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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 55.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193800006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19380000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19380000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 55.1938
-
- Ausgabe Nummer 1, 6. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 2, 13. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 3, 20. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 4, 27. Januar 1938 1
- Ausgabe Nummer 5, 3. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 6, 10. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 7, 18. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 8, 24. Februar 1938 1
- Ausgabe Nummer 9, 3. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 10, 10. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 11, 17. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 12, 24. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 13, 31. März 1938 1
- Ausgabe Nummer 14, 7. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 15, 14. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 16, 21. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 17, 28. April 1938 1
- Ausgabe Nummer 18, 5. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 19, 12. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 20, 19. Mai 1938 -
- Ausgabe Nummer 21, 26. Mai 1938 1
- Ausgabe Nummer 22, 2. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 23, 9. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 24, 16. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 25, 23. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 26, 30. Juni 1938 1
- Ausgabe Nummer 27, 7. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 28, 14. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 29, 21. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 30, 28. Juli 1938 1
- Ausgabe Nummer 31, 4. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 32, 11. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 33, 18. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 34, 25. August 1938 1
- Ausgabe Nummer 35, 1. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 36, 8. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 37, 15. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 38, 22. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 39, 29. September 1938 1
- Ausgabe Nummer 40, 6. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 41, 13. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 42, 20. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 43, 27. Oktober 1938 1
- Ausgabe Nummer 44, 3. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 45, 10. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 46, 17. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 47, 24. November 1938 1
- Ausgabe Nummer 48, 1. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 49, 8. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 50, 15. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 51, 22. Dezember 1938 1
- Ausgabe Nummer 52, 29. Dezember 1938 1
-
Band
Band 55.1938
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- Gartenbauwirtschaft
