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No. 45. Sonnabend, den 9. November 1907, IX. Jahrgang. Derffande/sgärfner. HermX pX “ Handels - Zeitung für den deutschen Gartenbau. Ettdanh “ itimcorien” -5 n-t‘ Cf Otto Thalacker, -eipzig- Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner'* kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5,—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. II. 1 der zweckwidrigen Behandlung des Pflanzen ¬ dur ch mancher Differenz vorgebeugt. seine Pflicht erfüllt, wenn er nach bestem /io Besitzer der Anlage, der das Material, trotz , halt dieses Leitsatzes (18) kann unter Umständen leistet werden, so sieht Leitsatz 7 eine solche ratenweise Tilgung der Vergütung auch bei keit seines Kunden einstehen zu sollen. Wird ihm die Pflege nicht übertragen, so hat er gegraben. Wir wollen noch gar nicht daran denken, dass solche Einwendungen leider sehr oft aus Schikane erhoben werden, wenn es ans Zahlen geht. Auch ganz abgesehen von solchen böswilligen Einwänden, bleiben hinterher Dif- Aber er enthält natürlich in der Hauptsache einen frommen Wunsch, und mit Wünschen wird man der unlauteren Schleuderkonkurrenz nicht begegnen. Es ist daher notwendig, dass das Publikum durch die Tagespresse hinreichend auf- Wie den Architekten und Maurermeistern, materials, wenn Schäden entstehen, und es sowie den Bauhandwerkern während der Aus- kann dem Landschaftsgärtner nicht zugemutet führung der Arbeiten Abschlagszahlungen ge- werden, für die Unkenntnis oder Unachtsam ¬ geklärt wird, dass es sich nur an die leistungs- i ferenzen oft nicht aus, wenn nicht sofort bei fähigen Geschäfte zu halten hat, wenn es vor- der Beendigung der Arbeiten eine Beurteilung teilhaft bedient sein will und dass es nur zu derselben, und sei es auch nur im allgemeinen, erfolgt. Natürlich kann eine solche geregelte Abnahme den Landschaftsgärtner nicht gegen alle späteren Monita schützen, von allen Dif ferenzen befreien. Er muss es sich gefallen lassen, dass Mängel auch nachträglich noch geltend gemacht werden, wenn dies nur inner halb der gesetzlichen sechsmonatigen Verjäh ¬ rungsfrist geschieht. Aber im grossen ganzen auch die weitere Pflege der Pflanzen und zwar wird eine solche Abnahme doch zur Sicherheit mindestens auf die Dauer eines Jahres über- des Geschäftsverkehrs beitragen; es wird da- tragen wird. Denn nur zu oft liegt es ja an sowie der, welcher dasselbe geliefert hat. Wird die Pflege dem Landschaftsgärtner übertragen, so ist es immer gut, ein Pauschquantum fest zusetzen. Eine Honorierung von Einzelleistungen, wie sie in Leitsatz 12 eventuell auch empfohlen wird, halten wir für unpraktisch, weil sich alle Einzelleistungen nicht immer vollständig auf führen und so bewerten lassen, dass Differenzen ausgeschlossen sind. Dass in solchen Fällen, wo der Landschaftsgärtner im Interesse der Erhaltung der Anlage Anordnungen trifft und diese nicht befolgt werden, seine Haftbarkeit erlischt, versteht sich von selbst (Leitsatz 13). Auch in solchen Fällen ist es aber ratsam, sich schriftlich mit dem Auftraggeber ausein anderzusetzen. Der Rat, bei besonders schwer anwurzelnden und fortkommenden Pflanzen, Sträuchern, Bäumen usw. von vornherein jede Ersatzpflicht abzulehnen, ist zwar sehr weise, doch ist es fraglich, ob sich der Auftraggeber