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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Handelskammer-Berichte. VII. Halle. Baumschulen. Die Geschäftslage im Baumschulenbetrieb war im allgemeinen günstig. Infolge der anhaltenden Nässe im Frühjahr 1906 wurde das Land erst spät zugäng lich. Das Frühjahrsgeschäft war nur von kurzer Dauer, das Herbstgeschäft aber desto besser, zumal die Landwirtschaft bei günstigem Erntewetter Zeit fand, Obstbäume anzupflanzen. Neuerdings wenden auch die Strassenverwaltungen und die Eisenbahnbe hörden der Anpflanzung von guten Obstsorten immer mehr Sorgfalt zu. Die Nachfrage nach Obstpyramiden, Buschobst, Pflaumen- und Kirschhochstämmen war sehr gross, so dass alle Vorräte der Baumschulen ausverkauft wurden. Ein überreichliches Angebot herrschte nur in hochstämmigen Apfel- und teilweise in Birnbäumen. Die Preise hielten sich mit wenigen Ausnahmen auf gleicher Höhe wie im Jahre 1905. Die Ausfuhr verhältnisse sind infolge der neuen Zolltarife etwas schwieriger geworden. Die Einfuhr von Obstunter lagen aus Frankreich scheint nachzulassen; und so werden voraussichtlich die Preise anziehen, sobald die Vorräte der Baumschulen, vor allem an Apfelbäumen, etwas geräumt sind. Wie im Vorjahre war Mangel an landwirtschaftlichen Arbeitern und tüchtigen ge lernten Gärtnergehilfen vorhanden. Die Beförderung der Baumschulenartikel als Eil gut zum Frachtgutsatze hat sich bewährt, doch wurde in allen Berichten die unentbehrliche Erhöhung der zulässigen Ballenlänge von 31/2 auf 4 m gewünscht. Samenkulturen. Die allgemeine Geschäftslage hat sich seit Jahren so gut wie nicht geändert. Der Umsatz in Futter sämereien blieb gegen normale Jahre im Berichts jahre zurück. Die Ernte versprach im Sommer reiche Erträge zu liefern. Sie fiel auch in den zeitiger reifenden Artikeln leidlich aus, dagegen in den spätreifenden wie Bohnen, Rübensamen u. a. war sie infolge des anhaltenden Regens im August und September schlecht, da z. B. Klee, Gräser, Rübenkerne wochenlang ge schnitten auf den Feldern liegen mussten und zu einem grossen Teil verdarben. Trotzdem waren die Preise in den meisten Artikeln der Ernte entsprechend zu niedrig. Es waren nämlich noch grössere Be stände der vorjährigen Ernte vorhanden, auch glaubte man zunächst, die Witterungsschäden seien nur lokaler Natur. Erst am Schlüsse des Berichtsjahres brach sich die Ueberzeugung Bahn, dass in der kommenden Frübjahrssaison wahrscheinlich Mangel an guter Ware sein werde. Der Absatz an Sämereien war am Anfang des Jahres normal. Das Herbstgeschäft fiel fast ganz aus, da bei dem vorzüglichen Stand der Futterschläge Lücken nicht auszufüllen waren und Neusäungen fast gar nicht vorgenommen wurden. Rotklee wurde in guten Qualitäten zu billigen Preisen verkauft. Die Preise für Luzerne bewegten sich in gleicher Höhe wie im Vorjahre. Die Qualität der Futterrübenkerne liess zu wünschen übrig, die Preise standen niedrig. In Fenchelsamen war das Geschäft ziemlich lebhaft Infolge der Lagerbestände der 1905 er Ernte und des guten Ausfalls der 1906 er Fenchelernte setzten die Preise niedrig ein. Es konnte daher der ausländischen Ware in Süddeutschland mit Erfolg entgegengetreten werden. Die Verladungen nach dem