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238 V. SlaatswirthschafNiche Maßregeln zur Hebung. das Gewicht dieser gemeimvirthschastlichea Funktion ein nur geringes. Alle anderen genannten Eigenschaften sind durchaus bedingte nach Raum und Zeit. Unstreitig ist der Schälwald ein gewichliger Faktor des Vvlkswirthschaftslebens in den Gegenden Westdeutsch lands, tvo kleiner und kleinster Grundbesitz bei einer bezüglich ihres Lebensunterhalts auf die Bodenerträge wesentlich angewiesenen länd lichen Bevölkerung vorherrscht und Klima und Standort die dauernde laudwirthschastliche Benutzung des Bodens nicht zulassen. Doch aber besteht diese Bedeutung nur ebeu so lauge, als jene Voraus setzungen bestehen. Die gemeinwirthschaftliche Bedeutung endlich des Hauptprvdukts des Schälwaldes, der Gerbrinde ist, wie wir eingehend erörtert haben, absolut und relativ in der neueren Zeit gesunken. Die deutsche Eicheulohe ist nicht mehr als unentbehrliches wirthschaftliches Gut anznseheu und wird nie wieder ein solches werden. Der Umsang der staatlichen Fürsorge sür den Schälwald wird danach nur ein begrenzter sein können. Zeitlich bemessen soll diese Fürsorge vorzugsweise den Uebergang in neue Bodenbe- untzuugssorinen erträglich zu machen suchen. Sie wird also wesent lich transitorischer Art sein müssen. Oertlich wird sie vorwiegend beschränkend nnd nenvrdnend zu wirken haben. Die Arten der staatlichen Einwirkung hängen ab von der wirtschaftlichen Eigenart des Schälwaldes. Auch hier kanu auf das früher Gesagte Bezug genommen werden. Es ergeben sich danach etwa solgende Arten: I. Allgemeine wirthschaftliche .Hebung. Es überschreitet bei Weitem den Rahmen der vorliegenden Schrift, im Einzelnen die Mittel zu erörtern, welche anf eine Hebung der Landwirthschaft abzielen. Nur andeutuugsweise sollen diejenigen Maßregeln hier genannt werden, die mir wichtig er scheinen für die Ländergebiete, in denen die Schälwirthschaft einen integrirenden Bestandtheil der ländlichen Bodenbenutzung bildet. Drei Punkte vornehmlich bedingen dort die Nothlage: die Dichtig keit der ländlichen Bevölkerung, die Besitzzersplitternng, die Futter- und Strennoth.