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D °ns ags u Freitags Zahrg. 1926 at » I, ,, Die ersten Erfolge der Rationalisierung. — Bedeutende Senkung der Glaspreise. — Gewächshaustypen für Len Frühgemüsebau. — Der Pressewart ist der Werbechef der Bezirksgruppc. — «ÜS öklll Sind im Betriebe beschäftigte Hauskinder krankenoersicherungspflichtiq? — Nochmals „Ziele und Wege des deutschen Bodenseeobstbaues". — Der Verband der Obstbanvereine im deutschen Bodenscegebiet. — Ausstellungen- — Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Sie ersten Erfolge der Rationalisierung Der preffewarl ls! der Werbechef der SezirksgwM. Von der erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiete der Absatzwcrbung der Bez.-Gr. Grünberg in Schlesien. Aus Grund eines von uns erbetenen Be richtes berichtet der Pressetpart der Bez.-Gr. Grünberg wie folgt: „. . . . Wir sind daher, um für unsere Erzeugnisse einen Absatz zu finden, in unserer Bezirksgruppe erneu anderen Weg gegangen, nämlich den des Anbietens durch Inserate in den Tageszeitungen und durch den Vertrieb der vom Reichsverband herausgegebenen Schriften. Durch das Inserieren haben wir schon gute Erfolge erzielt und es gelingt dabei, auch einen geschickt verfaßten 6?O-Artikel an zubringen. Die Werbekraft der Inserate ist, entgegen dec in alten Gärtnerkreijen als verpönt erachteten Ansicht, den meisten doch als wirkungsvoll bewiesen worden. Was nun den Vertrieb der Bro schüren anbelangt, so kann ich dem Reichsverband nur danken, daß er diese Schriften heraus gab. Dieselben haben viel,viel zur Hebung des Absatzes beige- tragen. Wir haben es hier in diesem Jahre bei Tomaten erreicht, daß das Publikum keine ausländischen Tomaten mehr kauft. Dies haben mir die meisten Händler bestätigt und auch ihre Verluste bei diesem Geschäft zugegeben. Durch diese Aufklärung, daß die Auslandstoma- ten schon grün gepflückt werden und erst aus dem Transport reisen, und den Unter schied im Geschmack, verlangt das Publi kum nur deutsche Tomaten. Vor jedem Einkauf fragt das Publikum erst den Verläufer: „Sind das hiesige Tomaten?" Wenn nicht, werden keine gekauft. Da mit ist fürs erste schon viel erreicht, und mir haben es dieses Jahr erlebt, daß sämtliche Tomaten, und es werden hier sehr viel gezogen, restlos und zu annehm baren Preisen abgesetzt wurden. Genau dasselbe war der Fall bei Gurken und fast allen Gemüsen. Der Gemüseverbrauch hat gegen andere Jahre stark zugenommen. Ich glaube, vermuten zu können, nur die Unkenntnis der Zubereitung ist für die meisten Hausfrauen von heute der Punkt, warum sie so wenig Gemüse ver brauchen. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß auch in jeder Werbeschrift eine Menge Zubereitungsmöglichkeiten angegeben sind. In unserer Bezirksgruppe wurden in diesem Jahre für Absatzwerbung an nähernd SOO M- ausgsgeben (Inserate, gemeinsame Broschüren, bezahlte Artikel), was für eine Bezirksgruppe wie Grün berg, ioo meistens nur kleinere und mittlere Betriebe bestehen, doch schon etwas ist. Wir werden unser Möglichstes tun, um aus diesem Wege weitcrzuarbeiten. Um eine wirksame Absatzwcrbung sür Obst in die Wege zu leiten, ist es unbedingt er forderlich, auch eine Broschüre sür Obst herauszugeben. In dieser Broschüre müß ten alle guten Eigenschasten des Obst genusses (natürlich deutsches Obst), über ihren Vitamingehalt, Verwcndunglmög- lichleit, Bekömmlichkeit, Aufzählung nur einzelner