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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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Vie l 8 Die Saumfthule Mitteilungen -er Zachgruppe Saumschulen -er Unterabteilung Garten -es Reichsnahrstan-es Reichssachbearbeiter Ru-olf Tetzner Nummer 1 öeilage zu „vte Gartenbauwtrtlchaft" Nr. 1 H. Januar 193S üsr/cb/ übs/- »brs vncZ Güteklassen für Baumfchulerzeugmsse für II. Güteklasse in I, Ziff. (4) griffsbestimmung Durch diesen Zusatz wird aus- übcr erste und iniudore Güteklassen, Ziffer 3: Erläuterungen über mittlere Güteklasse, clem Lsbist MafZcsnläZiig/csiZ Erfreuliches und Unerfreuliches Baumschulbetriebe, Güteklasse auch anzuwenden wissen. II. T. «Vec I k Ziffer Ziffer berichtet über den beispielsweise eine Bei dies licht erscheinens ist nunmehr mit der Neuherausgabe voraussichtlich für den Frühjahrsversand zu rechnen. Es bedarf von seiten des Berufes keines Hinweises, daß die Liste eine Notwendigkeit ist, und es wird gebeten, von diesbezüglichen Anregun gen und Erläuterungen abzusehen. Ls«, Aaste st Baumschulpflanzen, 6: Gesundheit, Sortenechtheit, Bewurzelung, 7: Kennzeichnung der Baumschulerzeuguisse nach Art bzw. Sorte und der Güteklasse; Fortschritt gesorgt haben. Es guten Erfolg dieser Arbeiten Landesbauernschaft folgendes: „Die Besichtigung derjenigen Viktlmi Um di Wander! Mitte bi zwei Pfl dann sin Mit R Bei kalk dings dl gcnde K .Frage die früh scnanbar trcsscn, früher a Die K sprechen! zu bcze sorgfälti der Pfl, locker ui ein Teil Umgepfl jeweils i Beim E Wurzclh sitzt als gut durch Frage schliesiliö Aussage stammten di« Bäume aus der Baum schule L. in L. und trugen das Markenetikett mit der Nr. L. Unter diesen im Frühjahr gelieferten Bäumen befand sich ein großer Teil, der den Gütebestimmungen der ersten Güteklasse nicht ent sprach, jedoch mit einem Markenetikett versehen war. So waren u. a.: 1 völlig verkrüppelter Weißer Klarapfel, 1 Grahams Jubiläums-Apfel, überständige Ware mit vierjähriger Krone, die keinen Trieb mehr zeigte, 7 Jacob Lebel, für die Hasselbe wie sür den Grahams Jubiläums-Apfel gilt, 2 Josephine von Mecheln und 2 Triumph de Vienne, die außerordentlich kränkelten und schließ lich abstarben. Mehrere Pflaumen bzw. Zwetschen wiesen einen völlig ungenügend starken Stamm auf. Die Stammstärke betrug zwischen 4 und 5 cm. Leider hat der Gärtner, der die Bäume gepflanzt hat, seinerzeit die Lieferung nicht beanstandet. Wir bringen Ihnen unsere Beobachtungen zur Kennt nis mit der Bitte, den Betrieb auf sein« Verfeh lungen aufmerksam zu machen und dagegen ein zuschreiten." Das einzig Erfreuliche an diesem sehr unerfreulichen Vorkommnis ist allein, daß man solchem seit der nährständischen Regelung des Baumschulwesens nicht mehr machtlos gegenübersteht. Es spielt des halb auch an dieser Stelle keine Rolle, wenn hier keine Namen genannt sind; es kann sich jeder dar auf verlassen, daß es dem Sünder am Geiste der Markenfähigkeit erheblich in die Bude regnen wird. Der