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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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2 Die Gartenbauwirtschaft Nr. 81. 8. 1V. 1026 Stelle der BlumengeschäflSiuhaber aus bet einer öffentlichen Tagung gemacht wurden, die not wendige Zusammenarbeit gestört wird. Gewiß sollen die Blumcngeschäftsinhaber in öffentlichen Sitzungen ihre Wünsche an den deutschen Gartenbau zum Ausdruck bringen, aber stets dürste es für eine gedeihliche Zusammenarbeit beider Verbände notwendig sein, derartige Ausführungen von allgemeiner wirtschaftspolitischer Bedeutung in einer sach lichen und jedes Mißverständnis ausschließen- den Form zu machen. Werden ober von feiten der Blumengeschäftsinhaber, und gar von einem Vorstandsmitglied, Erklärungen abgegeben, die in brr Oeffentlichkeit den Eindruck erwecken müssen, daß der deutsche Erwerbsgartenbau nicht in der Lage sei, den Bedürfnissen des kaufenden Publikums hinreichend gerecht zu werden, so wird dadurch dem bereits schwer um seine Existenz kämpfenden deutschen Garten bau nur Schaden zugesügt. Wir müssen daher die Ausführungen des Herrn Mähl ganz ent schieden zurückweisen. —n. avdmt dein» Linkauk LvruA aut <Uv ^nreixvu tu äeu VILttvru Luror veruksvortrvtunAt DasArbeilslosenversichemngs- gesetz im Vorläufigen Reichs- wirlschaslsral. Der Arbeitslosenversicherungs-Gesetzentwurf, der dem Reichswirtschastsrat im September 1925 zugegangen war, zu dem aber die amt liche Begründung viel später erfolgte, wurde beim Vorläufigen Reichswirtschaftsrat zunächst von einem 15gliedrigen Arbeitsausschuß in i 21 Sitzungen durchberaten. Aus Grund feiner ! Vorschläge verhandelte der Sozialpolitische Aus- i schuß kl zwei Lesungen, deren zweite am 3V. September mit folgendem Ergebnis ab- geschlossen wurde: Die Anträge, welche eine Abänderung in Rücksicht auf die vom Gesetzentwurf inSAuge gefaßte Organisatknsform bezweckten, sanden keine Mehrheit. Ein Antrag der Abteilung 1, die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau in einem besonderen Abschnitt des Gesetzes zu behandeln, wurde unter Ausschluß des Garten baues mit 14:12 Stimmen angenommen. Diese Sonderregelung soll sich beziehen ins besondere auf die Träger der Versicherung und auf die Befreiungsmaßnahmen, die Land- und Forstwirtschaft aber nicht von der Be teiligung an dem Lastenausgleich der allge meinen Versicherung sreistellen. Als Versicherungsträger in Rücksicht auf Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind nach einer Erklärung der Abteilung 1 und eines Teiles der Mitglieder der Abteilung 3 die Landkrankenkassen, wo solche nicht bestehen, die landwirtschaftlichen Sektionen bei den all- gemeinen Ortskrankenkassen ins Auge gefaßt, während für die allgemeine Versicherung nach dem Gesetzentwurf die Landesarbeitslosenkassen Träger der Versicherung sein sollen. Eine Erklärung der Abteilung « erblickt in dieser Sonderregelung der Versicherung für Land- und Forstwirtschaft eine schwere Ge- uhrdung der Einheitlichkeit und Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Der Kreis der Arbeitslo>enpflichtversicherten ist über die Grenze der krankenvcrsichcrungs- pflichtigen auf alle angestellten verjicherungs- pflichtigen Personen ausgedehnt worden. Er ist weiter ausgedehnt auf die kranken- oder s angcstelltenversicherungspslichtigen Arbeitneh mer in der Binnen- und Küstenfischerei. Einem Anträge der Abteilung 2 entsprechend werden unter Ablehnung einer Sonderversicherung die seemännischen Arbeiter und Angestellten in die allgemeine Versicherung einbezogcn. Die