der geläufigsten Sorten, Her vorhebung deutschen Obstes gegenüber aus ländischem (Bananen), eventuell auch aus die Bekömmlichkeit der aus deutschem Obst hergcstellten Weine angegeben sein. Auf jeder Obsttüte müßte eine kleine Anwei sung sein. In jedem Eisenbahnabteil müßten wirkungsvolle Plakate sür den deutschen Obstgenuß mit sinnreichen Ab- bildungen zu finden sein, ebenso in allen Wartssälen, Bahnhofsvorräumen. Auch sämtliche Obst-, und Gemüsehandlungen müßten solche Plakate aushängen. Die Bedeutende Senkung der Glaspreise. Auf Grund eines von der Deutschen Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft in Ver bindung mit dem Reicksverband des deutschen Gartenbaues e. V. einerseits und einem rheinischen Tafelglassyndikat andererseits geschlossenen Abkommens gelten für die Mitglieder dos Reichsverbandes wesentlich herabgesetzte Preise für die nachstehend aufgeführten Einheitsmaße: Rheinisches Glas in 6/4 Stärke 73X141 om, 35'/zX141 om, 48X60 om, Reichsmark 2,25 pro qm 6/4, 48X60 om in 4/4 Stärke Reichsmark 1,50 pro qm 4/4. Bedingungen: Netto Kasse innerhalb 8 Tagen bei effektiver Maßberechnung, einschließlich Verpackung in Originalkisten ab Hüttenstationen. Zu beachten: Der Bezug hat durch einschlägige Handelsfirmen zu erfolgen, welche für die einzelnen Gebiete den Mitgliedern des Reichsoerbandes auf Anfrage von der Hauptgeschäftsstelle Berlin nachgewiesen werden. Sofern Verbandsmitglieder, welche außerhalb des Reichskredites aus eigenen Mitteln bauen wollen, zu den verbilligten Preisen einzukaufen wünschen, können diese vorbehaltlich näherer Prüfung von der D. G.-K. A. G. einen kurzfristigen Kredit auf Wschselgrundlage unter Beibringung des Giros der Lieferfirmen erhalten. Gewächshaustypen für den Frühgemüsebau. Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachungen in Nr. 80 und 81 der „Gartenbau- Wirtschaft" teilen wir mit, daß bei unserer Hauptgeschäftsstelle Berlin klW 40, Kronprinzen ufer 27 die Zeichnungen und Baubeschreibungen zu den drei verschiedenen Gewächshaus typen gegen eine Gebühr von 4,50 M. erhältlich sind. Es werden geliefert: Zeichnungen und Baubeschreibungen zu s) einem Gurkenhaus von 4 m lichter Weite b) „ Tomatenhaus mit fester Bedachung von 9,10 m lichter Weite o) „ Tomatenhaus mit aufgelegten Fenstern nach holländischer Art von 2,80 m lichter Weite. Die Gebühr für die Unterlagen zu einem einzelnen Haus beträgt 1,50 M. Kosten für diese Werbung müßten durch Umlage von den Mitgliedern aufgebracht werden, denen ja auch der Nutzen nach her zugute kommt." Der Bericht zeigt deutlich, daß intensive Arbeit und Geschlossenheit in den Bezirks gruppen durchaus in der Lage ist, auch örtlich für die einzelnen Mitglieder recht wirkungs volle Arbeit zu leisten. Dabei wird auch nicht ausbleiben, daß die Mitglieder der Bez.-Gr. Grünberg die Notwendigkeit ihrer Zugehörigkeit zu einer Organisation einsehen und gerne die Unkosten zur Durchführung der Absatzwerbung mit aufbringen helfen. Auch die Vorschläge des Pressewartes der Bez.-Gr. Grünberg für die Durchführung einer noch aus gedehnteren Absatzwerbung sind sehr beachtlich und durchaus zu verwirklichen. Dazu muß allerdings in den Bezirksgruppen die Erkennt nis von dec Notwendigkeit der Absatzwerbung noch lebendiger werden, und die Verwirklichung der Erkenntnis — wie es hier in Grünberg und im Landesverband Anhalt geschah — noch weitere Kreise erfassen. Es wäre wünschenswert, wenn die vorbild liche Tätigkeit der Bez.