Volltext Seite (XML)
und feste Absichten kraft war üvcck chr. über >eben .agen unserigen sagen: „Es sind wohl viele berufen, doch " " — " ' 1 falls tzon oder ähnlichen Vorladungen ist mindestens die not wendige Zeit freizugeben und der Lohn für die ausgefallene Arbeitszeit nachzuzahlen. Der Ge- folqschaftsangehöriqe verscherzt sich aber den An ¬ gaben ihres Lebens aufgeschlossen und ertüchtigt werden müssen. In der zweiten, aufbauenden Arbeitsgemeinschaft „Bäuerliche Lebensgestaltung" wird sich nun ein reges Leben entfalten; denn hier sollen die Land mädel nicht nur eine geschmackliche Schulung er halten, sondern lernen, ihre Wohnung, ihre Aus stattung bäuerlich und gut anzuschaffen und aus zuschmücken, und auch in ihrer bäuerlichen Kleidung, in ihrer bäuerlichen Tracht ihrem Wesen gerecht werden. Diese Arbeitsgemeinschaft soll den Ge staltungswillen der Landmädel, ihren Geschmack, bilden und gleichzeitig die notwendigen praktischen Anleitungen vermitteln. Der Schulungsplan dieser Arbeitsgemeinschaft umfaßt das große Gebiet „Bolkstumsarbeit". Unlösbar mit diesen Aufgaben ist die praktische Gestaltung des Lebens der bäuerlichen Gemein schaft verbunden. Das Haus in seiner Landschaft, die richtige Einrichtung des Hausrats und der Tracht, die Aussteuer der Mädel sollen künftig das Wesen det Mädel spiegeln. Entwerfen, Zeichnen, Herstellen der verschiedenen Gewebe in Flachs, Wolle und Kunstfaser, 'ihre schöne Verarbeitung zur bäuerlichen Tracht und viele andere Aufgaben werden den Mädeln in den Arbeitsgemeinschaften ein so großes Wissen geben, daß sie in der Lage sein werden, als künftige Bäuerin, Landfrau oder Gärtnerin und darüber hinaus im Dorf einen echten bäuerlichen Lebensstil zu schaffen, der ein mal wesensbestimmend für unser ganzes Volk sein kann und soll. Läusrticdsr Lsbsnsstii ivssensbsstimmsnci iür unssr ganrss Volk „Glaube uns Schönheit" auf Sem Lande geregelt. Schließlich wurden noch durch den 8 t>16 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestehende Zweifel beseitigt. Im BGB. heißt es: „Der zur Dienst leistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Ver schulden an der Dienstleistung verhindert wird." Wenn durch diese Bestimmung dem Wehrpflichtigen der Lohn am Musterungstag auch gesichert war, so ist doch eine grundsätzliche Regelung dieser Frage, wie sie durch die Anordnung über die Lohnzahlung an Musterungstagen vom 30. No vember 1940 erfolgte, notwendig gewesen, um aus der Lohnzahlung für diesen Tag kein Streitobjekt eigene Arbeitsweise angeeignet hat. Wo mehrfach maschinelle Bearbeitung des Bodens Platz gegrif fen hat, ist die Gefahr des „Nichtkennenlernens" der Handgeräte naturgemäß größer. Deshalb mußte ihr dort erst recht von vornherein begegnet werden. Die durchlaufene Schule ist m. E. nicht so sehr ausschlaggebend. Mir sind stets gute Schüler der Volks- oder Mittelschulen lieber gewesen, als solche mit mittelmäßiger höherer Schulbildung. Schlimm ist es jedoch bestellt, wenn der Lehrmeister noch der Erzieher des Lehrlings sein muß und für die Unterlassungssünden der Eltern zu büßen hat. Der Uebel Schlimmstes dabei sind die Lüge und die Vergehen, die hieraus naturgemäß folgen müssen. Einem Freibrief für alles will ich keines wegs das Wort reden, doch