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— 90 halten. Er war als gemeinnütziges Unternehmen gedacht. Die Brauerei für den Hausbedarf fiel den Bauern allmählich zur Last. Sie sannen auf eine Art Ablösungsverfahren und ließen der Reihe nach brauen und ausschenken. Die Geräte blieben Ge meinbesitz. Freilich zeigten sich bald die Nachteile der Einrich tung. Was anfangs freies Uebereinkommen gewesen war, das wandelte sich erst in-eine Gepflogenheit, dann in Zwang, dann in Vorschrift und zuletzt in ein mit Vauernzähigkeit festgehalte nes Recht. Die Ausübung des Reihschanks kam nur den ange sessenen Nachbarn zu. Was aber ein Vorrecht darstellte, das legte auch Verpflichtungen auf. Wer früher wenig oder gar nicht ge braut hatte, der war jetzt regelmäßig an der Reihe. Wer nicht oder nur mäßig getrunken hatte, der war jetzt an ein bestimmtes Maß Flüssigkeitsaufnahme gehalten, denn dem Reihschank ent sprach der Trinkzwang. Es half nichts, wenn die Arbeit drängte, wenn die Ernte rief, wenn Krankheit oder Not im Hause war. Die Nachbarn mochten gute oder böse Leute sein, anständige oder slapsige, sittlich einwandfreie oder üble Gesellen, wer an Äer Reihe war, der mußte sie acht Tage lang im Hause dulden, und ein Vierteljahr später sah er die Belastung seiner Häuslichkeit, die doch der natürlichen bäuerlichen Abgeschlossenheit nicht im min desten entsprach, von neuem nahen. Der gesunde Sinn empfand den Brauch bald als Unsitte. Die wirtschaftlichen Folgen zeigten sich deutlich. Die Leistungsfähigkeit des Bauernstandes litt, und die Steuerkraft ließ nach, sodaß auch der Staat die Wirkungen zu spüren bekam. Das Oberhofgericht erklärte deshalb den Reih schank im Jahre 171l> für höchst bedenklich und sann auf Abhilfe. Auch in dieser Hinsicht waren manche Gemeinden längst voran gegangen. Sie hatten es zuerst mit Linderungsmitteln versucht. Sie verlängerten die Schankzeit auf 14 Tage, auf einen Monat, auf ein Jahr. In Panitzsch hat es ein Einwohner auf drei Jahre gebracht. Damit war der Weg zur Aenderung gezeigt. Man konnte am Reihschank als an einem unveräußerlichen Rechte der Gemeine festhalten, ihn aber in der Tat verpachten. Bemittelte hatten das schon getan. Sie hatten auf den Nebenerwerb verzich tet und ihn Bedürftigen überlassen. Sie waren nicht einmal schlecht dabei gefahren. Der verlorene Verdienst kam als Pacht oder als gewonnene Zeit und Arbeits kraft wieder herein. Im Hause war Stille und Frieden. Die feu ersicheren Anlagen im Brauraum, die der Staat vorschrieb, konn ten erspart werden. Mit dem geschilderten Wandel hatte dort, wo es keinen Gast hof zum Erbgericht gab, die Eeburtsstunde der Dorfschenke ge schlagen, mochte nun die Gemeinde ein eigenes Gemeindehaus bauen und es zu Schank, Beherbergung und Ausspann verpach ten, oder mochte sie einen Ansässigen und sein Haus auf Wider ruf mit dem Reihschank betrauen. In Borsdorf ist man diesen Schritt zu einer besseren Ordnung sehr früh-gegangen, wahr scheinlich schon vor dem dreißigjährigen Kriege. Das verfallende Gebäude östlich der Jserlothschen Schmiede, dem man das Ober geschoß und das abgewalmte Dach genommen hat, ist das erste Borsdorfer Wirtshaus gewesen. Die Feldsteingrundmauern, die Lehmwellerwände,die Bauart und der Grundriß bezeugen sein Alter. Nach der Straße die niedrige, aber geräumige Wirts- und Gemeindestube mit der altersgeschwärzten Mittelsäule aus Eichenholz. Im Hause unten und oben Raum genug für Wirts leute und Gäste. Der gewölbeartige Flur mit der Braukammer und dem Lagerraum für das Bier. Der Stall ferner, in dem die 2 Kühe des Wirtes und das Eemeinderind