-Gr. Grünberg recht bald in allen anderen Bezirksgruppen Nach ahmung finden würde. —t. Die Notlage des Zwiebelbaues. Die Vertreter des dem Reichsverband an geschlossenen Vereins der Feldgemüsebauer von Calbe a. d. Saale und Umg. c. V. nahmen kürzlich im Beisein eines Vertreters der Haupt geschäftsstelle Gelegenheit, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Herrn Dr. Haslinde, persönlich über die be sonders bedrängte Lage des Zwiebelbaues im Calbenscr Anbaugebiet zu berichten. Bei den augenblicklich gezahlten Preisen für deutsche Zwiebeln ist eine Rentabilität des deutschen Zwiebelbaues völlig unmöglich, wodurch einer seits die Möglichkeit, den Anbau weiterzu- führen, nicht mehr gegeben ist und andererseits eine außerordentliche Beunruhigung in die im Zwiebelbau von Calbe beschäftigten Acbeiter- kreise getragen wird. Die auch im lausenden Jahre übermäßig große Einfuhr aus dem Ausland, insbesondere Italien, Ungarn und der Tschechoslowakei, welche durch den viel zu geringen Zollsatz von 1 M. Per 100 KZ in keiner Weise beeinträchtigt wird, trägt zu einem besonders großen Teil Schuld an den unhalt baren Verhältnissen. Der Herr Minister be tonte, daß infolge der gültigen Handelsver- tragsabmachungcn mit Italien an eine Ab änderung des Zollsatzes in absehbarer Zeit kaum gedacht werden könne, daß er jedoch bereit sei, seine Hilfe auf anderem Gebiete sür das bedrückte Gebiet zur Verfügung zu stellen. —s Zertragsanleil des Arbeitgebers bei Versicherung des Arbeitnehmers in einer Ersahlsfse. In Mitgliederkreisen besteht darüber Un klarheit, welche Beiträge zur Krankenver sicherung der Arbeitgeber zu leisten hat, wenn der Arbeitnehmer Mitglied der Gärtner-Kranken kasse ist. Sie vertreten meistens die Auffassung, daß sie in diesen Fällen gleichfalls nur ein Drittel des Beitrages zu leisten haben, den der Arbeitnehmer an die Gärtner-Krankenkasse zu entrichten hat. Diese Auffassung ist jedoch un zutreffend. § 520 der Reichsversicherungs ordnung schreibt ausdrücklich vor, daß die Ersatzkassen Anspruch auf den vollen Bei- tragstcil haben, den der Arbeitgeber an die Orts- oder Landkrankenlasse abzuführen hätte, bei der der Arbeitnehmer ohne die Mitglied schaft in der Ecsatzkasse versichert sein würde. Der Arbeitgeber hat den Beitragsanteil un mittelbar an den Versicherten bei der Lohn oder Gehaltszahlung abzuführen. —ck Gewächshausba«. Auf Grund unserer Bekanntmachungen in Nr. 80 und 81 der „Gartenbauwirtschaft" haben sich eine Anzahl Gewächshausbau firmen bereit erklärt, zu dem von uns festgestell ten Richtpreis von 15 M. für den Quadrat meter Gewächshäuser (ausschließlich Heizungs anlage) zu liefern und aufzusteüen. Wir sind bereit, Interessenten die Namen der Firmen brieflich mitzuteilen und stellen den Gewächshausbaufirmen, die sich noch nicht gemeldet haben anheim, dieses noch zu tun. —sv. Sind im Selriede beWftigle Hsuskinder kankmerfichemngsMichtig? Unter gleicher Ueberschrift brachten wir im Verbandsorgau 1924, Heft 21, eine Entschei dung des Ueichsversicherungsamtes dahingehend, daß unter gewissen Voraussetzungen im elter lichen Betriebe beschäftigte Hauskinder weder kranken- noch invalidenversicherungspslichtig sind. -Aus dieser Entscheidung konnte bereits ersehen werden, daß insbesondere die Kranken kassen bemüht sind, den Kreis der Versiche- rungspflichtigen so weit wie irgend möglich aus zudehnen und