Suche löschen...
Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Monat Januar-Jull | 22671 9017 284 815 210652 23632 217256 12385 665581 | 129310 22220 4205 28674' 19545 | 3493 41981 21186 547 105661 8331 3931 [ 20401 107025 [ 30481 100198 125931 534281 18836 No. 37. Beilage Zu »Der Handelsgärtner.“ Varlag von Bemmksr Ftokaskew, Letpssig-Gomlis. Sonnabend, den 14. September 1907. Gartenbauverband für das Königreich Sachsen. Ordnung für die Obergärtner-Prüfung an der Gartenbauschule des Gartenbau- verbandes für das Königreich Sachsen. Mit Genehmigung des Königlichen Mi nisteriums des Innern wird folgendes bestimmt. § 1. Den Schülern der Gartenbauschule des Gartenbauverbandes für das Königreich Sachsen, die diese Anstalt mit Erfolg besucht und die Abgangsprüfung bestanden haben, soll Gelegen heit geboten werden, nach einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit durch eine zweite Prüfung, die den Namen Obergärtner - Prüfung führt, nachzuweisen, dass sie nunmehr befähigt sind, in der Praxis eine leitende Stellung als Ober gärtner einzunehmen. § 2. Die Prüfung wird an der Gartenbauschule des Gartenbauverbandes abgehalten und erfolgt in jedem Falle a) in gärtnerischer Pflanzenzucht, ausserdem nach Wahl des zu Prüfen den in b) Obst- und Gemüsebau, c) Landschaftsgärtnerei, d) Botanischer und Versuchsgärtnerei. Erwartet wird Kenntnis des folgenden: Bei a) Anzucht und Kulturmethoden aller beim Gattenbau in Befracht kommenden Handels pflanzen, sei es im Freien oder unter Glas, einschliesslich der Gehölze; Blumentreiberei, Erfahrungen auf dem Gebiete des Gewächs- hausbaues, Dekorationsgärtnerei, Bodenkunde, Düngerlehre, Wirtschafts- und kaufmännische Betriebslehre, Kenntnis des Arbeiterversicherungs wesens, Buchführung. Bei b) 1. Anzucht, Pflanzung, Schnitt und Pflege aller Arten von Obstbäumen und Frucht- Sträuchern nebst Sortenkenntnis, landwirtschaft licher Obstbau, Obst- und Weintreiberei und einschlägiger Gewächshausbsu, Obstverwertung, Ernten , Sortieren , Aufbewahren , Verpacken, Markt. Krankheiten der Obstbäume. 2. Gemüsekulturen aller Art, Gemüse treiberei und einschlägiger Gewächshausbau, Verwertung der Gemüse, Betriebslehre, Schäd linge und Nützlinge. Bei c) Theorie und Praxis der Landschats- gärtnerei. Anzucht und Verwendung der hier bei in Betracht kommenden Gewächse aller Art, insbesondere der Gehölze, sowie Garten- technik im weitesten Umfange. Das Wichtigste aus dem Obst- und Gemüsebau und der Ge- wächshauspflanzenkultur. Dekorationsgärtnerei. Feldmessen. Wirtschafts-Betriebslehre als er forderlich für den Verwaltungsdienst staatlicher, städtischer und privater Betriebe. Bei d) allgemeiner Gartenbau, Kultur methoden der selteneren Pflanzen, Gehölzkunde, angewendete Botanik, das Wichtigste aus der Pflanzen - Physiologie , Pflanzenanatomie und Klimatologle, als nötig im Betriebe der Ver- suchsstationen, Pflanzengeographie, Akklimati- sations- und Kolonialgärten, Gewächshausbau, Wirtschaftsbetriebslebre für botanische und Ver- suchsgärten. § 3. Die Prüfungskommission besteht aus dem vom Ministerium zu ernennenden Kommissar, dem Kuratorium, dem Direktor und den mit der Prüfung beauftragten Lehrern der Garten bauschule. Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Vorsitzende des Kuratoriums. § 4. Bedingungen für die Zulassung zur Prüfung: 1. Das Abgangszeugnis der Gartenbauschule muss in den „Leistungen“ mindestens die Zensur „gut“ aufweisen (Summa der Hauptfächer mindestens 2 a), und im sittlichen Vt rhalten eine völlig einwandfreie Führung bekunden. 