ihre drei noch heute vorhandenen Tröge hatten. Ein Futter- und Schweinestall end lich. in dem auch das Eemeindeschwein untergebracht war. Die Braukllche diente übrigens bald der wirklichen Kochkunst, denn die zu Wohlstand gelangten Borsdorfer Bauern konnten Vier aus Zweenfurth, Brandis und Taucha haben, sie verlangten wohl auch einmal das vorzügliche Wurzener und Eilenburger, oder gar das Torgauer. Das Wirtshaus hatte auch Zuspruch von außen her. Reitpost und Fuhrleute wählten den Weg über Bors dorf seiTlkOO immer häufiger, als der vorgeschriebene noch über Panitzsch ging. Ueber die Dorfschenke erfahren wir mancherlei in dem folgenden Schriftstück. Eerichts-Handelsbuch Erimma/Borsdorf Nr. 43 Fol. 45 HStA Dresden. Daniel Böttgers Erbkauffs-Verschreibung über Hieronymi Hänzschels hinterlassenes Häuslein zu Borsdorff. Vor des Hochwohl Edellgebohrenen Herrn Johann von Po- nickau auf Belgershain, Köhra, Pohla und Schönborn, Chur- fürstl. Sächs. Cammerherrn Gerichten allhier und mitt ieziger Zeit hierzu absonderlich bestellten Schößer und Actuario Jurato Heinrich Wilhelm Mayern Llot:^Zub. las. synd heute Zu rendt befind!. Acto Persönl. erschienen Hieronymi Hänzschels weyl. Einwohners und Schenkens Zu Borsdorff Hinterbliebene Kinder, Nahmentlich Eva itzo Paul Oehlhehens daselbst eheliche Haus frau und nebst derselben ieztgenannter ihr ehelicher und hierzu absonderlich betättigter Kriegescher Vormundt, dann Maria Hänzschelin mit ihren Curator Thomas Hahnen, als verkäuffern eines und Daniel Böttiger, Schneider, Käuffer andern theils und haben nachgeschriebene, am 14. Septembris instehenden Jah res vor Richter und Schöppen zu Borsdorff mitein rnder abge redeten und geschloßenen Erb Kaufs Handel Zur Gericht!. Rati fication angebracht und fürgetragen folgenden lauts und In- Halts. Es haben iezt gedachte Hänzschelsche beyde Töchter mit ein- willigung und genehmhaltung ihrer beyden litis Curatorum, ihres Vaters nachgelaßenes und auff Sie beyde als deßen leib liche Kinder und nechsten Erben ab intestato, nach Erbgangs Recht, verfälletes Häußlein Zu Borsdorff, Zwischen Thomä Hah nens Güthern und Gärtten innen gelegen, mit allen Zubehörun- gen dehmeso darinnen, Erd-, wird-, Mauer-, Clammer-, oder nagelfeste und wie dasselbe anizo Zu befinden ist, dann auch benebenst aller auff haftenden Gerechtigkeiten, Nuzungen und Beschwerungen, wie die Nahmen haben, und die vorigen Be sitzer es hätten nuzen und gebrauchen sollen, können oder mögen nichts überall hiervon außgeschlossen, insonderheit aber, daß Er befugt und berechtigt, auff diesen Hauße Zwey Kühe, Schweine. Hühner und Gänse zu halten, auff Gemeinden Wegen zu großen und die Gemeindegräßerei um das Dorff Vorßdorsf gleich andern Nachbarn ungehindert mitzugenießen, den Reihe Schanck zu trei ben und solange er solchen halt dabey zu Herbergen, Eastung zu führen, item Brandtwein zu schenken, Zwey Tage, als Diens tags und Freytags, in der Woche zu fischen, und sonst aller übri gen gemeinen Gerechtigkeit sich mit zu bedienen haben, hinwie derum aber auch das Gemeine Rindt und Schwein mit halten, auch sonsten alle andere Eemeinebeschwerung prorato tragen zu helfen schuldig und verbunden seyn solle, fürgenandten Daniel Böttiger umb und vor Einhundert Gülden ganzer Kauffsumme: Als Fünfzig Gülden auff iezo bevorstehen den Tag Martini zum Angelde Zu geben und die übrigen Fünfzig Gülden 'an diesen hernach benirmbten fünsf Terminen Nemblich 8 sl. Martini 1682 8 fl. Martini 1683 8 fl. Martini 1684 8 fl. Martini 1686 und endlichen 18 sl. Martini 1686, gelibts Herr! vollents abzuführen, erb- und