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September 1930 Erscheint wöchentlich Zahrg. 1930 ÄU3 üktkl 3u Italien macht der Staat Reklame für den Gartenbau — „Osthilfe"-Programm auch für den Gartenbau — Deutscher Obstbautag 1930 — Mehr Gemeinschastswerbung — Gar. tenausführende und Friedhofsgärtner in Quedlinburg — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen — Die Sonntagsstunde — Marktrundschau. Arbeitsgemeinschaft deutscher Gürtner, die im Ausland tätig sind und waren Auf Anregung des Direktors der Gärt- «erlehranstalt Oranienburg, Landwirtschaftsrat K. Schmidt, hat am 8. September 1930 in Berlin eine Besprechung stattgefunden mit dem Ziele, eine Arbeitsgemeinschaft deutscher Gärt« ner zu bilden, die im Ausland tätig sind »der waren. Hauptaufgabe dieser Arbeitsge meinschaft soll es sein, unter Ausnutzung der Verbindungen, die Lie einzelnen Mitglieder mit dem Ausland haben, die Unterbringung junger, deutscher Gärtner in ausländischen Betrieben zum Zwecke ihrer weiteren Ausbil dung, gegebenenfalls im Anstauschverfahren, zu erleichtern. Auf Grund von Rundfragen haben sich bereits über 100 im Ausland tätig gewesene bzw. noch tätige deutsche Gärtner zur Mitarbeit bereit erklärt. Am 22. September 1930 findet im Lehrer-Vereinshaus in Berlin (Alexanderplatz) um 20 Uhr eine weitere Be sprechung statt. Gärtner alle Zweige des Gar tenbaues, die im Ausland tätig waren, werden gebeten, wenn möglich, an dieser Besprechung teilzunshmen bzw. ihre Bereitschaft zur Mit arbeit Herrn Landwirtschastsrat Schmidt-Ora nienburg mitzuteilen. Preisausschreiben für Zunggarlner Die Schriftleitung der Zeitschrift „Der deutsche Junggärtner" veranstaltet für die Leser dieser Zeitschrift ein Preisausschreiben. Es sind aus dem Gebiete des Blumen- und Pflanzenbaues und Gemüsebaues drei Themen zur Behandlung gestellt worden. Die Antworten müssen bis zum 1b. Oktober bei der Schriftleitung oes „deutschen Junggärtners" eingegangen sein. Einzelheiten des Preisausschreibens sind in Nr. 16 und 17 „Der deutschen Junggärtner" veröffentlicht wor den. Wir möchten bitten, in den Betrieben auf das Preisausschreiben aufmerksam zu machen. Ausstellung in Fraulsurl am Main Im Palmengarlen zu Frankfurt am Main wurden in der letzten Zeit eine Anzahl von Schnittblumenschauen veranstaltet, die das In- teresse des Publikums außerordentlich stark belebten. Die letzte Schau war eine Kakteen schau, die ebenfalls stark interessierte. Die BezirkLgruppe Frankfurt am Main hat den in diesen Schauen zutage tretenden Werbegedan ken erkannt und veranstaltet nunmehr selbst eine Blumen- und Pflanzenschau. Dieselbe fin det statt vom 26. September bis einschließlich 29. September 1930. Die Schau ist so ge dacht, daß die Mitglieder der Bezirksgruppe Frankfurt am Main ihre Erzeugnisse an Schnittblumen und Topfpflanzen zur Schau stellen. Unter freundlicher Mitwirkung der Palmengartengcsejlschaft ist dafür gesorgt, daß die Schau einen besonders schönen Rahmen er- hält. Größter Wert wird auf einwandfreies, bestes Material gelegt; von einer Mafsenaus- stellung einzelner Erzeugnisse soll Abstand ge nommen werden. Die in Frankfurt am Main und der nächsten Umgegend liegenden Gar tenbaubetriebe werden bestimmt alles auf bieten, um diese Blumen- und Pflanzenschau so reichhaltig wie möglich zu gestalten, nm dem Dienst am Kunden durch eine solche prak tische Werbung am besten zu dienen. herbsttagung der S. L. G. in Stettin Die diesjährige Herbsttagung der Deut schen Landwirtschafts-Gesellschaft wird in den Tagen vom 28. September bis F. Oktober in Stettin stattfinden. Im Vordergrund der Ver handlungen stehen dem Tagungsort entspre chend die besonderen landwirtschaftlichen Ver hältnisse des Ostens und im besonderen der