Reichsnährstand hat auf diesem Gebiet ein vollausgewachsenes Strafrecht, und er wird es gegen derartige Verderber des Rufes der ordentlich sortierenden Baumschulen und.Schädiger des An sehens des rasch zum Gütcbegriff gewordenen Markenetiketts für Baumschulerzeugnisse erster Die „Güteklaffen" nnd die „Lieferungsbedingun gen" für Baumschulerzeugniffe der Fachgruppe Baumschulen bildeten als Anlagen rcchtswirksame Bestandteile der Anordnung des NNSt. über Preise und Preisspannen für Baumschulerzeugniffe vom 20. 2. 1934 und wurden als solche auch'in die An ordnung Nr. 12 der HVg. der deutschen Gartcubau- wirtschaft übernommen. Die Reichsfachgruppen- tagnug 1937 in Altona bot Olclcgcuheit, die Güte klassen nochmals zu überarbeiten und weiter aus zubauen. Es handelt sich nun hierbei nicht um wesentliche Veränderungen, sondern um Berück sichtigung der Punkte, die sich aus der praktischen Handhabung der bisherigen Gütcklassenbestimmun- geu ergeben haben. Wichtiger als Abänderungen ist bei diesen Vorschriften auch ihr immer mehr in die Breite und Tiefe erfolgendes Eindringen in alle Erzeuger- und Verbraucherkreise. Auch im Hin blick auf das Verbot jeglicher Preiserhöhungen ist es naturgemäß, daß weitgreisende Güteklassenver schärfungen eingehende Ueberlegungen erfordern, ob sie wirtschaftlich tragbar sind. Zur besseren Uebersicht soll die Darstellung neu geordnet werden, wobei eine Auf teilung in „allgemeine" und „besondere Vorschriften" erfolgen wird. Die „allgemeinen Vor schriften" enthalten folgende Bestimmungen: Ziffer 1: Bezeichnung und Anzahl der Güteklaffen, Ziffer 2: Erläuterungen die die Verleihung des Markenetiketts beantragt hatten, ergab, daß eine große Anzahl Betriebe gegenüber dem Vorjahr wesentlich verbessert wor den sind, so daß sie in diesem Johr« als märken fähig anerkannt werden konnten." Aehnlich günstig lauten auch weitere Berichte aus anderen Landesbauern-schasten. Daneben werden leider auch Fälle bekannt, die eine sehr unerfreuliche Handhabung des Ver trauensbeweises der Führung des Markenetiketts erweisen. Diese sind zwar wenig zahlreich, aber es zeugt doch von einer derartigen Mißachtung oder Unkenntnis unserer Bestrebungen, wenn Fälle Vorkommen, wie die nachfolgende Anzeige einer Landesbauernschaft dies beweist: „Am 19. 10. d. I. wurde von uns für eine Siedlungsgesellschaft die Obstbaumpflanzung in B.-B. einer Kontrolle unterzogen. Die Bäume waren von einem Gärtner aus L. im Frühjahr 1937 geliefert und gepflanzt worden. Nach seiner Daß die Maßnahme der Anerkennung der Markenfähigkeit sehr deutlich erkennbare Fort schritte im betrieblichen Zustande und der Leistungsfähigkeit unserer Baumschulen zur Folge hatte, ist unumstößliche Tatsache. Sie erbracht« eine Generalbereinigung schlechthin. Diese tat .selbstverständlich ganz besonders dort not, wo sich unfachmännische Kräfte mit Baumschulkulturen befaßten und in Betrieben, die sich bisher der frei willigen fachlichen Fortbildung, wie sie durch An schluß an die Berufsorganisation erreicht werden