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Nr. 19 u. 20 DER HANDELSGÄRTNER, Handelszeitung für den deutschen Gartenbau 79 Die Reichsstelle für Obst und Gemüse betrachtet es als ihre Aufgabe, die Interessen der Verbraucher mit denen der Erzeuger in Einklang zu bringen; sicher wird sie das nur unter Berücksichtigung der billigen Wünsche der Erzeuger tun. Die Behörden haben ihren ganzen Ein fluß in die Wagschale geworfen, um möglichst viele Gärt ner, welche bisher nur Blumen zogen, zum Frühgemüse bau zu veranlassen. Viele Gärtnereibesitzer haben diesem Wunsche Folge geleistet. Die Aufgabe der Reichssteile für Gemüse und Obst scheint es uns zu sein, dafür Sorge zu tragen, daß hierdurch nicht eine wirtschaftliche Schä digung der Betreffenden entsteht. Das liegt nicht nur im In teresse der Gärtner, sondern auch in dem des Staates, der auf die Erhaltung der Steuerkraft seiner Bürger das größte Gewicht legen sollte. Preise, welche für feldmäßig auf billigem Boden, mit billigen Arbeitskräften gebaute, grob schmeckende Massengemüse reichlich hoch erscheinen mögen, sind keineswegs ausreichend für gartenmäßig auf teurem Boden mit teuren Arbeitskräften erbautes Früh- und Feingemüse. Erzeugerpreise für Obst 1917. Von der Reichsstelle für Gemüse und Obst sind fol gende Erzeugerpreise für Obst festgesetzt worden (Preise je Pfund frei Verladeort): Erdbeeren, 1. Wahl 55 Pf., 2. Wahl 30 Pf.; Walderdbeeren 1 M.; Johannisberen, weiße und rote 30 Pf., schwarze 40 Pf.; Stachelbeeren, reif und unreif 30 Pf.; Himbeeren 50 Pf.; Blaubeeren 25 Pf.; Preißeibeeren 35 Pf.; saure Kirschen 20 Pf.; süße Kir schen, weiche 25 Pf., große harte 35 Pf.; Schattenmoreilen 40 Pf.; Glaskirschen 45 Pf.; Reineclauden, große grüne 30 Pf.; Pflaumen 25 Pf.; Mirabellen 40 Pf.; Zwetschen, Haus pflaumen, Hauszwetschen, Muspflaumen, Bauernpflaumen, Thüringer Pflaumen, Brennzwetschen 10 Pf. Aepfel. 1. Gruppe: 35 Pf. Hierher gehören: Weißer Winterkalvill, Cox' Orangen, Gravensteiner, Canada-Rei- i nette, Adersieber Kalvill, Gelber Richard, Signe Tillisch, v. Zuccalmaglios Reinette, Ananas-Reinette, Gelber Bel lefleur, Schöner von Boskoop, Landsberger Reinette, Goldreinette von Blenheim, Coulons-Reinette. Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gerechnet [ werden sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennens werte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzu sehen: Unvollständige Reife, starke Fusikladium-Flecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Verkrüpp lungen oder mißgestaltete Formen. — 2. Gruppe: 20 Pf. Diese Gruppe umfaßt sämtliche Aepfel, soweit sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaf fenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Aepfel müssen aber gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. — 3. Gruppe: 8 Pf. Zu dieser Gruppe gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Falläpfel sowie Most- äpfel. Verkauft ein Erzeuger sein gepflücktes Obst un sortiert so, wie der Baum es gegeben hat, aber ohne Fall obst, so kann er einen Einheitspreis verlangen, der aber den Betrag von 16 Pf. nicht übersteigen darf. Birnen. 1. Gruppe: 25 Pf. Diese Gruppe bilden: Gute Louise von Avranches, Köstliche von Charneu, Birne von Tongre, Bosc's Flaschenbirne, Dr. Jules Guyot, Williams Christbirne, Hardenbergs Butterbirne, Gellerts Butter birne, Clapps Liebling, Diels Butterbirne, Vereins-De- chantsbirne. Diese Früchte müssen aber, wenn sie zur Gruppe 1 gehören sollen, die Beschaffenheit von Edelobst haben, mithin für ihre Sorte über mittelgroß und ohne nennenswerte Fehler sein. Als Fehler sind insbesondere anzusehen: Unvollständige Reife, starke Fusikladium- Flecke, starke Druckflecke, Wurmstich, Stippflecke, Ver krüpplungen und mißgestaltete Formen. — 2. Gruppe: 12 Pf. Die Gruppe 2 umfaßt sämtliche Sorten Birnen, so weit sie nicht unter Gruppe 1 genannt sind oder infolge ihrer Beschaffenheit nicht zur Gruppe 1 gehören. Die