Tagungsprovinz. Lehrgänge für gärungslose Wchleverwerlung Außer den durch den Leiter der Lehr- und Versuchsanstalt für gärungslose Früchleverwet- tung in Ober-Erlenbach in verschiedenen Städten Deutschlands abgehaltenen Kursen und Vorträ gen fanden an der Anstalt selbst folgende Lehr gänge statt: Von 30. Juni bis 10. Juli 1930 ein lOtäg. Kursus mit 40 Teilnehmern, am 11. und 12. Juli 1930 ein 2tägiger Kursus mit 41 Teil nehmern, am 19. Juli 1930 ein Kurzkursus mit 47 Teilnehmern, am 4. und 5. August 1930 ein 2tägiger Kursus mit,27 Teilnehmern. Der letzte Lehrgang in diesem Jahre wird am 26. und 27. September abgehalten. Auskunft und Kursus- vrogramm, gibt die Lehr- und Versuchsanstalt für gärungswse Früchtevsrwertung Ober-Erlcn- bach b. Frankfurt a. M. In Italien macht der Staat Reklame für den Gartenbau Wir brauchen uns gar nicht zu wundern, daß der italienische Gartenbau immer mehr an Boden gewinnt. Er erhält seitens des Staates «ine so ausgezeichnete und vielseitige Unterstützung, daß er uns gegenüber einen wesentlichen Kräfteüberschuß aufweisen kann. Es ist hier schon des österen ausgeführt wor den, wie staatliche Kommissare die ausländischen Marktverhältnijse ständig beobachten, wie die auszuführende Ware einer scharfen Ueber- wachung unterliegt und wie die einheitliche Verpackung der Ware nach staqtlichen Vorschrif ten ausgeführt werden muß. Wenn man aber hört, wie der Staat im eigenen Lande für eine durchgreifende Wer bung Sorge trägt und dadurch den privaten Gartenbau jeglicher Propagandanotwendigkeit enthebt, dann weiß man erst, auf welcher gesunden Grundlage der italienische Export vor sich gehen kann. Von staatlichen, halbstaatlichen oder doch nach Ofsiziosität strebenden Organen wird für die Erzeugnisse von solchen Gartenbauunter nehmungen, die sich formell dem Wunsch der faschistischen Regierung angepaßt haben, eine geradezu stürmische Gratisreklame im Textteil aller Landwirtschaftsblätter und entsprechend auch in den Tageszeitungen gemacht. Es gibt keine Nummer der offiziellen Zeitungen der staatlichen Landwirtschasts- und Gartenbaube hörden (analog unseren Landwirtschastskam- mern, nur unter viel stärkerer Berücksichtigung des Gartenbaues und einem weit größeren Einfluß), in der nicht eine Serie Abbildun gen der angepriesenen Erzeugnisse enthalten wäre. Die Gartenbauwirtschastsjilme des Halb ¬ staatlichen Instituts Luce verfolgen die gleiche Tendenz. Das wichtigst« aber ist eine Gemeinschafts reklame für die einzelnen Erzeugnisse. Der an- regende und durchführende Leiter ist auch hierbei immer der Staat. Gerade jetzt steht der Gemeinschaftsreklametag für Weintrauben be vor. Er ist als ein großes Traubenfest auf gezogen worden und wird in ganz Italien ab- gehalten. Der Befehl kam aus dem Land wirtschaftsministerium. Die Organisierung er folgte durch die Confederatione Nazionale Fas- cista degli Agricoltore. Der Staat trägt an dieser Reklame neben der dafür notwendigen öffent lichen Werbung durch Aushebung sämtlicher Steuern (Umsatzsteuer, erniedrigte Transport tarife usw.) an diesem Tage bei, fordert dafür niedrigste Preise, nämlich Abgabe der Trauben an diesem Tage ohne jeden Verdienst: so wird für Muskat I. Qualität der Preis von 1 Lire das Kilogramm gefordert, daß sind 22 Pfennige. Ganz ähnlich — aber bisher nicht in gleichem Umfange — wurden Tage des Pfirsichs, der Melone usw. veranstaltet. Als Ziel haben diese Propagandatage die Ge wöhnung des großen Publikums an den Obst verbrauch. Erfolg? Wir sagten es oben schon: Der so gewonnene Kräfteüberschuß des italieni schen Gartenbaues dient zur Ausdehnung des Exportes, d. h. die Leidtragenden sind die deutschen Gärtner. Wir haben in diesem Früh jahr der Regierung ein „Hilssprogramm für den