konnte, entzogen hatten. Hier galt es besonders aufzuräumen, und das ist hundertfältig geschehen. Es ist Tatbestand in weiten Gebieten des Reiches geworden, daß man z. B. Mühe hat, schlechtes Baummaterial aufzutreiben, wenn für Lehrschauen derartiges zwecks Gegenüberstellung mit gutem, einwandfreiem Pflanzengut gebraucht wird. Viel Dank gebührt hierbei unseren ehrenamtlichen Be triebsprüfern, die hier sowohl durch eingehend« Aufklärung wie auch durch recht handfestes Ver nichten von Krüppeln und Kümmerlingen für den . Frane wird so Diese zen bei die sehr den. Dii aut bett tuugsvo nicht en ousreis« Knllurz Umtopf« unterleg wendet: erde, eit erde, u solchen 1 fen abe gaben e Nnhezei Die 5 tobet, w fache K günstige Cigcnfch ins Gei Pslanzst aus ha! nwos, et altem L< mehr o! schadet ! Mi sch nn Orchidee Pslanzsv Währen! Monaten tia stehei Im Wir empfohlen: „. . . die aber ebenfalls noch pflanzwür- Anqebote- und Gejuchelifte hat leider durch den Tod des bisher mit der Her ausgabe beauftragten Herrn Gartenbauinspektors Aster-Schoel in ihrem Erscheinen eine unliebsame Unterbrechung erfahren. Nach Beseitigung vor handener Schwierigkeiten hinsichtlich des Wieder- Mittel st ämmen und Güteklassenvor schriften für Hochbüsche mit Trichter krone. Gründe: Ueber mehrjährige Kronen veredlungen besondere Vorschriften" aufzu nehmen ist entbehrlich, weil sich die Ausnahme, daß drei normale Triebe für I. Güteklasse ausreichend sind, ausdrücklich auf einjährige Kronenveredlun gen bezieht; mehrjährige Kronenveredlungen müssen also folgerichtig der völlig klaren Fassung der bis herigen Vorschriften nach dieselbe Triebzahl auf weisen, wie sie für I. Güteklasse allgemein festge- legt ist. Güteklassenvorschriften für Hoch büsche mit Trichterkrone sind deshalb nicht ausgenommen, weil die obstbauliche Stellung nahme zu der Zweckmäßigkeit dieser Form noch nicht eindeutig genug ist. Eine sorgfältig erarbeitete Fassung liegt bereits vor, die dann benutzt werden kann, wenn diese Form im Obstbau weiterhin ver mehrt ausgenommen wird. Betr. Lieferungsbedingungen für Baumschulerzeugnisse: Die Vorschriften über Gewährsdauer und Verpackung sind aus den Güteklassen herauszunehmen und in die Lieferungsbedingungen an die bereits vorhan denen, gleichlautenden Abschnitte anzufügen, wohin sie sachlich gehören. Betr. Ob st bäume II. Güteklasse: In den letzten Tagen war wieder einmal angeregt worden, den Verkauf von Obstbäumen II. Güteklasse Lrläuterung: u) - Mutterpflanzen,- b) einjährige; -9 - zweijährige verpsl. Vermchrnnüsbeständc. Atte Zahlen in taufend Stück. dig sein muß. , „ . drücklich darauf hingewiesen, daß die Pflanzen II. Güteklasse noch pflanzwürdig sein müssen. Unterlagenanerkennung durchgeführt Nachdem im Zuge der Durchführung des Arbeits planes der RHAII L 9 zur Förderung der Unter lagenfrage in einer besonderen Schulungstagung am 29. und 30. September d. F. ein erster Stamm von Unterlagenprüfern einheitlich unterwiesen und ausgerichtet worden war, wurde in der ersten Hälfte des