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Mancher ältere Mann, der glaubte, nachgerade seine Schuldigkeit getan zu haben, muß jetzt wieder kräftig in den Sielen gehen; dem einen bekommt es gut, der andere opfert sich dabei fürs Vaterland. F. Steinemann. Kulturstand und Ernte Die Erdbeerernte der Lößnitz 1917. Waren alle Hoffnungen der trüben, langandauernden Kriegszeit auf eine gute Vollernte eingestellt and schienen diese Hoffnungen dem Stande der Blüte und dem An sätze der Frucht nach auch begründet, so hat doch die anhaltende Trockenheit alle diese schönen Träume zerstört und zunichte gemacht. Trostlos sehen unsere Berge mit den völlig verbrannten Erdbeer pflanzungen aus, auch die Flachländer mit großfrüchtigen Sorten, deren verdorrte Blätter, Blüten und Früchte bieten keinen besseren Anblick, ja das Jahr 1917 ist mit seiner großen Mißernte ganz beson ders in den statitischen Aufzeichnungen anzumerken. War 1916 ein echtes, rechtes Erdbeerjahr, so brachte 1917 das strikteste Gegenteil; läßt sich doch die Gesamternte mit nur 18 700 kg {Weinbergserdbeeren) einstellen. Nach langjährigen Aufzeichnungen (von 1879 an) sind die Jahrei- 1915 mit 8967 kg, 1901 mit 114 662 kg und 1913 mit 15 753 kg allerdings noch schlechter gewesen, doch ist die Erntedauer von 17 Tagen (Anfang: 31. Mai, Ende: 16. Juni) noch in keinem Jahre eine so kurze gewesen wie in diesem. Ohne zu übertreiben kann gesagt werden, daß die Ernte der Weinbergserdbeeren zur Hälfte, die der großfrüchtigen zu 5/8—6/8 verloren gegangen ist. Der Preis der Erdbeeren bewegte sich, solange derselbe nicht an die Höchstpreise gebunden war, zwischen 1,80 und 2,50 M. für das Liter. Ein anscheinend hoher Preis, doch in Anbetracht des um min destens 50 Prozent gesunkenen Geldwertes, sowie der ungeheueren Preissteigerung aller Bedarfsartikel, ist der gezahlte Preis dem vor dem Kriege üblichen noch lange nicht nachgekommen. Die Richt- und Höchstpreise haben, wie in allen anderen Fällen, auch hier zur Förderung des Schleichhandels, wie Ablenkung vom hiesigen Markt geführt. Handelsnachrichten | Abänderung der Preise für Superphosphat, Ammoniak-Super- phosphat und andere Gemische, Auf Grund der Verordnung über künstliche Düngemittel vom 11. Januar 1916 hat der Präsident des Kriegsernährungsamtes folgende neue Preise für 1 kg/% wasserlös liche Phosphorsäure festgesetzt: 1. für reines Superphosphat Gebiet l 138 Pf „ II 130 „ " IH 128 „ „ IV 124 „ Also kostet z. B. ein Doppelzentner (100 kg) 20prozentiges Superphosphat in Magdeburg (Gebiet II) 26 M. (130X 20). 2. Mischungen von Superphosphat mit schwefelsaurem Ammo- Biak oder schwefelsaurem Natrium-Ammonium Preise für 1 kg % p . T j wasserl Phosphorsäure . 138 Pf. 16D1et । Ammoniak-Stickstoff . 210 „ rr ( wasserl Phosphorsäure 130 „ ’ | Ammoniak-Stickstoff . . 210 .. IrI j wasserl Phosphorsäure . 128 „ " 1) Ammoniak-Stickstoff . . 210 „ TV J wasserl. Phosphorsäure . 124 „ • v 1 Ammoniak-Stickstoff . . 210 „ Also kostet z. B. ein Doppelzentner Ammoniak-Superphosphat mit 4X9, d. h. 4 Prozent Stickstoff, 9 Prozent Phosphorsäure in Magdeburg (Gebiet II 4X210 = 8.40 M. und 9X 130= 11,70 M.) = 20,10 M. 3. Ammoniak-Superphosphat und Natrium-Ammoniumsulfat- Superphosphat, denen Kali zugemischt ist: Preise für 1 kg °fo Wasserlösliche Phosphorsäure . wie zu 2. wie zu 2. Kali (K 2 O) 35 Pf. Bei Barzahlung werden 1% Prozent abgezogen. Der Aufschlag für Papiersäcke wird auf 1,30 M. erhöht. Bei Mischung von Super phosphat mit schwefelsaurem Ammoniak oder Schwefels. Natrium- Ammonium oder mit aufgeschlossenem importierten tierischen Guano darf der Stiekstoffgehalt nicht weniger als 4 Prozent und nicht mehr als 5 Prozent ausmachen, der Gehalt von wasserlöslicher Phosphor säure muß mindestens 5 Prozent betragen. Die Preise sind für vier Gebiete festgesetzt: Gebiet I umfaßt: Pommern, Ost- und Westpreußen, Posen, Schlesien, beide Mecklenburg, Brandenburg Ost (d. i. östlich der Linie Belzig—Wiesenburg—Berlin—Oranienburg—Strelitz). — Ge biet II umfaßt: Mittel- und Westdeutschland außer Rheinland, West falen und dem Fürstentume Birkenfeld, ferner Königreich Sachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg West (d. i. an und westlich der Linie Belzig—Wiesenburg—Berlin—Oranienburg—Strelitz). — Gebiet HI umfaßt: Rheinland, Westfalen und das Fürstentum Birkenfeld. :— Gebiet IV umfaßt: Königreich Bayern einschließlich Pfalz, König reich Württemberg, Großherzogtum Baden, Elsaß-Lothringen, Provinz Starkenburg und Rheinhessen des Großherzogtums Hessen, die Hohen- zollernschen Lande. Mitteilungen