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Sonntags-Arbeit. Ist der Regierungs-Präsident berechtigt, zu ver langen, dass in Fabriken oder fabrikähnlichen Werkstätten ein Ver- zeichniss der Arbeiter, welche an Sonntagen beschäftigt werden, ausgehängt wird? Diese Frage beschäftigte kürzlich die Glogauer Strafkammer. Ein Fabrikbesitzer aus Sprottau war von dem zu ständigen Gewerbe-Aufsichtsbeamten angezeigt und daraufhin mit einer Geldstrafe von 15 M. belegt worden, weil der erwähnte Aushang gefehlt hatte. Der Bestrafte rief gerichtliche Entscheidung an und wurde vom Schöffengericht freigesprochen, die Staatsanwaltschaft aber legte hiergegen Berufung ein. Die Strafkammer kam zu fol gendem Ergebniss: Der Arbeiter hat am Sonntag Anspruch auf Ruhe, und es ist ein Ausnahmegesetz, das dem Arbeitgeber gestattet, in Fabriken oder fabrikähnlichen Betrieben auch an Sonntagen arbeiten zu lassen. Ein solches Ausnahmegesetz aber muss in seiner Anwendung überwacht werden können, daher stehe die angefochtene Verfügung des Regierungs-Präsidenten auf gesetzlichem Boden. Der Angeklagte wurde infolgedessen verurtheilt, und zwar zu einer Geldstrafe von 10 M. oder ein Tag Haft. Sch. Das Königliche Polizei-Präsidium zu Berlin hat unterm 25. Oktober angeordnet, dass zum dauernden Aufenthalt von Menschen nicht zu ver wenden sind: Flure, Treppen, Korridore, Bodenräume, Bedürfniss- Anstalten, Badestuben für den Hausbedarf, Wintergärten, Gewächs häuser, Roll-, Räucher-, Speisekammern und dergl. Vorrathsräume, Kegelbahnen, Heiz-, Kessel- und Maschinenräume, wenn sie nur Heizungs-, Lüftungs-, Beleuchtungs- und Aufzugsbetrieben dienen, Wein-, Bier-, Branntwein-Kellereien und Räume, welche zur Lagerung von Waaren und zur Aufbewahrung von Gegenständen, einschliesslich der damit nothwendigerweise verbundenen Arbeiten, bestimmt sind. B. Mustergiltige Möbel für Arbeiter - Wohnungen. Infolge eines vom »Rheinischen Verein zur Förderung des Arbeiter-Wohnungswesens« zu Düsseldorf gemeinsam mit der Firma Krupp in Essen ausgeschriebenen Wettbewerbs zur Erlangung von Zeichnungen zu mustergiltigen Möbeln für Arbeiter-Wohnungen hatten 122 Bewerber Arbeiten ein gesandt, welche insgesammt über 2000 Zeichnungen enthielten. Dem Preisrichter-Kollegium fiel mithin eine ziemlich schwierige Aufgabe zu. Fünf Sitzungen waren nöthig, um den Richterspruch zu fällen. Nach demselben erhielten: Architekt H. E. Mieritz in Wilmersdorf bei Berlin den 1. Preis, Bildhauer August und Architekt Richard Bauer in Düsseldorf für ihre gemeinsame Arbeit den 2. Preis, Mechanische Möbelfabrik Küppersbusch & Co. zu Schalke i. W. den 8. Preis, Archi tekt Hans Stehn zu Charlottenburg den 4. Preis, Rohmann-Leipzig den 5. Preis. Von verschiedenen anderen Entwürfen wurden Zeich nungen zu einzelnen Zimmern zum Ankauf empfohlen. Die zur engeren Wahl gestellten 23 Arbeiten, zu welchen die preisgekrönten und die zum Ankauf empfohlenen Entwürfe gehören, bleiben bis zum 8. Dezember im Kunstgewerbe-Museum zu Düsseldorf ausgestellt, -o- Buclidriicli-Cliches in jeder Manier: Zinkätzungen, Autotypien Holzschnitte u. Galvanos fertigt H. Susenbeth, Stettin Graphische Kunstanstalt Gravir-Hnstalt von H. Susenbeth, Stettin Anfertigung von — STEMPELN — in Stahl und Messing zum Prägen, Ein schlagen und Drucken Petschafte, Thür- und Maschinen-Sohilder Plombenzangen, Nummerstempel u. Paginirer, Datumstempel, Signirschablonen etc. Kautschukstempel-Fabrik von [128467 H. Susenbeth, Stettin Anfertigung von Kautschukstempeln für jeden Zweck und in jeder Form Kautschuktypen -0 Wiederverkäufen hohen Rabatt o- Buch- und Steindruckerei von H. Susenbeth, Stettin empfiehlt sich zur Herstellung besserer Druckarbeiten 1 Spee. 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