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bogartenbau zsjahc herung tschcn Gartenbaus tGcneralocrsamm- gs-Gcscllschaft auf tatt, aus der bcr vorgclcgt wurde. htc der Vorsitzer tcubau Johan- ocrstorbcnen Vc. :shcim, und Otto nftc als Mttglie- crungö-Gcscllschajt Zu, weiteren Per- Vorsitzcr das Gc- auS und die dem orgung des dcut- umsasscnden Aus- idcn KricgSjahrcn »ung zu erzielen, ist erneut an den aliften Änbanauö- eres Voiles auch stellen. Mit den , Gartenbau im >er Äusgabcnkreis cllschast, Lie mit ujogruppc» dient, egrusuc den Aus- NI Gartenbau der cn deutschen Gin- ncifür nceigncten oährcnd des «rie- -sst. ,Sbericht wies Di- >ic wachsende Be- Lcr Kricqocrnäh- ung des Vcrsichc- im Weltkrieg ein :r dein Gcschäks- dcnicnde Anodeh- lctzicn 10 Jahre» cherien Mit«licdcr was einer Ber » rzahl entspricht nd 62,6 Millionen steigen lieg. Tie :tc sind daran mit Millionen NM. htöjahr wurde die Ptädrcn, im Ge m Geschästsbcreiu, i Jahr ausgenoiu- ungen des Beruss iegSbedingten Gr- schwierigen Wil- rtcnbau und den >ers schwere Au - an umsangrcicheu »alschaden gcsühit cdcr manchen Bc. kc sowohl oiioal- schcn Ernahrnngs- adcnsallcn wurden t. Lchadenprozcsse chätzungen wurden Am stärksten sind le des Elsaß und tpicutzen betrogen rng hatte nach der wieder einen nor- Es wurden IU34 iädigt. Jahre 1641 eine iegcn die Bcrsiwe- von 124,6 Miüio- n der Tiurmvor- n 18,1 Millionen Banelnvüiit'enuiia «SV,— »/e-^ln oct ul NM. 178 VV6, . und Risikogrup- r Posten in die Heren elsässischen wurde erstmalig iagclvcrsicheru n»s- hcrung genomiiien eng des Geschäns- ideutcnde Ermani- die allerdings z. rund 26»/» einschl. oövulich günstigen um rund NLÜ. als iidauptrücklage ellnngen snr den 1616 176,- auk-ge- ctpapicicn in Höi c , eine ansehnliche rScrnngcn einschl. irgcnnbcr. Dieser cscllschast, jederzeit süllen. Der vcr- Hagclversjchcrung Jahre persichcric» . aus die Beiträge >er und den Mi!» icrkcnnung für die cncn Jahres aus. ehrenamtlich tau ften Verhältnissen Verfügung gestellt trungSschutzes, ge rast des deutschen reichend bezeichnet - üisjen die Schätzer cbe ihre Kulturen st ganz besonders letzten Jahren cr- üscbauS ist nur Ul Die entstandenen Gcmlisc besonders sic am Gemüsebau iegt also nicht nur selbst, sondern im tschast. Es ist zu j er Gelellschast im. Gebiet breiteres Krengel. tenland le". >cim Schredwirt, rinqcn ". Schlüter: „Ta- Garienbaus". abjchajl". Schlüter: des Gartenbaus". s". chtigung des Gar- üarten- ner e.V. cn he", Brühl 6. Platz. iörsc", Lüttichau-, dschastsgärtner im gen OartenbaNwirt5ciiaft vlut und vodrrr Veukssd« Ksrtsudaureitung kür den Ludelen^su ämkl. Leitung kürdsn 6srtenbsu i rn keieksnskrstsnd u. ßiitteilungs blatt cirvvclr88O^irik^8-xu ^?irtsckaktszeimn§ des kknudicir «xirTkicir-kOirLcJs d cutlck m Gartenbaues Der Lrwerbsgärtner und 81 u m e n d i n ü e r in Wien der üauptvereiniZunZ der deutsoden Kartenbauwirtsobskt liauptseki-iktleituns: 6erUn-Lk35lottendurs 4, 8ekl0tel-8lrriüe 38/39. k>i-nruk 914208 Verlag: OLrlneriseke Ver!a^8^e8ell8ekakt l)r. >Valter !.sng KO-, Nerlin 8>V 68, lvoelt8tra6e 32, bernruk I761I6. ?08t8ekeekkonto: Berlin 6703. ^nreieenprei8: 46 mm breite Nillimeterrelje I? ?k., "I'extanLeigen mm-?rei8 50 ?k. 2ur 2eit i8t ^nreigenprej8li8te Kr. 8 v. 1. ^ngii8l 1937 gültig. ^NLeigenannabme8<:bluU: Vieri8trig krüb. ^nreigenannsbme: k'rankkurt (Ocler), Ocler8tr. 21. ?ernr. 27Ä. No8t8okeekk.: Lerlin 62011. Lrküllungsort: (0 ). Lr8ekeint ^Sebentliob. N62ug8gebübr: ^U8gabe IV monatl. 