soll hingegen auch nicht aus jedem kleinen Versehen und Vergehen ein Kapitalverbrechen gemacht werden. Ick halte in manchen Fällen ein volles Jahr der Geduldsprobe für nötig und empfehle auf alle Fälle, nach Ablauf der vertragsmäßigen Probezeit — wenn nötig — mit den Eltern oder dem Vormund Rücksprache, womöglich schriftlich, zu nehmen, um nicht etwa später schadenersatzvflichtig gemacht werden zu kön nen, wenn eine Aufhebung der Lehrzeit sich dennoch nicht umgehen lasten sollte. werden zu lassen. Nach den neuen Bestimmungen sind Gefolgschafts- Mitglieder am Tag ihrer erstmaligen Musterung zum Wehrdienst oder zum Reichsarbeitsdienst unter Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsverdienstes Meisters hingewiesen, hierfür bester zu sorgen, doch ich fürchte, mit wenig Erfolg — warum? Die verhältnismäßig kleine Ausgabe Hann doch nicht der Grund sein. Sollte etwa die eigene geistige Bedürf nislosigkeit hieran Schuld tragen? Ich gehe noch weiter, der Meister soll überhaupt den Lese stoff des ihm anvertrauten jungen Menschen überwachen. Dicke Gartenbücher sind nichts für den Anfänger; sie würden ihn zunächst nur ver wirren. Erst mit zunehmenden praktischen Kennt nisten und Beobachtungen kann derartiger Lesestoff heilsam und nützlich sein. Es ist aber nicht nur die Fachliteratur, die zur geistigen Nahrung des jun gen Menschen dient. Außer den wichtigsten Tages ereignissen, die uns die Tageszeitungen und derRundfunk bringen (beides muß dem Lehr ling mit zur Verfügung stehen), sind es auch gute Bücher, besonders bildende und geschichtliche "Ro mane, die ihm das sonstige geistige Rüstzeug für das Leben geben können. Vielleicht komme ich später in einem besonderen Aufsatz noch einmal darauf zurück. Für heute möchte ich jedoch Noch in Kürze Ohne auf die in einigen voraufgegangenen Num- mern dieser Zeitschrift erschienenen Auslassungen und Ansichten über die Ausbildungsfragen in unse rem Beruf im einzelnen Bezug zu nehmen, möchte ich gleich zum eigentlichen Thema kommen. Wohl von keinem anderen Beruf kann man wie von dem folgschaftsangehörige verscherzt sich aber den spruch auf Fortzahlung des Lohnes, wenn er die notwendig ausfallende Arbeitszeit hinaus pflichte widrir der Ärbeit fernbleibt. Möglichkeiten ein Erfolg begründet liegt, z. B. daß der eine sich selbständig machen kann, oder der andere bei einer öffentlichen Körperschaft a'ngestellt wird, nein — jeder muß auf sich selb st hin gewiesen werden. Jeder kann eben das werden, was er durch Veranlagung, Fleiß, Umsicht und gesundes Streben an Fähigkeiten entwickelt. Wir müssen aber dafür sorgen, daß der Durchschnitt unserer Berufskameraden als Gärtner im Erwerhs- aartenbau ein auskömmliches Existenz-Minimum hat. Ohne eine gesunde wirtschaftliche Grundlage lasten sich die qualitative Entwicklung unseres Be rufes und die ausreichende Nachwuchsfrage nicht regeln. Das sollten sich alle gesagt sein lassen, die 'von der Arbeit freizustellen. Auch bei Nachmuste- damit zu tun haben. Der Hinweis auf die Volks- rungen, bei Teilnahme an Wehrversammlungen l/sbsrkkckc üt>sr <As tststsu tVsursseluuFsn Neue sozialpolitische Bestimmungen Es ist zweifelsohne ein ernstes Anliegen, das hier geklärt werden soll. Gewiß, diese Frage hat zu allen Zeiten