Suche löschen...
Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 59.1942
- Erscheinungsdatum
- 1942
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek, Archiv
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-194200000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19420000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19420000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 59.1942
-
- Ausgabe Nummer 1, 8. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 2, 15. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 3, 22. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 4, 29. Januar 1942 1
- Ausgabe Nummer 5, 5. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 6, 12. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 7, 19. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 8, 26. Februar 1942 1
- Ausgabe Nummer 9, 5. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 10, 12. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 11, 19. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 12, 26. März 1942 1
- Ausgabe Nummer 13, 3. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 14, 9. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 15, 16. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 16, 23. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 17, 30. April 1942 1
- Ausgabe Nummer 18, 7. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 19, 14. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 20, 21. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 21, 28. Mai 1942 1
- Ausgabe Nummer 22, 4. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 23, 11. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 24, 18. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 25, 25. Juni 1942 1
- Ausgabe Nummer 26, 2. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 27, 9. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 28, 16. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 29, 23. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 30, 30. Juli 1942 1
- Ausgabe Nummer 31, 6. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 32, 13. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 33, 20. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 34, 27. August 1942 1
- Ausgabe Nummer 35, 3. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 36, 10. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 37, 17. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 38, 24. September 1942 1
- Ausgabe Nummer 39, 1. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 40, 8. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 41, 15. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 42, 22. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 43, 29. Oktober 1942 1
- Ausgabe Nummer 44, 5. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 45, 12. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 46, 19. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 47, 26. November 1942 1
- Ausgabe Nummer 48, 3. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 49, 10. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 50, 17. Dezember 1942 1
- Ausgabe Nummer 51/52, 24. Dezember 1942 1
-
Band
Band 59.1942