1.— , ^U8gsde 6 lnur kür ^litgllecler cie8 Neicb8nübr8tan6e8) vierteljübrl. 0.75 rurügl. ?O8tb68telIgebübr. t^ostverlsgsort Lrankkrirt Oder - ^usgsbe v verlin, vonnerstsg, 1v. IdsrL 1942 59. ^abrAsnA — Kummer 11 6snaus /anc!vviitsckcl/t5'ckS Äcrtistik — eins Ln'SNSwirtschaitlicds ?kiickt politische ZtrMWer Sehemmie WirtjchastsstatiM? Von Oberlandwirtschaftsrat Dr. Erich Dahms, Berlin mehr denn je von ganz besonderer Bedeutung ist LryevungsgrunWye für öen Gartenbau Istst an/aiisa<2ss Obsckcrumüo^ cism örtii'cdsn Hoirbcmcksi ru/übisn? Lewirtschastung von obstbaumholz der ge- hält. Im Sommer 1941 hat die Reichsstelle für Holz auf Veranlassung des Reichsforstamtes auf Grund der Beschlagnahme bei den Forst- und Holz wirtschaftsämtern gemeldete Obstbaumholz frei- gegeben, wovon die Besitzer des Obstbaumholzes benachrichtigt wurden. Jetzt anfallendes Obstbaum holz unterliegt also nicht mehr der Meldepflicht oder Beschlagnahme. Dennoch sollte jeder Obst anbauer, bei dem Obstholz in größeren Mengen, z. B. beim „Entrümpeln" seiner Anlagen, ange fallen ist oder noch anfallen wird, sich sowohl vom volkswirtschaftlichen als auch vom privatwirtschaft- lichen Standpunkt bemühen, die Kurzhochstämme — ab einem Durchmesser von 10 cm mit Rinde (in Brusthöhe gemessen) — dem örtlichen Holzhandel oder einem Sägewerk zuzuführen. Wichtig ist, da für zu sorgen, daß das Holz durch schlechte Lage rung nicht verstockt. Auch örtliche Holzverarbeiter, wie Tischler, Drechsler, Stellmacher und Wagen bauer sowie Bürsten- und Besenhersteller kommen für den Ankauf von Obstbaumholz in Frage. Los. und daß es mit zu ihren Zielen gehört, die Verwaltung seitens der Politischen Führung stellten Aufgaben mit erreichen zu helfen. vsr Hut an Indien Der Lükrsr dsr indiscksn Ickstionslistsn, Loss, kst sick mit siusm erneuten ^ukrul sn die Vülksrscksftsn Indiens gewandt und damit Indien vor die Latsckeidung über Sklaverei oder kreidsit gestellt. Okurckill und seine Uslkers- ksltsr batten erkannt, dsü mit dem Lrsckeinen jspaniscker Truppen sn der Ostgrenre Indiens und mit dem ^utrut Loses dis wicktigsts Po sition des britiscbsn Wsitrsickss suks äuüsrsts dsdrokt wsr. d4ur aus diesem 6rund bequemte man »ick aucb daru, Indien den Oominionstatus tür dis Leit nsck diesem Krieg ru vsrsprscken, v/snn es jetrt aktiv in dem Kampf gegen die ^cbssninscbte Kellen rvsrds. Oiesss gemeine engliscke 8piel Kat Lose in seinem neuen Aufruf mit aller Oeutlickkeit sntbüllt. Lr erklärt Lng- Isnd rum Todlsind Indiens und rukt dis Inder auf, dsö sie mitksllen, das dritiscks Imperium ru rsrbrecksn, rvsil nur über diesen Lussmmen- drucb der Weg in die Lreiksit möglicb ist. klit dieser LeststsIIung ksbsn dis indiscksn blstio- nslisten ikre sindsutigsn Lrontstellsn sn der Leite dsr ^cbssnmackte Kerogen. lichcn Zusammenschlüsse, also mithin auch der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft bzw. ihrer Wirtschaftsverbände, bei ihren Mit gliedern der Genehmigung nicht bedürfen, sofern dies zwecks Ueherwachung der Einhaltung der in Satzungen oder besonderen Anordnungen festge legten Bestimmungen erforderlich und in diesen ausdrücklich vorgesehen ist. Damit ist eine der wichtigsten Erkenntnisquellen der Marktordnung mit — die