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8 dlummsr 81. rr. vsrsmbsr 1-8S. OarkenbauwirttchaU vereinigt mit Deutscher krwerbsgnrtenbaü v^6L//ö//Lc/?65 /n ^55651 m/t 6/5ISM al/Lge^ö/c^nsf Hundert Jahre Dienst am Beruf Westfalens Gärtnerschaft kann stolz darauf sein, zwei für besondere Leistungen auf der 2. Reichs gartenschau in Essen durch Verleihung mit Staats- Preisen ausgezeichnete Berufskameraden in ihren Reihen zu wissen. Auf die Verdienste des einen von ihnen, des 1. Preisträgers der Essener Leistungsschau, Wilhelm Heck, Lippstadt i. W-, wurde bereits an dieser Stelle gebührend hinge wiesen. Des zweiten Preisträgers, Julius Meckel, Iserlohn i. W., der für seine Leistungen die Bronzene Preismünze des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft erhielt, soll nach folgend gedacht werden. Julius Meckel, der jetzige Betriebsinhaber, ent- stammt einer alten Gärtnerfamilie. Der Betrieb wurde von seinem Großvater Theodor Meckel im Jahre 1837, also vor nunmehr über 100 Jahren, aus einem Pachtgrundstück am tzohlenweg, das später durch Ankauf in Eigenbesitz überging, ge gründet. Die Nutzungsfläche dieses Betriebes be trug 1 lm. Der damaligen Markt- und Absatzlage entsprechend, befaßte sich der Gründer mit feld- mäßigem Gemüsebau, Samenhandel und Land schaftsgärtnerei. Theodor Meckel führte den Be trieb bis zum Jahre 1878, um dann die Leitung an seinen Sohn Julius Meckel, den Vater des Preisträgers, abzugeben, der seinen Betrieb auf die Kultur von Topf- und Marktpflanzen umstellte. Mehrere Gewächshäuser wurden damals zu diesem Zweck neu errichtet. Vor etwa 40 Jahren mußte der am Hohlenweg gelegene Betrieb an das Rand gebiet der Stadt verlegt werden. Iserlohn genießt /l») solche Ho/r/tte ckee LeteieH -Hecäei sw/r er/o/Freic/t cm ckee LerÄtt/rFLscLau beiei/iFezr. bekanntlich dnrch seine Nadelindustrie Weltruhm. Bei der Nadelherstellung bildet sich der sogenannte Nadelstaub, der auf die empfindlichen Kulturen, wie wir sie im Blumen- und Zierpflanzenbau haben, nachteilige Wirkungen hat. Infolge der immer stärker werdenden Ausdehnungen der Nadcl- industrie im Stadtgebiet Iserlohn und der Ver unreinigung der Kulturen durch den Nadelstaub war also die Betriebsverlegung dringend erforder lich. Auf dem Austauschweg erwarb dann Julius Meckel ein etwa 2 da großes Grundstück an der Teichstraße in Iserlohn und baute auf diesem den neuen Betrieb auf, wobei er seine jahrelangen Er fahrungen und Kenntnisse nutzbringend in An wendung bringen konnte. Der jetzige Inhaber und Preisträger, Julius Meckel, der" den Betrieb von seinem Vater im Jahre 1913 übernahm, machte seine Lehrzeit in den Jahren 1897—1899 im Betrieb seines Onkels, August Meckel in Brübl, durch. Nach kurzem Auf enthalt im Elternhaus trat er eine Gehilfenstelle bei der Firma Dahs, Reuter L Co., Jüngsfeld, an, wo er bis November 1900 tätig war. Bis Oktober 1902 wieder im elterlichen Betrieb be schäftigt, trat er darauf als Freiwilliger beim 1. Garde-Feld-Artillerie-Regiment, Berlin, ein. Nach Beendigung seiner zweijährigen Militärzeit nahm Meckel die Tätigkeit in der Gärtnerei seines Vaters bis zum Jahre 1906 wieder auf. Danach folgten weitere Gehilfenjahre bei Wilhelm Ernst in Berlin-Charlottenburg und I. C. Schmidt in Berlin-Steglitz, die ihm Gelegenheit gaben, sich mit den Berliner Spezialkulturen vertraut zu machen und seine Kenntnisse, speziell in der Anzucht und Kultur von Cyclamen, Chrysanthemen und Horten sien zu erweitern. Auf Wunsch des Vaters kehrte er danach in das elterliche Geschäft zurück, um hier seine erworbenen Kenntnisse