemühungen nicht gelungen ist, hat endlich die Not der Zeit schaffen helfen: die deutschen Geschäftsbücherfabriken — einer der wenigen Zweige der Papier verarbeitung, die bisher einer einheitlichen Vertretung ihrer Inter essen entbehrten—, haben sich endlich in einer festen sich über ganz Deutschland erstreckenden Organisation zusammengeschlossen. Die bekannten Großfirmen in Berlin, Brieg, Hannover, Heilbronn, Stutt gart haben sich sämtlich dem „Verein Deutscher Geschäftsbücher- Fabrikanten” angeschlossen, ebenso eine Anzahl der mittleren Betriebe. Ungefähr Dreiviertel der gesamten Jahreserzeugung sind in der neuen Organisation heute schon vertreten. Zu den Aufgaben des Vereins gehören die allgemeine Interessenvertretung, die Anbahnung all gemein gültiger Geschäftsgrundsätze im Verkehr mit den Abnehmern, Aufstellung allgemeiner Kalkulatiohsgrundsätze, Vereinheitlichung und Beschränkung der Lagersorten, Bekämpfung von Preisunter bietungen und anderes mehr. Zum Vorsitzenden des Vereins wurde Herr Paul Asheim, i. Fa. Ferd. Asheim, A.-G in Berlin, zum stell vertretenden Vorsitzenden Herr Hans Ebhardt, i. Fa. J. C. König & Ebhardt, Hannover, zum Schatzmeister Herr Kommerzienrat Wilhelm Lauser, i. Fa. Carl Lauser, Stuttgart, gewählt. Die Ge schäftsstelle des Vereins befindet sich in Berlin, Linkstraße 22. Teuerungszulage der Buchdrucker-Gehilfen Auf Anregung des Tarifamtes hat der Tarifausschuß der Deut schen Buchdrucker die Teuerungszulage der Gehilfen vom 30. April an abermals erhöht. 1. Die bisher monatlich gewährte Teuerungszulage soll vom Mai ab wöchentlich und zwar entsprechend der nachfolgenden Tafel zur Auszahlung kommen. In Orten bis mit 10 Prozent über 10 bis mit 15 Prozent über 15 Prozent Lokalzuschlag für Ver heiratete M. für Ledige M. für Ver heiratete M. für Ledige M. für Ver heiratete M. für Ledige M. beiO—1 M. üb. Minimum 7,50 6 8,50 7 9,50 8 über 1—3 M. über Min. 6,50 5 7,50 6 8,50 7 ,, 3—5 5,50 4 6,50 5 7,50 6 ,, 5—7 5,00 3 6,00 4 6,50 5 ., 7—9 3,50 2 5,00 3 6,00 4 bei höheren Löhnen . 3,00 2 3,50 2 4,50 3 2. Gehilfen, die im Berechnen stehen, haben Anspruch auf dieselbe Teuerungszulage. Für Festsetzung der Höhe ihres Wochenlohnes ist ihr Verdienst maßgebend in den sechs Arbeitswochen, die vor dem ersten Zahltag im Monat Mai gelegen sind. In diese Zeit fallende Feiertage sind wie Arbeitstage mit Verdienst zu verrechnen. 3. Die Kinderzulage fällt vom Mai ab fort. 4. Die vorstehenden Teuerungszulagen sind erstmalig fällig am ersten Zahltag im Monat Mai. 5. Für den Monat April bleibt es bei der bisher gültigen Teuerungs- Zulage, doch sollen den Gehilfen für diesen Monat 5 M. nachgezählt werden (der Gehilfe, der z. B. für April 15 M. als Teuerungszulage erhält, soll statt dessen 20 M. erhalten). Gehilfen, die bis Ende April ihre Stellung beim bisherigen Prinzipal auf gaben, haben keinen Anspruch auf Nachzahlung dieser 5 M. oder von Teilen dieser Summe. 6. Seit Dezember 1916 bewilligte höhere Teuerungszulagen dürfen mit der jetzt beschlossenen Erhöhung ausgeglichen werden. Sind dagegen Teuerungszulagen gezahlt worden, die über die heute festgesetzte Summe hinausgehen, so soll ein Heruntergehen von der bisher gezahlten Summe auf die jetzt beschlossene nicht stattfinden. Lohnaufbesserungen sind mit Teuerungszulagen nicht gleichgeltend, und deshalb bleiben Lohnaufbesserungen von allen diesen Beschlüssen gänzlich unberührt. 7. Versäumnisse in der Zahlung bis zur zweiten Lohnwoche, ebenso eine bis dahin verschobene Nachzahlung der für April nach bewilligten Summe von 5 M. darf gehilfenseitig nicht beanstandet werden. 8. Der Stundenlohn bei Leistung von Ueberarbeit wird nach wie vor nach dem Wochenlohn und nicht unter Hinzuziehung der Teuerungszulage ermittelt.