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0» /m H. Januar 1YZ8 Setlage zu „Vie Gartenbauwirtfchaft" Nr. 1 Nummer 1 r n A reichbar sei auch durch t e P ke Der Aus Am 1 arten wiede aber i ben a uur s Fruch behalt Gcmü wiede Auftr oröen mal Schwi werde ter V zufert einzel Im Epe jahrsi viels« Die Lager Stelle treibe massei nen r Spatz« währt Spatz« schnitt 80 pp, den fi Auc müseb Blüte Hülser nen werde Wintc streut Scmn Krähe dann Um Lager lesen besteh den, < ursach zu en öeln « zur E ende i leit e sie kr ans, Zwie! iiberg Gerri u d b z^ ti u b b fc u d^ saatka rigen den h Same bei 1/ wird i^Lpro Pflan Stäul 2. volldü 3 n t« p r d a S d I sck , sä ,D 'N st- K A U re Materials herauszustellcn. Gerade die Trockenmauer wird gern und häufig in den Haus- und Siedlungsgärten zur Ueber- windung von kleinen Höhenunterschieden wegen ihrer reizvollen pflanzlichen Ausgestaltung gebaut. Es ist daher unbedingt notwendig, daß in diesem Fall den Pflanzen ausreichendes Erdreich im Mauerwerk gegeben wird. Durch kleine Erdnester und Hinterfüllung der Mauer mit gutem Mutter boden finden die Pflanzen die Voraussetzungen zum guten Gedeihen. Es ist daher selbstverständlich, daß Aufbau und Fugenbehandlung einer Trockenmauer dieser Forderung unbedingt Rechnung tragen müssen. Lassen die Verhältnisse oder der Zweck eines Mauerwerks eine Ausführung als Trocken mauer nicht zu, baue man werkgerecht mit Mörtel verfugte Mauern. Durch Anpflanzung von Kletter und Schlingpflanzen wird in diesem Fall eine Be lebung des starren Mauerwerks ohne weiteres er reichbar sein. Dem Bau von Trockenmauern ist oder nach fremden Plänen ausgeführt wurde. Die Arbeitslosenversicherung hat den Zweck, bei einge tretener Arbeitslosigkeit die Gefolgschaft vor Not zu schützen. Warum soll nun die Gefolgschaft dieses Schutzes verlustig sein, weil die Gartenanlage, aut der sie arbeitete, nach fremden Plänen ausgeführt wurde? Auch zeigt die Bestimmung, — daß nur solche Gartengcstalter versicherungspflichtig sind, die die bei der Anlage von Gärten benötigten Pflanzen nicht im eigenen Betriebe heranziehen, — daß die wirklichen Verhältnisse im Gartenbau nicht beachtet wurden. 1. Es dürfte wohl nur ganz wenige Betriebe geben, die den gesamten Pflanzenbedarf selbst heran ziehen. Bei der Vielfältigkeit der Kulturpflanzen, die bei der Anlage von Gärten gegenwärtig ver wendet werden, ist es eine technische Unmöglichkeit, auf den Zukauf von Pflanzen zu verzichten. Es wird jeder Gartenausführende, selbst wenn er über eine große Gärtnerei und Baumschule verfügt, Pflanzen ankaufen müssen; es sei hier nur die große Gruppe der Immergrünen erwähnt, wer zieht Rhododendron, Azaleen, Kalmien u. dgl. selbst? 2. In Wirklichkeit übt der Besitz von Pflanzen zuchtstätten auf die Gefahr, daß die Gefolgschaft gartenausführender Betriebe arbeitslos werden, gar keinen Einfluß aus. Die Pflanzenanzucht und die Gartenausführung sind auch unter gemeinsamen mäßig nicht mehr trocken verfugt. Wird massives Mauerwerk errichtet, so muß jedenfalls auf eine besonders strenge werkgerechte Bearbeitung des Gesteins geachtet werden. Auch eine nnbepflanzte Mauer ist schön, wenn sie die Eigenart des Gesteins im Aufbau erkennen läßt. Man hat immer nieder Gelegenheit, zu beobach ten, wie z. B. natürliches Schichtgestein in einem .»wungen, aus der Arbeitslosenversicherung auszu- scheiden und die ab 1. 1. 