deutschen Gartenbau" vorgelegt. Wie be rechtigt unsere darin enthaltenen Forderun gen und Anregungen sind, das müssen die vor stehenden Ausführungen zeigen. Oslhilfe -Programm auch für den Gartenbau Die nach Auflösung des Reichstags erlassene Notverordnung des Reichspräsidenten bezweckt die Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Notstände und enthält in ihrem dritten Abschnitt Bestimmungen, die besonders eine Lin derung der Not des deutschen Ostens anstreben. Dieses sogenannte „Osthilfe"-Programm hat für den Gartenbau des Ostens Bedeutung. Die fol genden Ausführungen sollen in kurzen Zügen die geplanten Maßnahmen aufzeigen, ohne daß auf Einzelheiten eingegangen werden kann. Der Geltungsbereich des Programms umfaßt folgende Gebiete: Die Provinz Ostpreußen, in der Provinz Pommern den Regierungsbezirk Kös lin und den Kreis Regenwalde, die Provinz Grenzmark—Posen—Westpreußen, in der Prov. Brandenburg die Kreise Arnswalde, Friedeberg/ N M., Landsberg a W., Sternberg-Ost und Aüllich-Schwiebus, in der Prov. Niederfchlesien die Kreise Grünberg, Freystadt, Glogau, Guhrau, Steinau, Wohlan, Militsch, Trebnitz, Gr. War tenberg, Oels, Namslau, sowie die rechts der Oder gelegenen Teile der Kreise Ohlau und Brieg, ferner die Kreife Waldenburg, Neucode, Glatz und Habelschwerdt und die Provinz Ober schlesien. Das Programm sieht in seinen wesentlichen Punkten einen Umschuldungs- und einen Voll- streckungsschutz sowie Beihilfen für die Betriebs sicherung vor. Eins Umschuldung kommt für solche Betriebe in Frage, die durch Zinsbelastung ge fährdet sind, aber bei einer Erleichterung diefer Lasten die Gewähr für ein Durchhalten bieten. Bei dieser Abwägung sollen die Fähigkeiten der einzelnen Betriebsinhaber für eine Weiterführung ihres Betriebes berücksichtigt werden. Die be nötigten Mittel werden von der Deutschen Ren tenbank-Kreditanstalt und der Preußenkasse unter Bürgschaft des Reiches zur Verfügung gestellt. Die Verordnung schasst weiterhin die Mög lichkeit zur Abwendung vün Zwangsvollstreckun gen, die aus der wirtschaftlichen Notlage entstan den sind. Zu diesem Zweck soll Betrisösinhabern und Pächtern auf die Dauer von 3 Monaten ein Vollstreckungsschutz bewilligt werden und zwar ge gen Zwangsvollstreckungen wegen Geldforde- rungen in landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke, ihre Erzeugnisse, Vieh, Maschinen, Geräte, Dünger usw. sowie gegen Voll streckungen von Forderungen auf Her ausgabe solcher Sachen. Der Vollstreckungs- schutz bewirkt, daß die sonst vorgesehene Warte zeit zwischen Vollstreckung und Versteigerung von einem Monat auf drei Monate verlängert wird, damit der Betroffene in dieser Zeil versuchen kann, die Schulden anderweitig abzudecken. Die Dreimonatsfrist kann notfalls noch verlängert werden, jedoch nicht über den 31. Dezember 1930 hinaus. Der Vollstreckungsschutz findet keine An wendung, wenn die Vollstreckung auf Grund eines Anspruchs aus einem Verwandtschaftsver hältnis oder aus einem mit dem Betriebe in Zu sammenhang stehenden Dienst- und Arbeitsver hältnis betrieben wird oder wenn der Anspruch nach dem 26. Juli 1930 entstanden ist. Der Voll streckungsschutz wird meistens, jedoch nicht zwangsläufig, Umjchuldungsmaßnahmen im Ge folge haben. Für Betriebe, die eine Umschuldung nicht benötigen, kann ein Darlehen zur Betricbs- sicherung bereitgestellt werden. Diese Darlehn sollen dienen zur Durchführung von Schulden- und Grundstücksregulierungen, zur Aufnahme von erststelligen Realkrediten, zur Ergänzung des unentbehrlichen Inventars und zur Vermeidung gruppenmäßiger Niederbrüche infolge von Haft verpflichtungen. Voraussetzung für derartige Maßnahmen wird regelmäßig die Tatsache sein, daß auch die Gläubiger den Schuldnern