Abteilungen waren einmütig der An schauung, daß zum Lohnklassenchstem mit Ein heitslöhnen für jede Klasse überzugchen sei. Dagegen führte die Beratung über die Lvhn- klasseneinteilung, deren Einhcitslöhne und über di« Gestaltung der Hauptunterstützung und Fa milienzuschläge zu keiner Einigung. Keiner der von allen drei Abteilungen hierauf bezüg. lich gestellten Anträge konnte eine Mehrheit erzielen. Die Abteilung 1 schlug sieben Lohnklassen vor, von 15 M bis über 40 M, mit Ein heitslöhnen von 12 M bis 40 und einen Hauptunterstützungssatz in Klasse 1 von 40"/», in allen übrigen Klassen von 35»/« des Ein heitslohnes mit einem Familienzuschlag von 5°/o für jeden zuschlagsberechtigten Angehöri gen bis zum Höchstbetrags von 60"/» des Einheitslohnes. Die Abteilung 2 schlug acht Lvhnklasscn von 12 M bis über 60 M mit einem Einhcits- lohn von 12 Mk bis 65 M, eine Hauplunter» stützung von 50»/o des Einheitslohnes und einen Familienzuschlag von 10°/o für die Frau und 5<>/o für jedes Kind bis zu einem Höchst- satz von 70«/o des Einheitslohnes vor. Der Vorschlag der Abteilung 3 ging darauf hinaus, acht Lohnklassen von 12 M bis über 50 M mit einem Einheitslohn von 10 M bis 52 M, einer Hauptunterstützung von 40"/o vom Einheitslohn mit Familienzuschlägen von 10 vH. für die Ehefrau und 5 vH. für jedes zuschlagsberechtigte Kind bis zum Höchstsatz von 70«/« des Einheitslohnes zu bilden. Der Antrag der Abteilung 1 wurde mit 14 :14, der Antrag der Abteilung 2 mit 12:14 und der Antrag der Abteilung 3 mit 7 :19 Stimmen abgelehnt. Dis im Gesetzentwurf vorgesehene Bedürf- tigkeitsprüfung wurde als mit dem Vcrsiche- rungsprinzip unvereinbar mit 15 :9 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag d«r Abteilung 2, die Anwart- schäft entsprechend dem heutigen Zustand, aber entgegen der Gesetzesvorlage, die 26 Wochen vorsieht, auf 13 Wochen versichcrungspslich- tige Beschäftigung, innerhalb eines Jahres zu Klassen, wurde mit 14 :14 Stimmen abge- lehnt. An Nichtvollarbeitslose nach besonderen Be stimmungen Kurzarbeiterunterstuhung zu ge- währen, wurde mit 14 :13 Stimmen be schlossen. Mit 15 :13 Stimmen wurde ferner beschlossen, einem Arbeitslosen, der zum zweiten' Male ohne berechtigten Grund ihm zugewiesene Arbeit ausschlägt, den Anspruch auf Unter stützung für die ganze Zeit seiner gegenwärtigen Erwerbslosigkeit abzuerkennen, ebenso einem Erwerbslosen, der sich weigert, sich einer Be rufsumschulung oder Fortbildung zu unter ziehen. Die Pflicht einer Arbeitsleistung wurde mit 15:11 Stimmen auf alle Arbeitslosen/ ohne Unterschied des Alters erstreckt. Eine bereits im Arbeitsausschuß vor meh reren Monaten einstimmig angenommene Ent schließung des Mitglieds des NeichSwirtschastS- rats Max Cohen über Maßnahmen zur Verhütung und Beendigung der Arbeitslosig keit, die den Anstoß zu den Beschlüssen der Reichsregierung über Beschaffung produktiver Arbeitsgelegenheit ein Arbeitsbeschaffungs-Pro- Sie Uranfänge der SMnstnr. Von G. Ba der mann in Niederschönhausen. Viel mehr noch als die Getreidearten, die verhältnismäßig rasch ihre Vegetationsperiode vollenden und nach der Ernte den Menschen wieder sreigeben, binden ihn die Obstbäume an die Scholls. Diese wachsen langsam und müssen lange gezogen, gepflegt und vor Be schädigungen durch den Sturm und den Angriff wilder Tiere geschützt werden, bis sie eßbare Früchte liefern. Deshalb vermochte der vor geschichtliche Mensch erst, nachdem er sein unstetes Leben aufgegeben und für mehr oder weniger dauernd festen Wohnsitz bezogen hatte, auch die sür ihn wahr scheinlich die älteste Nahrung spendenden