2. Eine 4jährige Tätigkeit in der Praxis, vom Verlassen der Gartenbauschule an ge rechnet (auf Nachsuchen kann von dieser Be stimmung in besonderen Fällen Abstand ge nommen werden). Hat der Prüfling inzwischen seiner Militärpflicht genügt, so kann die darauf verwendete Zeit bis zur Dauer eines Jahres bei Berechnung der vierjährigen Frist berücksichtigt werden. Die Gehilfentätigkeit vor dem Ein tritt in die Schule kann bis zur Dauer von 2 Jahren bei Berechnung der vierjährigen Praxis in Ansatz kommen. Ueber seine Be schäftigung im Fache hat der Prüfling Zeug nisse in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen. 3. Beibringung des Lebenslaufes unter be sonderer Hervorhebung der nach dem Verlassen der Gartenbauschule selbständig erstrebten weiteren Auibildung. 4. Ein ‘Unbescholtenheitszeugnis für die Zeit von dem Abgänge aus der Gartenbauschule bis zur Anmeldung zur Prüfung. § 5. Die Anmeldung zur Prüfung ist schriftlich bis zum 1. August an den Direktor der Garten bauschule unter Beifügung der in § 4 unter 1 — 4 aufgeführten Nachweise zu richten. Da bei ist anzugeben, in welchem der in § 2 be sonders aufgtführten Betriebszweige der Be werber geprüft sein will. § 6. Die Prüfung besteht in einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst: a) die Beantwortung der vom Direktor und den prüfenden Lehrern aufgestellten und vom Kuratorium genehmigten Aufgaben, b) die Bearbeitung der zugehörigen Zeich nungen, Erläuterungen, Kostenanschläge usw. Die Aufgaben für die zu bearbeitenden Pläne und Zeichnungen werden in der Regel der Wirklichkeit ertnommen und darauf bezüg liche genaue Unterlagen dem Prüfling aus gebändigt. Es ist ihm dann die Gelegenheit zum Studium des Geländes an Ort und Stelle zu bieten. Um dem Prüfling eine gründliche Er ledigung der Aufgaben, insbesondere auch eine sorgfältige Ausführung der Zeichnungen zu er möglichen, werden ihm dazu 5 Monate, d. i vom 1. Srptember bis Ende Januar des nächst folgenden Jahres Zeit gelassen. Die zur Lösung der gestellten Aufgaben etwa benutzten Hilfsmittel sind vom Prüf ing genau anzugeben. Im übrigen hat dieser durch Hand’chlag an Eidesstatt zu versichern, dass dis Aufgaben von ihm selbständig, ohne fremde Beihilfe bearbeitet und gelöst worden sind. § 7. Die Einsendung der schriftlichen Arbeiten ' und Zeichnungen hat an die Prüfungskom mission zu Händen des Direktors der Gartenbau schule bis zum 31. Januar zu erfolgen. Wird dieser Zeitpunkt nicht eingehalten, so gilt der P üfling als von der P üfung zurückgetreten. § 8 Die Prüfungsarbeiten werden durch Um lauf j dem Mitgliede der P üfungskommission zugestellt, die darüber beschliesst, ob der Be werber zur mündlichen Prüfung zuzulassen ist. § 9. Die mündliche Prüfung erfolgt, sofern der Bewerber seine Be ähigung durch die schrift lichen Arbeiten und Zeichnungen nachgewiesen hat, vor der Prüfungskommission im März. Diese Prüfung erstreckt sich auf dieselben Fächer, die von dem Bewerber schriftlich be handelt wurden. Ein Erlass der mündlichen Prüfung findet nicht statt. § 10. Bei der mündlichen Prüfung sind von den Mitgliedern der Prüfungskommission die Urteile in den einzelnen Fächern in derselben Weise wie bei der schriftlichen Prüfung zu be gründen und nach dem Gesamtergebnisse ist die Hauptzensur (sehr gut, gut, genügend) zu erteilen. Entspricht das Gesamtergebnis den ge stellten Anforderungen, so wird dem Prüfling durch ein Zeugnis (siehe § 14), das von sämt lichen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterzeichnen ist, bestätigt, dass er die Fach prüfung für Obergärtner bestanden hat. § 11. Bei nicht genügendem Ergebnis der Prüfung ist es dem Prüfling gestattet, sich nach Verlauf eines Jihres noch einmal zur Wiederholung oder Ergänzung der Prüfung zu melden. Auf welche Fächer sich die Nachprüfung zu er strecken habe, bestimmt die Prüfungskom mission. § 12. Kosten der Prüfung. Die Gebühren für die Prüfung sind auf 50 Mk. festgesetzt. Dieser Betrag ist einzu- senden, sobald der Bewerber Mitteilung von der Zulassung zur Prüfung oder zur Wieder holung der ganzen P üfung erhalten hat. Nach Erledigung der Gebühren, die der Kasse der Gartenbauschule