Ausland über Hamburg waren nicht unbedeutend. Es ist nicht un möglich, dass infolge des Preisrückganges der Fenchel anbau in den nächsten Jahren nachlassen wird. Ab satzgebiet für Sämereien ist hauptsächlich Deutsch land, doch werden auch grössere Posten u. a. nach Oesterreich-Ungarn, Frankreich, England und Ame rika gesandt. Kunstgärtnerei und Blumenhandel. Das für die Blumenbranche ausschlaggebende ge sellschaftliche Leben war in den ersten drei Monaten des Berichtsjahres wie schon am Ausgang des Vor jahres nicht so rege wie in anderen Jahren. Daher blieb der Konsum von Schnittblumen zurück und Tafeldekorationen und Festbindereien wurden weniger gebraucht. Auch in Topfpflanzen war keine lebhafte Nachfrage trotz guten Angebots. Die ausländischen Blumen standen im Frühjahr infolge der flauen Nachfrage nicht so hoch im Preise wie im Vorjahre. Dagegen brachte der Herbst ziem lieh hohe Preise, die sich gegen Weihnachten und Neujahr noch versteiften. Dis Italiener versuchten durch höhere Preise Verluste wieder einzubringen. Zugleich wurden die ausländischen Blumen durch Aufkäufe grosser Handelsfirmen und Händler in der. Hauptplätzen Nizza, Cannes usw. im allgemeinen teurer und unterlagen bei ungünstigen Witterungsverhäll nissen häufigen Preissteigerungen. Der starke Frost hat das Weihnachtsgeschäft beschränkt und vielen Geschäften Frostschaden gebracht, da die auf Gefahr des Empfängers beförderten Blumensendungen durch das lange Stehen im Freien bei den Postumladungen viel gelitten haben. Die deutschen Schnittblumen waren meist gut. Die Züchter erhielten aber nur mässige Preise. Freilandblumen waren durchweg reichlich vor handen, nur der zweite und hauptsächlichste Rosen flor liess infolge von Hitze und Trockenheit in der Zeit des zweiten Treibens viel zu wünschen übrig Dagegen brachte der Herbst nochmals bessere Rosen und vor allem, begünstigt durch das warme Herbst wetter , Chrysanthemen in Masse, deren Preis sich infolgedessen niedrig hielt. Auch die präparierten Cycaswedel sind durch Aufkauf des Rohmaterials in Japan durch einige grosse deutsche Handelsf rmen sehr im Preise ge stiegen. Diese Firmen hielten das Rohmaterial zurück, bis die Fabrikanten die eignen Vorräte aufgearbeitet hatten und zum Ankauf auch zu höheren Preisen schreiten mussten. Durch Ringbildung der Fabri kanten wurde schliesslich der Preis um 30—40% er höht. Veranlasst wurde diese Spekulation durch den Zoll auf Cycaswedel. Durch Einstellung der Sonntagspaketbestellung entstanden den Blumengeschäften hohe Kosten, da der unbedingt nötige Vorrat an frischen Blumen jetzt durch Eilbotenbestellung beschafft werden muss. Lübeck. Obst und Südfrüchte. Die für Lübeck in Betracht kommende diesjährige Ernte in einheimischem Obst wies reichliche Erträge auf. Dennoch ist der Versand hinter den Erwartungen zurückgeblieben, weil in den nordischen Ländern selbst sehr viel Obst gewachsen war und gerade die hiesigen hauptsächlichsten Apfelsorten sich wenig halt bar erwiesen. Gute Tafelbirnen waren reichlich ge wachsen. Das Geschäft hierin war zufriedenstellend. Tiroler Aepfel fanden guten Absatz, während ameri kanische Aepfel bisher hauptsächlich nur von Eng land zu billigen Preisen nach dem Norden geliefert worden