nutzbringend zu ver werten. Im Jahre 1914 wurde er zum Kriegs dienst herangezogen. Während der Kriegsjahre mußte der schon bejahrte Vater nochmals ein springen, um den Betrieb trotz der schlechten Ver hältnisse aufrecht zu erhalten. Nach Beendigung des Weltkrieges, an dem Julius Meckel bis Anfang 1919 teilnahm, wurde der Betrieb modernisiert und auf Cyclamen, Hortensien, Chrysanthemen, Lor raine-Begonien und Gloxinien spezialisiert, außer-' dem werden, um der Marktlage gerecht zu werden, auch andere Topfpflanzenarten in kleineren Mengen berücksichtigt. Wer den Gartenbaubetrieb von Julius Meckel heute besucht, ist von der allseitigen Ordnung und peinlichen Sauberkeit überrascht. Dies gilt für den gesamten Betrieb, ganz gleich, ob es sich um die Gewächshäuser, Kastenanlagen, Kompostlager usw. handelt; der Betrieb ist also zu jeder Zeit und in jeder Hinsicht mustergültig. Die jetzige Gesamt nutzungsfläche beträgt rund 414 Morgen, davon Der Begriff des Kontingentes ist keine Neu schöpfung der Marktordnung, er hat jedoch gegen über seinem früheren Inhalt eine weitere Bedeu tung erhalten. Nach wie vor bezeichnet er den mengenmäßigen Anteil an der Produktion inner halb einer bestimmten Wirtschaftsgruppe, bedeutet er kurz gesagt, den Marktanteils. Darüber hinaus drückt er gleichzeitig das Recht auf Beteiligung am Marktgeschehen, das „Recht auf Arbeit" aus?). Stets liegt jedoch im Begriff des Kontingents eine wirtschaftliche Bindung, die früher unter rein pri vaten und von Jnteressentengruppen diktierten Ge sichtspunkten erfolgte, heute dagegen ausschließlich durch gesamtwirtschaftliche Notwendigkeiten be stimmt wird. Die Kontingentierung ist eines der wichtigsten Hilfsmittel in der gebundenen und gelenkten Wirt schaft und findet sich in der gewerblichen Wirtschaft wie im Reichsnährstand. Sie findet in sämtlichen Wirtschaftsstufen Anwendung, so z. B. in der Er zeugung als Anbaukontingent, in der Verarbeitung als Berarbeitungskontingent und in der Verteiler stufe als Einfuhr- und Ausfuhrkontingent. Hier soll nur von dem Verarbeitungskontingent im Reichs nährstand die Rede sein. Die Aufgabe der Kontingentierung in der Ver arbeitungsstufe ist die, im Rahmen der vorhan denen Mittel eine gleichmäßige und von Erzeu- gungs- und Preisschwankungen sowie Einfuhr- schwierigkcitcn unabhängige Versorgung der Ver arbeitungsbetriebe selbst und vor allem der Ver braucher sicherzustellcn. Hiermit ist gleichzeitig die der Verarbcitungsindustrie durch die Kontingcn- sind 214 Morgen überdacht. Zehn Gewächshäuser von je 30 m Länge und ein Kastenblock von rund 100 qm sind nach neuzeitlichen Erkenntnissen an gelegt worden. Hinzu kommen noch Kastenanlagen mit etwa 1000 Mistbeetfenstern, von denen ein großer Teil heizbar ist. Seit einigen Jahren ist Julius Meckel auch als Cyclamenzüchter bekannt. Im Lauf der letzten Jahre hat sich ebenfalls der Versand von Jungpflanzen, insbesondere Rex- Begonien, Lorraine-Begonien usw. über die Grenzen der näheren Umgebung heraus ausge dehnt. Seine Fertigerzeugnisse setzt Meckel in erster Linie auf dem Dortmunder Blumengroß markt ab. Außerdem beliefert er auch noch die verschiedensten Plätze des Sauer- und Siegerlandes. Den Blumengroßmarkt Dortmund beliefert er regelmäßig, seine Qualitätsware wird hier von den tierung gesteckte Aufgabe umrissen: Die bestmögliche Verwertung der Erzeugung und die bestmögliche Deckung des Bedarfs?). Nach diesen beiden Leitsätzen müssen alle Richt linien für die Bemessung, Zuteilung und Ent ziehung des Kontingents ausgerichtet werden. Hin zu kommt die im