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( Vereine und Versammlungen • ==-=========• Stellungnahme gärtnerischer Vereinigungen und Fachleute gegen die Höchst- und Richtpreise ihr Gemüse und Obst. In Beelitz bei | Berlin tagte letzthin eine große Versammlung der Spargel- | züchter von Beelitz und Umgegend, die zu den neuen Richtpreisen Stellung nahmen. Die städtischen Verkaufsvermittler j waren dazu eingeladen. Referent war Justizrat Dr. Fuchs aus Berlin. Man faßte eine Entschließung: die Spargelzüchter legten Einspruch dagegen ein, daß Richtpreise für Spargel festgesetzt würden, ohne dal die Besitzer von Spargelplantagen vorher gehört werden. Die ■ Spargelerzeuger erklärten, daß sie die Versorgung von Groß-Berlin [ und Umgegend nicht aufrechterhalten könnten, wenn die Richtpreise für Spargel: Mindersorte 20 Pf., bessere Sorte 45 Pf. und Sorte la | 70 Pf., beibehalten würden. In Friedenszeiten betrage der Erzeuger preis 45 und 50 Pf. Die Arbeitslöhne und Preise für Düngemittel seien derartig gestiegen, daß bei den festgesetzten Richtpreisen die Spar- i gelbesitzer ihre Plantagen nicht mehr unterhalten könnten. Es wurde ein Ausschuß gebildet, der bei der Landwirtschaftskammer und den Preisprüfungsstellen vorstellig werden soll. — Der Bezirks-Obst- und Weinbauverein in Niederlößnitz hielt eine öffentliche Versammlung ab, die von etwa 100 Obstbauern aus den Lößnitzgemeinden besucht war. Als Vertreter der König!. Amtshaupt mannschaft wohnte ihr Oberregierungsrat v. Wolf bei. Der Vorsitzende Gärtnereibesitzer Ahrendts legte eingehend dar, daß die von Seiten der Regierung festgelegten Richtpreise für Obst entschieden zu nied rig seien, sie stünden in keinem Verhältnis zu den Unkosten, die dem Obstzüchter erwachsen. Er stellte an der Hand von Statistiken fest, I daß schon Jahre vor dem Kriege in der Lößnitz gleiche und höhere Preise für Obst erzielt worden seien. Die Versammlung pflichtete den Ausführungen vollständig bei, und der Vertreter der Kgl. Amtshaupt- mannschaft betonte, daß auch die königl. Behörden die von der Reichs stelle festgelegten Richtpreise für zu niedrig hielten; er gab noch dan kenswerte Hinweise zum Abschließen von Lieferungsverträgen mit dem Kommunalverband. i Handelsnachrichten m ======== Bestimmungen über durch Salz konserviertes Gemüse. Wie be reits im vergangenen, wird auch in diesem Jahr für die Gemüsekonser venindustrie nur ein Bruchteil der erforderlichen Menge an Weiß- und Schwarzblech zugeteilt werden können. Es ist daher notwendig, für einen erheblichen Teil von Gemüsen eine andere Konservierungsart zur Anwendung zu bringen. Hier kommt neben der Trocknung insbe sondere das Einlegen und Einsätzen in Frage, wozu sich u. a. Bohnen, Rotkohl, Spinat, Wirsing, Blumenkohl, Karotten eignen. Da auch diese Salzgemüse im' kommenden Herbst in öffentliche Bewirtschaftung genommen werden müssen, damit angemessene Ab satzpreise und möglichst gleichmäßige Verteilung gewährleistet wer den, hat die zuständige Reichsstelle für Gemüse und Obst durch eine im Reichsanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung den Begriff der Gemüsekonserven, der bisher nur die in luftdicht verschlossenen Be hältnissen konservierten Gemüse sowie Faßbahnen umfaßte, auch auf andere Gemüsekonserven, insbesondere auf Salzgemüse ausgedehnt. Hierdurch ist erreicht worden, daß auch diese Gemüsekonserven der Kontrolle der Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft G. m. b. H. in Braunschweig unterstellt worden sind, die dann seinerseit Absatzpreise fiir die verschiedenen Sorten feststellen und den Absatz, der künftig nur mit ihrer Genehmigung erfolgen darf, in zweckentsprechender ■ Weise regeln wird. Betriebe, die im Jahre nicht mehr als 50 Doppel zentner an solchen Gemüsekonserven herstellen, unterliegen den Be stimmungen nicht, während alle anderen Betriebe der Kriegsgesell schaft auf Erfordern über Beschaffenheit der Rohstoffe, deren Ver arbeitung und Absatz der Erzeugnisse Auskunft zu geben haben und beitragspflichtig zu den Unkosten der Kriegsgesellschaft sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die konservierten Gur ken aller Art, weil für diese eine Preisregelung besonderen Schwierig keiten begegnet, auch nicht für unbedingt erforderlich zu erachten ist. Ausländische Erzeugnisse der letztgenannten Art werden von der Reichsstelle für Gemüse und Obst in Verbindung mit der Kriegsgesell schaft für Sauerkraut G. m. b. H in Berlin bewirtschaftet werden, die über Qualität, Preise und Verteilung dieser Auslandswaren die ■erforderliche Kontrolle ausüben wird. Verbot des Dörrens von Frühgemüse. Eine Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, vom 30. April 1917 lautet: Auf Grund von 6 1 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 914) wird den Herstellern von Dörrgemüse das Dörren von Frühgemüse bis 31. Juli 1917 untersagt. Ausgenommen von diesem Verbote sind die an den Frischmärkten verbleibenden Ueberstände an Frühgemüse, welche durch Trocknung vor dem Verderb geschützt werden müssen. Preise für Saatgut von Lupinen, Bekanntmachung vom 30, April 1917. Eine Bekanntmachung des Präsidenten des Kriegsernährungs amts vom 30. April 1917 lautet: In Abänderung der Bekanntmachung vom 16. Januar 1917 (Reichs- Gesetzbl. S. 53) wird der Preis, der beim Verkaufe von Saatgut nicht überschritten werden darf, für ausdauernde Lupinen (Lupinus poliphyllus oder perennis) auf 180 M. für den dz festgesetzt. Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Gemeinden als Handeisgärtner. „Um den Anbau von Gemüse in der Gemeinde Grunewald zu fördern, hatte die Gemeindegärtnerei auf ihrem ausgedehnten Gelände auf Veranlassung des Gemeindevor standes bereits in den Vorjahren Gemüsepflanzen gezogen, die dann zum Verpflanzen an die Einwohner gegen einen billigen Preis abge geben wurden. Durch dieses bei der Knappheit der Sämereien und Pflanzen empfehlenswerte Verfahren sind die Grunewalder Villen besitzer auch in diesem Jahre wiederum in die Lage versetzt, ohne viel Mühe und Umstände in ihren Gärten das erforderliche Gemüse anzubauen. Die Stadt Neukölln beabsichtigt gleichfalls, aus den Be ständen der städtischen Gartenverwaltung Obststräucher sowie Zier blumen in größerer Menge abzugeben." Also ist in der Deutschen Tageszeitung zu lesen. Dazu eine be scheidene Bemerkung der Schriftleitung: Ihr will es angebrachter er scheinen, wenn die Herren Villenbesitzer in Grunewald-Berlin ihren Bedarf an Gemüsepflanzen bei den Handelsgärtnern decken würden. Warnung vor Fälschungen beim Bezug von Samen der Reismelde (Chenopodium Quinoa). Die Nachrichtenstelle der Landwirtschafts kammer für die Provinz Brandenburg teilt mit, daß ihr ein Fall der Verfälschung von Reismeldensaatgut durch Unterschiebung von Sa men der Vicia hirsuta (rauhhaarige oder Vogelwicke) bekannt ge worden sei. Sie knüpft daran die Aufforderung, möglichst alle Samen, und zwar auch gerade solche, bei denen man Betrugsversuche kaum vermuten seilte, untersuchen zu lassen. — Es ist bedauerlich, daß es Leute gibt, welche die Nahrungsmittelknappheit durch derartige be trügerische Machenschaften vergrößern. Sie sollten so streng wie möglich bestraft werden. Ausfuhrbewilligung für Gemüse aus den Niederlanden. Der Landwirtschaftsminister hat unterm 31. März 1917 verfügt, daß Aus., führer von Gemüsen, die bei der staatlichen Kommission zur Aufsicht über die Vereinigung „Gemüsezentrale" eingetragen sind, Ausfuhr bewilligungen für gewisse Posten kleiner Mohrrüben (Karotten), kleiner roter Rüben, Spinat und Radieschen erhalten können zu den Bedin gungen, die von der Kommission mit Genehmigung des Ministers noch festzusetzen sind. An Blumenzwiebeln wurden in den Niederlanden ein geführt (in 1000 kg): 1913 1916 aus Belgien . 407 168 ,, Frankreich . 357 — ,, Großbritannien . 720 207 ,, Nordamerika . 167 54 ,, Deutschland 39 w Japan . 257 — ,, der Türkei 9 — Insgesamt . . 2178 469. Die Einfuhr ist also infolge des Krieges auf ein Viertel zurück gegangen. In Friedensjahren kommen Hyazinthen aus Frankreich, Narzissen aus Großbritannien, Tuberosen aus Amerika, Lilien aus Japan, Begonien aus Belgien und Galanthus aus der Türkei. Die Ausfuhr betrug (in 1000 kg): 1913 1916 nach Nordamerika 5 414 11014 ,, Großbritannien 10 192 115 ,, Deutschland und Oesterreich-Ungarn . 5 205 7 274 ,, Skandinavien und Dänemark 2 012 4 800 ,, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Por ¬ tugal, Griechenland und der Türkei . . 1 008 510 „ Rußland 842 51 ,, anderen Weltteilen 288 119 Insgesamt . . 24 961 23 883. Die Gesamtausfuhr ist sich demnach ungefähr gleichgeblieben. Zwar erließ Großbritannien ein Einfuhrverbot, die dadurch ausfallen den 10 Millionen Kilogramm wurden aber durch vermehrte Ausfuhr nach Amerika, Deutschland und Skandinavien wieder wett gemacht. Die nach Skandinavien verschickten Mengen dürften größtenteils nach Rußland weitergegangen sein. Konkurse. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibe sitzers Paul Böttkau in Kirchhain N. L. wird für die Zeit der Behin derung des zu den Fahnen einberufenen Verwalters Julius Nitzsche der Kaufmann Robert Rehfeld in Kirchhain N. L. zum Konkursver walter bestellt. Ziehungsbeginn 171. Königlich Sächsischer Landeslotterie, in wel cher innerhalb 5 Monaten über 20 Millionen Mark zur Ausspielung kommen, ist auf 13. Juni festgesetzt. Laut Anzeige in vorliegender Nummer hat noch Lose abzugeben der Königl. Lotteriekollekteur Her mann Straube, Leipzig, Lortzingstraße 8. m Ehrentafel m Mit dem Eisernen Kreuze wurden ausgezeichnet: Henry Borchers, Landschaftsgärtnerssohn in Hildesheim; Wilhelm Braunstein, Gärtner aus Bad Sachsendorf;