Schlußscheinstatistik — der Genehmi gungspflicht entrückt. Das Lmpire rorlällt Ois ^uswirkuugsu dsr japsniscksn Siegs in Ostssisu bsdsutsn nickt nur dis absolute Sicke rung dsr miiitsriscksn Oknmackt der Lritsn im ostssistiscksn Kaum, sondern rsrstörsn suck völlig dis virtscksltlicks Ledeutung der bon- donsr Oitzr. Ois in kondon notierten kolonialen Werts Ostssisns und der Lüdsss ksbsn disker KV Kis 7Z v. bi. ikrss normslsn Kurswertes ver loren. Vor allem sind es dis Linn- und tSummi- ^ktien, daneben aber suck dis Lrdöl-Wert- pspiere, die derartig ungsksurs Verlusts kin- nskmsn raubten. Lins besonders Tragik dabei ist, dab ruck dis dliederisndsr Isst okns kSsgsn- wekr dem Lusammenbruck ikrss ksicdtums ru- seksn müssen. Viellsicdt Katte dis letzte kol- lsndiscks Königin bei einigermsLen gesundem bcksnsckenverstand die Trage der Lussmmsn- srdeit mit den lapanern lösen können. Heute ist es ru spat. Vas kolländiscks kolonisireick ist in fspsniscker »and, und dis ksicktümsr dieser und der britiscken Qsbists stellen Japan kür die weitere Ourcklükrung des Krieges rur Verfügung. Heute sckon macken sick ^n- rsicksn dsfür bemerkbar, dsü suck /Vustrslien in den Ltrudsl dieses Verfalls gerissen wird. Lckon werden in bondon und Icksu^ork dis austrsliscken ^nlsiken nur nock mit 75 v. Ick. bewertet, und jeder Tag bringt neue Kurs- einbrücke. Oie wirtscksktlicksn und kinanrisllsn Linduben, dis das britiscbs und nisderlsndiscks Kapital wäkrend der letrtsn drei dckonsts sr- leiden müllten, rerbrscken dis stabilsten Säulen dsr biskerigsn Londoner Linanrgswslt. Ole Stunde der Verpklicktung Ois Leiergestaltung dsr nationslsorislistiscken Lswegung ergrsikt immer mskr das ganre dsutscke Volk in allen seinen Lebenssullsrun- gsn, und das dsutscke Volk wiederum wsckst starker von Tag ru Tag in dis srksbens Weit dsr völkiscksn Lsiergsstsltung kinein. Oer Tag dsr Verpklicktung der dsutscksn Jugend suk den Lükrsr und sein Werk, dsr am 22. dlsrr ststt- kindst und in Lukunlt sm Lonntsg nsck dem Usldsngsdsnktsg seins jskrlicke Wisderkolung findet, ist dafür ein eindrucksvoller öewsis. -Weicks sinnbildksfts Ledeutung liegt allein in dsr Tstsscks, dsll unmittelbar nsck dem Tag des Icksldsngsdenkens dsr junge Lrükling des Volkes sntritt, um sick nun mit vollem Lrnst dsm Lükrsr und dem ksick ru verptlickten. 1,1 Klillionen Jungen und dcksdel werden sick sm kommenden Lonntsg um den Lükrsr scksren, um den dcksnn, von dsm sie wisssn, dsü sll' sein Oenksn und Trscktsn, sein Wills und sein Wollen nur dsr glücklicksn und segens- Vollen Lukunkt dieser Jugend gilt, kvlit dsm illsbsrgsng vom Jungvolk und vom Jungmsdel- dund in dis Hitler-Jugend brw. den Lund Osut- scksr kckadsl vollriekt sick gleichzeitig dsr Tlebsrgang von dsr sinsckränkungslosen kind- deit rur dswulltsn pklickterküllung. Oisss Stunde wird kür dis Lukunkt eins dsr grööten und wsikevollstsn für unsere Jungen und dlsdsl sein, ^.n diesem Tag werden sie dckittrsger werden gewisser pklickten, dis dis Volksgsmein- sckakt von iknen verlangen mull. Immer enger wird dabsi dis innere Vsrbundsnksit von Hitler-Jugend, Lckuls und LItsrnksus. Oarum wird suck dsr Tag dsr Verpklicktung dsr Jungen und dcksdsl in dsr Oemsinsckskt mit den Litern, mit dsn nsckstsn Verwandten, mit den kekrsrs und mit dsn Ickoksitstrsgsrn der dlLO^P. ge- ksisrt. Oer gewaltige ^ukmsrsck dsr dsutscksn