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2 Uk.«0. S. 0«ctobsr1»4r (Zartenbauwirtlchatt vereinigt mit Deutscher krwerbsgartenbau gartenbauwirt Preislisten an geeigneter Stelle auf den Lbprozen« Ligen Frostschadenzuschlaq hinzuweifen. In Rech, nungen ist der Zuschlag immer getrennt zu führen. Beispiel: I. Rechnung an einen Wie. d-rverküufer: 1V Hochstämme Aepfel .... 15,— RM- 50 Ztr. Rote Holländer ^/» . . 22,50 „ 200 niedrige Rosen, A 22,50 . . 45,— „ 82,50 RM. 25 A Frostschadenzuschlag 20,63 „ Verpackung 3,50 „ Anfuhr zur Bahn 0,80 „ 107,43 RM. 2. Rechnung an einen Kleingärtner: 5 Apfelbüsche 2/3j 10,— RM. 2 Iris pumils caerulea .... 0,60 „ 3 ?KIox pan. Karl Foerster . . 1,80 „ 12,40 RM. 25 A> Frostschadenzuschlag. 3,10 „ 2 Rhabarber Holsteiner Blut . . 1,20 „ Verpackung I,— „ Anfuhr ......... 0,30 „ 18,— RM^ Bei dem letzten Beispiel muß auffallen, daß der Frostschadenzuschlag nicht für Rhabarberpflanzen berechnet wurde. Die Bekanntmachung sieht u. a. nur Zier stau den vor, nicht hingegen andere Staudenpflanzen, wie Rhabarber- und Erdbeer- pflanzen, für die der Frostschadenzuschlag deshalb nicht berechnet werden darf. Der Zuschlag darf ferner nur für Pflanzen berechnet werden, nicht hingegen für andere Baumschulerzeugnisse, wie z.B.: Edelreiser, unbewurzelte Stecklinge, in Baum schulen geschnittenes Bindegrün usw. Betriebe, die sich nicht mit der Anzucht von Baumschulpslanzen im Sinne der Bekanntmachung befassen, sondern lediglich mit dem Wiederverkauf, sind nicht berechtigt,' den Frostschadenzuschlag von 25 Yb auf ihren Stoppreiz aufzuschlagen. Solche Wiederverkäufer dürfen lediglich den ihnen berechneten Fro st schadenzuschlag ihrem Stop.Abgabepreis anhängen. Beispiel: Einkaukpreis für 100 Obsthochstämme 135,— RM- 25 F> Frostschadenzuschlag ..... 33,75 ,, Der Frostschadenzuschlag für 100 Obsthochstämme beträgt somit 33,75 RM- oder für einen Hochstamm höchstens 0,34 RM. Die Stop-Abgabepreise (Klein- Verkaufspreise) errechnen sich also wie folgt: Stop-Abgabepreis für 1 10 100 Stück 2,20 20,— 180,— RM. Frostschadenzuschlag 0,34 3,38 33,75 „ Abgabe-Höchstpreis 2,54 23,38 213,75 RM. Abgabe-HSchstvreis 2,54 23,38 213,75 RM. k. k-ber. Bereinigung örtlich auftretender VerkeyrsjchwieriMetten Bei Verkehrsschwierigkeiten wenden sich immer wieder einzelne Betriebe der Land- und Ernäh rungswirtschaft an die Reichsdienststellen in Berlin mit der Bitte um Unterstützung ihrer Wünsche bei der Deutschen Reichsbahn und ddn anderen Verkehrsträgern. Im Regelfall handelt es sich jedoch hierbei um Fälle, die nur örtlich zu klären und zu bereinigen sind, oder zu deren Bereinigung die Stellungnahme der zuständigen Landes- oder Kreisbauernschaft erforderlich ist. Um einen zweck losen Leerlauf und die damit verbundenen Verluste an Zeit und Arbeitskraft zu ersparen, ist es not wendig, daß die Betriebe der Land- und Er nährungswirtschaft, sofern sie Unterstützung ihrer Wünsche bei den Verkehrsträgern brauchen, sich stets an das Verkehrsreferat der örtlich zuständigen Landesbauernschaft und nicht an die Berliner Reichsdienststelle wenden. Die Landesbauernschaft wird von sich aus bei den Verkehrsträgern das Erforderliche veranlassen und, falls notwendig, auch die entsprechenden Reichsdienststellen einschalten. Seine unnötigen Berlin-Reifen! In letzter Zeit ist es vielfach üblich geworden, daß Betriebsführer bei den kleinsten in ihrem Be trieb auftretcnden Schwierigkeiten sich kurz ent- chlossen auf die Bahn setzen und nach Berlin ähren, um sich bei der Hauptvereinigung der deut« chen Gartenbauwirtschaft im Wege persönlicher Rücksprache Rat und Hilfe zu holen. Dadurch wird aber nicht nur der Verkehrsapparat in un- erwünschter Weise belastet (Räder müssen rollen für den Sieg), sondern auch die Sachbearbeiter der einzelnen Abteilungen werden durch den nicht abreißendcn Publikumsverkehr von ihren eigent lichen Aufgaben abgezogen. Infolge