der Zentralvermittlungsstelle für Obstverwertung in Stuttgart. Die von der Städt. Preisprüfungsstelle am 15. September festgesetzten Höchst- und Richtpreise behalten bis auf weiteres Gül tigkeit, nur für Zwiebeln sind die Preise erhöht worden; sie betragen im Großhandel künftig 18 Pf., im Kleinhandel 22 Pf. für das Pfund. Der Verkehr auf dem Obst großmarkt gestaltete sich in der vergangenen Woche recht befriedigend, die Zufuhr war reichlich, die Nachfrage bedächtiger. Der Anlauf auf Tafelobst hat wesentlich nachgelassen, besonders die Ladenbesitzer besehen sich, durch die scharfe Kontrolle gewitzigt, die Ware genau, ehe sie zugreifen. Man gelnde Sortenkenntnis führt ab und zu Enttäuschungen herbei, wenn z. B. die Fellbacher Mostbirne als „Bergamotte" und Dornbirne als „Gute Luise" eingekauft wurden. Von dem eifrigen Bestreben, die sem Mangel abzuhelfen, zeugen die außergewöhnlich zahlreichen Ein sendungen von Obst zur Namensbestimmung auf der Geschäftsstelle des Württemb. Obstbauvereins. Die nunmehr durchgeführte Laden kontrolle des Edelobstes und die richtige Bewertung der angebotenen Qualitäten, hat dem hiesigen Obstgeschäft ein solides Gepräge ver liehen. Weniger befriedigend lauten die Nachrichten über die Ein kaufs- und Absatzverhältnisse im Land. Durch die Sperrung von 14 Oberämtern und die ungewöhnlich schnell eintretende Reife des Spät obstes hat sich das Angebot an diesen Stellen in einer Weise ge häuft, daß die Bewältigung desselben bei dem herrschenden Mangel an Transportmitteln auf große Schwierigkeiten stößt. Hoffentlich wird der Versendung des durch Bezugsschein von der Landesversorgungs stelle genehmigten und von den Verbrauchern bei den Erzeugern be reits bestellten Tafelobstes kein Hindernis in den Weg gelegt. Es wird von den Obstzüchtern sehen schwer genug empfunden, daß infolge einer Verfügung der Reichsstelle der Verkehr mit der alten Kund schaft nach außerhalb der Lahdesgrenze völlig unterbunden ist. Die Mostbirnen, deren Saftreichtum sich leider oft genug am unrechten Platz ergießt, werden viel zu reif und in übergroßen Mengen angelie fert, die Aepfel werden zurückgehalten oder hintenherum abgesetzt. Vor dem Bestreben, gewöhnliche Mostsorten zu „Tafelobst" zu stem peln, kann nicht dringend genug gewarnt werden. Es wäre volkswirt schaftlich richtiger, besonders in Anbetracht der spärlich vorhandenen Arbeitskräfte, weniger Tafelobst zu „machen", dieses aber sorgfäl tiger zu behandeln. Mit den Zwetschen geht es rasch zu Ende, sie erfreuen sich bis zuletzt einer „reißenden" Nachfrage. Der Gemüsemarkt wickelt sich, abgesehen von der Zwiebel kalamität, glatt zur allseitigen Zufriedenheit ab. Die neue Preisregu lierung für Zwiebeln hat einige Ladungen Zwiebeln hierhergeführt, die Ware war im Umsehen vergriffen. Bei der Zentralvermittlungsstelle des Württemb. Obstbauvereins, Stuttgart, Eßlinger Str. 15, liegen Angebote in Wintertafeläpfeln vor. Vermittlung kostenlos! Handelsregistereintragungen. Perberg. Im Genossenschaftsregister wurde eingetragen die Firma Gärtnergenossenschaft Bamberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz Bamberg. Vorstandsmitglieder: 1. Georg Behr, 2. Johann Porzelt und 3. Karl Eberlein; zu 1 und 2 Gärtnermeister, zu 3 Kaufmann, und Heinrich Fauhaber, Rentenver walter in Bamberg. — Das Statut datiert vom 19. Mai 1917. — Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Interessen der die Gärtnerei gewerbsmäßig betreibenden Bevölkerung in und um Bam berg durch wirtschaftliche Maßnahmen, insbesondere auf dem Ge biete des gemeinschaftlichen Ein- und Verkaufs. — Die Bekanntma chungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma derselben und gezeichnet durch zwei V'orstandsmitglieder im „Bamberger Volks blatt" und „Bamberger Tagblatt". — Rechtsverbindende Willens erklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch zwei Mitglieder des Verstandes. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens unterschrift hinzufügen. — Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Haftsumme: 200 (zweihundert Mark), Höchstzahl der Anteile 50 (fünf zig). — Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst stunden des Registergerichts jedem gestattet. Barmen. Es wurde eingetragen bei der Firma Johs. Nissen & Co. in Barmen: Die Firma lautet jetzt: Johs. Nissen in Barmen. Berlin. In das Handelsregister, Abteilung B, ist eihgetragen worden: Nr. 14 851 Allgemeine Pflanzen-Verwertungs-Gesellschait mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Verwertung und Ausnutzung von Pflanzen aller Art. Die Gesellschaft