die Gärtner immer wieder beschäf tigt, und das wird auch in Zukunft nicht anders sein. Der Gärtnerberuf als solcher ist in seiner Arbeit eng angelehnt an den Beruf des Landwirts und Försters. Wenigstens trifft dies zu für den Gemüsebauer, Pflanzenbauer und Gehölzanbauer. Wir können daher wohl vergleichende Betrachtun gen mit der Landwirtschaft anstellen. Auch die Landwirtschaft beschäftigt sich mit der Frage der Landflucht mehr denn je. Diese Frage wird auch nie voll verstummen, solange nicht umfassende Ab wehrmaßnahmen getroffen werden. Der Drang nachfolgender Generationen, ihre Lebenslage zu verbessern, schwere Körperarbeit zu erleichtern und Langarbeit mit Normalarbeit zu vertauschen, und nicht zuletzt auch einen ausreichenderen Lohn zu verdienen, diese Entwicklung werden wir nicht auf halten können- Das sind Entwicklungslinien, die sich durch Einwirkungen manigfacher Art zwar etwas Verlangfamen, aber nicht aufhalten lasten. Dies muß als etwas Grundsätzliches festgchalten werden. Es ist meiner Ansicht nach auch verfehlt, die Berufsarbeit in ihren einzelnen Zweigen in einem günstigeren Licht darzustellen, als es in Wirklich keit ist. Nur tatsächliche Begebenheiten sollten als Richtlinien zur Werbung für den Beruf eingesetzt werden. Die Möglichkeiten der beruflichen Entwick lung sind klar herauszustellen. Dabei haben wir zwei Entwicklungsrichtungen zu beachten: 1. die Möglichkeiten, die sich im Erwerbsgarten, bau bieten, 2. die Laufbahnen bei öffentlichen Einrichtungen der Staaten und der Stadt. Man sollte aber nicht versäumen, immer wieder zu betonen, daß nicht allein in den Entmicklungs- Neuregeiung Ser Lanvarbeitettöhne lm Protektorat Eine jetzt erlassene Verordnung des Fürsorge. Ministers regelt die Entlohnung und die Arbeits- zeit in der Landwirtschaft. Davon werden nicht nur^ die landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, sondern auch die Gutsgärtner und Gutshandwerker betrof- fen. Das Gebiet des Protektorats wird in drei Lohn gebiete untergeteilt. Für jedes Lohngebiet wirb der 1 Stundenlohn für männliche und weibliche Arbeit« i nehmer, abgestuft nach dem Alter, festgesetzt. Auch die Deputate und Sonderzuwendungen werden durch die Neuordnung geregelt. Für Mehrarbeiten gelten Zuschläge von 2b v. tz. nicht alle auserwählt." Trotzdem soll fetten des Lehrlings guter Wille und , . bewiesen werden, nicht voreilig Schlüsse ziehen. Ich habe vielfach festgestellt, daß ungeschickte Anfänger, die mit Ernst an sich arbeiteten und viel guten Willen zeigten, es oft im handwerksmäßigen Ge brauch (ich sollte eigentlich einen anderen Ausdruck wählen) unserer Geräte bald zu einer Fertigkeit verblüffend war. Dagegen habe ich igen Nachwuchs kennengelernt, der Wiedereinführung von Urlaub, Im Nahmen der Kriegswirtschaftsverordnung war im September 1939 auch eine Urlaubssperre verfügt worden, die aber bald wieder aufgehoben werden konnte. Der Urlaubsanspruch war durch diefe Sperre nicht verlorengegangen, vielmehr konnte der Urlaub und kann auch heute noch nach träglich genommen oder abgegolten werden. Letz tere Möglichkeit besteht vor allem für ausaeschicdene oder zum Wehrdienst einberufene Gefolgschnfts- Mitglieder deren Urlaubsanspruch bei der Ein berufung bereits entstanden, aber noch