Fruchtbäume in Kulturpflege zu nehmen und ihre Früchte nach und nach durch zielbewußte Auslese der besten Sorten zur Nachzucht zu vervollkommnen. Schon die Mitteleuropäer der jüngeren Steinzeit hatten außer verschie denen Getreidearten wenigstens eine Art von Obstbäumen in Kultur genommen. Es waren dies Apfelbäume, deren kleine, fast nur aus Kerngehäuse mit wenig, wohl recht säuerlichem Fruchtfleisch bestehenden Früchte sich verkohlt in den Ueberresten der meist durch Brand untergegangenen Pfahldörfer am Rand der Schweizer Seen vorfanden. Dank der konser vierenden Moorerde, in der sie fünftausend und mehr Jahre lagen, sind sie noch so verzüg- lich erhalten, daß wir über diese älteste bei uns kultivierte Obstsorte recht gut unterrichtet sind. Es war ein überaus kleinfrüchtiger, noch sehr wenig durch Kultur verbesserter Apfel, der neben dem Holzapfel des Waldes in ziem lichen Mengen geerntet wurde und mit den Haselnüssen und den Getreidearten als Vorrat für den Winter diente. Seltener ganz, meist halbiert müssen die Früchte an der Sonne getrocknet worden sein, um sie als Zukost zum Brot zu genießen. Dieser kleine Apfel der Pfahlbauten stammte aber nicht etwa von un serem wilden sogenannten Hvlzapfcl, der sich durch völlige Kahlheit der Blätter von allen Kulturformen auszeichnct, sondern wie die übrigen Kulturgüter jener Menschen aus West asien. Und zwar scheinen vorzugsweise zwei Arten von Wildlingen durch Zuchtwahl und Kreuzung zur Bildung der ältesten, nachweis baren Apfelsorten beigetragen zu haben, näm lich einerseits der Strauchapfel, dem man noch häufig im Kaukasus und den südlichen Altaigebirgcn wildwachsend begegnet, und an dererseits eine Form aus Borderasien, die auch noch in Kleinasien vorkommt, der filzigblät terige Apfel. Dieser letztere gilt speziell als die Stammpflanze unserer Reinetten. Als weitere wichtige Stammeltern unserer Speise- äpfel kommen noch der glattblätterige Apfel aus Westasien und der pflaumenblätterige Apfel aus Mittelasien in Betracht. Letzterer, der in Nord-China, Südsibirien und der Tatarei seine Heimat hat, und durch seine gelben bis blut roten Früchte ausgezeichnet ist, gilt als Stammform des Astrachaner Apfels und des russischen Eisapsels. Der Kultürapsel bildet in seiner ältesten Heimat Westasien gelegentlich kleine Wälder. Diese erstrecken sich nördlich von Kleinasien bis nach Zentralasien hinein. Er gedeiht nur in einem mäßig warmen Klima und konnte deshalb nicht allzuweit südlich Vor dringen. In kühleren Lagen Syriens gedeiht er noch, aber kaum mehr in Aegypten. Sv hat er im Lande der Pharaonen keinerlei Rolle gespielt und findet sich nirgends unter den Öbstarten abgebildet, auch haben sich keinerlei Ueberreste von ihm in Gräbern gefunden. In den Hieroglyphentexten kommt nun einige Male das Wort Dappich für eine Frucht vor, die man nur als Apfel deuten kann, um so mehr als der Apfel im Hebräischen Taffach heißt. Nun muß der Apfelbaum zur Zeit der neun zehnten Dynastie (1350 bis 1205 v. Ehr.), also im neuen Reiche von Syrien her nach Aegypten eingesührt worden sein, denn Tempslinschristen in Theben tun unS kund, daß König Ramses II. (1292 bis 1225 v. Ehr.), dessen wohlerhaltene Mumie sich im Museum von Bulak bei Kairo befindet. Apfelbäume in seinen Gärten im Delta Pflanzen ließ. Und noch von Ramses III. I gramm gegeben hatte, wurde wiederum ein- I stimmig gebilligt. Die Mitte! sür die Versicherung einschließ lich der Kosten der Arbcitsnachweisämter sind zu je einem Drittel durch Beiträge der Arbeit nehmer, der Arbeitgeber und des Reiches (Län der) auszubringen. Die