nationalsozialistischen Marktrecht entwickelte Auffassung von der Rechtsnatur des Kontingents, das nicht irgendein privates Ver mögensrecht, sondern ein von einem öffentlich-recht lichen Wirtschaftsverband verliehenes Verar beitungsrecht ist und damit selbst öffentlich- rechtlicher Bestandteil innerhalb der Privatwirt schaft wird, ohne jedoch einen subjektiv öffentlichen Anspruch darauf zu begründen^). Diese einheitliche Ausrichtung aller mit der Kon tingentierung im Zusammenhang stehenden Fragen hat zur Folge, daß die allgemeinen Grundsätze in den von den verschiedenen Wirtschaftsverbändcn des Reichsnährstandes erlassenen Kdntingentsanord- nungen für die Verarbeitungsindustrie immer wie- derkchren und diese Anordnungen daher auch unter den gleichen Gesichtspunkten anzuwenden und aus zulegen sind. Die Beschränkung der Betrachtung auf das Gebiet der Gartenbanwirtschaft gibt jedoch Gelegenheit, im Rahmen eines Ausschnittes der Gesamtwirtschaft die praktische Anwendung und Auswirkung der Kontingentierung kennenzulernen und den betroffenen Wirtschaftskreisen darüber hin aus die Möglichkeit, den Zusammenhang der von der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau wirtschaft (UV) erlassenen Kontingentsanordnun gen zu erkennen. Die Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Ver arbeitungs- oder Herstellungsrechten bildet 8 4 Abs. 1 Ziff. 3 der Verordnung über den Zusam menschluß der deutschen Gartcnbauwirtschaft (VO.) vom 21. Oktober 1930 (RGBl. S. 911) in der Fas sung vom 9. April 1937 (RGBl. S. 446) und vom 28. Juli 1937 (RGbl. S. 869). Nach 8 8 Abs. 3 Ziff. 3 der im 8 3 der VO. vorgesehenen Satzung der HV. vom 6. Februar 1937'(RNVBl. S. 77) kann der Vorsitzende, soweit es zur Durch führung der Marktordnung geboten erscheint, insbesondere zum Zweck der Angleichung der Erzeugung an den Bedarf den Arbei t s u mfang und den Ausnutzungsgrad der Betriebe der Verarbeitergruppe fest setzen. In dieser Bestimmung kehren die beiden Fak toren der oben erwähnten Leitsätze wieder, die mit einander in Einklang gebracht werden müssen: Er zeugung und Bedarf. Beide unterliegen jährlich wiederkehrenden, auf den verschiedensten Voraus setzungen beruhenden Schwankungen. Auf der einen Seite steht die Gesamterzeugung eines bestimmten Nahrungsmittels, auf der anderen der Gesamtbe darf innerhalb der deutschen Wirtschaft. Dazwischen steht die Gesamtleistungsfähigkeit der jeweiligen Verarbeitergruppe, die im Interesse der Gesamt wirtschaft und zur Vermeidung des Brachliegens angelegter Kapitalien ausnahmslos eingeschaltet werden muß. Entsprechend der bisherigen Betei ligung an der Bedarfsdeckung oder entsprechend der Fähigkeit der einzelnen Betriebe hierzu müssen diese Jahr für Jahr von neuem beteiligt werden. Blumeugeschäftsinhabcrn bevorzugt ausgenommen. Die Gefolgschaft des Betriebes besteht aus einem Obergärtner, zwei Obergehilfen, sieben Gehilfen und zwei Lehrlingen. Meckel ist darauf bedacht, seine Gefolgschastsmitglieder lange bzw. dauernd in seinem Betrieb zu beschäftigen und ist stets be müht, seiner Gefolgschaft ein wirklicher Betriebs führer im Sinne der heutigen Betriebsaemeinschaft zu sein. Jedem seiner Spezialkräft? hat er durch entsprechende Entlohnung und andere dingliche Beihilfen Gelegenheit zur Gründung eines eigenen Hausstandes gegeben und sie dadurch bodenständig gemacht. Diese Be^-bungen waren es nicht zu letzt, denen Meckel seine Erfolge verdankt; denn nur so war es ihm erst möglich, alle die Jahre hindurch gleichmäßige gute Qualitätserzeugnisse auf den Markt zu bringen. So entstand aus