so leicht in die Aufgabe der Garantie fügen wird. Wir glauben vielmehr, dass sich dieser Paragraph in dieser Form nicht durchführen lässt, und halten eine gelegentliche Revision für empfehlenswert. Die folgenden Leitsätze 15—17 erscheinen uns fast überflüssig zu sein. Dass für Schaden durch Tiere und bei höherer Gewalt der Land schaftsgärtner nicht haftet und dass ihm zur Ausführung seiner Arbeiten die nötige Zeit ge lassen werden muss, bedarf ja gar keiner be sonderen Erwähnung. Auch hier sind die Ge setze völlig ausreichend. Immerhin ist es nicht überflüssig, an die Landschaftsgärtner eine Mahnung dahin zu richten, dass sie nicht Ar- dann nur die Verantwortung, die in Leitsatz 11 enthalten ist. Er hat das Material zu prüfen und den Kunden auf etwaige Mängel desselben hinzuweisen. Damit ist er auch vor dem Ge setz frei und die Verantwortung trägt der Hilfskräfte herbeiziehen oder den Gehilfen ihre Forderungen, auch wenn sie unberechtigt sind, bewilligen muss, nur um mit seinem Auftrag geber nicht in Differenzen zu geraten. Er wird ohnedies in seinem Geschäftsinteresse alles tun, um diesen zufrieden zu stellen. Der In- nehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen. Der Leitsatz 5 trifft zum Teil das Richtige, wenn er sagt, dass alle Arbeiten, die nicht im Kostenanschläge vorgesehen sind, und auf be ¬ sonderen Auftrag (wohl selbstverständlich!) aus-sofort nach Beendung der Arbeiten, spätestens geführt und gemäss einer Sondervereinbarung aber 3 Monate nach der Abnahme erfolgen vergütet werden. Der 6. Leitsatz will auch soll, ist im allgemeinen gewiss zu billigen, doch trägen finden, gewünscht hätten. Dass die Zahlung der Restsumme nach Leitsatz 8 ohne Einhaltung eines Gewährbetrages möglichst eingehen. Der erste Leitsatz ist einwandfrei, gerechtfertigten Einwendungen das Feld ab- | ziellere Vorschriften, wie sie sich bei Bauver- lieh gemacht werden können. Es trifft ihn Die Leitsätze 9—12 behandeln die Pflege der Pflanzen und die Frage des Schadenersatzes für abgängiges Material. Wenn der Landschafts gärtner, wie es ja meist der Fall ist, die Pflanzen zu der Anlage selbst geliefert hat, so wird ihm hergebrachter Weise alles in die Schuhe geschoben, was mit diesem Material sich zuträgt. Geht ein Baum ein, wurzeln Sträucher nicht an, kommen Blumen nicht zur Blüte, immer tritt man an den Landschafts gärtner mit Schadenersatzforderungen heran, die oft sehr unberechtigter Art sind und in anderen Fällen wieder masslos übertrieben werden. Dem will man dadurch begegnen, dass eine Ersatzpflicht nur dann in Frage kommen soll, wenn dem Landschaftsgärtner Schaden kommen muss, wenn es sich mit Winkelarbeitern, die die Gärtnerei gar nicht erlernt haben, abgibt. Die Gebührenordnung für Zeichnungen, Entwürfe und Skizzen usw., auf welche im Leitsatz 2 Bezug genommen wird, liegt uns nicht vor, so dass wir zu ihr nicht Stellung nehmen können. Dass diese geistige Arbeit nach dem Leitsatz von einem Dritten nicht ausgebeutet, sondern das Recht zur Verwertung erst erworben werden muss, ist eine Forderung der Billigkeit. In den meisten Fällen wird freilich der Landschafts gärtner schon durch das Gesetz entsprechend geschützt, denn diese Zeichnungen usw. sind des Urheberrechtsschutzes teilhaftig. Dass bei jeder Arbeit nach Leitsatz 3 vor deren Beginn