Monats Oktober die Anerkennung von ungeschlechtlich vermehrbaren Obstunterlagen erst malig im Reiche durchgcführt. Diese Aufgabe ver schaffte uns auch die Möglichkeit, über die Bestände von geprüften Mutterpflanzen und Vermehrungs beständen eine brauchbare Uebersicht zu gewinnen. Diese ist in der nachstehenden Tabelle gegeben; das Ergebnis dürfte sich noch um gewisse Mengen er höhen, wenn alle Mutterbeete zur Gewinnung von Unterlagen für den eigenen Bedarf der Anerken nung unterzogen werden. In ihr sind die Quitten nicht aufgeführt, weil diese noch weiter bearbeitet werden müssen. Diese Nichtaufführung steht nicht im Gegensatz dazu, daß in vielen Fällen einwand frei typreine Quittenbestände oder Bestände rein- kloniger Pillnitzquitten die Anerkennung erlangen konnten. Der Zweck dieser hier gebotenen Uebersicht ist allein die Feststellung eines Tatbestandes. Die Ver öffentlichung ist auf keinen Fall dazu erfolgt, um jedermann darüber nach Gutdünken befinden zu lassen. Schlußfolgerungen müssen lediglich der fach lichen Führung Vorbehalten bleiben. An ihr sind wissenschaftliche und praktische Erfahrung und Er kenntnis und die Verwaltung in gemeinsamer, ver antwortungsbewußter Arbeit beteiligt. Ueber den weiteren Weg wird die Praxis fortlaufend Richt linien für die Vermehrung und Verwendung von Unterlagen erhalten. So kommen wir von der Unterlagenfrage zur Unterlagenlösung. Die bis- berige Unsicherheit in der Unterlagenverwendung wird beseitigt. Zunächst seien folgende bedeutungs volle Fortschritte festgestellt, die bereits erzielt wor den sind: 1. Ordnung des Sortenwirrwarrs; einheitliche richtige Bezeichnung. 2. Ordnung nach Wuchsstärkegruppen. 3. Sicherheit in der Unterlagenverwendung durch Kennzeichnung anerkannten Unterlagenpflanz gutes mittels besonderer Art des Marken etiketts. 4. Grundlage geschaffen für Schlußfolgerungen über Anbausteucrung und Bedarfsdeckung. In Kürze werden die erreichten Fortschritte mittels Anordnungen des Reichsnährstandes fest gelegt sein. Erscheint es noch nötig, die vorstehen den Punkte zu erläutern, um ihre Bedeutung her auszustellen? Hiervon glaube ich absehen zu kön nen, und es möge allein ein Hinweis auf Punkt 2 genügen; welche Klarheit und Sicherheit wird allein hierdurch bei der Bestimmung der Pflanzenartcn im Obstbau erreicht. Es liegt in der Natur durchgreifender Bereini gungsarbeiten, daß sie vielfachem Mißverstehen, Mißdeuten, Angriff und Kampf ausgesetzt sind. Da vermißt dieser, daß seine Wichtigkeit nicht im Vordergrund der Mitarbeit steht, jenen wäre ein langsameres Tempo lieber, hier wird von einem nicht begriffen, warum gerade sein Schützling nicht die größte Rolle spielen soll und da wird bösartig unterstellt, daß die Interessen der Baumschulen vorangestellt würden. Wie unsinnig eine derartige Kritik wie letztere ist, sei allein an dem Beispiel angezeigt, daß eine Unterlage gestrichen, andere in weitere Beobachtung gestellt wurden, die, vermeh rungsseitig gesehen, recht befriedigen würden. Dies alles soll das