Jugsnd in diesem Augenblick ist ein srksbenss Sinnbild der inneren Qsscklossenkeit und Lsstigksit dsr dsutscksn Voikrgsmsinscksft, ein gewaltiges -Ibbild idrer Stärke und ein Ooku- nsnt des Willens dieses dsutscksn Volker ru e«igsr Lrnsusrung. Wenn dis Laknsn dsr Hitler-Jugend sn diesem Tag über dsn dsutscksn Osusn flattern, dann sollen sie däaknreicken sein dsr lcksrts unseres ksmpkes und der not wendigen Opker. Lis sollen aber suck die stürmenden Leicksn unseres Liegss sein, dsr sick ksute immer klarer aus dsr miiitsriscksn und poiitiscksn Lntwickiung ksrsusksbt. Die zielbewußte Lenkung der landwirtschaftlichen Erzeugung und eine geregelte und geordnete Ver teilung ' der zur Verfügung stehenden Nahrungs«, Lebens- und Futtermittel sind die unumstößlichen Voraussetzungen» unserer derzeitigen Agrar- und Eruährungspolitik, die, mit dem politischen Um bruch des Jahres 1933 einsetzend, gerade jetzt während des Krieges ihre Bewährungsprobe aufs beste bestanden hat. Die Erfüllung der den Führern unserer Ernährung-Wirtschaft von feiten des Staates gestellten Aufgaben war diesen aber nur möglich, weil ihnen reichhaltige statistische Unter lagen zur Verfügung standen, auf Grund deren die Steuerung der Erzeugungsschlacht und Ausrichtung und steten Verfeinerung der Marktordnung dienen den notwendigen Maßnahmen getroffen werden konnten. Wenn bei Kriegsbeginn die erforderlichen ernShrnngswirtschafllichen Maßnahmen schnell und reibungslos in Kraft gesetzt werden konnten, so ist dies mit in erster Linie darauf znrückzuführen, daß mit diesen statistischen Unterlagen alle Voraus setzungen für den Uebergang von der Friedens- zur Kriegswirtschaft gegeben waren. So konnten die Führer unserer Eruährungswirlschaft bei all ihren Entschlüssen und Maßnahmen auf das reichhaltige Material der amtlichen Agrarstatistik und auf die bei den wirtschaftlichen Zusammenschlüssen des Reichsnährstandes seit 1933 zielbewußt ausgebaute Marktstatistik zurückqreifen. Damit aber hat die Statistik — die zahlenmäßige Aufzeichnung wirt schaftlicher Tatbestände — bewiesen, daß sie heute solche Erhebungen, die von Stellen des Reichs nährstandes, seiner wirtschaftlichen Zusammen schlüsse bei ihren Mitgliedern durchgesührt werden, sofern es sich hierbei um einmalige Feststellungen aus einem bestimmten dringlichen Anlaß bei einer beschränkten Anzahl von dem Reichsnährstand an gehörenden Betrieben oder um Erhebungen handelt, die besonderen Leistungsprüfungen, wie Sorten-, Düngungsversuche, dienen und die ebenfalls von Stellen des Reichsnährstandes, seiner wirtschaft lichen Zusammenschlüsse oder ihrer Untergliederun gen ebenfalls bei einem begrenzten Kreis ausge- wählter Betriebe durchgeführt werden. Erfassen diese Erhebungen jedoch mehr als 10 A> der für diese Feststellungen überhaupt in Betracht kommen den Mitglieder, so ist jedoch für ihre Durchführung eine Genehmigung erforderlich. Hierdurch ist es nunmehr möglich, im Wege von Repräsentativ erhebungen schnellstens Feststellungen zu treffen, die für die Steuerung der Erzeugungsjchlacht und für die Ausrichtung der Marktordnung von besonderer Bedeutung und Eilbedürftigkeit sind. Allerdings ist eine Wiederholung dieser Feststellungen nur möglich, wenn der Statistische Zentralausschuß einem dahinzielenden Antrag stattgegeben hat. Als allgemein genehmigt und damit der besonde ren