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direkt proportional dem Lebensalter ist. Je älter also der Zahn, desto größer ist auch die Verkalkung. Trotzdem es ein physiologischer Prozeß im Sinne der Arterienverkalkung ist, wäre es jedoch verfehlt, das Lebensalter als alleinige „Ursache“ für die Verkalkung anzusehen. Fehlerquellen, die zur Überschätzung führen können, bieten traumatische Einflüsse auf die Zähne, wobei es dann ebenfalls zu Sekundärdentinbildungen kommen kann. Selbst jugendliche Individuen können metaplastisch veränderte Pulpen aufweisen. Allerdings werden meist nur einzelne Zähne davon betroffen. Leichenbrände, die 5 oder noch mehr Zahnreste mit obliterierten Pulpenlumen aufweisen, müssen aber einer höheren Altersstufe eingereiht werden. Zementablagerungen konnten nicht beobachtet werden. Auf der Abb. 13 sind deutlich Ausdehnungen der Alveolen von — 123 zu erkennen, die sowohl auf eine Parodontitis apicalis mit Granulombildung als auch auf eine Hyper- zementose hindeuten. Geschlechtsbestimmung Die Möglichkeit einer Geschlechtsbestimmung an isolierten Zahn- und Kiefer resten der Prositzer Leichenbrände muß von vornherein verneint werden. Auch bereits erwähnte, extrem große Zahnmaße bieten keinen exakten Be weis für die Zugehörigkeit zum maskulinen Geschlecht. Es wird aber nicht abgestritten, daß es bei Leichenbränden durchaus möglich ist, durch Inspek tion geschlechtsspezifischer Knochen die Frage nach dem Geschlecht in einigen Fällen positiv zu beantworten. Für den Schädel kommen zur Ge schlechtsdiagnose hauptsächlich folgende Knochen bzw. Knochenteile in Betracht: Glabella und Überaugengegend, Muskelmarken am Hinterhaupt, Warzenfortsatz, Kinn- und Unterkieferwinkelform, wobei die allgemeine Knochendicke auf eine Gesamtgröße schließen läßt. Trotzdem erfordert eine Geschlechtsbestimmung ein größeres Vergleichsmaterial vom selben Urnen feld. Selbst eindeutige Beigaben, wie Schmuck und Waffen, können nicht immer als geschlechtshinweisend angesehen werden, sondern sie können nur unterstützend zu einer Geschlechtsdiagnose mit herangezogen werden. Der Geschlechtsbestimmung kommt nach Waller noch eine besondere Bedeu tung zu. Bestimmte germanische Stämme, z. B. die Langobarden, bestatteten nach ihm ihre Toten gesondert nach dem Geschlecht, so daß es bei ihnen reine Männer- und Frauenfriedhöfe geben soll. Die sich daraus ergebende Frage, ob es sich bei dem Prositzer Urnenfeld ebenfalls um getrennte Fried höfe handelt, möchte ich für die römische Periode verneinen. Neben den Urnen mit vorwiegend männlichem Charakter möchte ich die Behauptung aufstellen, daß mindestens ein Grab die Reste eines weiblichen Individuums beherbergt. Das kaiserzeitliche Urnenfeld Prositz stellt also einen gemischt belegten Friedhof dar, auf dem Männer, Frauen und Kinder bestattet wurden.