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Gefäß deutlich abgesetztem Fuß. Die Schulter weist fünf von innen her ausgedrückte Buckel auf. Wenn auch W. Coblenz den hohen Fuß als alter tümliches Merkmal ansieht 508 ), so verbietet doch auch ihm der Einzelfund charakter unseres Gefäßes eine scharfe zeitliche Eingliederung 509 ). Dem nach bleibt der Rahmen — Mittelbronzezeit bis Fremdgruppenzeit — in diesem Falle betrüblich weit gespannt. Daran kann weder das von gleicher Parzelle stammende Unterteil eines wohl eiförmigen Topfes (Abb. 78,9) noch das gedrückte kugelige Miniaturgefäß (Abb. 78,7) von Parzelle 2518 etwas ändern. 3. Fundstelle 11 Auch für Fundstelle 11 reicht das wenige Material noch nicht für eine genaue zeitliche Fixierung aus. Die Fundumstände sind unbekannt. Da aber neben bronzezeitlichen Gefäßen und Scherben auch gleichzeitig Gru ben angetroffen worden sein sollen, wäre auch hierbei an eine Siedlung zu denken. Inwieweit ein eventueller Zusammenhang mit Fundstelle 10 an genommen werden kann (Entfernung ca. 250 m), muß vorläufig noch da hingestellt bleiben. Die Langlebigkeit der weitmundigen Ösenterrinen wie Abb. 78,4 wurde bereits an anderer Stelle betont. Sie begegnen uns bereits in der reinen Mittelbronzezeit 510 ), halten sich aber auch in der Fremdgruppenstufe (vgl. Abb. 80,11 und 5)511). Der hohe Kannenhals mit unterrandständigem Henkelansatz (Abb. 78,3) ist ebenfalls sowohl in der Mittelbronzezeit als auch noch in jüngeren Fundverbänden ohne weiteres denkbar. Das Unter teil eines kleinen Gefäßes (Kanne?) (Abb. 78,5) hilft nicht weiter. So kann bei diesen Stücken also nur festgestellt werden, daß wir uns zeit lich vor der ausgebildeten Jungbronzezeit bewegen. Eine genauere Datie rung muß weiteren Funden vorbehalten bleiben. 4. Fundstellen 12 und 13 Ebenfalls auf eine Siedlung könnten die im Jahre 1948 östlich vom Lauben berg beim Stubbenroden zutage getretenen und von Mitarbeitern des Lan desmuseums Dresden geborgenen Scherben hindeuten, da sie bis auf das gekerbte Umbruchstück eines Doppelkegels grobe Machart zeigen (Finger tupfen, Kerbleisten, Schlickrauhung). 508) a. a. O., S. 86. 500) a. a. O., S. 67 und Anm. 506. 510) a. a. O., Taf. 77/78. 5H) a. a. O., Taf. 28,2 und 8.