nicht erfüllt war. Wird aber dem Einberufenen der Lohn oder das Gehalt ganz oder teilweise fortgezahlt, oder erhält der Einberufene von dem Betrieb einen auf ein Buch Hinweisen, das schon vor bald 50 Jah ren geschrieben wurde und dennoch nichts an sei nem Wert eingebüßt hat, im Gegenteil, es geht ihm wie dem Wein, der ja mit zunehmendem Alter auch immer besser werden soll. Der Titel dieses Buches lautet: „Werde ein Mann." Verfasser ist Garteninspektor Theodor Lange in Köstritz (viel leicht noch zu haben im Verlag von Otto Spamer, Leipzig). Dieses Buch ist sür die deutsche Jugend allgemein geschrieben und kein Geringerer« denn Generalfeldmarschall von Moltke hat dem Verfasser zu seiner ersten Auflage ermunternde Worte geschrieben. Das Buch hat 10 Auflagen er lebt, wohl ein Beweis seines Wertes. Ein einziges Zitat sei mir gestattet, hierher zu setzen: „Auch du bist mit verantwortlich zum Durchhalten und Durchhelfen, auch du bist ein Glied des schönen großen oeutschen Volkes, auch deine Kraft, ob ^eistiH, ob körperlich, gehört dein deutschen Vater- Doch nun zurück zum Kernthema. Es bliebe noch die Frage: Welche Gärtnereien sind die qeeig - netften Lehrwirtschaften hinsichtlich ihrer Größe? Dazu möchte ich bemerken, daß die Größe nebensächlich ist. Falls sich in einem Großbetrieb tüchtige Abteilungsleiter finden; die daneben auch Das BDM.-Werk „Glaube und Schönheit" ist im Januar 1938 ins Leben gerufen worden, und es hat ganz besonders das flache Land erfaßt. Hier ist der Dienst im BDM.-Werk ganz abgestellt auf die Aufgabe und künftige Bestimmung des Land mädels und entspricht sowohl in seinen organischen Formen als auch in seinem Inhalt ganz dem Leben des Landes und seinen Notwendigkeiten. Für die Ausbildung der Führerinnen wie auch für die Durchführung der Arbeiten selbst haben die Fachkräfte des Reichsnährstandes, insbesondere die Landwirtschaftslehrerinnen, sich freudig zur Mit arbeit bereit erklärt. In freiwilligen Arbeitsgemein schaften kommen nun die Mädel zusammen. In der Arbeitsgemeinschaft „Bäuerliche Berufsertüchti gung" können sie sich all das aneignen, was sie als Bäuerin später wissen und beherrschen müssen. Ge. rade der Krieg hat gelehrt, daß die Bäuerin der Hof sei — und das ist eine Verpflichtung. In zwei Winterhalbjahren werden die Arbeits gemeinschaften „Bäuerliche Berufsertüchtigung" durchgeführt, d. h. alle Arbeitsgebiete werden er arbeitet, und zwar nicht nur theoretisch, sondern auch Praktisch, z. B. im ersten Winterhalbjahr Kochen, Ernährungslehre und im zweiten Winter halbjahr Hausarbeit, Nähen und Flicken. Dazu koinmen selbstverständlich die wichtigsten Fragen des deutschen Bauerntums, der Gesundheitsführung und der Volkstumsarbeit. Im Sommer wird der Plan ergänzt durch Gartenbau und Geflügelzucht, Be triebsbesichtigungen, Lehrfahrten usw. Ganz be sonders wird der Gartenbau gepflegt. Es soll vor allem die in vielen Gegenden noch vorherr schende geringe Neigung zur Gemüse kost Line Aenderung erfahren. Der bisher vielfach vernachlässigte Gemüsegarten der Bäuerin wird so zu einem wicktiaen Instrument der bäuer lichen Ernährung. Neben Gartenbau und -pflege werden auch die Vorratswirtschaft und die Ueberwinterung von Gemüse nicht vergessen. Aus dem beruflichen Können