Birnen müssen gepflückt, gut sortiert und mittlerer Art und Güte sein. — 3. Gruppe 6 Pf. Hierher gehören: Alles Schüttelobst, Ausschuß- und Fallbirnen sowie Mostbirnen. Gegen diese Aufstellung lassen sich viele Einwen dungen machen, und zwar sowohl bezüglich der Preis feststellung, als auch betreffs der Auswahl der Aepfel- und Birnsorten, die man der Gruppe 1 zugezählt hat. Sind diese Sorten wirklich allein berechtigt, als Edelobst, als Obst erster Klasse angesehen zu werden? Sind Aepfel- Sorten, wie z. B. Parkers Pepping, Baumanns Reinette, London-Pepping, gelber Edelapfel, Berner Rosenapfel, Wintergoldparmäne, Ribston-Pepping nicht auch erst klassige Früchte? Ganz genau so steht’s mit den Birnen. Warum hat man hier in der Liste der „Erstklassigen" nicht auch Sorten wie z. B. Napoleons Butterbirne, Clair- geaus Butterbirne, Triumph von Vienne mit auf ge nommen? Die Liste der „Erstklassigen“ ist für Aepfel und Bir nen noch erweiterungsfähig, wenn man Sorten hinzuneh men würde, die zwar an Geschmackswert nicht erstklas sig sind, aber als „Schaufrüchte“ vor dem Kriege geschätzt und entsprechend bezahlt worden sind, z. B. die Aepfel Schöner von Nordhausen, Ontario-Apfel und die Birnen Herzogin von Angouleme, Olivier de Serres. Der Erzeuger-(Sammler-)preis für Blaubeeren ist auf I 25Pf. festgesetzt. Da die Blaubeerensammler keine Unkosten für den Anbau haben, so sind diese 25 Pf. lediglich Arbeits lohn. Dasselbe giltbezüglich derWalderdbeeren, bei denen für das Pfund 1 M. Sammellohn bewilligt wird, Gartenerd beeren zweiter Wahl (also in der Regel wohl die kleineren Früchte der großbeerigen Sorten) soll der Gärtner mit 30 Pf. für das Pfund verkaufen. Nimmt man hierbei den Blaubeerenpreis, also den für diese Wildfrüchte festge setzten Sammellohn als Maßstab, so löst also der Gärtner aus den Erdbeeren zweiter Wahl für das Pfund ganze 5 Pf. Denn man muß doch wohl annehmen, daß die Ar beitszeit des gärtnerischen Personals die gleiche Bezah lung verdient, wie die der Wildbeerensammler. Dagegen ist der Sammlerpreis für Preißeibeeren zu niedrig be messen. Die Glaskirschen sind mit 45 Pf. im Vergleich zu den Aepfeln erster Sorte (35 Pf.) zu teuer angesetzt. Zumal wenn man bedenkt, daß noch ein großer Prozentsatz auf die Steine enthält. Bisher wurden im Handel die Schatten- moreilen von allen Kirschensorten am höchsten bewertet. Warum sollen sie nun plötzlich billiger verkauft werden als Glaskirschen? Es wäre erwünscht, wenn die Liste im Sinne dieser Anregungen noch einmal durchgesehen und entsprechend geändert würde. Geschäftsnachricht. Hillegom. Die Firma R. van der Schoot & Sohn, Spezial kultur holländischer Blumenzwiebeln, ist infolge Uebereinkommens der Inhaber am 15. April aufgelöst worden. Von den bisherigen Teil habern, den Herren R. A. van der Schoot, J. B. van der Schoot, A. C. van der Schoot, hat jeder eine neue Firma in der gleichen Branche gegründet, die er unter seinem eigenen Namen führen wird. Der Grundbesitz sowie Blumenzwiebelbestände usw. sind gleichmäßig verteilt worden. Die Teilung bzw. die Auflösung der alten Firma erfolgte nur mit Rücksicht darauf, daß von jedem der drei Inhaber bereits eine größere Anzahl Familienmitglieder im Ge schäft tätig war. Personalien. Der Garteninspektor am Königl. Botanischen Garten in Dres den, Max Hermann Löbner, ist mit der Einrichtung und Leitung der von der Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz neugegründeten Versuchsanstalt für Gartenbau in Bonn beauftragt worden und hat. sein neues Amt bereits angetreten. Es ist zu erwarten, daß Max Löbner in seinem neuen Tätigkeitsfelde unserem Berufe viele gute Dienste leisten wird. Aus Anlaß seines Ausscheidens aus dem säch sischen Staatdienste erhielt er das Ritterkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens. V erstorbene: Hermann Heidekamp, Friedhofsgärtner in Hildesheim; Gustav Körner, Inhaber der Firma Körner & Brodersen in Steglitz bei Berlin;