ein Kostenüberschlag gemacht und die Höhe landschaftsgärtnerischen Arbeiten vor. Auch l , — der Ausführungssumme für die Gesamtleistung ' der Landschaftsgärtner, der ein gutes, solides Wissen und Gewissen gutes Material verwandt kann ja ohnehin die Arbeiten des Landschafts- angemessener Höhe geleistet werden. Ob diese sondern der Kunde trotz ihrer, wenn er sich nicht fertig werden. Lieber dann den Auftrag gärtners schlecht taxieren, und es sind dann Höhe 9 / 10 des Gesamtbetrages zu erreichen 1 nicht besonders darauf verpflichtet hat, den' ablehnen, als sich später Differenzen zuziehen. vereinbart wird, ist ebenfalls zu billigen. Es Geschäft hat, wird oft nicht in der Lage sein, und alle Vorbedingungen dazu erfüllt hat, dass kommt nur zu häufig zu Streitigkeiten, weil grosse Auslage;, auf längere Zeit zu machen die Pflanzen anwachsen. Auch hier ist wieder hinterher dem Auftraggeber die in Ansatz ge- und dann ist es eine Notwendigkeit, dass ihm darauf hinzuweisen, dass diese Leitsätze an beiten kurzsichtiger Art übernehmen, wenn brachte Summe zu hoch erscheint. Der Laie auf die geleisteten Arbeiten Vorschüsse bis zu ' sich rechtliche Verbindlichkeit nicht haben, sie im voraus wissen, dass sie in diesem Zeitraum solche Differenzen an der Tagesordnung. Auch hat, darüber dürften die Meinungen vielleicht Landschaftsgärtner noch haftbar machen kann, Sehr wesentlich ist es, dass bei Ausständen wenn von Anschlag abgewichen wird, andere geteilt sein. Die Vorschüsse sind immer ent- dafern sich ein Mangel zeigt, für den er den' der Hilfskräfte die Lieferfrist stets um die Ausführungen gewünscht, andere Arbeiten hinzu- sprechend dem Fortschritt zu gewähren, den Gärtner glaubt verantwortlich machen zu können/Dauer des Ausstandes zu verlängern ist. Wird genommen werden, wäre dies am besten die übernommen Arbeiten machen. Wir ge- Hat der Landschaftsgärtner das Material nicht das vorher überall vereinbart, so ist der Land gleich geschäftlich zu fixieren, um allen Unan- stehen, dass wir in diesem Leitsatz noch spe-' geliefert, so wird er leicht weniger verantwort- schaftsgärtner dagegen geschützt, dass er teure : Arbeiten zur Zufriedenheit ausgeführt worden sich dann auch nichts tun. Dass solche Kau- ’ sind, dass die Leistungen vollständig gewährt tionen oft nur verlangt werden, um eine grössere Wir wollen nunmehr auf einzelne Leitsätze wurden und irgend welche Monita nicht vor- ' Zahlungsflucht zu haben, ist bekannt, lässt sich des „Vereins Deutscher Gartenkünstler“ näher handen sind. Damit wird vielen späteren un- I aber im Geschäftsverkehr nicht vermeiden. Zum Geschäftsverfahren eine geordnete Abnahme einführen. Sind die' wird es sich nicht vermeiden lassen, dass ein- I der Bedenken des Gärtners, verwenden lässt, Arbeiten beendigt, so will es die Ordnung für zelne Auftraggeber das Stehenlassen einer landschaftsgärtnerischer Betriebe, beide Teile, dass festgestellt wird, dass die Kaution verlangen werden und dagegen lässt D ahlien-Neuheiten auf dem Versuchsfelde der deutschen Dahliengesellschaft im Frankfurter Palmengarten. Von Richard S ta v e n h a g en - Rellingen. I. Die Deutsche Dahliengesellschaft hat mit der Einrichtung eines Versuchsfeldes im Palmen garten in Frankfurt-Main einen guten Griff getan. Ich habe dieses Versuchsfeld an zwei verschiedenen