36 geleisteten Beiträge wurden zurückgezahlt. Das war die Rechts- , deren Höhe eine Grenze gesetzt. Mauern über 1,20 m bis 1,30 m Höhe werden wegen des hierbei schon wirksam werdenden Erddruckes zweck- a b g b n d b t« n z d De der l ungei liejer Wc düng« Hierf stickstt Vcrsr Sck in V Gcmi schied Au regur auch zende bau das s am g demsc der, t rettick beson begar Düng von - ten, > lassen u. a. vorich Me 1. Es tete, Diese der, r gebeiz saater man beimi Behm gen, Torfu Thom Ausso Erde wird ggrlnereibe triebe erkannt. Wider ihren k Willer, wurden Betriebsfübrer und Gefolgschaft ge- aufsassung in der Arbeitslosenver sicherung zu Beginn des Jahres 1937. Am 28. Mai 1937 fällte der Spruchfenat für, Arbeitslosenversicherung beim Reichsversiche rungsamt wieder eine grundsätzliche Ent scheidung, die unter III« A. R. 8/37 in den amtlichen Nachrichten für Reichsversicherung 1937, Seite IV/333 erschienen ist. Nach dieser neuerlichen Entscheidung ist nunmehr die Tätigkeit bei einem Gartengestalter, der nach eigenen Plänen und Entwürfen lediglich die Ausführung von Gartenaulagen für dritte Personen übernimmt, ohne dabei eine eigene Bodenbewirtschaftung zur Hervorbringung gärtnerischer Erzeugnisse zu be treiben, v e rs iche rung spsl i ch t i g. Das ist nun die Rechtsauffassung in der Arbeits losenversicherung zu Ende des Jahres 1937. Die im Jahre 1933 herrschende Rechtsauffassung, daß Betriebe reiner Gartenausführung oder solcher, bei denen die Gartenausführung überwiegend ist, versicherungspflichtig sind, war m. E. richtig. Die Gartenausführung als Saisongewerbe muß im Genuß der Arbeitslosenversicherung bleiben, soll ihre Gefolgschaft vor Not ge schützt sein. Es ist der Gartenausführung un möglich, ihrer Gefolgschaft seine dauernde Arbeit zu sichern. Die weitere Entwicklung hat gezeigt, daß die Gegner die Entscheidung vom 14. 1. 38 (Schreiber dieses gehört auch dazu) doch Recht hatten. Durch eine neue Entscheidung wurde verfügt, den Fehler gutzumachen, was aber nur zum Teil gelang. Bewußt wird gesagt: zum Teil; denn wiederum ist ein Spruch ergangen, der zu Unklarheiten An laß gibt. Da ist vor allem das Wort „Gart en ge st alt er". Der Gartengestalter gehört der Reichskulturkammer der bildenden Künste an und daher kann er gar nicht in den Genuß der Versicherungsfreiheit gelangen, die ja nur der Landwirtschaft Vorbehalten ist. Das Wort „Gartengestalter" in der ergangenen Entscheidung ist daher irreführend und muß durch das Wort „Gartenausführender" erjetzt werden. Ferner ist es unbegreiflich, in welchem Zu sammenhang die Arbeitslosenversicherung zu der Tatsache steht, ob eine Gartenanlage nach eigenen Vor kurzem hat der Reichsverband der Garten ausführenden und Friedhofgärtner seine Mitglieder zur Mitarbeit an seiner Lehrschau in Essen 1938 aufgerufen, in der das Aufgabengebiet der Garten- aus'führenden und Friedhofgärtner im Rahmen einer Gemeinschaftsschau zur Darstellung gebracht werden soll. Bewußt ist dabei der .Reichsverband von dem Gedanken, ausgegangen, die wesentlichen gartentechnischen Einzelheiten bei der Herstellung von gärtnerischen Anlagen zu behandeln, in der Ueberzeugung, daß eine technisch und werkmäßig einwandfreie Arbeit Voraussetzung ist für wirkliche Gartenschönheit. Daß in dieser Hinsicht noch sehr viel Aufklärung und Belehrung notwendig ist, zeigen uns manche Beispiele aus unserem beruflichen Schaffen. Es ist daher mehr denn je notwendig, auf den Reichs gartenschauen zu zeigen, wie die verschiedenen gärtnerischen Werkstoffe zu verwenden und zu ver arbeiten sind. Ich bin der Auffassung, daß in der Beherrschung des Werkstoffes und in jeiner richti gen Behandlung die Voraussetzung für jede gute Gestaltung liegt. Eine Gartenanlage kann daher erst dann als glücklich gelöst und vorbildlich an gesehen werden, wenn sie in der werkmäßigen Durchbildung ihrer einzelnen Bauteile eine Hal tung zeigt, aus der sowohl die Meisterhand des Gestalters als auch des Technikers und