wird dann auch ohne weiteres der Wille erwachsen, im Leben wirk- lich schöpferische Arbeit zu leisten. Die künftige Lebensaufgabe als Mittelpunkt und Seele einer Hof- und Dorfgemeinschaft ist so groß und greift so weit über die rein Haus- oder betriebswirtschaft liche Tätigkeit hinaus, daß die Mädel für diese anderen, nach außen vielleicht unscheinbaren Anf- Jn letzter Zeit wurden verschiedene Gesetze, Ver ordnungen usw. besonders auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts erlassen, auf die in der Folge kurz eingegangen werden soll. Lohnzahlung an Musterungstagcn Bisher bestand keine einheitliche Regelung wegen der Weiterzahlung des Lohnes am Musterungstage. Im allgemeinen war diese Frage wohl durch An ordnungen der Reichslreuhänder der Arbeit und in den Tarif- bzw. Betriebsordnungen befriedigend .. , , Zunggärtner", diese ge biegend sie und beste gärtnerische Fachzeitschrift sür Lehrlinge und Jüng- aehilfen, war in vielen Fällen unbekannt. Ich habe immer wieder auf die Pflicht des Lehr- damit zu tun haben. Der Hinweis auf die volks wirtschaftliche Bedeutung und den bevölkerungs politischen Wert vermag es von sich aus nicht allein, den notwendigen Zustrom zum Gartenbau zu sichern. Die Zuführung geeigneter Jüngmannen für alle Zweige unseres Berufes muß einmal aus der Land wirtschaft selbst erfolgen, zuin anderen sich an alle jungen Leute wenden, die für den Gärtnerberuf schon durch Veranlagung eine Eignung in sich tragen. Ein weiterer Gesichtspunkt dürfte auch darin liegen, daß alle Lehr- und Ausbildungsstätten daraufhin überprüft werden, ob die Voraussetzun gen für eine gute Grundausbildung überall ge geben sind. Des weiteren muß die handwerksmäßige Und technische Seite unseres Beruses kräftig unter mauert uns ihr eine breite Grundlage gew' werden. Die Verbesserung der sozialen Grundü „ im Erwerbsgartenbau bedarf einer weiteren, be ständig im Auge zu behaltenden Steigerung. Wenn man daher einer gesunden Berufsentwicklung den Weg ebnen will, müssen wir uns auch wahrhaft bemühen, alle Maßnahmen zu verwirklichen, die diesem Ziel dienlich sind, sonst bleiben alle Be- mühungen nur leere Worte. 8o. Interesse an der Ausbildung unseres Nachwuchses haben, habe ich keinerlei Bedenken, auch diese als Lehrbetrieb zu empfehlen. Den einen Nachteil haben sie allerdings den Klein- und Mittelbetrieben gegen über, der darin besteht, daß den jungen Menschen in den meisten Fällen keine Beköstigung im Haus halt des Lehrmeisters geboten werden kann, und das ist es gerade, was aus den jungen werdenden Menschen so erzieherisch wirkt, daß er frühzeitig den Unterschied kennenlernt und von Mutters Schürze, um mich drastisch auszudrücken, fortkommt. Kommt zu der Hausgemeinschaft, in die er aus genommen wird, auch die Tisch gemeinschaft hin zu, wenigstens doch bei der Hauptmahlzeit, dann wird auch der Familiensinn erhalten und gefördert werden. Nicht zuletzt möchte ich noch auf den Wert einer guten Fach schule Hinweisen. Wo die Möglichkeiten hierfür nicht gegeben sind, habe ich Bedenken, über haupt einen Lehrplatz zu empfehlen, obwohl ich zu geben muß, daß ich auf diesem Gebiet auch schon angenehme Enttäuschungen bei den Prüfungen er lebt habe; doch das sind rühmliche Ausnahmen, die der Regel