weitge- hendst entgegcnkommen. Zur Durchführung der gesamten Maßnahmen des Osthilfeprogramms sind in den betroffenen Gebieten eine Reihe von sogenannten Landstellen errichtet, die mit Wirkung vom 10. September 1930 ihre Tätigkeit ausgenommen haben. Diese Landstellen werden errichtet in Königsberg/Pr. für die Provinz Ostpreußen, in Köslin für den Regierungsbezirk Köslin und den Kreis Regen- waldc, in Schneidemühl für die Provinz Grenz mark—Posen—Westpreußen und die Kreise Grün berg, Freystadt Glogau, Guhrau, Steinau, Wohlau, Militsch, Trebnitz, Groß-Wartenberg, Oels, Namslau, sowie die rechts der Oder ge legenen Teile der Kreise Ohlau und Brieg, ferner die Kreise Waldenburg, Neurode, Glatz und Habelschwerdt, in Oppeln für die Provinz Ober- fchlesien, Die Leitung hat ein „Kommissar für die Osthilfe", Heber R a8N»U886L8 ist via ovu«r, suskübrlicstsr Prospekt «r- „Livavo. vutor SV ^uvrkeoyungeo »»»- kuktestsr Larteabaubetrieb«, staut!, cmä stäckt. Lärtnsrsivn «utkLIt «r Lutacktvi» von - l-nnckesvorbancks- u. Lrupponvorsideoncloo. liostonkroi vinrnkorckon von L ko. ir. psebÄung unä gemischten vung in bester tzualitüt unck jecksr Aswünsoktsn Nsu-zs lisksrn Ltsrlln o 1?, pvrsiusstr. 1Ü-1Z. Dslspkon: ^närsas 2808/09. SUSlMMSke! AWMMk UllMSlrESl 30 35 40 4b 80 60 70 am 1.90 2,30 2,80 3,30 4,40 5,80 7,60 L! 8t. '75 85 90 100 105 120 130 om 8,30 10.20 10,80 11,50 13,20 24 28 dl °/<x> 8t. SsrtsnpkLKI«, rsinlieb AesobLlt unck zsspitrt 1 1V< 1'/- 1V« 2m 5 7,50 11 1b 17 dl °/° 8t. Ssumpkitkls, rsinlieb xssobLit unct xsspitrt 2 2Vr 3 8V2 4 m 20 28 38 50 65 dl °/o 8t. Etiketten, HssckinsnstSd« dttliget! Preisliste lrsi. Versand xs^en Llaobnakms! Sei la Rekersnesn Del. Lursckork (Ikür. Va!ü>. 6sgr. 1894. Gesuche aus Gewährung von Umschuldung und Betriebssicherungsdarlehn oder von Voll streckungsschutz sind nicht an die Landstelle direkt zu richten, sondern dem zuständigen Landrat für Landbezirke bzw. dem Oberbürgermeister bei Stadtgemeinden zu unterbreiten. Diese reichen sie dann der Landstelle zur weiteren Bearbeitung ein. Die Antragsteller müssen sich dazu bereit erklären, ihre Betrieb« evtl, durch einen von der Landstelle anerkannten Vertrauensmann über wachen zu lassen. Eins neue 6-k8-Aräse In Nr. 40 der „Gartenbauwirtschaft" hat- ten wir über eine neue Kleinfräfe berichtet, die von den Siemens-Schuckcrtwerken ver trieben wird. Das große Interesse, das der Gartenbau dem Früsgedanken entgegenbringt, hat die Firma Stahlbau A. G., Rotenburg, veranlaßt, eine neue Fräse zu bauen, die be züglich der Leistung der S. S. W. K-b-Fräse gleichkommen soll, aber bezüglich ihrer Bau art in verschiedenen Punkten Abweichungen aufweist. Die Fräswerkzeuge sind an elastisch gekup pelten Scheiben befestigt; es können sowohl Haumesser als auch Federzinken angebracht werden. Als Antriebsmotor ist ein leicht aus wechselbarer D.K.W. 6-?8-Motor eingebaut worden. Die Fräswelle ist seitlich gelagert, so daß das Anbringen einer Riemenscheibe ohne Abmontage des Frässchwanzes, also ohne große Schwierigkeiten, an der Außenseite der Fräs welle möglich ist. Die Arbeitsbreite der Fräs- Werkzeuge beträgt 60 sm. Die Fräs« besitzt drei Gänge; es ist möglich, beim Straßentrans port mit 5 Kin Geschwindigkeit zu fahren. Die Fräse wird nach Mitteilung der Firma ab Oktober zu einem Preise von 1950 RM ge- liefert werden. Seitens der Firma ist dem Reichsverband ein Vorzugspreis für seine Mit glieder angeboten worden. Da jedoch diese Fey-GobietHräse gegenwärtig erst vom Reichs- verband durch seine Abteilung für technische Betriebsmittel geprüft wird, sind wir erst nach Abschluß der Prüfung in der Lage, über Lei stung, Wirtschaftlichkeit usw. unsererseits ein Urteil abzugeben und zu dieser neuen Fräse Stellung zu nehmen.