sind. Almeria-Weintrauben fanden bei leb hafter Nachfrage wie im vorigen Jahre flotten Absatz, dagegen hat das Exportgeschäft in Apfelsinen und Zitronen nach Finnland nach wie vor unter der direkten Konkurrenz von Sicilien zu leiden. Kronsbeeren. Der Kronsbeerenimport von Schweden über Lübeck war dem Umfange nach trotz der direkten Aufkäufe, welche verschiedene inländische Importeure und Konservenfabriken selbst betrieben, befriedigend. Die von den schwedischen Verkäufern geforderten Preise waren aber, wie uns berichtet wird, infolge dieser direkten Aufkäufe durchschnittlich hoch, so dass sie für die hiesigen Importeure wohl keinen nennenswerten Nutzen ergeben haben. Die Qualität der Beeren war im allgemeinen befriedigend. Finn land hatte eine totale Missernte zu verzeichnen. Süd- und Ostfinnland ernteten gar nichts und von Oester botten kamen nur wenige kleine Partien, deren Qualität noch zu Differenzen Veranlassung gab. Oberfranken (Bayreuth). Obst. Die Ernte in Obst war gross, namentlich in Zwetschen. Trotzdem sehr viel grüne versandt wurden, blieb doch noch ein grosses Quantum zum Dörren übrig. — Da serbische Frucht wegen mangel hafter Ernte auf den Preis nicht drückte, so erzielten die oberfränkischen Produzenten durchschnittlich den annehmbaren Preis von 12 Mk. pro 50 kg im ge dörrten Zustande und es kamen grössere Partien da von zum Angebote. — Besonders süss war die Frucht nicht, doch konnte man bei diesem Preise mit fremden Offerten konkurrieren. Auch Birnen gab es sehr viel, so dass auch von dieser Frucht sehr viel gedörrt werden musste. Grosse Hutzeln bezahlte man anfangs mit 19 Mk., mittlere mit 14 Mk. pro 50 kg, später ging der Preis stark zurück, da Böhmen sehr billige Offerten brachte und auch Hutzeln herauslieferte. Heute ist der Preis 4 Mk. pro 50 kg niedriger. Viele Nüsse gab es gerade nicht, daher waren die Forderungen sehr hoch und musste anfangs bis zu 26 Mk. pro 50 kg angelegt werden, doch ging in folgedessen das Geschäft sehr schlecht. Serbische Konkurrenz warf ihr Produkt bedeutend billiger her ein, so dass der Preis für oberfränkische Nüsse schliesslich bis auf 19 Mk. pro 50 kg sank und seitens der Händler viel Geld daran verloren wurde. Der Absatz blieb anhaltend schwach, so dass schliesslich nach beendigter Saison ziemlich viel Nüsse übrig blieben. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: R. M. in N. Ich habe ein neues Wohn haus gebaut, ungefähr 5 m von der Grenze meines Nachbarn entfernt. Dieser Raum ist mein Eigentum und wird als Eingang resp. als Einfahrt benutzt. Nun hat mein Nachbar (dessen Haus stand schon früher als das meinige) nach meiner Seite fünf Fenster, zwei zum Wohnhaus gehörig, drei zu einer Schreinerwerk- statt. Ich möchte nun an dieser Seite, um etwas Schutz gegen Neugierde zu haben, vor die Fenster eine Wand mit wildem Wein oder ein Kirschenspa'ier, einen Stall und eine Remise hinstellen, 2—3 m hoch Meine Frage geht dabin, darf ich das tun oder raten Sie mir etwas anderes? Bei Erkundigung wurde mir gesagt, ich dürfe das nicht tun, da ich sonst dem Nebenlieger das Licht wegnähme. Noch bemerken will ich, dass zwei Zimmer noch von der anderen Seite durch Fenster Licht bekommen, auch die Werk statt hat nach der anderen Seite