eigenthümblichen verkauft, überlaßen und zugeschlagen, Zugleich auch gewöhnliche Gerichtliche Lehnsufflaßung und Tra dition gethan, ingleichen Landübliche gefahr- und schadloshal- tung wegen alter Reste und verschwiegener Altenschulden jeder zeit zu leisten handheischig versprochen und Zugesaget. Jedoch bis zur völligen und endlichen bezahlung der rück ständigen Fünfzig Gulden Tages Zeit Gelder sich die Hypothek aufs dem verkaufften Häußlein reserviret und vorbehalten. Wie nun Käuffer Daniel Böttger Zu diesen allen, wie für- herstehet, sich beständig anheischig gemacht und darumb das mehr besagte Häußlein von denen Hänzschelischen Kindern, und deren Vormündern käuflich angenommen, auch endlichen nunmehr» heutigen dato der abhanderlung gemüs, die versprochenen Fllnff- zig gülden angabe, denenselben vor Gerichte baar übererleget aufzahlet's ir auch Verküuffere in würklichen Empfang bekom men. Als haben hinwiederum dieselben mit Authoritüt und vollwort ihrer Curatorum dem Käuffer darüber in bester form Rechtens quittiret und desfalls ferneren anspruchs erlaßen, sich aber wegen einhöbung sothaner Termin Gelder miteinander dergestalt verglichen, daß sie die ersten vier Termine wechsels weise eins ums andre empfangen und die älteste Schwester Eva den Anfang machen, die letzte Tage Zeit aber der 18 fl. einsten Martini 1686, bliebts Herr! betagt miteinander zu gleicher thei- lung unter sich in empfang nehmen wollen und sollen. Und demnach beyderseits Contrahenten und dero respective Luratores diesen ihren Kaufs Handel, als darmit sie überall einig und wohl Zufrieden gewesen, in allen Puncten, so viel ein jedes theil dadurch verbunden worden, stet, fest, erbar und unverbrüchlich zu halten, so wohl einander selbst, als auch in Eerichtshand kräftig sich angelobet, umb deßen Confirmation nochmals gedeihen, alß ist hiermit derselbe von ihnen Gerichts wegen angenommen, ratificiret und denen actis publicis nach- richtsam einverleibet, Käuffer auch mit dem erkaufften Häuß lein Erblich beließen und ihm darüber gegenwärtiger Kauff und Lehnbrieff sub sigillo und der Hochadel. Jurisdctionis eigen händigen Subscription außgeferttiget worden. Actum Belgershain, am 17. Novembris Ao 1681. gez. Johann von Ponickau. In dem Kaufbrief ist von Borsdorfs erstem Wirtshaus, nicht von seinem ersten Wirt die Rede. Es war noch eine dörf lich-bäuerliche Gaststätte mit Vieh und Pachtland. Aus andern Urkunden läßt sich schließen, daß es auch das erste Gemeindehaus gewesen ist. Erst Gemeinbesitz, ging es lange vor 1681 als Ge bäude in Eigenbesitz über. Jnbezug auf den Betrieb blieben die allmendeartigen Kennzeichen so lange an ihm haften, bis sich die Gemeinde entschloß, ein neues Gemeindehaus zu bauen. Der Reihschank ward pachtweise damit verbunden. Die Nachbarn versammelten sich zu Beratungen in der Gaststube. Der Besitzer- Halte das Nachbarrecht. Der Anteil an der dörflichen Eras- nutzung und an der Fischerei stand ihm zu. Endlich hatte er eine Tätigkeit, die anderwärts der Reihe nach von der Nachbarschaft geübt wurde, zu leisten, nämlich die Haltung des Eemeinde- rindes und -schweines. Was es damit auf sich hat, beschreibt das „Große Universal-Lexikon", I. H. Zedlers Verlag, 173.6: „Eemein-Ochse oder Eemein-Rind wird der Stier, Brum mer oder Heerd-Ochse genennet, welchen eine ganze Gemeine vor ihre Kühe hält. An denen meisten Orten ist der Gebrauch, daß das Gemein-Rind oder Ochse nach der Reihe, und zwar von jedem Bauer ein Jahr lang gehalten wird, oder es miethet die Gemeine einen dergleichen, und zahlet jährlich etwas gewisses davor, im Futter aber wird es doch der Reihe nach gehalten." Daniel Böttger saß in der Wirtschaft bis 1687. 