Gärtners sich offenbart. Es scheinen oft nur Kleinigkeiten zu sein, aber aus ihnen erkennt man, ob eine Arbeit wirklich ganz gekonnt wurde oder nur unzuläng liches Stückwerk ist. Wenn Leute vom Fach, und zwar solche, die es eigentlich wissen müßten, z. B. in die Mörtelfugen von Mauern Löcher stemmen lassen, um auf diese Weise die Mauer mit Pflanzen zu beleben, ohne daß die Wurzeln dahinter liegendes Erdreich er reichen können, so kann man dies nur als eine rohe Vergewaltigung der Pflanzen bezeichnen. Es erscheint daher kaum faßbar, daß es Gärtner gibt, denen jedes Gefühl für das Leben der Pflanze fehlt. So bietet der Bau von Trockenmauern noch ein weiteres unerschöpfliches Gebiet von Fehler quellen. Es wird daher Aufgabe des Reichsver- bandes sein, in der Lehrschau klar und eindeutig die technischen Notwendigkeiten mit den biologischen Voraussetzungen für die Verwendung des Pflanzen- Zur -en Gartenausführenüen««»Zrie-Hofgärtner Mitteilungen für -ie Zachgruppe Garten, park un- Zrieühof in -er Unterabteilung Garten im Neichsnährstan- — Neichsfachbearbeiter Karl Weinhaufen unü Mitteilungen -es Neichsverbanöes -er Gartenauskühren-en un- Zrie-Hofgärtner Deutschlands das Friedhofmonopol abgeschafft wer den, darunter waren Friedhöfe mit kaum 50 vom Hundert wirklich gepflegter Gräber. Fragte man nach der Ursache dieser traurigen Erscheinung, so erhielt man zur Antwort, daß die Bevölkerung mit den Arbeiten der Friedhofverwaltung unzufrieden sei, andererseits aus mancherlei Gründen die Grab bepflanzung nicht selber ausreichend ausüben könne. Ist es nicht geradezu irreführend, von dem Streben nach einheitlicher Friedhofgestaltung zu sprechen, wenn als Folge der Monopolwirtschaft etwa 50 vom Hundert der Grabstellen einen vernachlässig ten Eindruck machen? Noch gibt es auf etwa 10 v. H. aller Friedhöfe Deutschlands monopolartige Bestimmungen, da taucht schon eine neue Sorge auf. In dem wün schenswerten Streben nach einheitlicher Gestaltung der Friedhöfe geht eine Gemeinde soweit, Blumen so gut wie ganz vom Friedhof zu verbannen. Ich möchte dazu die Frage aufwerfen: „Wem soll damit gedient sein?" Glauben die Verfechter dieser Richtung wirklich, daß Blumen in der nach Größe und Farbe richtigen Auswahl das Bild des Friedhofes stören könnten? Man vergleiche auslän dische und deutsche Friedhöfe, und man wird finden, daß der Blumenschmuck auf Gräbern ein wesent licher Bestandteil des deutschen Totenkults ist. Ein Friedhof ohne Blumen entspricht bestimmt nicht deutschem Empfinden. Es wird Efeu als Ersatz empfohlen, aber man stelle sich einmal einen Friedhof vor, auf dem die Grabstellen nur mit Efeu bepflanzt sind. Kann es etwas Trostloseres geben? Laßt doch den Leidtragenden den Anblick schöner Blumen, der mehr als wohlgemeinte Worte geeignet ist, die Trauernden aufzurichten. Ich bin zur Unterstützung jeder Bestrebung bereit, die ge eignet ist, die Ruhestätte unserer Toten zu ver schönen, ich kann aber dabei unmöglich auf Blumen verzichten. Selbstverständlich müssen zur Erreichung einer einheitlichen, kulturell befriedigenden Wirkung in der Friedhofordnung Vorschriften enthalten sein, die es verhindern, daß Bepflanzungen ausgeführl werden, die das Gesamtbild stören, es ist aber nicht notwendig, die Verwendung von Blumen zu verbieten. Es muß doch auch darauf Rücksicht ge nommen werden, daß besonders gern solche Blumen Verwendung finden, für die der Verstorbene eine besondere Vorliebe hatte. Es besteht m. E. keine Gefahr, daß der Versuch, Blumen vom Friedhof zu verbannen, Nachahmung findet, weil da das deutsche Volk einfach nicht mit macht; es ist aber notwendig, rechtzeitig vor Ueber- lreibunqen zu warnen, die einen Rückschlag zur Folge haben können, der unserer Friedbofknltm zum Nachteil gereicht. ft. VVeininwsen, RSB., RNSt., H.