der starken Personaleinschränkungen auch bei der Hauptver einigung muß aber iede Arbeitskraft für die zen tralen Leistungssunknonen verfügbar bleiben. Es wird deshalb erneut darauf hingewiesen, daß Besucher im Hinblick auf die gegenwärtige Arbeits lage künftig nur dann in der Hauptvereinigung empfangen werden können, wenn sie ihre Ange legenheiten zunächst dem zuständigen Gartenbau- wirtschaftsverband vorgetragen haben und dort zu keiner befriedigenden Lösung gekommen sind. Hier über hat der Gartenbauwirtschaftsverband eine schriftliche Bescheinigung auszustcllen, die allein als Empfangsbescheinigung in der Hauptvereinigung gilt. Außerdem wird wiederholt gebeten, aus den oben angegebenen Gründen, die Sprechzeit der Dienststellen der Hauptvereinigung (montags, diens tags, donnerstags und freitags, von A—12 Uhr) zu beachten und genau einzuhalten. Kostenerstattung für Mattierung von gärwerifchen Stasflächen Auf Grund der Zwölften Durchführungsverord nung zum Luftschutzgesetz (Tarnverordnung) vom 26. Februar 1942 gehört die Mattierung von Glas flächen zur Verhinderung von Blinkwirkung zu den Maßnahmen, für die entsprechend dem Erlaß des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehls habers der Luftwaffe vom 18. März 1942 Kosten erstattung zu gewähren ist, Mst. ÜMSWSsttwL 6. Es gilt dafür nachstehende Petersilie und Petersilienwurzel .... 3 § gefüllt werden, Meldepflicht für iewftmarMenve m. gefährlichsten, des-gesagt werden. Xupice. betreffen die 1942. 8 8 Errechnung der Füllmenge nach dem 10-8-Ver- braucherfestpress. Bei allen übrigen Gemüsesamenarten (soweit 10 Pfg. 10 „ Möhren . Schnittlauch Dill Kerbel Liebstock Zitronenmelisse ...... Pimpinelle Salbei, Weinraute, Wermut. . Die jetzigen Aufschulungen entsprechen nicht den künftigen Bedürfnissen des Obstbaus. Sie müßten eigentlich ein Mehrfaches der obigen Zahlen be tragen. Leider konnten bisher die Schwierigkeiten in der Beschaffung von Wildlingsunterlagen nur teilweise überbrückt werden. Die diesjährige Sammelaktion zur Gewinnung von Wildobstsämereien verspricht bessere Ergebnisse als die im Vorjahr. Sie ist zur Zeit noch im Gange, und es kann daher noch nichts Abschließen. verändert bestehen. Uebersickt: Samenart LzMmen-Anerkennung Anmeldung bis zum 1. November 1942 Laut Anordnung deZ Reichsbauernführers vom Februar 1937 dürfen nur noch Samen und ^uiüsbrms ciss ^biMvvrbots iür Qsmürssämsrsisü Äbfüllbeftimmungen vei Semüfefämereien - 28 . 38 . 0,25 . 0,5 - 38 - 18 Vastuna der Füllmenge an den 10-8-Verbraucher» sestpreis- Bet Errechnung der Füllmengen sind insbeson dere die neuen Preise zu beachten, die in der An ordnung Nr. 24/42 vom 1- September Itz42 (RNVbl. Nr. 64/1942) festgelegt sind. Die neuen Verbraucherpreise werden wieder von der Buch druckerei Paul Zimmermann, Berlin SW, 68, Friedrichstraße 16, als Sonderdruck herausgegeben. Der Erscheinungstermin wird noch bekanntgegeben. Durch das Aufheben des AbfüllverboteS ist aber das bestehende Verkaufsverbot nicht aufgehoben, d. h. die beschlagnahmten Samenarten dürfen auch, weiterhin vorläufig nicht in den Verkehr gebracht werden. DaS Aufheben des AbfüllverboteS soll den Samenfachgeschäften lediglich die Möglichkeit geben, die Vorarbeiten für die nächste Verkaufsperiode Füllmenge der I°-PIg.-Tüte (Packungen mit gröberen Füll mengen dürfen auch zu einem höheren Preis nicht abgesüllt werden) kein Abfülloerbot besteht) hat die Errechnung der Füllmenge nach dem 10-8-VerbraucherfestprerS zu erfolgen. Die Größe der Packungen ist frei, d. h. es können 10 Pfg.-, 20-Pfg.