Genehmigungspflicht enthoben gelten endlich auf Grund des Erlasses vom 19. August 1940 ein malige Erhebungen einfacher Art durch die wirt schaftlichen Zusammenschlüsse oder ihrer Unter gliederungen bei deren Mitgliedern, sofern diese ohne weitere Aufgliederung sich auf Bezug, Ver arbeitung, Verbrauch, Erzeugung, Absatz und Be stand einer Warenart erstrecken und ihre Erzeug nisse für die Festsetzung von Warenzuteilungen, Bezugs- Verarbeitungs- und Verkaufskontingenten erforderlich sind. Allerdings dürfen die Ergebnisse nicht schon durch anderweitige Erhebungen ver fügbar sein; außerdem muß auch das Verwaltungs amt des Reichsbauernführers oder die zuständige Stelle der Hauptvereinigung der Erhebung vor ihrer Durchführung zugestimmt haben. Eine Wie derholung einer solchen Erhebung, von der dem Statistischen Zentralausschuß nach der Einleitung unverzüglich Mitteilung zu machen ist, ist nur mit Genehmigung desselben zulässig. Jeder Frage bogen, ohne Rücksicht, ob es sich um einen solchen innerhalb einer genehmigungspflichtigen oder einer als allgemein genehmigt geltenden Erhebung handelt, hat einen diesbezüglichen Genehmigungs vermerk zu tragen. Fehlt ein derartiger Vermerk auf dem Erhebungsbogen, so kann und darf niemand zur Ausfüllung und Rücksendung an die Auskunft erheischende Stelle gezwungen werden. Ein Verstoß gegen die Verordnung zur Vereinfachung der Wirt schaftsstatistik, insbesondere das Unterlassen der Einholung der Genehmigung des hierfür zuständi gen Statistischen Zentralausschusses seitens der die Erhebung anordnenden Stelle kann strafrechtlich durch Geld oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Mögen auch die aus dem Gebiet der Wirtschafts statistik zwecks ihrer Vereinfachung geschaffenen gesetzlichen Grundlagen der statistischen Arbeit ge wisse Erschwerungen auferlegen, so darf nicht außer acht gelassen werden, daß diese die Durchführung notwendiger statistischer Erhebungen keineswegs unterbinden wollen. Sie wollen vielmehr nur in der Vielzahl und dem Durcheinander statistischer Arbeiten Ordnung und Klarheit bringen und dar über hinaus durch eine zielbewußte Steuerung dieser Arbeiten auch der Wirtschaft jene Erleich terung von überflüssiger und damit vermeidbarer Schreibarbeit bringen, deren diese in einer Zeit stärkster Kräfteentfaltung und Kräfteanspannung mehr denn je bedarf. Bei aller Anerkennung statistischer Arbeiten sind diese in heutiger Zeit nur auf das unbedingt notwendigste Maß zu be schränken. Den Ansprüchen der für unsere Er nährungswirtschaft verantwortlichen Führung an statistischem Erkenntnismaterial soll und muß in ausreichender Weise Rechnung getragen werden. Hierbei aber soll und muß nach dem Willen des Führers auf die durch Arbeitsbelastung und Per sonalmangel bedingte derzeitige schwierige Lage der Wirtschaft in all ihren Kreisen Rücksicht genommen werden. Welche Erhebungen sind genehmigungsfrei Frei von der Genehmigung sind weiterhin Er hebungen über Versorgungsmängel, sofern diese Feststellungen sich auf die hierfür notwendigsten Unterlagen beschränken und von den jeweils zu ständigen Organisationen durchgeführt werden. Von besonderer Bedeutung ist noch der 8 3 der Aus führungsbestimmungen, nach dem als allgemein genehmigt solche Erhebungen gelten, die der Fest stellung der Mitgliedschaft, der Fristsetzung von Mitgliederbeiträgen, einer