noch zwei Fenster. Antwort: Es muss untersucht werden, ob der Nachbar durch Ersitzung (30 Jahre) eine Grund dienstbarkeit, Lichtrecht, erworben hat. Dieses Licht recht müssen Sie dann jedenfalls respektieren. In Sachsen z. B. darf, wenn sich das Lichtrecht auf ein Fenster, wie in Ihrem Falle, bezieht, auf dem Grund stücke keine Anlage weiter als bis zur Höhe eines ha’ben rechten Winkels von der Sohlbank des Fensters aufwärts emporgeführt werden. Wie dort die Vor schriften sind, wissen wir nicht. Ist ein Lichtrecht nicht erworben, so können Sie mit dem etwa vor geschriebenen Abstand bauen, wie Sie wollen. Frage: O. Sch. in H. Ich habe ein Stück Land von einem Gut auf 20 Jahre gepachtet. Den Pacht vertrag haben wir so gestellt, dass, wenn das Gut vor Ablauf der Zelt verkauft werden sollte, ich das Land behalten kann. Hat das Gültigkeit, oder hebt der Kauf den Vertrag auf? Genügen bei dem Vertrag beiderseitige Unterschriften oder ist amtliche Beglau bigung notwendig? Antwort: Der Kauf hebt den Pachtvertrag nicht auf, vielmehr tritt der Käufer in denselben ein. Der Vertrag hat Gültigkeit auch ohne Beglaubigung der Unterschriften, doch wird er, soweit wir beurteilen können, stempelpflichtig sein. Frage: H. M. in R. Bin ich als Handelsgärtner gezwungen, Grundwertsteuer zu zahlen? Antwort: Wenn das Regulativ bezüglich der Handelsgärtner dort keine Ausnahmen getroffen hat, müssen auch Sie die Grundwertsteuer entrichten. Frage: G. M. in M. Kann ich z. B. von einer Sendung Blumenzwiebeln, wovon nur die Hälfte die vorgeschriebene Grösse (17—19 cm) oder Qualität besass, nur diese behalten und die minderwertige Ware zurücksenden, oder muss ich die ganze Sendung zurücksenden ? Antwort: Wenn die Lieferung eine teilbare ist, so sind Sie berechtigt, die mangelhaften Stücke aus zuscheiden und unter Mängelrüge zur Verfügung zu stellen, während Sie die brauchbaren behalten. Das gilt auch von der Lieferung der Blumenzwiebeln. Hier lassen sich die nicht der Bestellung entsprechenden Zwiebeln leicht ausscheiden. Frage: Z. B. 1. Muss ich mir die Berieselung meines Grundstücks mit Klosett- und Küchenabwässern gefallen lassen und finde ich mein Recht gegenüber so liebenswürdigen Nachbarn nur bei Gericht, nach dem dieselben schon mehrmals mündlich und schrift lich ohne Erfolg aufgefordert wurden ? 2. Es werden neben und hinter meinem Gärtnereigrundstück ein halbes Dutzend grosse, vierstöckige Gebäude errichtet; da durch Bodenauffüilung auf den sehr kleinen Nach barhöfen mein Grundstück etwas tiefer zu liegen kommt, droht meinem Garten eine grosse Ueber schwemmung seitens der Hausabwässer dieser Neu bauten, weil Kanalisation noch nicht besteht! Ein Abfluss von meinem Grundstück ist ausgeschlossen, auch ein Versickern in die Tiefe nicht recht möglich, da in 2 m Tiefe eine 25 m starke Tonschicht liegt! An wen habe ich mich hiergegen am erfolgreichsten zu wenden, um ein vollständiges Verbot der länd lichen Entwässerung dieser Bauten herbeizuführen, damit mein Grundstück nicht entwertet wird? Antwort: Nach unserem Dafürhalten ist der Abfluss von Klosett- und Küchenabwässern auf Ihr Grundstück rechtswidrig, dieselben müssen sicher einer Schleuse zugeführt werden. Wenn Mahnungen, Ab hilfe zu treffen, nichts