Beiträge der Arbeit geber und Arbeitnehmer sind sür das ganze Reichsgebiet einheitlich festzusetzen und in Pro- zentteilen der Einhcitslöhne der festzusetzenben Lohn- und Gehaltsklassen zu erheben. Sie dürfen 1 vH. je sür Arbeitgeber und Arbeit nehmer nicht überschreiten. Soweit hierdurch der Bedarf nicht gedeckt wird, soll das Reich (Länder) zuschußpflichtig sein. Ueber die. Frage der Sonntagsruhe, die den Ausschuß ebenfalls beschäftigte, heschloß dieser einstimmig, die Neichsregierung zu er suchen, bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der Rcichsbahngcsellschaft auf die An- erkennnuug folgender Grundsätze hinzuwirken: „I. Für die Verkaufsstände aus dem bahn- eigenen Gelände sind die gesetzlichen Bestim mungen über Arbeitszeit, Ladenschluß und Sonntagsruhe anzuwenden. 2. Auf den Bahnsteigen, d. h. hinter, der Sperre, dürfen über die gesetzliche Bestimmung hinaus nach den Bedürfnissen des Reiseverkehrs nur Speisen, Getränke, Obst, Tabak, Schoko lade, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Toilette- artikel jn kleinen Mengen verkauft werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit für die Angestellten dür-' sen nicht verletzt werden." Im übrigen stellte der Ausschuß die Be ratungen über die Sonntagsruhe bis zur Vor lage des Arbeitsschutzgesetzes zurück. (V.RWR.) Mrd die ArbeilskoWeil durch Nulslaudsarbeüe« verrmserl? Insoweit die Arbeitslosigkeit zu einer Dauererscheinung und Belastung der Wirt schaft wird, kann auch der Erwerbsgartenbau an den Fragen, die sich mit ihrer Beseitigung befassen, nicht achtlos vorübergehen. Die Kauf kraft der Bevölkerung, die gegenwärtig so stark gesunken ist, daß sie saft ihre eigentliche Funk- tion, die Produktion zu entfalten bzw, stimu lieren, verloren hat, steht mit der Arbeits losigkeit in engem Zusammenhang. Die Kauf kraft und damit letzten Endes auch die Absatz möglichkeit wird nur dann maßgebend gebessert werden können, wenn sich die Arbeitslosigkeit vermindert. Wie innerhalb des ErwcrbSgartcn- baues ein hoher Prozentsatz von beschäftigungs losen Gärtnern den wirtschaftlichen Tiefstand des Berufes anzeigt, so spiegelt sich auch die Konjunktur der gesamten Wirtschaft in der Zahl der Arbeitslosen. Wenn der Gärtner gute Einflüsse hat und nicht gerade ein Schlem mer oder Prasser ist, wird er seinen Betrieb intensivieren und ausdehnen und die Zahl seiner Arbeitskräfte vermehren können. Die Geschäftslage zeigt dann ein Bild, welches man als „gute Konjunktur" bezeichnet. Man sieht: ProduktioNssteigerung und Intensivierung er höht den Bedarf an Arbeitskräften. Der gegen teilige Vorgang: Produktionsvrrminderuug und Extensivierung, vermindert ihn. Nach welcher Richtung hin sich die Unternehmungen ent wickeln, hängt von außerhalb des Be triebes liegenden Faktoren ab. Die Umstel lungen der Betriebe nach der einen oder an deren Richtung hin bedeuten nur die Reaktion auf die Schwankungen der äußeren Wirt- schastslage, die in der „Kaufkraft der Bevöl kerung" ihren wesentlichen Niederschlag zeigt. Jn dieser liegt aber das Kernproblem der Arbeitslosigkeit. Es ist außerordentlich schwer, aus den mannigfaltigen Wechselwirkungen im Getriebe der Wirtschaft Ursache und Wirkung heraus zuschälen und reinlich zu scheiden, daher ist es auch nicht verwunderlich, wenn bei der Dis kussion über die Arbeitslosigkeit die verschieden sten Ansichten zutage treten. Einen in' dieser Hinsicht sehr interessanten Aussatz brachte kürz lich unter der angegebenen Ueberschrist Prof. G. Cassel in der „Täglichen Rundschau" vom 28. September 1926. Cassel führt dort aus, daß die