-A. II L 9. kr di sk gr N ke L« gl so ko dr es E de sck d> sV js V ft Mauergebilde falsch eingebaut wird und damit deck lagerhaften Charakter dieser Gesteinsart nicht rein zum Ausdruck bringt. Als falsch muß man es auch bezeichnen, wenn sogenannte Binder oder Kopf steine senkrecht im Steinverband eiugefügt werden, wobei vielleicht auch noch die Lagerfläche des Steines als Kopffläche in Erscheinung tritt. Es ist ferner Tatsache, daß auch heute noch Fachleute Stützmauern errichten, die anstatt einer notwendi gen Neigung nach dem abzustützenden Erdreich eine überhängende Gegenneigung nach vorn haben. Daß der zur Verwendung kommende Naturstein in seiner Struktur bestimmend sein muß für die Art seiner Lagerung und Fugeuführung, ist eine aus der Natürlichkeit seines Vorkommens abzu leitende Selbstverständlichkeit. Dennoch wird ge rade gegen diese allgemeine Gesetzmäßigkeit bei der Aufführung von Mauern sehr häufig verstoßen. Auch ist es von großer Wichtigkeit, bei der Be pflanzung von Mauern darauf zu achten, nach welcher Himmelsrichtung sie ausgerichtet sind, da sich hiernach die Auswahl der Pflanzen zu richten hat. Nur um ein Beispiel aus der vielseitigen Wcrk- arbeit bei der Herstellung gärtnerischer Anlagen zu geben, habe ich die zu beachtenden technischen Einzelheiten beim Bau von Trockenmauern her ausgegriffen, und so ließe sich auch noch manches über andere wichtiae Bauteile des Gartens sagen, wie z. B. über Anlage von Wasserbecken, Platten- und Kieswegen. Auch die Bodenvorbereitung und -Verbesserung sowie die Verwendung von Pflanzen in Gemeinschafts- und Einzelstellung gibt uns im Rahmen der Lehrschau mancherlei Anregung und Beispiele für die Darstellung dieser wichtigen gärt nerischen Werkarbeit. Ich habe bereits in früheren Aufsätzen die werkmäßig einwandfreie Ausführung einzelner gartentechnischer Arbeiten erläutert. In einer stärkeren Durchdringung und technischen Vervollkommnung der Behandlung unserer gärt nerischen Werkstoffe sehe ich eine der dankbarsten Aufgaben für die Gartenausführenden als auch für den Gartengestaltcr. Es muß daher in zukünftigen Ausstellungen durch Belehrung und Schaffung guter Beispiele systematisch auf die Steigerung gärtne rischer Werkarbeit hingearbeitct werden. Als ein erfreuliches Zeichen ist es anzusehen, wenn die Leitung der Reichsgartenschau in Essen in einer Sonderschau „Werkstoffe des Kartens" die einzelnen Werkstoffe des Gartcnausführenden im Freiland in ihrer richtigen Verwendung und Verarbeitung zeigen wird. Als wertvolle Ergänzung zur Lehr schau des Reichsverbandes wird damit die Be deutung gärtnerischer Wertarbeit für die Ocffent- lichkeit wie auch für den Fachmann selbst besonders unterstrichen. Damit dürfte auch gleichzeitig ein vielversprechen der Anfang gemacht sein, in Zukunft auch die Gnrtenausführendcn mit ihren Arbeiten in einen Leistungswettbewerb treten zu lassen. Dieser Wett bewerb hat sich selbstverständlich nur auf die wert mäßige Durchführung von bestimmten Einzelaus gaben zu beziehen, ohne dabei eine Ueberschneidung mit dem Aufgabengebiet der Gartengestalter be fürchten zu müssen. Ich bin überzeugt, daß aus diese Weise die Zusammenarbeit zwischen Gartcn- gestalter und Gartenausführenden einen frucht baren Auftrieb erhält, aus der Erkenntnis heraus, daß Gartengestalter