gegenüberstanden. Wenn ich auch nicht in allen Fällen die Lehrstelle für ein späteres Versaßen verantwortlich mache, so möchte ich doch ausdrück lich betonen, daß cs unbedingt Pflicht des Lehrmeisters ist, alles daran zu setzen, um aus unserem jungen Nachwuchs nicht nur Menschen für unseren Beruf, sondern auch ganze Kerle sürs Leben und letzten Endes auch für Deutsch land zu erziehen. ^Ib. Lcstlue, Kiel. brachten, die v« „ „ . aber auch jungen Nachwuchs kennengelernt, schon einige Gehilfenjahre hinter sich hatte und nicht einmal mit der Handhabung der primitivsten Hilssgeräte, wie Hacke, Rechen und Spaten, recht Bescheid wußte, so daß ich mich fragte, wer nun in diesem Fall gesündigt habe, dieser oder sein Lehr meister? Es sollten doch jedem jungen Menschen, der in unseren Beruf eintritt, zunächst die grund legendsten Handgriffe mit unseren doch gewiß ein fachen Geräten beigebracht werden, und das nicht erst am Ende der Lehrzeit, wo er sich bereits eine Bever den Wett des gärtnerischen ragebuchs Wie oft ist schon in unserer Fachpresse über de« Wert eines gut und eingehend geführten Tages buches geschrieben worden! Wenn trotzdem ei« großer Teil unserer Lehrlinge dies auch heute nom nicht recht verstehen will und vielleicht glaubt, « ist von uns Lehrmeistern oder gar von den amt lichen Stellen ein unbilliges Verlangen, nach deD Tages Arbeit und Mühe sich noch des Abends hin zusetzen und Auszeichnungen zu machen, so möge« doch die nachstehenden Ausführungen den einen oder anderen nachdenklich stimmen. Geradejetzt iin Krieg hat sich der nicht zu unterschätzende Wert dez Tagebuchs erneut bewiesen. Dafür folgendes Beispiels Einer meiner früheren Lehrlinge, der vor neu« Jahren bei mir lernte, führte während seiner Lehr zeit sehr gut Tagebuch. Ich muß vorausschicken, dak dieser junge Mensch mit offenen Augen im Betrieb stand und ihm nichts entging. Er arbeitete dann noch etliche Jahre bei mir als Gehilfe und wurd- später für zwei Jahre zum Wehrdienst eingezogeiu Als er nach Beendigung dieser Zeit eine leitend- Stellung In einer kleineren Gutsgärtnerei über nahm, wurde das Tagebuch für ihn ein ständiges Nachschlagewerk. Er bewirtschaftete den Betrieb seh« ordentlich, so daß ich meine Freude daran hatte,! wenn ich ihn mal besuchte. Nach kurzer Zeit heira-j tete er. Heute trägt er, wie viele andere aus unsere«! Reihen, längst den grauen Rock und tut im Westen Dos vsraotwortuoAsvoUs ^u/Aabs Zur /sckso I-sürmsistsr Erziehung zum Beruf Ses Gärtners seine Pflicht. Die junge Frau muß nun dem Betrieb allein vor stehen — bestimmt eine nicht ganz leichte Aufgabe, zumal sie erst kurze Zeit ihrem Mann bei garten baulichen Arbeiten geholfen hatte; denn eine Ersatz- kraft war nicht zu bekommen. Trotzdem versieht sie den Betrieb in jeder Hinsicht sehr ordentlich. Immer wieder hat sie mir bestätigt, daß dies nur dadurch möglich ist, daß sie das Tageb u ch ihres Ehe mannes zu jeder Zeit als Nachschlagewerk benutzen kann; aus ihm ersieht sie die wichtigen Hinweise und Fingerzeige für Aussaatzeiten, Erdmischungen, Pflanzenanzucht, Schädlingsbekämpfung usw. So hat sie in dem Tagebuch einen steten Ratgeber für alle wichtigen gärtnerischen Arbeiten. Diese Tatsache! zeigt, "daß das Tagebuch-Führen nicht nur in der