nützen, bleibt Ihnen nur die Klage übrig. Auch wegen der Hausabwässer der Nachbargebäude müssen seitens der Hauseigentümer Vorkehrungen getroffen werden, dass Sie nicht ge schädigt werden. Denn da auf den Nachbargrund stücken Bodenauffüllurgen vorgenommen worden sind, handelt es sich nicht mehr um natürlichen Wasser ablauf. Sie wende 1 sich am besten zunächst einmal an die zuständige Baupolizeibehörde. Frage: L. W. in E. Ich habe am 23. Juni Sonntags von 6—9 Uhr in meiner Gärtnerei gearbeitet. Früh habe ich die Gärtnerei sauber gemacht und den Schmutz auf den Komposthaufen gebracht, hierbei auch gleich grösseres Unkraut mit herausgezogen, Sonst habe ich noch, da starker Sturm war, meine Stangenbohnen etwas geheftet. Hierüber wurde mir ein Protokoll gemacht von 3 Mark, weil ich die Sonntagsruhe gestört hätte. Ich habe nun natürlich gleich Widerspruch erhoben und will die Sache ge richtlich ausgetragen haben. Ich glaube mich noch zu erinnern, dass zur Zeit, wo ich noch Vorsitzender von der Gehilfenvereinigung in Stuttgart war, eine reichsgerichtliche Entscheidung dahin erlassen wurde, dass die Gärtner bis 9 Uhr Sonntags nicht unter der Sonntagsruhe stehen und alle Arbeiten verrichten dürfen, von 9 Uhr ab alle Arbeiten, welche von Natur aus notwendig sind. Antwort: Eine Reinigung der Gärtnerei vor Beginn des Gottesdienstes sowie das Ziehen einigen Unkrautes kann nicht als Störung der Sonntagsruhe angesehen werden. Die Landwirte bringen doch ihr Geschäft auch früh in Ordnung, ohne dass ihnen des wegen Störung der Sonntagsruhe untersagt würde. Das Anbinden der Bohnen aber war zur Erhaltung des Bestandes notwendig, weil Sturm entstanden war. Eine allgemeine Bestimmung, wonach in Gärtnereien bis 9 Uhr überhaupt gearbeitet werden könnte, existiert nicht. Lassen Sie die Sache gerichtlich entscheiden. Frage: M. D. in E. Ein Stück Ackerland, welches ich zu Gärtnereizwecken verwenden wollte, habe ich mit einer toten Hecke umgeben. Hecke sowie Treibhausmauer stehen bis zur Grenze. Nun mehr verlangt mein Nachbar, dass ich diesen Zaun 1/2 m zurück, also auf mein Eigentum setzen soll Bin ich nun verpflichtet hierzu und muss ich denn diesen Streifen von 1/2 m Breite preisgeben? Antwort: Sie sind, wenn nicht besondere Vor- Schriften in Frage kommen, die wir nicht kennen berechtigt, bis a n die Grenze mit dem Zaun zu rücke- Das Grundstück des Nachbarn dürfte nicht mit h Anspruch genommen werden. Ob Sie 12 m von te Grenze Abstand nehmen müssen richtet sich danal ob dort vielleicht ein Pflugwenderecht existiert ode sonst wegen des Abstandes von Zäunen, Planken usw. Bestimmungen getroffen worden sind. Sie müsset sich deswegen einmal an die dortige Verwaltungs behörde wenden. Fragekasten für die Praxi». Frage: O. Sch. in H. Ein Teil meiner Erd beeranlage wird von dem sogenannten gelben Draht wurm heimgesucht, welcher die Pflanzen durchbohrt, wodurch selbige nach und nach absterben, öfters kam man noch den Schädling in der Pflanze finden. Gi es dagegen ein Mittel, oder kann man durch küns liehe Düngung oder dergleichen vorbeugen, ich habt guten Sandboden und geschützte Lage. Antwort: Ein wirksames Mittel, den Drahtwurm zu vertilgen, gibt es nicht. Es empfiehlt sich des- halb, die angefressenen