Umlage, einer Ausgleichs abgabe oder einer auszuschüttenden Vergütung dienen, sofern die feshzustellenden Tatbestände zur Errechnung der Beiträge usw. erforderlich sind. Diese allgemein erteilte Genehmigung ist auch für die Gartenbauwirtschaft von größter Bedeutung; denn hiernach kann die Hauptvereinigung der deut schen Gartenbauwirtschaft Erhebung auf Grund ihrer Beitragsordnung durchführen und hierbei auch Feststellungen nach Umsatz, Bestand, Verarbei tung usw. treffen, sofern diese Tatbestände die Berechnungsgrundlage für Beiträge, Umlagen usw. bilden. Allerdings ist von solchen Erhebungen dem Statistischen Zentralsausschuß unverzüglich nach Einleitung Mitteilung zu machen, der eine Wieder holung an gewisse Voraussetzungen und Bedingun gen knüpfen kann. Auf Grund des oben angc- zogenen Erlasses des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses vom 19- August 1940 unter liegen des weiteren nicht der Genehmigungspflicht Rechtsgrundlagen für statistische Erhebungen So wertvoll aber auch statistische Erhebungen sind, so natürlich ist es aber auch, daß diese von der Führung der Ernährungswirtschaft verlangten Aufzeichnungen von Tatbeständen des wirtschaft lichen Geschehens in den von den Erhebungen be troffenen Wirtschaftskreisen nicht immer vollen Anklang gefunden haben. Erklärlich auch, daß bei den derzeitigen Personalschwierigkeiten nicht nur eine Müdigkeit, sondern auch eine Abneigung gegen über statistischen Erhebungen Platz griffen. Um eine übermäßige Belastung der Wirtschaft mit statistischen Arbeiten zu verhindern und um die gesamten statistischen Arbeiten innerhalb des Reiches nach einheitlichen Gesichtspunkten auszu richten und zu lenken, erließ der Beauftragte für den Vierjahresplan, Reichsmarschall Göring, unter dem 13. Februar 1939 die „Verordnung zur Ver einfachung der Wirtschaftsstatistik", die mit der Ersten Äusführungsbestimmung vom 19. August 1940 seit dem 1. April 1939 die Rechtsgrundlage für alle statistischen Arbeiten und Erhebungen innerhalb des Deutschen Reiches und der einge gliederten Ostgebiete bildet. Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des VierjahKsplans vom 18. 10. 1936 (Reichs gesetzblatt l S. 887) wurde vom Beauftragten für den Vierjahresplan unter dem 24. 10. 1940 eine Anordnung für die Bewirtschaftung von Obstbaum holz (Nr .44/1940 der „Gartenbauwirtschast") er-, lassen. Der Zweck der Anordnung war, die durch" den Frostwinter 1939/40 in großem Umfang abge storbenen Obstbäume, soweit ihr Holz für hoch wertige Rutzzwecke geeignet war, volkswirtschaftlich wichtigen Zwecken zuzuführen. Daraufhin und auf Grund des Erlasses des Reichsforstmeisters betr. Bewirtschaftung von Obstbaumholz vom 30. 10. 1940 — III 8b 9483 (Nr. 38/1940 Reichsministe- rialblatt der Forstverwaltung) hat der Reickssbeauf- tragte für Holz unter dem 31. 10. 1940 eine An ordnung zur Sicherstellung und Verwendung von Obstbaumholz (Nr. 48/1940 der „Gartenbauwirt schast") erlassen, die Einzelheiten über das der Be wirtschaftung unterworfene Obstbaumholz, Melde pflicht, Meldung, die bis spätestens 25. 11. 