1688 hatte sie Hanns Dathe inne, wie aus den Steueranschlägcn in diesen Jahren hervorgeht. Je mehr Borsdorf in den Bereich des großen Verkehrs ge zogen wurde, und als endlich feststand, daß die Leipzig-Dresdner Straße durch den Ort gelegt werden sollte, stellte sich die alte Schenke als unzureichend heraus. 1724 ging es an den Bau des 91 — Hauses, das später der Caffeebaum genannt worden ist. Jetzt zeigte es sich, daß die Gemeinde ihren Vorteil gewahrt halte, als sie beim Reihschankrecht verharrte. Noch aus einer Beschwerde schrift vom 13. 8. 1832, die im Borsdorfer Altarchiv liegt, geht das hervor: „Unser Dorf hatte seit undenklichen Zeiten das Recht, in dem an der Dresdner Straße liegenden Gemeindehaus? den Reihschank, verbunden mit Gastnahrung, Ausschank und Be herbergung der Fremden, auszuüben, und wir hatlen dadurch das Verbietungsrecht gegen jede Errichtung einer Schankstätte allhier erlangt, behaupteten auch solches durch rechtliche Ent scheidung zweier Prozesse, die wir im Jahre 1724 gegen Adam Sperling allhier. sowie im Jahre 1792 gegen Carl Friedrich Eberharden hierselbst wegen beabsichtigter Anlegung eines Bier- und Branntweinschanks auch Beherbergung führten. Von jenen Zeiten an blieben wir in dem ungestörten Besitz unseres Rechtes." Ein Jahrhundert lang hat die Gemeinde, indem sie den Besitzern des alten Schankhauses die Schankerlaubnis ent zog und sie den Pächtern des neuen Gemeindehauses verlieh, schöne Einnahmen erzielt. Erst als die Eisenbahn gebaut wurde und man für die Einnahmen im Caffeebaum fürchtete, ver kaufte sie ihn und begab sich des Reihschankrechtes. Zusammenfassend kann gesagt werden: Der Reihschank hatte der Volksgemeinschaft innerhalb des Dorfes dienen wollen, wie viele ähnliche Bräuche. Der Zwang aber, der Unsitte eben so einschloß wie Gemeinschaftssinn, brachte seine ursprüngliche Form in Verfall. Als Recht aber ist der Reihschank dennoch sehr lange am Leben geblieben, weil die ideelle Grundlage ge sund war. Zn Wolfshain wohnen 46 Besessene ... Von A I b r e ch t W a g n e r. Anno 1641 steht es tatsächlich so aufgeschrieben: da ist von Wulfseshayn die Rede, „diß dorff hat XI I besessene mhanc". Nein — nicht, was Sie denken. Gemeint sind nicht Kranke, Besessene. 16 besessene mhane, d. h. Wolfshain hat 16 Besitzer. Dem Schreiber dieses Satzes lag also nichts daran, die Einwoh nerzahlen fcstzuhalten. Er zählte ausdrücklich nur die Besitzen den. Und das hatte seinen Grund. Denn die Liste, der dieser Satz entnommen ist, ist ein Steucrverzeichnis. 16 Steuerzahler sind nicht viel. Man sollte meinen, daß von ihnen auch nicht viel einkommt. Dem ist aber nicht so. Der Steuerertrag von Wolfshain war sehr groß. Darum war der Ort allezeit ein viel begehrtes Objekt. Schon 1389 verschenkte es der Landesherr an das „closter zu sant Thomas in Leybtzigk." Er machte damit den Wolfs- Hainern keine Freude, die etwan gedacht hatten, sie kämen nun in besondere geistliche Obhut. Wenn die Klosterbrüder in Leipzig ihre Seelsorge hätten bis Wolfshain ausdehnen müssen, wäre auch ihnen die Schenkung keine Freude gewesen. War es doch dem geistlichen Herrn zu Panitzsch noch in der Rcformationszeit zuviel, in Zweenfurth aller vierzehn Tage Salz und Brot zu weihen. Nein: das Interesse des Leipziger Thomasklosters er streckte sich lediglich auf den .... Geldbeutel der Wolfshai- ner. Sonst hätte ja eine Schenkung für das Kloster gar keinen Zweck gehabt. Und den Wolfshainer Bauern konnte es schließ lich gleich sein, ob sie dem Landesfürsten tributpflichtig