wie auch Gartcnausführende an ein und demselben Werk arbeiten nach getrenn ten, aber sich gegenseitig bedingenden Verantwort lichkeiten. Daher wird es der Reichsvcrband immer als eine seiner besonderen Aufgaben betrachten, seinen Mitgliedern den Weg zu handwerklicher und gärtnerischer Vervollkommnung zu weisen. ft. lkerkeünaun. Ostrsfs/fs/gs VssSkn/istt/ickvnA kückrcki'itt Sorgen der Friedhofgärtner t-s/ik-Lc/iov in ksrsn Leistungssteigerung der Werkarbeit Auf Grund der vom Reichsverband der Garten ausführenden und Friedhofgärtner durchgeführten Erhebung konnte kürzlich berichtet werden, daß die Zahl der sogenannten Friedhofmonopole in den letzten Jahren abgenommen hat. So erfreulich diese Nachricht für alle grundsätzlichen Gegner der nicht im Interesse der Allgemeinheit erforderlichen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand ist, so ist sie doch nur ein schwacher Trost für die, die heute noch unter den Monopolansprüchen von Friedhofverwaltungen leiden. Das sind nicht nur — wie von den Verteidigern des Friedhofmonopols so gern behauptet wird — eine geringe Anzahl Erwerbsgärtner, sondern in den Orten mit Friedhofmonopol ein großer Teil der Bevölkerung. Es mehren sich die Klagen von Grabstellen- inhabern über die durch monopolistische Bestim mungen der Friedhofverwaltungen erwirkte Ein schränkung ihrer Rechte an der gemieteten Grab- stellc. Wenn Gemeinden die berechtigten Ansprüche der Erwerbsgärtner auf Zulassung zur Grab- bcpflanzung und Pflege mit der Behauptung ab- kehnen, daß es sich nur um eigennützige Forderun gen weniger Gärtner handelt, von deren Berück sichtigung die Allgemeinheit keinen Nutzen habe, so ist es an der Zeit, das Gegenteil durch Sammlung der Stimmen aus der Bevölkerung zu beweisen. Es wird sich dann sehr deutlich zeigen, daß die All gemeinheit das Friedhofmonopol ablehnt. Ich habe nie versäumt, bei Geltendmachung der Ansprüche der erwerbstätigen Friedhofgärtner auf die Pflichten hinzuweisen, die die Erwerbsgärtner mit der Zulassung zur Friedhofarbeit übernehmen. Weil ich es grundsätzlich ablehne, unberechtigte An sprüche meiner Berufskameraden zu unterstützen, kann ich mich für berechtigte Forderungen mit aller Entschiedenheit einsetzen. Für die Frage, ob die freie Wirtschaft oder ein gemeindlicher Regiebetrieb die Bepflanzung und Pflege der Grabstellen durch zuführen hat, kann nur entscheidend sein, wie der Allgemeinheit am besten gedient wird. Sind in der Nähe des Friedhofs leistungsfähige Gärtner an sässig, die bereit sind, der Allgemeinheit mit ihrem Können zu dienen, so hat das Friedhofmonopol keine innere Berechtigung, weil es gegenüber der freien Wirtschaft keine Vorteile für die Allgemein heit zu bieten vermag. Nur weil so oft noch die längst widerlegte Behauptung aufgestellt wird, daß mit Hilfe des Monopols die kulturelle Seite der Friedhoffraqe bester zu lösen sei, betone ich hier noch einmal die selbstverständliche Notwendigkeit der Ausschaltung des Pfuschertums und die Schaf fung von Vorschriften, die der einheitlichen und kulturell hochstehenden Gestaltung des Friedhofs dienen , ' Am Jahre 1937 konnte m verschiedenen Teilen Besitz zwei getrennte Betriebe, die jeder Betriebs- sichrer auseinander halten wird. Die Gefolgschaft der Anzuchtbetriebe wird nicht zu Arbeiten der Gartengestaltung herangezogen werden, genau so ist es umgekehrt der Fall. Schon die tariflichen Lohnunterschiede werden einem solchen Wechsel eut- geaenstehen. 