Pflanzen, sobald man es merkt, aufzunehmen und den in der Wurzel sitzende: Wurm zu töten. Da letzterer gern Salatstauden be i vorzugt, so pflanzen Sie möglichst viel Salat un fangen den Wurm in derselben Weise. Ausserdemi das Sammeln desselben beim Umgraben des Lande das beste Mittel. Auch durch Auslegen durch schnittener Kartoffeln können Sie der Verbreitung vorbeugen. Frage: P. P. in K. Ich habe ein Stück Lani im freien Felde mit Canina bepflanzt, speziell zur Ar zücht von Wildstämmen; nun tritt in diesem Jah: die sogenannte Nähfliege in solchen Mengen auf, dass ich mich nicht zu retten weiss. Ich habe die befallenen Triebe schon immer abgeschnitten, aber es hilft nichts, täglich fliegen Tausende von Fliegen umher. Nun möchte ich fragen, ob das wohl am Jahrgang liegt oder ob dort überhaupt mit Rosen nichts zu machen ist, oder ob es vielleicht ein anderes Vertilgungs- mittel gibt? Antwort: Selbst habe ich die Fliege nicht in meinen Kulturen, wohl in früheren Jahren. Durch sorgfältiges Sammeln derselben und Abschneiden der befallenen Triebe bin ich dieselben wieder los ge worden. Neuerdings wird Arsenik angewendet und hat F. Timmermann, Baumschulenbesitzer in Wedel (Holstein) dasselbe angewandt und vollkommen Erfolg damit erzielt. Da ich jedoch das Verfahren nich genau kenne, ist es wohl gut, wenn der Fragestelle’ sich direkt andenseiben wendet und sich die Zusammen Setzung und Anwendung mitteilen lässt. J. F. Müll er-Rellingen. Eingegangene Preisverzeichnisse Bernhard Hähnel, Inh. Victor Teschen- dorff, Dresden-Strehlen, über Rosen, Obst-, Alleebäume, Koniferen. Pb. J. Körber, Frankfurt-Main, über Blumen zwiebeln. Iuserate kosten pro Zelle SO Pig, I—? K 1 A NK B—J NJ aRagg4gg4ega4444aa Bellages kosten xwischen in Textzcitos hei Wiederholungen Eabatt 0822928829222888 FK H F L4 PA AVA K 1 N W8N*SSSSN*S-T‘ 1000 Stack Ml 10 (Jr. Gewisht 10 Rk. Oscar R. Mehlhorn, Sehweinsburg Saehsen). Spezialfabrik für Reform-Gewäehshäuser (Wintergärten, Treibhäuser etc.) sowie me Anschläge und Entwürfe kostenlos! •0 Heizungsanlagen nach eigenem Reform-Oberheizsystem. = Viele patentamtlich geschützte Neuerungen. = III. Internationale Gartenbau-Ausstellung Dresden 1907: Kgl. Sachs. Staatspreis. ===== Einzige höchste Auszeichnung! . . = K-k. Versteigerungsamt Dorotheum, Wien. Orehideen-Äuktion zu Sehönbrunn. Montag, den 23. September 1907, 10 Uhr vorm. u. 8 Uhr nachm.: Zweite Auktion von Schönhronner Orchideen-Neuzüchtungen, und zwar: 1640 Cattleyen, Laelien und Sobralien, darunter 12 im Handel überhaupt niemals erschienene Neuheiten zu den Einheitspreisen von 8 Kronen per Stück, bezw. von 16—80 Kronen per Gruppe, wie Laelio-Cattleya Kaiserin Maria Theresia, Erzherzoginnen Maria Josefa. Marie Valerie; ferner 720 sehr grosse und starke Stammformen von Coelogynen Cypripedien zum Preise von 3—5 Kronen das Stück, bezw. 10—30 Kronen per Gruppe. Oeffentliehe Besiehtigungen der Pflanzen vom 20. bis inklusive 22. September vor- und nach mittags im Sonnenuhrhause zu Schönbrunn. Frühere Besichti gung jederzeit gegen Anmeldung bei der Verwaltung gestattet. Ausführliche Verzeichnisse samt Auktionsbeding ungen werden den Reflektanten von der k. k. 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