zielsichere, ruhige, aber auch entschiedene Fortschreiten nicht hindern. Den Wert einer Unterlage bestimmen ihre anbaumäßige Eignung und ihre Leistungen für den Obstbau. Detrner, Reichssachbearbciter Baumschulen, Berlin. Kennzcichnungspflicht; Abkürzungen. Die Erläuterungen der Absätze 4 und 5 der bisherigen Fassung über den Zweck der Güte klassen können nunmehr weg fallen, weil der artige Erläuterungen in die eigentlichen Vorschrif ten nicht gehören und im übrigen ihr Zweck nun mehr hinreichend bekannt geworden ist. Der fachliche Inhalt der „besonderen Vorschrif ten" soll folgende Einfügungen erhalten: a) Güteklassenvorschriften sür O b st m i t t c l st ä m m e. Wortlaut: „Die Stamm- hohe betragt 150—175 cm, der Slammumfang wird auf halber Höhe gemessen. Die handelsübliche Swm'tträrke für I Gnwttassn ist g—.7 cm. Im übrigen wird die gleiche Beschaffenheit wie bei Obsth 0 chstämmen verlangt." Tie Einfügung entspricht einem Bedürfnis wegen einer zunehmenden Nachfrage nach dieser Stamm form. Die bisherige Bezeichnung als sogenannte Dreiviertelstämme war abzulehnen. 5) Güteklassen für Haselnuß st räu cher, die wegen der großen Bedeutung des zu vermehrenden Anbaues des Schalenobstes«not wendig werden. c) Triebkürzung bei Stach el beer pflanzen: Hier war ein Wunsch der Biolo gischen Rcichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen, der die Einschränkung des ameri kanischen Stachelbeermehltaues zum Ziel hat; die Maßnahme der Triebkürzung war bereits als be rufsüblich eingeführt worden; es ist zweckmäßig, dieselbe nunmehr in den Güteklassen zu verankern. ci) G ü t e b e e i n f l u s s u n g bei Rosen- Pflanzen durch Blumenschnitt: Hier ist die Anordnung Nr. 106 der HVg. zu berücksich tigen. e) Güteklassen für Einfassungs buchsbaum : Die sehr zahlreichen Klagen über die Qualitätspanscherei im Absatz von Einfassungs buchsbaum gaben Veranlassung, sorgfältig er arbeitete Güteklaffenvorschristen aufzustellen und zur Wirksamkeit zu bringen. k) Neusassung Güteklassen für Un terlagen: Vgl. Entwurf Neufassung in „Die Gartenbauwirtschaft", Nr. 32/1937, Fachseite „Die Baumschule". Nicht ausgenommen wurden: Vor schriften über mehrjährige Kronen- Veredlungen von Obst-Hoch- und Ziffer 4: Erläuterungen über zweite Güteklasse, Ziffer 5: Erläuterungen über nichtpflanzwürdige zu verbieten. Von seiten der Berufsführung wurde zu dieser Anregung erklärt, daß es immer Ziel ge wesen sei, die Obstbäume II. Güteklasse vom Ver kauf auszuschließen und lediglich der Zeitpunkt der Inkraftsetzung aus Gründen der sehr erheblichen Auswirkung wegen sei bisher zurückgestellt worden. Nunmehr sei die Zeit sür diese Maßnahme ge kommen. Es wurde daher grundsätzlich vorgetragen, den Ausschluß vom Verkauf der II. Güteklasse bei Obstbäumen durchzusühren. In diesem Sinne sind hierzu folgende Aenderungen der einschlägigen Punkte der Güteklassenbestimmungen vorgesehen: Aenderung I, Ziff. (1): Für Obstbäume sind folgende Güteklassen festgesetzt: a) Erste Güteklasse (erste Wahl, Güteklasse