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Persönliche Mitteilungen Am 4. Mai feierte der Direktor des Botanischen Gartens in Berlin-Dahlem, ein Pionier des deutschen Gartenbaus, Will», Vorwerk, seinen 60. Geburtstag. Vorwerk gilt als einer der besten Pflanzenkenner, an den sich sogar häusig das Ausland in schwierigen Fällen wendet. Am 17. Mai konnte unser langjähriges Mitglied Jakob Körner, Mainz, Binger Str. 9 (Blnmenkörnec) sein 40jähriges Geschäfts- inbilüum begehen, am gleichen Tag feierte sein jüngster Sohn Theo dor, der im Betrieb die Binderei usw. kaufmännisch bearbeitet, Hochzeit! Wir gratulieren! Die Firma betreibt Topfpflanzenkulturen, Binderei und eine ausgedehnte Spezialkultnr in Kakteen und Sukku lenten. — Verschiedene Auszeichnungen auf den Ausstellungen in Mainz, Mannheim und Darmstadt 1894, 1901, 1907 und 1929 zeugen von der Leistungsfähigkeit der Firma. — Jakob Körner ist seit 1895 Mitglied unsrer Bez.-Gr. und seit 1900 im Vorstand, ein treuer und lieber Kollege und eifriger Förderer unsrer Berufs interessen. Wir wünschen dem Jubilar von Herzen, dass ihm noch «ine lange, segensreiche Berufstätigkeit im Kreise seiner Familie beschieden sein möge. Bez.-Gr. Mainz: 8t. Am 22. Mai feierir Gärtnerei- und Baumschulenbesitzer Gustav Großmann und Gattin in Brostau, Glogau-Land, das Fest der Gol denen Hochzeit in voller Rüstigkeit. ' „Gnrtenvuch für Anfänger", von Oekonomierat Johannes Bött ner, Jubiläums-Ausgabe völlig neu bearbeitet von I. Böttner d. I. — Weinhausen — Poenicke. 195.—205. Tausend. Gartenbau-Verlag Trowitzsch L Sohn, Frankfurt (Oder). 496 Seiten Text mit 520 Abbildungen. Preis in Leinen gebunden KA 7,50. Es ist begrüssenswert, daß die Herren Johannes Böttner d. I-, Karl Wein Hausen und Walter Poenicke es unternommen haben, das in allen Fachkreisen bekannte und beliebte „Gartenbuch für Anfänger", den gärtnerischen Fortschritten und heutigen An sprüchen entsprechend, vollkommen neu zu bearbeiten. Soweit es sich mit der Ueberholung des Textes vereinbaren ließ, wurde der freundschaftlich-kollegiale Ton, in dem sich das Buch nicht nur an Gärtner, sondern auch an alle verwandten Berufe, wie Lehrer, Förster, Pastoren, überhaupt an alle Gartenfreunde richtet, beibehalten bzw. zeitgemäß verfeinert. Für den Berufs- gärtnec sei hinzugefügt, daß das Buch eigentlich nicht nur für An fänger, sondern auch für Fortgeschrittene in Frage kommt. Selbst der vollendete Fachmann wird manchen neuzeitlichen Ratschlag gern zu seinem Nutzen auswerten können. Wenn man die alte und die neue Ausgabe miteinander vergleicht, wird man finden, daß alle alten Zeichnungen vollkommen ver schwunden sind und durch neue Skizzen bzw. photographische Auf nahmen — deren Auswahl bei dem zur Verfügung stehenden Ma terial vielleicht in Ausnahmefällen noch etwas günstiger hätte getroffen werden können — ersetzt wurde. Es ist mit der neuen Ausgabe ein wirklich modernes „Garten buch für Anfänger" geschaffen worden, das jedem empfohlen werden kann und weiteste Verbreitung in Fach- und Liebhaberkreisen finden wird, denn es gehört zu den wenigen Gartenbüchern, die sich durch ihre Güte sozusagen selbst weiterempfehlen. fulius iAakla. 