- usw. Packungen ab, , selbstverständlich immer unter An« Hauptschrtstlette, Horst Haage», s 8 Wehrmacht, in Vertretung Walter Krengel. Brrlin-Wittenau. Verlag Gärtnerische Berlagsgescllschaft, Dr. Walter Lang KG Berlin SW öS. Kochstrabl SS. »nzeigenleiter Friy Philipp Franks»« tOüei). Druck Irowihfch z Sohn, Frankiurt (Oder). gur Zeit ist Preisliste Nr. 8 vom l. August 1887 gültig, Verarbeitung von frischen Hagebutten, Sanvvornveeren unv süssen Ebereschen Frische Hagebutten, Sanddornbeeren und süße Ebereschen (Mährische Ebereschen) in- und aus- ländischer Herkunft dürfen nach einer Anordnung der Reichsnährstandes durch die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Im Verkündungs, blatt des Reichsnährstandes Nr. 69 vom 30. Sep tember 1942 nur von deirienigen Betrieben ver arbeitet werden, die vom Vorsitzenden der Haupt, Vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft auf Grund eines Antrages hierfür zugelassen sind. Zur Stellung eines solchen Antrages sind auch die jenigen Betriebe verpflichtet, die die vorgenannten Früchte schon bisher verarbeitet haben. ^US cism (-.snsrajAouvsrnsmsnt Äusschulungen öer Baumschulen 1941/42 Bei folgenden Samenarten ist die Höhe des Packungspreises begrenzt (größere Packungen dürfen nicht abgefüllt werden): Busch, und Stangenbohnen . . 30 Pfg. Schal-, Mark- und Zuckererbsen . 25 „ Spinat 10 „ Errechnung der Füllmenge nach dem 1-IcZ-Ver« braucherfestpreiS. kekanlllmachung der sjauplMeiWllng vom SV. September 1S42 Bet».: Frostschabenzuschlag sirr Baumschulpflanzc» Mit Genehmigung des Reichsminister- für Er nährung und Lanöwirtlchast und des Reichskom missars für die Preisbildung gebe ich solgenöcs bekannt: Baumschulen sind berechtigt, aus die Stoppreise sür sämtliche Baumschulpslanzen einen Frostschaden- Zuschlag von 25 v. H. aufzuschlagen. Diese Rege lung gilt für alle in öer Zeit vom 1. Oktober 1942 bis 2V. Mai 1943 getätigten Verkäufe und ist jeder- zeit widerruflich. In Rechnungen, Angeboten und Preislisten darf nur der bisherige StoppreiS ge- »ührt werden. Aus de» Frostschadenzuschlag von 28 A ist geioudert Hillzuwelsen. Der Frostschaden- zuschlag ist getrennt in Rechnung zu stellen, er gilt auch sür bereits getätigte Kaufabschlüsse, soweit eine Lieferung vor dem 1. Oktober 1942 nicht ausge- sührt ist. Betrieb«, die sich nicht mit der Anzucht, sondern lediglich mit dem Wiederverkauf von Baumschul- pflanzen befassen, sind nur berechtigt, den ihnen berechneten Frostschadenzuschlag ihrem Stopabgabe- preis anzuhängsn. Als Baumschulpslanzen tm Sinne bie/er Be- kanntmachung gelten: - Obstbäume, Beerenobst-, Rosen- und Zicrstau- -enpslanzen,' sämtliche Laub, und Nadelhölzer, . Jungpflanzen lmit Ausnahme von Foistpslan. zenl, einschließlich Veredlungsunterlagen sur Obstbäume und Rosen. Berlin, -en 30. September 1942. Der Vorsitzende -er Hauptvereinigung der deutschen Gartcubauwirtschaft. I. A.: Sievert. zu leisten, soweit Lagerbestände vorhanden sind. Die bestehende Beschlagnahme ist zur Zeit nur soweit gelockert, daß Saaterbsen au den Samen fachhandel im Rahmen abgeschlossener Anbau« lieferungsverträge geliefert werden dürfen. Für Herbstrüben und Spinat ist die Beschlagnahme sür alle Abnehmerpreise aufgehoben. Alle übrigen Samenarten, die gemäß Anordnung Nr. 21/42 (s. Nr. 31/1942 der „Gartenbauwirtschaft") der Beschlagnahme unterliegen, dürfen bis auf wei teres auch an den Samenfachhandel nicht ge liefert werden. Die VertriebSvorschriften für die Frühjahrs-Verkaufsperlode werden bekanntgegeben, sobald die Saatgutplanung abgeschlossen ist. Mit der Bekanntgabe ist etwa Ende Oktober zu rechnen. Die Bestimmungen, die für den Verkauf zur Herbst aussaat maßgebend waren, bleiben für den Berkaus zur Frühjahrsaussaat nicht in Krast. De. Die Ergebnisse der Aufschulungen in den Baum schulen im Jahre 1942 liegen jetzt vor. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt, und zwar zusammen mit den Zahlen des Vorjahres. Es ergibt sich eine leichte Steigerung der Zahlen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, daß der im Vorjahr noch nicht erfaßte Distrikt Galizien mit einbezogen ist. Die Aufschulungen dieses Distriktes sind aber recht gering. Deutlich hebt sich die starke Auf- schulung bei Johannisbeeren hervor, die auf eine Sonderaktion zur Verstärkung des Äeerenobstbaus zurückzuführen ist. Beschlagnahme von Sanödornbeeren Der Garteubauwirtschaftsverband Kurmark be richtet: Auf Anordnung des OKH. vom 23. September 1942 ist die Sanddornbeerenernte 1942 durch das stellvertretende Generalkommando für das Gebiet des Wehrkreises III zugunsten der Wehrmacht be schlagnahmt. Mit der alleinigen Verarbeitung der Beeren jst die Firma H. Augustin Nachs., Berlin SW. 68, Alcxandrinenstraße 26, von OKH. beauftragt worden. Vom Sammler sind die Sanddvrnbeeren ent weder unmittelbar an die Firma Augustin ab- Huliefern bzw. als Expreß abzujchicken oder Re Sanddornbecren können bei den Sammelstellen der Bezirksabgabestcllen im Gartenbauwirtschaftsver band Kurmark abgeliefert werden. Die Bezirks abgabestellen sind entsprechend unterrichtet. Die Preise, die für die Sanddornbeeren bezahlt werden, sind äußerst günstig. Um zu vermeiden, daß die mit Früchten besetzten Sänddornzweige im Herbst und Winter als Schmuck- zwejge in den Verkehr gebracht werden, hat der Gartenbauwirtschaftsverband Kurmark durch An- Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft hat das Abfüllverbot für Gemüsesäme- reien in Verbraucherkleinpackungen und „Bunten Tüten" mit einigen Einschränkungen wieder auf gehoben. Für dis Samenarten, die gemäß Anordnung Nr. 21/42 betr. Vertrieb mit Gemüse- und Obstsamen pflanzgut vom 25. Juli 1942 (RNVbl. Nr. 52/1942) in Kleinpackungen, die nicht für den erworbs- mäßigen Anbau bestimmt sind (Verbraucherklein' Packungen), nicht abgefüllt werden würden, bleibt das Abfüllverbot bestehen, und zwar für: Blätterkohl, Blumenkohl, Rosenkohl, Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, Kghlrabi, Porree, Knollen sellerie, Zwiebeln, Majoran, Thymian. Vorübergehend werden in das Absüllverbot ein- bezogen die Samenarten, für die Sparfüllungen beabsichtigt sind (Abfüllen einer geringeren Menge, als nach dem Verbraucherpreis abgefüllt werden müßte, zum Zweck der Saatgutersparnis), nämlich: Bohnenkraut, Kopfsalat, Sommer- und Winter endivien, Rote Rüben. Im übrigen bleiben die Abfüllbestimmungen un- Sämlinge aus anerkannten Zuchten in den Handel gebracht werden, d. h. für alle Betriebe, die Cyclamen-Saatgut in den Verkehr bringen wollen, müssen die Samenträger vom Reichsnährstand an erkannt sein. Wer gegen die Anordnung verstößt, macht sich strafbar. Alle Betriebe, die in diesem Jahr nachbesichtigt werden müssen, werden hiermit aufgefordert, ihre Samenträger-Bestände bis zum 1. November 19 4 2 beim Verband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter unter Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Hauptblüte zu melden. Soweit Betriebe sich neuerdings mit der Cycla« men-Samenzucht über ihren eigenen Bedarf hinaus befassen und den Ueberschuß in den Handel bringen wollen, werden diese ebenfalls aufgefordert, die Anmeldung bis zum 1. November 1942 beim Verband der gartenbaulichen