Arbeitslosigkeit stets auf einer mangelhaften Anpassung der zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte an die vorhandenen Bedürfnisse beruhen muß und fordert für die Arbeitskraft eine genügend große Beweg lichkeit, um sich der jeweiligen Marktlage anpassen zu können. Man kann diesen Ge« dankeugängen durchaus zustimmcn, wenn man darunter das Streben verstehen darf, die Spannungen zwischen Arbeit S- bcdarf und Arbeitsangebotauszu gleichen. Wesentlich ist weiter der von Cassel er wähnte andere Faktor: die Kapitalbildung. Es wurde bereits in Nr. 21 dieser Zeitung gelegentlich einer vergleichenden Betrachtung über die Landwirtschaft Amerikas und des Gartenbaues in Deutschland auf den Einfluß des Geldbestandes, auf die Wirtschaftslage hin gewiesen und betont, daß die verfügbare Geld decke der Produktionsfähigkeit nicht mehr ent spricht, daß sie zu kurz geworden ist. Cassel sagt, daß die Kapital knappheit, die Unter nehmertätigkeit, welche neue Arbeitsgelegenheit schaffen würde, hindert und kommt zu der wichtigen Folgerung, daß das Auswerfen eines Etats zur Unterstützung der Arbeitslosen nicht den Anspruch eines Heilmittels der Krise machen darf, denn eS wird ja nur dem einen gegeben, was dem anderen genommen ist. Ohne mit Cassels Ansichten in allen Einzelheiten übereinzustimmen, bringen wir nachfolgend seine Ausführungen auszugsweise wieder: Wenn der Staat keine andere Arbeit bei seite schiebt, aber Mittel zu Notstandsarbeiten durch Inanspruchnahme des allgemeinen Kapi- talmarktes beschafft, so nimmt der Staat gleichwohl Kapital von einer Beschäftigung, wo es sonst Arbeitsgelegenheit gegeben' hätte, und es ist fortwährend gleich zweifelhaft, ob der Staat damit wirklich etwas für die Be kämpfung der Arbeitslosigkeit getan hat. Ist es nicht z. B. deutlich genug, daß Deutschlands Kampf gegen die Arbeitslosigkeit wesentlich erschwert wird durch die harte Besteuerung des Wirtschaftslebens, wodurch das Reich Mittel gewinnt, u. p. zur Abhilfe der Arbeitslosig- leit? Man wendet vielleicht ein, daß der Staat durch eine Besteuerung des überflüssigen Einkommens der Reichen die nötigen Mittel gewinnen kann.. Es ist dann zu beachten, daß eins solche Steuer entweder — und wahrschein lich zum überwiegenden Teil --- von der Kapitalbildung der Reichen genommen wird, wodurch die Kapitalzufuhr des Wirtschafts lebens vermindert wird, oder von der Koü- sumtion der Reichen, womit die Arbeits gelegenheit, die diese Konsumtion bereites be schränkt .wird. Es läßt sich immerhin denken, daß man - durch eine passende Verwendung des Kapitals eine ausgedehnte Beschäftigung der Arbeits kraft bewirken und also wirklich der Arbeits losigkeit entgegenwirken könnte. Die verschie denen Produktionszweige sind nämlich in ver schiedenem Grade kapitalsordernd, und wenn man die Produktion auf die am wenigsten kapitalfordernden Produktionszweige einrichtet, so kann man vielleicht mit dem zur Verfügung stehenden Kapital eine erweiterte Beschäftigung der Arbeitskraft erreichen. Die Notstandsarbei- ten müssen zu diesem Zweck so geordnet wer den, daß in möglichst kurzer Zeit fertige Kon sumtionsartikel, die verkauft werden können, produziert werden. Man wird dann Mittel (1198 bis 1167 v. Chr.) erfahren wir, daß er den Priestern des großen Ammontcmpels in Theben nicht weniger als 848 Körbe voll Aepfel als Opfergabe überreichen ließ. Aber was die königlichen Gärtner zu Stande brach ten, das konnte nicht dem gemeinen Volke gelingen. Und so blieb der Apfelbaum dem ägyptischen Volke bis auf den heutigen Tag ein Fremdling, da er dort infolge der an dauernden