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Papier-Zeitung M- FACHBLATT “ FACHBLATT Berlin W 9, Potsdamer Strasse 134 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin Fernsprecher Berlin Amt VI, Nr. 787 Berlin, Sonntag, 1. November 1903 XXVIII. Jahrg Nr. 88 3145 Norwegen 1 Krone 47 öre 3151 und beim Deutschen Postamt in Konstantinopel 13 Piaster in Silber. 3152 Eine Beilage von der Wein-Kellerei J. Thoman, Berlin 3146 3147 3148 3149 3149 3150 3176 3178 3180 3184 3154 3156 3158 3160 3'67 3170 3172 3174 Oesterr.-Ungarn 1 Krone 49 Heller Rumänien 2 Frank 55 Centimes Rußland 80 Kopeken Schweden I Kr. 38 öre Schweiz 1 Frank 50 Centimes Serbien 1 Frank 95 cts. Sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung a. d. Verleger. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Egypten 130 Milliems Italien 2 Frank 49 Centimes Luxemburg 1 Mark 52 Pf. den Niederlanden 95 Cents Belgien 1 Frank 87 cts. Bulgarien 2 Frank 30 cts. Dänemark 1 Krone 1 Oere 1 N H Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Die Postämter nehmen auch Bestellungen auf einen oder zwei Monate entgegen. Handelsgebräuche. Kasein - Fabrikation. Kartenbriefe und Postquittungen . . . Ablaßventil für Papierstoffregler Filz trocknung über „Trockenfllz-Führung“ . Widerstand gegen Zerknittern Schaufenster-Ausstattung. (Fortsetzung) . Vorsicht! Giftfreie färb. Kreiden! Handel der Schuldiener in Wien. Schutzverband für die Postkarten-Industrie Buchgewerbe: Die Entwicklung der Schrift. (Fortsetzung) Lohnbewegung unter den dänischen Buch bindergesellen. Das Schriftbild u. seine Entwicklung .... Lithografle-Steinschleifer-Kongreß. Kleine Nachrichten ... Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe, 50 mm (/-Seite) breit 40 Pfg. Umschlag 50 Pfg. 6mal in l Jahr 10 pCt. weniger für Papier- und Schreibwaren-Handel und -Fabrikation Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw. Herausgegeben von CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat 20 „ 30 „ 40 „ 50 „ und freie Zu- 13 „ n n 26»/» n 52 n n n »04 » „ Für Annahme ALT Elfenbein-Kuvertpapier. (Schiedspruch) Handelskammer-Bericht 1902 ..... Nernstlicht und Auer-Osmiumlampe . . . In Deutschland patentirte Erfindungen . . Geschäfts-Nachrichten Patente Urteile des Gewerbegerichts Berlin. Un lauterer Wettbewerb Gewerbe-Ausstellg. in Kassel 1905. Adressen schreiber. Kampf gegen das Warenhaus Briefmarkenkunde. Was vergütet d Reichs post für in Verlust geratene oder beschä digte Postpakete. Postkarten-Zeitung . . Amerikanische Erfindungen Märkte Briefkasten Kasein-Fabrikation Hamburg, 28. Oktober 1903 Ich nehme Bezug auf den in Nr. 70 vom 80. August enthaltenen Artikel, betreffend die Champion Coated Paper Co. in Hamilton (Ohio), betitelt »Kunstdruckpapier in Amerika«. Sie sagten in diesem Artikel unter anderm, daß die erwähnte Firma auch 12 000 Pfund (5000 kg) Kasein täglich erzeuge. Ich mache darauf aufmerksam, daß es sich hier nur um einen Irrtum, vielleicht hervorgerufen durch falsche Auf fassung irgend einer Ausdrucksweise des Herrn Präsidenten Thomson im Laufe seiner wohl in englischer Sprache mit Ihnen geführten Unterhaltung, handeln kann. Kurz, ich kann Ihnen den Beweis liefern, daß meine Gesellschaft, die Casein Company of America, der genannten Firma alles Kasein, was sie gebraucht, liefert, und daß die Champion Ooated Paper Co. selbst gar kein Kasein erzeugt. G. E. Marsmann Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be- Stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (im Aus land mit Post-Zuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 3 M. 50 PI. das Vierteljahr. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, teile uns dies durch Post karte mit, damit wir den Versand einstellen können. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Kartenbriefe und Postquittungen Wiederholt liest man in den Zeitungen, daß die neuen Briefkarten keinen Anklang gefunden haben und deshalb wieder eingehen sollen. Die Briefkarten des Auslandes, auf die stets Bezug genommen wird, sind eben anders und meiner Ansicht nach praktischer ausgestattet als die unsrigen. Bei den Briefkarten des Auslandes fehlt die störende und ganz überflüssige Klappe, auch ist das Papier besser und läßt sich deshalb auch besser beschreiben. Ferner ist das Papier in den Postquittungsbüchern so gering ge worden, daß man es kaum noch beschreiben kann, es scheint nur noch aus Holzschliff zu bestehen. K. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag Bei der Post bestellt und ab genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) Nr 6209 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste Nr. 3367 des österreichischen Zeitungs - Preisverzeichnisses. Von der Exp. d. Bl. d i r e k t unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 3 M. 50 Pf. Erfüllungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ desPapier-Industrie-VereinsundseinerZweigvereine:Papier-VereinRheinland-Westfalen und Mitteldeutscher Papier-Industrie-Verein g desVere nsDe tsch rBuntpapier-F: r ar• ins DeutscherBriefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten, Deutscher Holzstoff-Fabrikanten und Deutscher Pappen-Fabrikanten Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler und des Verbandes süddeutscher Kartonnagen-FabrikaPPen Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ der freien Vereinigung Berliner Buchdruckerei Rgt-, Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrie, Sitz Berlin “uchdruckerei-Besitzer Erkenntnis, daß ihre Uebung sittlich und anständig, und ihre Nichtbeachtung eines anständigen Geschäftsverkehrs unwürdig ist. Diese Ueberzeugung und die Uebung müssen allgemein sein und bilden so das Wesen einer Verkehrssitte oder eines Handelsgebrauchs. Abmachungen, wie die oben erwähnte, gelten, so lange sie nicht zur Verkehrssitte geworden sind, nur unter denen, die sich ausdrücklich dazu verpflichtet haben. V. O. Handelsgebräuche Ueber den Begriff der Handelsgebräuche und deren An wendung bei Gericht herrschen unter der Geschäftswelt noch vielfach irrige und dunkle Anschauungen. Was früher in Bezug auf Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen nur unter Kaufleuten gegolten hat, ist nun nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch im bürgerlichen Recht maßgebend. § 133 des BGB. sagt: Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne zu haften. § 157: Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Genau nach dieser Vorschrift hat das Gericht in dem in Nr. 5 Seite 143 geschilderten Falle (Etiketten auf Abruf) gehandelt, es hat zunächst den Willen der Parteien erforscht und kam dabei zu einem günstigen Resultate. Erst in zweiter Linie hätte es nach einer etwa be stehenden Verkehrssitte sich zu richten gehabt, deren Berück sichtigung unter Kaufleuten durch § 346 des Handelsgesetz buches noch ausdrücklich vorgeschrieben ist. Daß Handels gebräuche bei der Urteilssprechung gegebenen Falles tatsächlich beachtet werden, geht aus verschiedenen gerichtlichen Erkennt nissen hervor, so z. B. daß »freibleibend« in einer Verkaufs offerte gleichbedeutend ist mit dem Vorbehalt völliger Freiheit des Handelns; daß »cif« bedeutet, daß der Verkäufer die Kosten, Versicherungen und Fracht bis zum Bestimmungsorte über nimmt; daß Geschäftsbedingungen als genehmigt gelten, wenn solche vorher eingesandt waren, und hernach Geschäfte zu- standekamen, usw. Handelsgebräuche mit der gesetzlichen Wirkung können aber nicht einfach durch eine Interessengemeinschaft »fest- gestellt« werden, wie etwa der Verein Deutscher Steindruckerei- esitzer es nach der Antwort auf Frage 4753 tun wollte, andenssebräuche entstehen, wie jede Verkehrssitte, durch die