zugewiesen werden, erfolgt die Zusendung der Prüfuugsaufgaben. Kann ein Bewerber mangels genügender Leistungen in den schriftlichen Arbeiten nicht zur mündlichen Prüfung zuge'assen werden, so wird ihm die Hüfte der P üfungsgebühren zurückerstaltet. Für die Widerholung des zweiten (mündlichen) Teiles der Prüfung allein ist ein Betrag von 30 Mk. zu zahlen. Bei Nichtbestehen der ganzen Prüfung verfallen die Gebühren voll ständig. § 13. Soweit nicht durch vorstehende Bestimmungen das Prüfungsverfahren geregelt ist, geschieht dies durch das Kuratorium der Gartenbau schule. § 14. Ueber das Ergebnis der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen (§ 10). Dieses muss ent halten : 1. Namen, Alter und Geburtsort des Prüf lings. 2. Beurteilung der Prüfung a) in gärtnerischer Pflanzenzucht und b) in Obst- und Gemüsebau, oder c) in Landschaftsgärtnerei oder d) in botanischer und Versuchs ¬ gärtnerei. 3. .Dai hieraus gebildete Gesamturteil. 4. Die Erklärung, dass dem Prüfling auf Grund dieser P üfung die wissen schaftliche Befähigung zur Bekleidung einer Obergrtuer-Stelle und zur Führung des Titels eines geprüften Obergärtners zuerkannt wird. Laubegast-D esden, den 9. September 1907. Das Kuratorium der Gartenbauschule des Gartenbauverbandes für das König reich Sachsen. Handelsnachrichten. Der Geschäftsgang in der Baumschulenbranche. Herbst 1906 — Frühjahr 1907. IX. Forstpflanzen. In einem Zweige der Baumschulenbranche, der sich so rapid entwickelt hat wie die Anzucht der Forst- und Heckenpflanzen speziell in Holstein, ist es unvermeidlich, dass Krisen und Rückschläge e ntreten. Wenn auch diejenigen Firmen, welche feststehen und mit eigenen Mitteln arbeiten, und dass ist die grösste Mehrzahl der dortigen massgebenden Baumschulen besitzer, von diesen Einwirkungen weniger getroffen werden, so ruft UÜberfüllung des Marktes doch stets Verwirrung und Unklarheit hervor. Es ist ganz un abwendbar, dass ein Preisdruck dadurch ausgeübt wird und viele Abnehmer die Situation auszunutzen versuchen. Auch dis letzte Geschäftsjahr verlief in folge der Massenanzucht keineswegs nac Wunsch. Dazu kam der lang anhaltende Winter, die Lohn bewegung der Gehilfen und Arbeiter und die dadurch hervorgerufenen Beunruhigungen. — Noch nachteiliger aber wirkten die rücksichtslos bekanntgegebenen billigen Schleuderofferten auf eine gesunde Entwick lung des Geschäftes ein. Es lässt sich heute schon feststellen, dass viele Artikel unter dem Herstellungs wert angeboten wurden. Die Verhältnisse haben s ch in den letzten zehn Jah en ganz bedeutend geändert. Zunächst ist die Anzucht in diesem kurzen Zeitraum um das drei- bis fünffache je nach den Artikeln ge stiegen, dann mussten 40% höhere Löhne gezahlt werden; ausserdem ist der Grund und Boden verteuert. Auch die Spesen sind bedeutend augewachsen, abge sehen davon, dass weit längere Ziele gewährt werden müssen, womit stets ein grösseres Risiko, grössere Ver uste verbunden sind. Wenn auch die einge schlagenen Wege, neue Absatzgebiete zu gewinnen, nicht immer die richt gen sind und sich aif öffent liche Angebote — besonders aus dem Auslande — faule Agenten und unsichre Zahler melden, auch manche gern im Trüben fsehen, so sollte das keines wegs zurückschrecken, auch im Auslande Abnehmer zu suchen. Der Ueberfüllung des deutschen Marktes muss dadurch vorgebeugt werden, dass wir einen Teil unseres Ueberflusses nach England, den skandi navischen Ländern, Oesterreich-Ungarn, Russland und den Balkanländern abzuführen suchen. Auch wir haben deshalb den Versand unserer „Allgemeinen Samen- und Pflanzen-Offerte“ nach diesen Ländern hin ausgedehnt und betrach'en es als eine Ve pflich- tung, nach K äften dazu beizutragen, dass man das Ausland für die enormen Massen der preiswert ange botenen Forst- und Heckenpflanzen gewinnt. Wir empfehlen aber dringend, in jedem einzelnen