Pflanzenzüchter, Berlin-Charlottenburg 2, Mommsenstraße 71, vor zunehmen. Bei der Anmeldung sind in diesem Fall an« zugeben: 1. Beginn der Zuchtarbeit, 2. Ausgangsrasse, 3. Zahl der aufgestellten Samenträger, 4. voraussichtlicher Blühtermin. Verdonck cksr Zortendsulichsn püsarsorücktsr. pflichlfalir befreit nicht mehr vom Arbeitsdienst Im Hinblick auf die nach den Musterungsergeb nissen des Geburtenjahrganges 1924 zu erwartende ungünstige Gestaltung der Ersatzlage für den Kriegshilfsdienst hat der Reichsarbeitsführcr im Einvernehmen mit dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz bestimmt, daß auch die weib lichen Jugendlichen, die bei Einberufung in den Reichsarbeitsdienst der weiblichen Jugend das Pflichtjahr bereits voll abgcleistet haben, ein halbes Jahr aktiven Reichsarbeitsdienst und ein halbes Jahr Kriegshilfsdienst abzuleisten haben. Der Gärtner kul die von bis jetzt d kankheiten befalle: Jezeichnung „Bin Dreger erst in ner MmpfumzSfragen tze Ausgaben stelle DaS Thema übe Nr interessant, au Mau" der Karto; nTabak bzw. Zn Lund Mais (und mjche Kulturen. Kg erwähnt — spi ,i« Rolle. Es sei Mslrankheiten, § Ml> und Klauens: Ahm Robert Koi ßsrWns nach bakte Mikroorganismer ihm Winzigkeit den Mhoden (Mikroskc Uhrboden) entzöge: IriM dann bezüg Tabak, indem er zei m mesaikkranken h img auch stach de: str Merlen undu ÄnWr Fall, daß dir »Mich kleiner Azmäm Bedeutun lMdm Weiten v Maul- md Uauense -ah es eim ganze R: Wen ErlrMngcn Mr/erbare Erreger zu »eb Äastenm zä Näher öeM/ch-er 1 Kräu/est« uÄ Strich ihren,,Wöau" herbei man sie Krankheit Aden und Wilterun U nur in lebenden Ausstichen Nährböde leinen Stoffwechsel, test, noch können si mehren sich anschein: stganismen, so daß rhen auf tierische 1 Men ist; wir beze sch dem lateinischer inm, wie sie auch iressierenden Pflanz Vas den sogenan afft, -er in vielen m Kartoffelböden o Ägitml- »der ane: Lud geringe Ertr Nachteile, so' wird e fixen verursacht. 2 Ä Dunkelfleckung Worauf es M der Kartoff 'matsasirtschaft von < MiaS Nsunde Kartos mgelageN werden. Ist rn Verletzungen versa ' Pulms übergehen. 7^ daß die Knollen safäule befallen s ?hwach erkennbare ?zur völligen Fäi Maßgebend fü ist die Beschaffer /A Temperatur nichl A 8° O ansteigen da Aichkeiten der Einsa Mn unterrichtet das -Ächen Rcichsanstalt. M Obstbau ist je Avsung des Frostspa Me Oktober bis Dez, unbeflügelte Weib despenschuppen seine l Äen Frühjahr Räu Mpfung des SchLdli: 2 Obstbäume und Ba t Weibchen bei der Äm bleiben. Die Be :ad bis zum 15., in Ad im Süden und W Khit werden. (Vgl. lieber die Beschaffun ÄmeS und allo übriger pbm die zuständigen P kmSarten, wozu imgen Virus genü Ä, durch die Pfi « — übertragen. Ur bekämpfen in ÄlndeS Bespritzen lMIgpräparaten des chtgebieten sind z: Mich« Maßnahme: Woff etwas vor 1 Ällen »mindert und »igs, schwache Pflc . zeuch die Pfirsichlä zz bereits befallener ckn, sind ferner rt : entfernen, sobald abrennen und jedens h an Wegrändern, An zu belasten, d: Acknetem Zustand , «Nation der Pfirsich :Des Gemüse ab. : häufig Kartoffelr ljMe dann aber w laten getrennt erfm bei gärtnerischen A ..men muß weiterk ritz» Und demselbe Erhebung wir, öte anderen die Erhebung Erzeuger auf WochenmarMen Um einen Ueberblick zu bekommen, welche Mengen der Ernährung dienender Gartenbauerzeugnisse durch die selbstmarktenden Erzeuger auf Berliner Wochenmärkten In den Verkehr gebracht werden, hat der Gartenbauwirtschaftsverband Kurmark durch Bekanntmachung Nr. 5/42 (Wochenblatt der Lan- desbauernschaft Kurmark, Folge 37) angcordnet, daß ab 1. Oktober 1942 sämtliche