100 Ratschläge für die häusliche Blumenpflege von Ludwig Lesser. Verlag Funk-Dienst, Berlin. Ludwig Lesser hat die wichtigsten Punkte seiner bekannten Rund funkvorträge über Blumen und Pflanzen in knapper, besonders für den Laien übersichtlicher Form zusammengestellt und viele aus seinem Hörerkreis stammenden Fragen beantwortet. Ein Büchlein, das sich in herzlicher Form an alle diejenigen richtet, die sich danach sehnen, Blumen nnd Pflanzen zu ihren Hausgenossen zu machen und sie richtig zu behandeln. f. lA. Jahrbuch 1933 der Deutschen Iris-Gesellschaft, herausgegeben vom Sekretär der D.J.G. Karl Rienit-Konken, Gotha in Thüringen, Sonneborner Straße 16, I, im Selbstverlag. Preis Ml 2,50 (bei Einsendung von All 3,— wird neben kostenfreier Lieferung des Buches auch die Mitgliedschaft der D.J.G. 1933 erworben). Mit dein Jahrbuch 1933 hat die neu ins Leben gerufene Deutsche Iris-Gesellschaft ihre erste Veröffentlichung heräusgegeben. Das erste Jahrbuch erläutert die Aufgaben und Ziele der D.J.G. und enthält Berichte über ihre Tätigkeit und die erste Jris-Blütenschau 1932 in Coburg. Andre Beitrüge, die Allgemeines über Iris, ihre Bedeutung usw. bringen, haben den Zweck, Interessenten in das große Gebiet der Iris-Welt einzusührcn. Es ist der D.J.G. zu wünschen,»daß sich der Mitarbeiterkreis noch auf alle Iris-Kenner Deutschlands erweitern möge, um eine ebenso wertvolle Gemeinschaftsarbeit, wie in der englischen oder amerika nischen Iris-Gesellschaft, zu leisten. fulius ülaüia. „Gesundes Obst durch planmäsjige Schädlingsbekämpfung". Von Pros. Dr. Stellwaag, Leiter der zoologischen Abteilung der staatl. Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- nnd Obstbau, Neustadt (Haardt). 104 S., viele Abb. 0,60 Ml zuzügl. 0,15 Ml Porto. Keine Maßnahme zur Erzielung gesunden Obstes hat in den letz ten Jahren eine derartige Sturm- und Drangperiode durchmachen müssen, wie die Schädlingsbekämpfung. Jin vergangenen Jahr zehnt hat sie sich aus den ersten Anfängen heraus zu einer Wissen schaft entwickelt, deren Erkenntnisse sich jeder Obstanbauer zunutze machen muß, der sich um die Lieferung von Qualitätsware bemüht. Da er sich im allgemeinen a^er nicht mit dem Erproben von Be kämpfungsmethoden und -mitteln zur Klärung der vielen Streit fragen abgeben kann, ist es sehr wertvoll, daß ihm jetzt, nachdem die „Kinderkrankheiten" in der Schädlingsbekämpfung überwunden sind, aus der Feder eines Fachmannes ein Büchlein auf den Arbeits tisch gelegt wird, das die neuesten Erfahrungen nnd die erprobteil Regem zusammenfaßt und Bekämpfungsrichtlinien enthält, an de ren Grundzügen sich in den nächsten Jahren kaum Aenderungen ergeben werden. Besonders wertvoll wird die Arbeit dadurch, daß sie den durch viele Abbildungen ergänzten „Anleitungen zum Er kennen wichtiger Obstbaumschädlinge" einen breiten Raum gewährt, so daß es auch dem wenig belesenen Fachmann leicht wird, unter Leitung des Schriftchens die richtigen Maßnahmen und erprobten Mittel im richtigen Augenblick anzuwenden. kl—r. Kaufhilfc den Arbeitslose». Dr. Rudolf Schilling, Feliugsche Ver lagsanstalt, Leipzig. 