Fall entweder durch zuverlässige Institute oder durch die Konsulate Auskunft einzutolen. — Auf der anderen Seite aber ei achten wir es auch für möglich, den heimischen Markt für viele Artikel zu interessieren und wir werden versuchen, auch hierbei mitzuwirken, dass manchen viel zu wenig bekannten Gehölzen eine wärmere Empfehlung auf den Weg gegeben wird; wir sind unsern geschätzten Lesern für ihre Mitarbeit auch in dieser Beziehung st ts dankbar. — Uner klärlich ist es uns, dass in Halstenbek selbst nicht längst von den vereinigten Forstpflanzengeschäften eine grössere Musteranlage geschaffen worden ist, in der im eigenen Interesse der Züchter auch die weniger (siehe § 2) 3 Vermischtes. Klei ne Mitteilungen. — Die Stadtverordneten zu Neumarkt (Schlesien) beschlossen die Anlage eines grösseren Stadtparkes. — In Königsberg (Preussen) soll mit der Umgestaltung des östlichen Teiles der Schlossteicbpromenade in aller Kürze be gonnen werden. — Die Wanderversammlung der rheinischen Obst- und Gartenbau-Vereine findet am 29. und 30. September in Kirn-Nahe statt. — Die für dieses Jahr im Oktober in Köslin geplante Gattenbau-Ausstellung ist end gültig fallen gelassen. — De bekannte Leip ziger Firma Friedrich Wolf-Markkleeberg feierte am 12. September ihr 40jährges G3- schäft* jubiläum. — Die niederländische R gierung verlangt für Kerne der Zirbelk efer (Pinus cembra) und der Pinie (Pinus pinea) tarifmässig 4 Gulden Zoll für 100 kg. — Die Frage der Preisregulierung gärtnerischer Erzeugnisse scheint endlich doch ein nachhaliiges Interesse zu finden. Die Preisfestset ungen für Ba umschula t k I, welch" der neugegründete „Bund der Baumschulbesitzer“ gegeben hat, haben Interesse gefunden und vor bildlich gewirkt, la den einzelnen Gärtnerver- einigungen wird die Frage jetzt ernstlich er- wogen und wir wollen hoffen, dass diese« Ir- teresse nicht wieder erlahmt. In der Verbands- Ortsgruppe Si e g-Lenneund verwandten Bezirken hat man über die Preisfestsetzungen bereits ver- handelt und die Grupp: Oranienburg hat zur Preisfestsetzung eine Kommission, bestehend aus Klein, Gorn und Sendler, gewählt, die einen Tarif ausarbeiten soll. Von der Eirführung einer Konventionalstrfe für die, w khe unter dem festgesetzten Preis verkaufen, wurde vor läufig abgesehen. — Konkurrenz der Stadt- und Fried hofsgärtnerei in St. Johann. Auch die dortigen Kollegen haben unter dem Drucke dieser Konkurrenz zu leiden. Die Stadtgärtnerei in St. Johann führt nämlich auch Privatar beiten beim Publikum aus, treibt einen schwung haften Pflanzenhandel und liefert alle Arten Bindereien und das alles zu Preisen, bei denen von einem reellen Nutzen gar nicht die Rede sein kann, so dass man wohl berechtigt ist, von Schleuderpreisen zu reden. Neuerdings übernimmt die Gärtnerei auch die Friedhofsarbeiten und schädigt dadurch die Gärtner auf das Empfind- Lchste. Man geht grnz systematisch vor. in dem man frankierte Postka ten an das Publikum versendet, auf die Vorteile der städtischen Fried hofsgärtnerei hinweist, und um Abonnements ersucht. Gleich bei einem Todesfall ist der F/iedhofsgärtner auf Posten und sucht drn Af- trag für sich zu kapern. Das sind b klagens werte Zustände. Wenn ein Gemeinwesen seine eigenen Glieder durch eine Scbkuderkonkurrenz zu schädigen trachtet, so fast man nach unsrem Dafürhalten dort das Amt der Leitung und Verwaltung nicht richtig auf. Die Gärter des Saarlandes haben übrigens beschlossen, den Kampf aufzunehmen und zunächst beim Stadt- verordnetenkollegium vorstellig zu werden. Wir wünschen ihnen viel Glück! — Die Aktiengesellechaft Gustav Jaensch & Co. in Aschersleben soll im Gescbäfsj hr 1906—1907 einen Betri b - veriust von 55000 M. a fw isen, so dass nsch Verbi auch der Rete ven in Hhe von 29000 M , eine Unterb lanz von 26000 M entsteht. Der Gesamtumsatz betrug M, 2156861 (— M. 140000), der