1940 schriftlich erfolgen mußte, und dergleichen mehr ent- daß in gerechter Würdigung der der Wirtschaft gestellten Aufgaben der Vorsitzer des Statistischen Zentralansschnsses kraft der ihm gegebenen Er mächtigung durch die unter dem 19. August 1940 ergangenen Ersten Ausführungsbestimmung zu der genannten Verordnung und durch einen Erlaß vom gleichen Tage an die zuständigen Stellen der Wirt schaft weitere Erleichterungen hinsichtlich der Durch führung wirtschaftsstatistischer Erhebungen ge schaffen hat. Ohne im einzelnen auf all jene Erhebungen einzugehen, die auf Grund der Aus- führungsbestimmungen und des erwähnten Erlasses der Genehmigiingspflicht" nicht bedürfen oder als allgemein genehmigt gelten, sei vermerkt, daß unter äußeren auch die Einforderung von Rechnungs abschriften oder ähnlichen Unterlagen aus ein zelnen Geschäftsvorgängen seitens der wirlschaft- Nach dieser Verordnung unterliegen, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, grundsätzlich alle statistischen Erhebungen der Genehmigung des durch die Verordnung gebildeten Statistischen Zentral- ausschusseS. Wohl steht die Verordnung von sich aus bereits Befreiung von dieser Genehmigungs- psiicht für gewisse Erl-ebungen vor, doch haben diese für die Ernährungswirtschaft keine große praktische Bedeutung. Der Genehmigungspflicht enthoben sind hiernach lediglich alle Erhebungen, die vom Reichsnährstand bei den Landes-, Kreisbaucrn- schaften, ja selbst bei den Ortsbauernführern durch geführt werden. Voraussetzung ist jedoch, daß bei sonstigen Erhebungen außerhalb der Nährstands stellen stehende Personen nicht befragt werden. Er folgt dies dennoch, so ist die Genehmigung zur Durchführung dieser Erhebung zuvor vom Statisti schen Zentralausschuß einzuholen. Diese Befreiung von der praktisch allgemein bestehenden Genehmi gungspflicht hat für die Gartenbauwirtschaft in soweit Bedeutung, als hiernach auch Erhebungen der Hauptvereinigung' der deutschen Gartenbau wirtschaft bei ihren Wirtschaftsverbänden — als Nachgeordneten Dienststellen — der Genehmigungs pflicht nicht unterliegen. Da der Statistische Zentralausschuß die Bezirksabgabestellen für Obst und Gemüse als Dienststellen der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft anerkannt hat, bedürfen mithin Erhebungen der Hauptvereinigung bzw. der Wirtschaftsverbäude, die sich auch an Be zirksabgabestellen wenden, nicht der Genehmigung. Doch ist hierbei strenff darauf zu achten, daß im Rahmen solcher Erhebungen Einzelbetriebe oder Einzelpersonen nicht befragt werden. Sofern jedoch derartige Befragungen im Rahmen der Er hebung beabsichtigt sind, muß die Genehmigung hierfür vor Durchführung der Erhebung eingeholt werden. Oertlich und sachlich eng begrenzte Er hebungen sind ebenfalls bereits auf Grund der Ver ordnung von der Genehmigungspflicht ausgenom men Allerdings hat nach der bisherigen Spruch- prasts des Statistischen Zentralausschusses der Be griff „örtlich und sachlich begrenzt" eine so enge Auslegung erfahren, daß, um nicht die Strafvor- schriften der Verordnung auszulösen, es sich emp fiehlt, auch in diesen Fällen zuvor nm die Ge nehmigung einzukommen bzw. beim Statistischen Zentralausschuß eine Klarstellung herbeizuführen, ob die geplante Erhebung der Genehmigungspflicht unterworfen oder von dieser befreit ist. Wenn auch die Notwendigkeit der Verordnung zur Vereinfachung der Wirtschastsstatistik nicht ver kannt werden soll, so hat sich jedoch gezeigt, daß sie den erforderlichen Belangen der Wirtschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht in vollem Umfang gerecht wird. Um so begrüßenswerter ist es daher,