waren, ob irgendeinem benachbarten Grundherren oder der Kirche. Der Landesherr sicherte sich jedenfalls bei den Priestern ein gutes Andenken. Und die katholischen Brüder haben das An denken sehr peinlich gewahrt, wie cs peinlicher zu wahren wirk lich nicht ging .... Es beginnt mit dem Jahre 1389 ein sehr langes, langes Kapitel der Ortsgeschichte von Wolfshain. Es heißt arbeiten und schwitzen und zahlen und liefern — für andere. „Vorzeuchnuß über das ierliche ein Kommen an geldt, getreydich, Huner, eyer etc. auch Nutzungen an geldt vnnd schuldenn". „Summa thut XVII ss" — 17 Schock. Rechnet man 1 Schock zu 40 Mark Eegenwartswerl. so ergibt das etwa den stattlichen Betrag von 700 Mark an heutigem Eelde. Aber was alles erhielt man damals für sein Geld! 6 Eier kosteten 1 Pfen nig, Lür das Liter Wein zahlte man ganze vier Pfennig. Heute kriegte man für die gesamte Summe etwa 700 Zentner ausge droschenes Getreide. Die Schenkung von 1389 war also recht beachtlich gewesen! Dazu kamen aber noch „X gr (10 Groschen) kalbgelt zu Osternn. Auch zcinset das dorff zu der mönche kleydungh". Die Summe wächst also mehr und mehr, je weiter man das Verzeichnis durchblättert. Schließlich könnte einem himmel angst dabei werden. „Getreide Zcinß, so dem closter iherlichenn ein kommet: vnd ist alles nach dem Leibzcigischenn scheffel Zu entpfahcn". u. a. „Wolffshyn: V scheffel kornn, V scheffel ha be rnn". Zum Kloster gehören, das heißt also: zahlen und abliefcrn. Es heißt aber auch arbeiten und schwitzen. „Hoffedinste, so des closters leuthe ierlichenn dem closter in allen dorffernn Zuthuen schuldig seyn: V pflüge: dinet ein itzlicher thage, XI gerttner: dinet itzlicher einen thagk im ihar mit der Handt". Diese Dienste konnten auch mit Geld abgegolten werden. Das war beiden Teilen anscheinend viel lieber. Davon ist Seite 43 ff. dieser Blätter schon einmal die Rede gewesen. Darum sei cs nur gestreift. Allgemein dürfte aber interessieren, daß mit der Schen kung von 1389 auch Grundbesitz in Hand des Klosters kam. ,,Wiesenn dcs^ closters vmb die stadt vnd schloß gelegen: Wolffesholtze vnd XVIII acker wiessenn bey dem dorffe Wulf- feshayn gelegen." Das sind die Herrenwiesen am Threncgra- ben, als die sie noch heute auf Meßtischblättern gekennzeichnet sind. Besitzer ist nach wie vor die Universität Leipzig. Sie hat das Feld verpachtet, seit sie 1544 in alle Rechte des Thomas- klostcrs eingctreten ist. Wie hatten sich die Wolfshainer ge freut. als die Klöster zur Zeit Luthers eins nach dem andern geschlossen wurden! Nun wurden sie sicherlich ihre Lasten los! Aber weit gefehlt. Sie hatten sich bitter getäuscht. Sie kamen vom Regen in die Traufe. Die Verpflichtungen liefen einfach unter anderem Namen weiter, wie sie seither bestanden hatten. Ob die Sonne freundlich zu einem guten Jahre geschienen hatte oder ob es ein Jahr der Mißernte gewesen —: Was fragte das Kloster darnach? 1522 und 23 sind zwei besonders schlimme Jahre gewesen: Teuerung im Lande und Mißwachs allenthalben! Ob man da nicht Steuererleichterung bekäme? Wir wollen's versuchen. Wenn sich nur einer zu reden getraute! Aber die Wolfshainer haben Angst. Wohl möchten gerade sie „gerne gantz frey seyn" — aber vor einem hohen geistlichen Würdenträger den Mund auftun?? Nimmermehr! So wird nach langem Hin und Her ein Holzhausener Bauer zum Wortführer gewählt. Der bringt für alle Klosterdörfcr das Anliegen bei Seiner Eminenz dem Hochwürdigen Herrn Prälaten in Torgau vor und ist nicht un bescheiden. Soviel aber „Er und seine Consorten" bitten und flehn und schildern — kein Stäubchen Mehl wird ihnen allen