H), b) mittlere Güteklasse (mittl. Wahl, Güteklasse k), für die übrigen Baumschulerzeugniffe außerdem c) zweite Güteklasse (zweite Wahl, Güteklasse L). Aenderung I, Ziff. (5): Obstbäume, die nicht mehr den Anforderungen einer mittleren Güteklasse, ferner die übrigen Baumschulerzeugniffe, die nicht mehr denen einer zweiten Güteklasse ge recht werden, sind nicht pslanzwürdig. Es ist daher verboten, solche anzubieten oder zu ver kaufen. Aenderung I, Ziff. (7), betr. Abkür zungen: a) Für erste Güteklasse - Gkl. b) für mittlere Güteklasse — Gkl. 6, c) für zweite Güteklaffe - Gkl. L. Weiterhin wurde folgender Zusatz zu der Be- Landes- bauern- schaft Aep f el Pflaumen Mains HM I a) ! d) 1 c) Malus HM II Mains HM 1V Mains HM V Mains HM VII a) ! Ir) ! ei Mains HM IX Lialus LLl XI n) ! v) ! es Mains HM XV1 I'rnnns Hin'isssi HM UtldLner IV HM, ^s1d6 al ! v ! es Vrouwtvn ^HM^ nss Vs °s a) v) 1 c) a) ns Vs 10) al ! Vs es as dl -9 al Vs al Vs 1 °> as Vs es ai dl ol ns V, - es ns Vs es Baden ..... a,2 15,5 55 35 0,5 1.6 15 65 55 6.5 1.6 6.2 6,3 6,1 Hannover- Braunschweig 1.0 2 — 16.5 40 4 0,3 — — 2,6 3.6 8,6 — — 16 25 15 6,6 — 1.3 3 3 4.1 16 1 1.5 5 — Kurmark .... 3,5 5,3 — 0,5 — — 6,6 — — 1,8 4,5 — — — — 6 11 — 6,9 2.5 — 20,0 96 — 6.2 1,2 — — — — — — — — — — — — — — — — - — — — — — Pommern . . . 0,4 2 1.5 — - - - Rheinland . . . 11,5 17.6 8,5 17,2 83 38,3 6,6 0.7 — 4,2 15,5 7 6.1 — — 66,9 426,6 227.1 3,3 4,2 2.6 2.7 8.1 12 4.8 25.5 10,5 2,4 1.5 5 — — — 2,2 15 10,6 5,9 38 21.5 6.3 1.5 — 23.6 7,0 - - Saarpsalz . . . — — — 0,1 0.3 — — 6,1 1.0 — — — 2Z 2 — — — — — — — 6,3 1,2 - — - — — — — - — — — — — 11.5 18,5 3.6 — — — — - — Sachsen .... — — — 0.1 0.6 — 12,0 — — — — — — — — 8,9 33,5 31,7 6,9 3 3 3,6 17 15,2 3.4 1.6 6,6 6.4 1.1 0.4 — — — — — - — 1,6 6,1 6,1 — - — - — — Sachsen-Anhalt 76,2 25 6,6 >73,3 265 197,5 10,6 28.6 70,4 65,4 35,7 48 3,7 1,8 2,6 :^8 511 333 18.6 51,8 116.5 36.4 104,8 93,7 !!!--.! 161 455 6,5 3.2 9.6 50,1 3 1 0,2 — — 22.6 - 31,7 6,5 - — - — — 1,5 — Schlesien .... — — 0,1 1.5 — 1,8 0,2 — . 6,7 6.6 — — — 1 6,5 — 6,1 6.5 0,8 0,1 0.4 — — — — — — — — — — — — — 0,5 — — — ' — — — — — Schleswig- Holstein . . . 6.1 11,8 — 25.6 38,2 — 72.8 361.9 — 26,9 61,5 — — — 47.4 69,4 — 121,7 664.9 — 23,6 131,9 — 6,1 21,7 2.8 11.6 — — — — — — — 2,7 9,0 — 6.5 — - 1.2 1,0 — — — — Thüringen . . 0.3 — — 6,6 — — 6.5 26 20 6,6 — - — — 3,1 3 3,7 1,0 - 6,3 — — 3,3 — — 6.2 — — — — - — — — 6,2 — — 6.1 — — — — — — — — Weser-Ems . . 6,1 6,2 1,2 6,6 Wcstsalcn . . . 1,1 0,3 0,1 2,8 5,6 6.8 1 6,6 5,6 6,5 — — — 5,2 5.5 1 1,1 6.3 6.6 1,5 6,5 5.1 5,8 4,4 — — — — — — — — — 6,1 6.8 — — — — - — — — - — Württemberg . 1 1 0,5 3.7 10,6 2 3.1 2.7 29.6 15 — — — 15,3 41 9 1,1 2 12,7 68,5 18 — - - Reich 166,9 62 15,? s256,8 279,8 276,8 109.t 365,8 91,1 16v,2157.4f 78.! i 3,8, 12,8f 2,6 537,80 83.8^75,5 152.5 679.2 122.1 103,5 429,8j147,6 166,7 227,3 468.1 13.>8 21.8 14,1 16,1 3 1 2.4 15 10,6 32,6 47,9 53,3 13.H 26.6j 3,6 3,7s 24,6, 7,0 1.5, -j —
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