60 Die Erkenntnis, daß unser wirtschaftlicher Rückgang in der Haupt sache von der Schwächung der Kaufkraft abhängig gewesen ist, hak dazu geführt, gerade das Problem der Kaufkraststärkung in mannig fachen Projekten und Schriften zu behandeln. Seitdem eine Regie rung am Ruder ist, die im Gegensatz zu den bisherigen über stärkere Mittel nnd über eine geschlossenere Gefolgschaft verfügt, ist die Hoff nung auf Lösung des Kauskrastproblems gestiegen. Welche Wege dazu führen werden, ist noch reichlich unbekannt. Der Verfasser hat in der vorliegenden Schrift einen sehr orginellen, dabei recht einfachen Plan entwickelt, der im Grunde genommen darauf hinausläuft, den Kaufleuten die Kreditgewährung zu erleichtern, die Bezieher von Arbeitslosenunterstützung, evtl. Beamte zur Benutzung dieses Kredits zu zwingen und den Kredit durch monatliche Abzüge von der Ar beitslosenunterstützung bzw. vom Gehalt allmählich abzudecken. Man kann den Plan mit einem Abzahlungsgeschäft unter staatlicher Kon trolle vergleichen, wenn er auch nicht ganz dasselbe ist. Welche Kosten die Kontrolle einer korrekten Durchführung der Idee verur sachen wird, bleibt auch angesichts der in diesem Punkt optimistischen Auffassung des Verfassers recht unsicher. Die Schrift verdient jedoch allgemeines Interesse. Or. Lür. Konsulats- und Mustervorschriften. 300 Seiten, 2,— Alk zu zügl. 0,50 Alk für Porto und Verpackung. Bestell, sind gegen Vor einsendung des Betrags auf das Postscheckk. der Handelskammer Hainburg Nr. 59 886 an die Handelskammer, Hainburg 11, Börse, zu richten. Die Handelskammer Hamburg hat das in Kreisen des Ausfuhr handels bereits bestens bekannte Buch „Konsulats- und Mustervor schriften" in vierter Auflage heräusgegeben. Die übersichtliche Anordnung des Inhalts bietet Gelegenheit zur schnellen und erschöpfenden Unterrichtung über alleVorschrif- ten und Förmlichkeiten für denWarenversand nach allen Ländern der Welt. Insbesondere bringt das Buch die Bestimmungen über Konsulats- und Zollfakturen, Ursprungszeugnisse, Konnossemente, Markierung und Ursprungs bezeichnung, Musterbehandlung und die Zollbehandlung nicht abge- nommener Waren. Das preiswerte Bnch ist unentbehrlich auch für alle Gartenbau- treibenden, die ihre Erzeugnisse znm Teil ins Ausland versenden. Ooe. Erfolgreiche deutsche Werbesymbole Wer kennt nicht den Mercedes-Stern oder das Zwillingszeichen der Firma Henckel-Solingen? Weit über die Grenzen Deutschlands verkünden sie die Qualität deutscher Arbeit. So kennt jeder deutsche Zeichen von Zigaretten und Autosabriken, von der Textil- und Schwerindustrie. Vor uns liegt eine Sammlung von 54 der besten deutschen Werbesymbole und eine kritische Besprechung der Aufgaben dieser Firmenzeichen. Mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis wird die erfolgreiche Anwendung veranschaulicht. Es ist über raschend, von einer belebten Marke zu erfahren, daß nach der ersten Veröffentlichung auf die gleich großen Inserate sofort sechs- bis siebenmal mehr Anfragen kamen als im Vorjahre. Andere der gezeigten Beispiele haben nachweisbar die Umsätze wesentlich steigern Helsen. Das Wertvollste an diesen Veröffentlichungen in der bekannten Fachzeitschrift „Die Anzeige" sehen wir darin, daß auch praktische Vorschläge nicht nur für Großfirmen, sondern auch für kleinere Betriebe nnd vor allem für den Einzelhandel gemacht werden. Gerade für den