übergroßen Wärme keine Früchte mehr zeitigt. Aus denselben Gründen ist der Apfelbaum auch den Bewohnern Palästinas mehr oder weniger fremd geblieben. Auch dort scheint er früher, so lange das Klima infolge der reicheren Bewaldung kühler war, in den höheren Lagen gut gediehen und auch Frucht getragen zu haben, wie wir verschiedenen Stellen des alten Testaments entnehmen können. Aber mit dem Wärmer- und Trockner werden des Klimas war sein Schicksal in diesem Land- besiegelt. Dagegen sagten ihm die klimatischen Verhältnisse des gebirgigen Armenien und Kleinasien gut zu, und so ge dieh er hier vortrefflich und verbreitete fich über das ganze Land. Von Kleinasien her gelangte er schon gegen das Ende des vor- letzten Jahrtausends v. Chr. nach Griechen land, wo er ziemlich viel kultiviert wurde. Nicht bloß in den homerischen Epen wird er er wähnt, sondern seine alS dlslou bezeichnete Frucht spielt auch im Mythos eine gewisse Rolle. So galt der aus dem Orient — an geblich Indien — über Kleinasien nach Grie chenland gekommene Gott des Natursegens, Dionysos, wie als Schöpfer deS Wcinstockes, so auch als derjenige des Apfelbaumes, den er der Liebesgöttin Aphrodite schenkte. Da durch wurde der Apsel zum Sinnbilde der Liebe. Aphrodite ihrerseits schenkte drei gol- dene Aepfel dem Hippomenes, mit denen dieser die schnellfüßige Atalante zum Weibe ge- wann. Eris aber erregte durch den goldenen Apfel, den sic an der Hochzeit des Peleus und der Thetis unter die Gäste warf, die Eifersucht dec ersten drei Göttinen, woher der Ausdruck Erisapfel im Sinne von Zank apfel entstand. Eine ähnliche Rolle spielte der Apfel in der bekannten Geschichte, in wel cher Paris, der Sohn des trojanischen Königs Priamos, unter denselben drei Göttinnen eine Wahl zu treffen hatte, und ihn als Siegespreis der Schönsten derselben, Aphrodite, anbot. Die goldenen Aepfel der Hesperiden aber hatte Gäa, die Mutter Erde, der Hera bei der Vermählung derselben mit Zeus als Symbol der Frucht barkeit, geschenkt. Eine noch weitere Verbreitung als bei den Griechen fand die Kultur des Apfelhaumes bei den Römern, die die Frucht in Anlehnung an das griechische mslon mal um nannten. Schon der ältere Cato (234 bis 149 v. Chr.) meldet uns in seiner Schrift über den Land- bau, daß die Apfelbäume in Pflanzschulen gesät und später gepfropft würden. Um die Mitte des ersten christlichen Jahrhunderts sagt der ältere Plinius in seiner Naturgeschichte: „Es gibt sehr viel Sorten Aepfel, die man alle mit verschiedenen Namen bezeichnet, manche haben den Mann, der sie erzeugte, andere ihre Heimat berühmt gemacht. Dis sogenannten appianischen Aepfel hat ein Mann namens Appius, aus der Familie des AppiuS Clau dius, der 312 v. Chr. Zensor war, dadurch erzeugt, daß er Aepfel aus Quittenbäume pfropfte. Sie haben den Geruch der Quitten. Es gibt auch. Aepfel die blutrot waren, was davon Herrührt, daß sie auf einen Maulbeer baum gepsropst wurden. Im allgemeinen röten sich die Aepfel aus der Sonnenseite. AuS allen Apfelsortcn bereitet man Wein. Die wil den Aepfel haben einen sauren Geschmack, und jeder saure Apfel ist im Stande, durch seine Säure die Schärfe eines Schwertes stumpf zu machen." Der Ackerbauschriststeller Colu- mella sagt: „Es gibt sehr verschiedene Sorten Aepfel; sie schmecken gut und fördern die Gesundheit". Und der aus Pergamon ge bürtige griechische Arzt Claudios Galenos (131 bis 200 n. Chr.) meint: „Unreife Aepfel sind zwar durchaus schädlich, reife dagegen roh, gebraten und gelocht sehr geymd." (Fortsetzung folgt.)
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