Rohgewinn M. 354390 (— M. 82051). Das hö hst ungünstige Ergebnis wird in erster Linie a< f die nachteilige Witterung im veflossenen Jahre und auf die Billigkeit vieler Sämereien zurückgeführt. Besonders im Jnuar dieses Jahres hat die ausserordentliche Käl e viel ver nichtet, doch auch der vorjährige Sommer halte schon keine günstigen Ernteresultate gebracht. Es kommt somit in diesem Jahre überhaupt keine Dividende zur Verteilung. — Die Anwendung des Ringel schnittes bei krautartigen Gewächsen, der man bei Holzgewächsen bekanntlich einen nicht erwiesenen Einfluss auf die Erhö ung der Tragbarkeit zuschreibt, hat nach Versuchen in Norda perika ein durchaus ungünstiges Resul tat. In der Landwirtschaf liehen Versuchsstat on in New York wurde das Ringeln des S ammes bei Tomaten und Chrysanthemum angewendet. Ein Nachlassen des Wachstums der Pflanze, ein Verkrüppeln der Früchte, verbun len mit einer schnelleren, aber unvollkommenen Rafe der Früchte war die Folge bei den Tomaten, während bei dem Chryianthemum die Blatt- entwh klung erheblich beeinträchtigt wurde und die Blüten an Grösse denen der Kontrollpflanzen west ntlich nachstanden. Einzeln Pflanzen zeigten einen niedrigen, gedrungenen Wuchs ir folge dieses Eingriffes. Wenn die Wirkung bei kraut artigen Pflanzen eine derart nachteilige ist, kann auch bei Holzpflanzen kaum ein günst ger Erfolg des R rgelschnittfS vorausgesetzt werden. — Ein Prozess um einen Stachel- beerstrau< h, der auf der Grenze stand, ist von zwei Nacnbarn in R. in Oesterreich ge führt worden. Sie konnten sich über de N tung des St auch s nicht mehr einigen. Der Prozess ist durch mehrere I stanzen ge gangen und da Klarheit in die Sache nicht ge bracht werden konnte, wurde nach der „Frankf. Ztg." dabin entschieden, dass keiner der Nachba n das R ebt habe, den Straach zu entfernen, viel mehr beide sich in den Ertrag des Strauches zu teilen hätten. Der Erlös an Beeren beträgt ährlich eine halbe Krone, die Prozesskosten aber machen 450 K onen, so dass in etwa 800 Jahren der „teure“ Strauch die Prozess kosten getragen haben wird. — Die russischen Obstproduzenten haben erfolgreiche Versuche gemacht, aus den mittelasiatischen Obstbaugegenden nach Peters burg und Moskau das ganze Frühjahr hin durch Früchte liefern zu können. Es werden besondere Waggons nach amerikanischem Muster gebaut, die im Winter geheizt und im Sommer g kühlt werden können. Es lässt sich somit feststellen, dass man in Russland in dieser Hinsicht weiter vorangeschritten ist, als in Deutschland. Wir kennen bisher weder Sprzial- waggons für den Obsttransport, noch Ausnahme tarife, so dass es leider mit grossen Schwierig keiten verbunden ist, wenn die heimischen Pro dukte den ausländischen Früchten gegenüber erfolgreich konkurrieren sollen. — Der Verkauf von frischem Obst auf den sächsischen Bahnhöfen ist neuerdings von der Generaldirektion den Bahn- hofswirten in Erinnerung gebracht worden, nachdem der Vorstand des „Landesobstbau vereine« für das Königreich Sachs n“ um eine Befürwortung im Iateresse der Reisenden gebeten hatte. Auch Obstzüchter werden vom Landes obstbauverein aufgelordert, den Bahnhofswirten preswerte Offerten für genussreifes, solort ab- zuset endes Obst zu unterbreiten, um auch ihrerseits die obigen Bestrebungen zu unter stützen. — Zur Monopolisierung der Fried höfe wird uns mitgeteilt, dass die Stadt Cottbus 58 000 Mr. zu einer neuen Gewächt- bausanlage auf dem Nordfriedhofe bewilligt hat. Haben die dortigen Hanielsgärtner als Steuer zahler n cht gegen jene Konkurrenz, die ihnen von selten der Stadt bereitet wird, energisch Pro est erhoben? Nach unserer Ueberzeugung wird mit solchen erheblichen M tteln eine ganz bedeutende Anlage geschaffen, die den Absatz und Verdienst der ansässigen Gärtner empfind lich schädigen muss.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)