Einzelhandel ist es »nichtig, hier Beispiele aus der Praxis kennenznlernen, wie man sich durch zielbewnßte nnd vor allem systematische Propaganda anch mit geringeren Mitteln gegen große Konkurrenz erfolgreich behaupten kann. Wir empfehlen diese anregende Samnrlung deutscher Werbcsymbole jedem fortschritt lichen Kaufmann, der noch keine eigene Firmenmarke besitzt, die ihm eine einheitlichere nnd damit auch erfolgreichere Propaganda ermög licht. („Die Anzeige", Storch-Verlag, Nentlingen-Stuttgart, viertel jährlich Ml 4,50.) Grundsteuererleichterungen in Preußen Der Relchsverband hat, wie bereits in den Kurzberichten der „Gartenbauwirtschast berichtet wurde, in Gemeinschaft mit den landwirtschaftlichen Spitzenorganisationen dem preußischen Finanz minister die Notlage der Erzeugerbetriebe vorgetragen und nm Grundsteuererleichternngen gebeten. Die Forderungen der Spitzenorganisationen waren gerechtfertigt, einmal »vegen des außerordentlichen Preissturzes unserer Erzeugnisse und weiterhin aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit. Dem Hausbesitz sind durch neuere Anordnungen Grund- und Hauszius- steuervergünstiaungen zugesichtert, wenn der normale Ertrag aus dem Besitz nicht erzielt wird. Aber nicht nur der Hausbesitz leidet unter der Wirtschaftsnot, Landwirtschaft und Gartenbau sind schon seit langem in allgemeine Notlage geraten. Sollte der Hausbesitz nicht einseitig bevorzugt werden, so mußten auch für Landwirtschaft und Gartenbau Steuererleichterungen gewährt werden. Unter ähnlichen Erwägungen ordnet der preußische Finanzminister in einem Erlaß vom 10. Mai 1933 — KV 2 gen. 220 — an, daß mit Rücksicht auf die besondre Notlage der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und dem Gartenbau schon die am 15. Mai d. I s. fällig gewesene Vierteljahresrate der staatlichen Grundvermögensteuer allgemein gestundet wird, es sind also für das laufende Vierteljahr nur die Gemeindezuschläge zu entrichten. Ein besondrer Antrag von seiteu des Betriebsinhabers ist nicht erforderlich. Der gestundete Betrag wird am Jahresschluß niedergeschlagen. Die Niederschlagung gilt für die Monate April, Mai und Juni 1933. Sollten bereits für diese Monate Beträge für staatliche Grnnd- vermögensteuer bezahlt sein, so ist cs zweckmäßig, mit später fällig werdenden Raten verrechnen zu lassen. Wenn die staatliche Grundsteuer für das laufende Vierteljahr schon vorher aus Billiqkeitsgründen ganz oder teilweise gestundet war, so kann die nächste Vierteljahrcsrnte ebenfalls niedergeschlagen werden. In diesem Fall ist ein besonderer Antrag erforderlich, der etwa wie folgt lautet: An dei» Vorsitzenden des Gruudsteuerausschnsscs, in . Betr. Steuer Nr. . . . Mit Erlaß vom 10. Mai 1933 — KV. 2 gen. 220 — ordnet der preußische Finanzminister für gärtnerische Betriebe allge mein Stundung und Niederschlagung der am 15. Mai 1933 fälligen Viertelfahrsrate der staatlichen Grundvermögeustcuer an. Die Rate ist mir bereits aus Billigkeitsgründen gestundet. , bitte höflichst, mir in Anbetracht meiner besonders schlech ten Einkommens- und Vermögensverhältnisse die allgemeine ^^^eAmchterung dadurch zu gewähren, daß mir auch die nächstfällige Vierteljahrsrate gestundet und niedergeschlagen