3. Wird durch diese Entscheidung ein Berufs stand in zwei Teile zerrissen, die dann unter ver schiedenen Gestehungskosten arbeiten müssen. Der eine Teil wird zu Gunsten des anderen Teiles benachteiligt. 4. Wird auch die Gefolgschaft durch diese Ent scheidung betroffen. Die Gefolgschaftsmitglieder eines versicherungspflichtigen Betriebes genießen die Vorteile und Rechte einer staatlichen Versiche rung, sind gegen Not geschützt, müssen aber auch dementsprechende Beiträge zahlen. Die Gcfolg- schaftsmitglieder eines versicherungsfreien Betriebes gleicher Art genießen diese Vorteile nicht, sie fallen, wenn sie arbeitslos werden, der öffentlichen Wohl fahrt zur Last und müssen ans Kosten der All gemeinheit unterstützt werden ohne aber dafür Bei träge entrichtet zu haben. Aus den vorliegenden Ausführungen dürfte wohl der Beweis zu erbringen sein, daß die grundsätz liche Entscheidung des Spruchsenates beim Neichs- vcrsichernngsamte vom 28. Mai 1937 einer Berich tigung bedarf, und es ist Sache der zuständigen Berufsorganisationen, vor allem des Reichsver- bandcs der Gartenausführenden und Friedhof- gärtner, beim Reichsarbeitsamt vorstellig zu wer den und die Abänderung zu beantragen. Entweder muß die Gartenausführung in ihrer Gesamtheit als versicherungspslichtig oder als versicherungssrei erkannt werden; jede andere Lösung dieser Frage ist für den Beruf untragbar. lA. Womaeüu, Einsiedel (Bez. Chemnitz)« Als am 22. September 1933 das Gesetz über Acnderung der Arbeitslosenhilfe erschien, da wurde auch der Gartenbau, als ein Teil der Land wirtschaft, von der Arbeitslosenvcrsicherungspslicht befreit. Das damals bestehende „Sächs: Gärtner blatt", Amtsblatt der Fachkammer für Gartenbau bei der Landwirtschaftskammer für den Freistaat Sachsen, schrieb in der Nr. 19 vom 1. 10. 33, nach dem es auf das oben angeführte Gesetz hingewiesen hatte, wörtlich: Von diesem Tage an (1. 10. 33) zahlen somit die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer des Gartenbaues einschließlich der Lehrlinge keiner lei Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung". In der nächsten Folge, und zwar in Nr. 20 vom 15. 10. 33 schrieb die genannte Zeitschrift: „Ge klärt ist auch die Frage hinsichtlich der Gärtnereien, deren Hauptteil ein Erzeugerbetrieb ist, dem also Binderei, Landschastsgärtnerei, Samenhandel und sonstige nicht pflanzenerzeugende Tätigkeit unge gliedert ist, wenn im Rahmen des Gesamtbetriebes die Eigenerzeugung überwiegt, dagegen sind die restlichen Betriebsgruppen (z. B. reine Landschasts- gärtnerei ohne jeden Erzeugerbetrieb, Landjchafts- gärtnerei mit untergeordnetem Erzeugerbetrieb) nach der heutigen Rechtsauffassung beitragspflich tig, obgleich dadurch wirtschaftliche Schwierigkeiten (ungleiche Weitbewerbsgrundlagen) entstehen können." Diese vollständig logisch richtige Rechtsauffassung hielt bis zum Herbst des Jahres 1935 an. Nach diesem Zeitpunkt tauchten, wenigstens hier in Sach sen, die ersten Forderungen auf, auch die reine Gartenausführung (der nunmehr gültigen Bezeich nung für die Landschaftsgärtnerei) vcrsicherungs- frei zu erklären. In den Kreisen der Gartenaus führenden war die Meinung diesbezüglich geteilt. Während der eine Teil, wohl aus egoistischen Gründen, dafür war, war aber auch ein großer Teil der gegenteiligen Ansicht. Dieser Unklarheit machte «in Rechtsspruch des Spruchsenats beim Neichsversicherungsamt ein Ende. In einer grund sätzlichen Entscheidung vom 14. 1. 1936 Nr. 4952, R -Lrbl Seite IV/49 wurde Versicherungs freiheit auch für reine Landschafts- Gartenbau und Arbeitslosenversicherung
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