Lehrzeit, sondern auch später in den Gehilfen- und Wanoerjahren außerordentlich wichtig ist; denn auch in normalen Zeiten kann es — gerade dann, wenn sich ein Berufskamerad selbständig gemacht hat immer wieder als Nachschlagewerk dienen. Ich freue mich jedesmal, wenn ich sehe, daß ein Lehrlings- und Gehilfentagebuch so seinen Zn voll und ganz erfüllt und kann deshalb meine Lei, linge und Junggehilfen gar nicht oft und ernst genug immer wieder darauf Hinweisen. Hellmuth vorn. Zuschuß zum Familienunterhalt, so können diese Leistungen auf das Urlaubsentgelt angerechnet j werden. Vorstehende Anordnung hat nun am 11. De-j zember 1940 eine Ergänzung erfahren. Hiernach j soll der rückständige Urlaub für das Jahr 1940 s spätestens bis zum 30. Juni 1941 gewährt werden. Läßt die durch den Krieg bedingte Arbeitseinsatz- : läge die Gewährung von Freizeit nicht zu, dann! ist eine Abgeltung des Urlaubs mit Genehmigung des zuständigen Reichstreuhänders der Arbeit mög lich. Gefolgschaftsmitglieedr, die schon 1939 ihren Urlaub nicht antreten' konnten, sollen aber dieses Mal unbedingt die zum Ausspannen erforderliche Freizeit erhalten. Durch die genannte Anordnung wird auch der Urlaubsanspruch von Soldaten mit Arbeitsurlaub und berufstätigen Soldatenfrauen geregelt. Arbeitsurlaubern steht nach dreimonatiger Be schäftigung im Betrieb ein Erholungsurlaub von sechs Arbeitstagen zu, falls sie nicht bereits für das an diesem Zeitpunkt laufende Urlaubsjahr den Erholungsurlaub erhalten haben. Nach sechs monatiger Beschäftigung in dem Betrieb finden auf sie die tariflichen oder sonst geltenden Be stimmungen über den Urlaub Anwendung. Bet Entlassung aus der Wehrmacht ist dieser Urlaub auf einen im gleichen Urlaubsjahr fällig werdenden Erholungsurlaub anzurechnen. Berufstätige Frauen, deren Ehemänner min destens drei Monate zum Wehrdienst einberufen sind, erhalten, wenn ihr Mann auf Fronturlaub kommt, bis zu 18 Arbeitstagen frei. Soweit Ur laubsanspruch besteht, ist für diese Zeit der Arbeits befreiung der Lohn weiterzuzahlen. Meldung arbeitsunfähig erkrankter Gesolgschastsmitglieder Um den Arbeitseinsatz reibungslos zu gestalten, . hat der Reichsarbeitsminister mit Wirkung vom 13. September 1940 bestimmt, daß Gefolgfchafts- angehörige, die infolge Krankheit mehr als drei Tage arbeitsunfähig und während der Krankheit Arbeitsentgelt erhalten, der zuständigen Kranken kasse zu melden sind. Die Meldefrist beträgt drei Tage nach Ablauf des dritten Krankheitstages. Eine Versäumnis kann mit einer Ordnungsstrafe geahndet werden. Außerdem hat die Meldung be stimmte Einzelheiten zu enthalten, wie Vor- und Zunamen des Versicherten, Geburtstag, genauer Wohnort, Art der Erkrankung, Beginn der Arbeits unfähigkeit, Name des behandelnden Arztes, sowie Anschrift des Betriebes. Die dem Betriebsführer auf Grund der Reichs- versicherungsordnnnq obliegende Meldepflicht ist außerdem zu beachten. Dns ^usckriit aus c!sm I-sssrkisis Bachwuchsjragen im Gartenbau Ein Hauptaugenmerk sollte der Lehrmeister auch auf den Lesestoff des Lehrlings richten. Ich bin oft erstaunt gewesen, wenn ich bei meinen Besichti gungen der Lehrwirtschaften feststellen mußte, wie sehr dieser Teil der Ausbildung noch immer ver nachlässigt wird. „Der Deutsche Junggä " " '