Erzeuger, die berechtigt sind, der Ernährung dienende Garten bauerzeugniste aus einem Wochenmarkt im Gebiet der Reichshauptstadt Berlin an Verbraucher abzugeben, verpflichtet sind, vor Marktbeginn eine schriftliche Meldung sämtlicher zum Verkauf ge stellter Waren aus eigenem Anbau abzugeben. Die abzugebende Meldung ist vor Verlassen deS Erzeugerbetriebes anzufertigen nnd bei Kontrollen während des Transportes zur Einsichtnahme bereit zuhalten. Die abzuliefernde Meldung hat auf einem ein heitlichen Vordruck (Durchschrsibebuch) zu erfolgen; die Vordrucke sind bei der für den Erzeuger zu ständigen Bezirksabgabestelle zu beziehen'. Die Durchschriften sind vom Erzeuger mindestens zwei Jahre lang auszubewahren. Sofern an einem Tage mehrere Wochenmärkte besucht werden, empsiehlt es sich, sür jeden Wochen markt ein Durchschreibebuch zu beziehen. Die schriftlichen Meldungen sind bei dem von der WirtschastSgruppe Ambulantes Gewerbe für den jeweiligen Wochenmarkt eingesetzten AmtSwart abzuaeben. Der Name und Stand deS AmtSwaris sind durch Anschlag an der BekanntmachnngStafel d«S jeweiligen Marktes angegeben. Im Rahmen der ErnährungSsicherung der Ber liner Bevölkerung ist eS unbedingt erforderlich, diesen Ueberblick über die von den selbstmarktenden Erzeugern angelieferten Obst- und Gemüsemengen zu erhalten. ' Es wird daher erwartet, daß die selbstmarktenden Erzeuger diese Meldungen ord nungsgemäß auSfüllen. Hinst. schlag am schwarzen Brett Nr. 20/42 in der Linden- ><Bwit, wie sie äu Markthalle bekanntgegeben, daß jeglicher Handel ncht, luna und stete mit fruchtbesetzten Sanddornzweigen veröoten isst, fuchteett, schwarze P strr< und Stengeln '--ung nach oben Unterlagen Distrikt Radom Distrikt Warschau Distrikt Krakau Distrikt Lublin Distrikt Galizien insgesamt Aplclwildltnge ISi 010 (120 0i8)*) 21» 7S» <2»1 531) 124 S4S <1SS SV») SI4 441 lies 283) 97 SU» <-> 888 748 <840 4S2) Apfelzwergunterlagen ... i«S0 (8 540) 25 400 (87 300) 28 371 <25 15») 35 818 <8 VM <-) 94 009 (78 900) Birnenwildlinge ..... 4« 130 l16 860) U4 2NN t4» IS») 15 489 (10 420) 47 82» <48 V2S) s S54 <-> 228 MS <121 488) Quitten 770 (vov) 11M <110») 4 87» <3 VIÜ) 8 150 <4 N7V) IM l-> 12 SM <9 »8») Prunus mipslod .... 1 770 (2 SS») SS 30» (S7M) 21 I»0 <8 40S) »5 IM») 215 <-> . 48 48» <14 885) Bogelkirschs» . 22 78» (2S 27S) 18 »1» (SS 15») S7 S84 <41 735) 45 824 <28 108) 2 804 <-) 158 »82 <145 288) Prunns givnrivstn > , , 20 550 l42 500) 55 850 (124 850) 74 55» <43 4M) 4V »NS <57 380) II» 04» <-) 818 990 (967 660) Sonstige ?runu« . , . . 4 5SV (4 825) 4 »50 <MV) 25 086 (18 650) 10 6S4 «50) 1 59» <-) 45 888 (24 525) Walnüsse......... 1 800 f8 790) 1 15» <SM) 1704 <1 MV) 4 8S9 <2 M») <-) 9 523 (8 39») Johannisbeeren 17» »SS <14 S75) 292 600 (86 400) SS8 »82 <23 37») 288 884 <25 82») 14 974 <-> I 243 28° (IVV 165) Stachelbeeren 17 70» <2 2t») 18 3M <25 «2») IS838 <8 750) I» 288 <15 567) 1832 <-) 67 288 (50 145) H-selnüss, . 87S 3 70» 2 250 (IS 41 nich 10 1N» t ermittelt) 205 17 IS9 Alleeböum« ........ 117 4«7 14S 20» 87 418 (1941 nich 114 980 t ermittelt) 17 8k>5 488 848 tzeckenpslanzen 33 Mi) 124 M4 , 14» 842 (19 41 Nich 105 VIV t ermittelt) 18 42» 421 985 Zterströucher St m SS 84» 38 524 I 8I2ö» <1941 nicht ermittelt) 1328 178 H9 RosensömlingSstämme . . . 120» 18 öS» , 1133 <19 4 1 nich 1985 t ermittelt) - 18 98» kos« «sntn« sür Buschrosen . 4 407 <4 SS«) IM 11» <ISö SV») »9 538 <23 SV») IS 41° <81 »5») 19 025 <-) 282 49° (254 0M) Maulbeeren 3 M» 2 «d» SSM <1941 nich 2 SV» « ermittelt) 50 18 89»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)