Tagen im September besucht und mich jedesmal längere Zeit dort aufgehalten. Hierbei konnte ich mich überzeugen, welches Interesse den dort ausgepflanzten Dahlien von Seiten der Besucher entgegengebracht wurde. Unter den Besuchern des Palmengartens befindet sich sicherlich ein nicht kleiner Bruchteil Fach leute , grösserer Gartenbesitzer und ernstlicher Liebhaber. Der Erfolg dieser Betätigung der Gesellschaft wird daher nicht nur ein idealer sein, sondern für die beteiligten Firmen auch einen praktischen Nutzen in der Form von Auf trägen auf die dort vorgeführten Neuheiten haben. Selbst der ideelle Erfolg dieses Unter nehmens ist nicht zu unterschätzen. Trotzdem die Vervollkommnung der Edeldahlie offen sichtlich jetzt nach einem Zeiträume von etwa 20 Jahren einen Höhepunkt erreicht hat, der in gewisser Beziehung eine Grenze darstellt, ist der Wert der Dahlien (d. h. der neueren Rassen) für die Gartenausschmückung weder von Gärtnern, noch vom Publikum richtig er kannt. Mag daher in dem Verbrauch der Edel dahlien als Schnittblume jetzt ein Ruhepunkt eintreten, dem möglicherweise durch die Ein führung neuer Formen zu begegnen ist, so stehen wir andererseits in der Verwendung der Dahlien als Pflanze wohl erst am Anfänge von deren Beliebtheit. Hierzu können Vorführungen wie die im Palmengarten nur förderlich sein. Wenn dann nebenbei auch die Gesellschaft als solche etwas bekannter wird, so ist dies sicherlich nicht minder erstrebenswert. Man wird sich nicht darüber hinwegtäuschen können, dass das Interesse für die Bestrebungen der Deutschen Dahliengesellschaft ein sehr laues ist, eben weil selbst in Fachkreisen der hohe Wert und die vielseitige Verwendungsfähigkeit der Dahlie noch nicht genügend gewürdigt ist. Für Ungläubige bedarf diese Behauptung noch einiger Belege, um aber meine Einleitung nicht zu sehr in die Länge zu ziehen, behalte ich mir vor, bei anderer Gelegenheit darauf einzugehen. Für den weiteren Ausbau der neuen Ein richtung hätte ich nur noch folgenden Wunsch, dessen Berücksichtigung nicht zum mindesten im Interesse der an der Bepflanzung des Ver suchsfeldes beteiligten Firmen liegt. Eben weil die neuen Dahlien dort einem weiteren Kreise als auf einer Ausstellung bekannt werden, sollte man an die Beteiligung die Bedingung knüpfen, dass nur benannte Neuheiten aus gestellt werden. Die Vorführung unbenannter numerierter Sämlinge hat nur für die aller eifrigsten Interessenten einen Wert; andere Kauflustige werden aber kaum davon Notiz nehmen und der eigentliche Zweck ist somit in vieler Hinsicht verfehlt. Die Beteiligung war eine gute ; bis auf eine Ausnahme waren alle leistungsfähigen deutschen Dahlienzüchter vertreten. Ich hörte vor dem Besuch, dass die Firma Goos & Koenemann- Niederwalluf sich abgesondert hätte und ihre Dahlien an einer anderen Stelle des Gartens ausgepflanzt habe. Trotz mehrfacher Er kundigungen konnte ich aber hierüber nichts erfahren. Bedauerlich bleibt es, dass gerade diese Firma, der wir eine stattliche Reihe guter Neuheiten verdanken, fehlte. Die Entwicklung der Pflanzen selbst war befriedigend, nur war die Krautentwicklung im allgemeinen eine zu üppige, oft zu ungunsten der Biütenfülle. Auch der Habitus und somit der Gesamteindruck, unter dem sich eine Sorte präsentiert, leidet unter diesem Missverhältnis. Wenn