daß sie sich in diesem Bestreben nicht immer an die vom Reichsversicherungsamt in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Richt linien halten. In der Anleitung des Reichsver sicherungsamtes über den Kreis der nach der Reichsversicherungsordnung gegen Invalidität und Krankheit versicherten Personen heißt es unter Ziffer 23a: Verwandtschaft: Sie hindert an sich das Zustandekommen eines Lohnarbeitsverhältnisses nicht. Jedoch be« dari es in jedem einzelnen Falle der Prüfung, ob die Arbeit und der angebliche Lohn in der Tat in dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung zueinander stehen oder ob nicht vielmehr nur ein samilienhaftes Gemeinschaftsleben, eine unvermeidliche Hilfe leistung unter wirtschaftlich und sozial Gleich gestellten aus sittlichen oder Anstandsrücksichten, eine auf der Unterhaltungspflicht beruhende Darreichung der Lsbensnotdurft vorliegt. In Betracht kommt insbesondere, daß nach § 1617 BGB. das Kind, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern er zogen und unterhalten wird, verpflichtet ist, in einer seinen Kräften entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäfte Dienste zu leisten. Die Frage, ob zwi schen Verwandten ein Arbeitsver hältnis besteht, kann nur nach Lage der jeweiligen Umstände zutref fend entschieden werden. Dabei ist u. a. erheblich, ob der angebliche Arbeitnehmer eine verwertbare Arbeitskraft besitzt, ob er Lohn arbeiten bei Fremden ausgeführt hat, insbe sondere etwa zu den Berufsarbeitern zählt, ob der angebliche Dienstherr einer gelohnten Hilfs kraft bedurfte, auch sonst eine solche zu halten pflegte, ob eine bestimmte Vergütung vereinbart ist und regelmäßig gewährt wird, ob sie den Leistungen angemessen ist, ob nicht nur nach Befinden und Belieben, sondern mit einer gewissen Ständigkeit bestimmte Arbeiten ver richtet worden sind usw. Leben Eltern im Haushalte der Kinder, so wird im allgemeinen anzunehmen sein, daß ihre Betätigung im Haushalte keine Lohnarbeit ist. Die Wider legung dieser Vermutung bedarf eines besonderen, strengen Be weises. In der Krankenversicherung werden nach K 174, Nr. 1, Lehrlinge, solange sie im Betrieb ihrer Eltern beschäftigt sind, auf Antrag des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit. Aus diesen Richtlinien sind nachstehende Folgerungen zu ziehen: Die Regel soll die Versicherungssreiheit der im Betriebe be schäftigten Familienkindcr sein; die Versiche rungspflicht nur eine Ausnahme. Wo das Ver- sichsrungsinstitut Lie Versicherungspflicht für gegeben erachtet, hat es einen besonders strengen Beweis sür seine Auffassung zu führen, Eine Ausgabe, der die Krankenkassen in den seltensten Fällen gerecht werden. Wir haben deshalb im Jahre 1924 Veranlassung genom men, ein Verfahren sür ein Mitglied durchzu- fechten mit dem Ziele, die in der oben wieder- gegebenen Anleitung niedergelegten Grundsätze zur Anerkeniiung zu bringen. Nach fast mehr als zweijähriger Prozeßfllhrung ist nunmehr die Freistellung ausgesprochen worden. Die Entscheidung stützt sich hierbei auf eine Ent scheidung des Reichsvcrsichcrungsämtes vom 11. Mai 1926 (veröffentlicht in der Zeitschrift „Deutsche Krankenkasse" vom 23. 9. 1926), die folgenden Wortlaut hat: „Der Sohn eines Handwerksmeisters, der nach Erlernung des Handwerks in dem von ihm später zu übernehmenden Geschäft des Vaters sich betätigt nnd nur an Zuwendungen lediglich die eines Haussohnes erhält, söge-