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Die Größe der Krallen schwankt sehr, da die individuellen Unterschiede zwischen starken und schwachen Tieren beträchtlich sind. Hierzu kommt noch eine weitere Tatsache: die Krallenglieder der Vorderpranke übertreffen in ihrer Länge die der Hinterpranke bedeutend. Tab. 1 gibt die auf Abb. la mit 1, 2 und 3 angegebenen Maße wieder, die an der rechten Vorder- und an der rechten Hinterextremität eines Bären aus der Sammlung des Zoologischen Instituts der Universität Bonn genommen wurden. Die Endphalange V des Hinterfußes fällt durch die morphologische Abweichung infolge ihrer kurzen Gestalt aus dem Vergleich mit den übrigen Endgliedern heraus und wird daher auf Tab. 2, die Tab. 1: Maße der Endphalangen in Millimeter (Fehlergrenze — 0,1 mm) Endphalange I II III IV V , Vorderfuß .... 35,5 36,1 38,2 37,7 36,9 Hinterfuß .... 29,5 28,4 25,9 28,7 18,3 „ Vorderfuß .... 33,7 36,7 37,4 37,7 36,8 Hinterfuß .... 29,0 28,5 24,9 27,6 16,3 Vorderfuß .... 21,3 21,4 22,6 22,6 22,9 Hinterfuß .... 17,5 17,9 16,5 17,8 15,3 die Variationsbreite der beiden Längenmaße zeigt, nicht mit aufgeführt. Werden die Krallen der Vorder- und der Hinterextremität nicht unterschieden, so liegt eine Schwan kungsbreite von 24,9—38,2 mm vor. Enthält also ein fossiler Fund größenmäßig stark unterschiedliche Krallen, so ist damit noch keineswegs gesagt, daß zwei oder mehr Bären vorhanden gewesen sein müßten. Tab. 2: Schwankungsbreite der Maße von Tab. 1 (min = Minimalwert, M = Mittelwert, max = Maximalwert, n = Anzahl der gemessenen Werte) min M max n . Vorderfuß .... 35,5 36,9 38,2 5 Hinterfuß .... 25,9 28,1 29,5 , Vorderfuß .... 33,7 36,5 37,7 . 5 Hinterfuß .... 24,9 27,5 29,0 Die Frage, ob die Kralle verbrannt oder unverbrannt geborgen worden ist, wird zum Teil nach dem morphologischen Erscheinungsbild beurteilt. Im wesentlichen entscheidet darüber aber die Lumineszenzanalyse, die erstmalig von dem Amsterdamer Gerichts chemiker van Ledden-Hulsebosch 1 ) auf prähistorische Knochen angewandt worden ist, und mit der Hörmann 2 ) erfolgreich gearbeitet hat: bestrahlt man einen unverbrannten fossilen oder rezenten Knochen mit ultraviolettem Licht (Quarzlampe) — es genügt hierzu schon eine einfache Höhensonne ohne filtriertes Licht — so leuchtet die Leimsubstanz des Knochens hell gelbgrün auf. Selbst sehr langes Lagern des Knochens im Boden vermag die Leimsubstanz nicht völlig auszulaugen. Der verbrannte Knochen dagegen bleibt dunkel, da infolge der starken Hitze beim Brand alle organischen Bestandteile des Knochens — also die Leimsubstanz — verlorengehen. 1) C. J. van Ledden-Hulsebosch, Verwendung der ultravioletten Strahlen in der Kriminalistik. Arch. f. Kriminologie 78 (1926) 6. 2) K. Hörmann, Vorgeschichtliche Leichendörrung, die Mittelstufe zwischen Bestatten und Verbrennen. Schumacher-Festschrift (Mainz 1930) 78. 38