im nächsten Sommer die Dahlien wieder den alten Platz einnehmen, wird dieser Miss stand schon weniger fühlbar sein, vorausgesetzt, dass von jeder Bodenverbesserung mit stick stoffreichen Düngern abgesehen wird. Bei der Besprechung des Dargebotenen gruppiere ich die ausgepflanzten Neuheiten nach den Ausstellern und halte hierbei eine alpha betische Reihenfolge ein. Carl Ansorge- Klein-Flottbek bei Hamburg zeigte seine drei Züchtungen für 1907. Einige seiner älteren Zwergdahlien waren an anderer Stelle des Palmengartens ausgepflanzt. Die Edeldahlie Rosa ist ein Sämling von Bornemanns Liebling, befruchtet mit Pink Pearl. Der Charakter der ersteren Sorte ist am stärksten ausgeprägt, die Blume ist aber edler. Andererseits sind die Blumen wohl etwas kleiner wie bei Pink Pearl, dafür ist aber die Blühwilligkeit eine ungemein reiche und zeigt sich hier der Einfluss von Bornemanns Liebling, die ja eine unserer reichst blühenden Edeldahlien ist. Die Farbe, ein ' mehreren anderen Fällen bei den diesjährigen : Neuheiten bemerkt habe, wie sehr die Höhe und der Wuchs der Pflanze nach den Boden verhältnissen variiert. Dass die Blumen bei kühlerer Herbstwitterung eine andere Nuance zeigen als im Juli und August oder bei wärmerem Wetter, kann man ebenfalls bei einer Reihe von älteren Sorten beobachten. Nur das möchte ich hervorheben, dass die Veränderlichkeit einer Sorte weniger von klimatischen Verhältnissen, als vielmehr von lokalen Einflüssen abhängig ist, wozu also Boden und Standort, sowie ganz besonders Pflege und Behandlung gehören. Dies gilt im besonderen für die An sorg eschen Züchtungen, die nicht alle die Verbreitung ge funden haben, die sie verdienen. Hiervon ein mal später. Rosa ist die einzige Edeldahlie der An sorgeschen Neuheiten von 1906. Semiramis gehört zu den paeonienblütigen Sorten; von der Pf itz ersehen Rasse weicht sie durch kleinere Blumen und stärkere Füllung ab, da gegen ist sie bedeutend reichblühender und von ! niedrigem gedrungenen Wuchs. Die Färbung ist ein bronzeübergossenes Lila, mit gelber Zone I auf jedem Blumenblatt; ob die Blumen einen l Bindewert haben, lässt sich schwer beurteilen, da hier verschiedene Geschmacksrichtungen helles Rosa von gleicher Tönung, wie bei Bornemanns Liebling, zeigte in Frankfurt, im Zentrum der Blumen , eine bronzegelbe Schattierung. Ich sah mehrere Wochen später eine grössere Zahl Pflanzen beim Züchter, die weder diesen gelblichen Nebenton zeigten, noch in der Höhe mit den in Frankfurt ausgestellten Pflanzen übereinstimmten. Die Höhe der Sorte übersteigt unter normalen Verhältnissen kaum 1,20 Meter; in Frankfurt gehörte die Sorte aber mit zu den höchsten und war mindestens 1,50—1,60 Meter hoch. Ich betone diese Unterschiede ganz besonders, weil ich auch in herrschen. Für Gartenausschmückung ist Se miramis jedenfalls eine der besten Sorten. Die riesenblumige, chromgelbe Kleopatra, mit ein fachen Blumen lässt sich wieder sehr gut in die Rasse der Pfitzerschen Riesendahlien ein ordnen und wird hier im Sortiment bis auf weiteres an erster Stelle stehen. Es ist so recht eine Sorte für Fernwirkung. G. Bornemann-Blankenburg, Harz, brachte einen Satz Neuheiten für 1908, sowie seine Neuzüchtungen von 1906 und 1907. Von den Neuheiten, die erst 1908 in den Handel kommen , gefiel mir Pikfein in Form