kleinen Anfängen heraus durch die persönliche Tatkraft des Bctriebsführers und die verantwortungsbewußte Tätigkeit seiner Mit arbeiter ein führender und allseits anerkannter Gartenbaubetrieb Westfalens. Die Verleihung der Bronzenen Preismünze des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dürfte für Julius Meckel die schönste Anerkennung für seinen beharr lichen Fleiß und sein Können sein. Für die Bemessung des Kontingents kann als Maß stab danach entweder die Produktion innerhalb einer Vergleichszeit oder die Leistungsfähigkeit ge nommen werden. Notwendig ist nur, daß für eine bestimmte Verarbeitergruppe der gleiche Maßstab zur Anwendung kommt, und daß dieser eine ge rechte und von jedem freien Ermessen unabhängige Grundlage abgibt. Im allgemeinen wird die vor der Kontingentie rung verarbeitete Menge im Durchschnitt mehrerer Jahre eine zuverlässige Berechnungsgrundlage ge ben. Dieser Maßstab ist dann auch für die Kontin gentierung von Gurkenkonserven, von Sauerkraut, von Obstsüßmost, von Rübenkraut und verbilligter Marmelade gewählt worden. Allein für die Kon tingentierung von Obst- und Gemüsekonserven ist als Grundlage die Gefamtleistungsfähigkeit des ein zelnen Betriebes im rein technischen Sinne genom men worden. Dies insbesondere deswegen, weil bei der letztgenannten Verarbeitungsindustrie die tech nischen Anlagen weit mehr ins Gewicht fallen als bei den übrigen Verarbeitungsbetrieben. An Hand dieses für alle Betriebe einer Verar beitergruppe gleichmäßig errechneten Grundmaß stabes, der in älteren Anordnungen der HV. als „Grundkontingent" bezeichnet wurde, werden daun die einzelnen Herstellungsrechte errechnet. Hierfür sind in sämtlichen neueren Anordnungen der HV. Richtlinien aufgestellt, die es ermöglichen, das je weilige Herstellungsrecht den Besonderheiten eines Betriebes anzupassen und jede Erstarrung und Hemmung in der Entwicklung desselben auszu schließen. Denn auch die gebundene Marktordnung will nicht den gesunden Unternehmergeist töten, son dern will ihn nur in die der Gcsamtwirtschaft dien lichen Bahnen lenken. Durch die Anwendung die ser Richtlinien wird dem einzelnen Betrieb die Möglichkeit in die Hand gegeben, mit der Steige rung der Leistungen (nicht technisch und mengen mäßig, sondern qualitativ gesehen) eine Erhöhung seines Herstellungsrechtes für das kommende Her stellungsjahr zu erreichen. Wie dieses endgültige Herstellungsrecht (in älte ren Anordnungen „Erzcugungskontingent" ge nannt) unter Anwendung eines sog. Punktsystems errechnet wird, soll nicht Gegenstand dieser Aus führungen sein^)- Je nachdem die Zuteilung auf das zu verarbeitende Erzeugnis (wie z. B. bei Weißkohl für Sauerkraut und Gurken für Konserven) oder das herzustellende Erzeugnis (z. B. Obst- und Ge müsekonserven, Obstsüßmost) abgestcllt wird, kann man von einem Verarbeitungs- oder Herstellung^- recht sprechen. (Fortsetzung folgt ) Rechtsanwalt Wilhelm Lcllmickt, Berlin i) Vgl. Hennig, Praktischer Führer durch das Nährstandsrecht. ?) Vgl. Merkel, RdRNSt. 1935 S. 737 ff. ?) Vgl. Merkel, RdRNSt. 1936 S. 281 ff. H Vgl. Entscheidung des KG. v. 25. 2. 1938 RdRNSt. S. 428. Den Versammlungskalender finden unsere Leser im grünen Teil unserer Zeitung. -Lie L/ciazne/rLttiin/- -ml m tiiesem Letztes eme beLo/rcke/'L Oez- Leine- 4lec7cei ist ein tM^eL/moe-e/ree sve/mse-i-eine-. Das Verarbeitungs- oder Herstellungsrecht (Kontingent) in der deutschen Gartenbauwirtschaft Den nachfolgenden Anssatz entnehmen «qr mti srennd- licher Erlaubnis der Schristleitung der Zeitschrift „Recht des Reichsnährstandes" Nr. 22, 1928.