w'rd. (Unterschrift.) Neben der allgemeinen Niederschlagung der jetzt fälligen Viertel- lahrsrate können aus besonderen Antrag noch weitere Steuererleichterungen gewährt werden, wenn 1. das Grundstück bei Feststellung des Grundvermögensteuerwertes im Jahre 1924 als Bauland bewertet worden ist, unter gegen wärtigen Wirtschaftsverhältnissen aber mit einer Bebauung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, 2. der Betrieb dadurch eine Betriebseinschränkung erfahren hat, daß Glasanlagen erheblicheren Umfangs längere Zeit nicht be nutzt werden. In diesem Fall ist die Steuer im Verhältnis des gemeinen Werts der Glasanlage zum gemeinen Wert des Gesamtgruudstücks zu ermitteln. Beispiel: Die stillgelegten Glasflächen haben heute einen Wert von 5000.— .M, bei einem Verkauf des Gesamtbetriebs können 20 000.— Ml erzielt werden. Die Steuern (auch die Gemeindezuschläge!) sind im Verhältnis Von 5000 zu 20000 zu erlassen, d. h. ein Viertel der Steuer. Der Steuererlaß gilt nur für die Dauer der Nichtbenutzung der Glasflächen. 3. Saatzucht und Samenbaubetriebe in rein landwirtschaftliche Be triebe umgewandelt worden sind- Die Steuer wird entsprechend der durch die Umstellung bedingten Wertminderung erlassen, 4. landwirtschaftliche oder gärtnerische Flächen aufgesorstet worden sind. Erlassen wird die volle Steuer für die aufqeforsteten Flächen. ' Während die allgemeine Niederschlagung nur für die staatliche Grundvermögensteuer des laufenden Vierteljahres gilt, trifft der Erlaß, der aus den Gründen unter I bis 4 gewährt wird, auch die G e m e i n d e z u s ch_l ä g e. Wird ein Viertel der staat lichen Grundsteuer aus diesen Gründen erlassen, so ist auch ein Viertel der Gemeindezuschläge nicht zu zahlen. Da die letzte Nummer der „Gartenbauwirtschast" bei Veröffent lichung des Erlasses schon druckfertig vorlag, konnten wic einen ent sprechenden Hinweis vor dem 15. Mai nicht bringen. Wir haben aber sofort die Bezirksgruppen und die Bezieher der „Steuerrechtlichen Merkblätter für Gartenbaubetriebe" durch schnellste Zusendung eines Merkblattes unterrichtet. lsi. Wichtig für Grundstückskäufe Beim Kauf eines Grundstücks und auch bei der Ueberuahme eines Betriebs muß man sich heute genau nach den Steuerverhältnissen erkundigen, wenn man keine Ueberraschnngen erleben will. Der neue Eigentümer haftet nämlich der Steuerbehörde gegenüber für die rückständigen Stcuerbeträge. An dem Grundstück haften die Realsteuern: Grundsteuer und Mietsteuer (Hauszins- oder Aufwertungssteuer). Der vorsichtige Käufer läßt sich daher die Quittungen vorlegen, daß alle Steuern laufend bezahlt sind. Am besten ist es, sich vom Verkäufer eine Vollmacht geben zu lassen, die dazu berechtigt, sich selbst bei den Steuerkassen zu erkundigen, ob noch Stenerrückstände vorhanden sind. Der Käufer haftet anch für die W e r t z n w a ch s st e u e r, die außerordentlich hoch sein kann, wem» der Vorbesitzer das Grundstück günstig gekauft hat. Es muß deshalb vor dem endgültigen Kauf abschluß festgestellt werden, wie lange der Vorbesitzer das Grund stück besessen hat und wie hoch etwa die Steuer ist. Im übrigen ist es zweckmäßig, daß bis zur Regelung dieser Steuerfrage von dem jenigen, der die Steuer nach dem Kaufverträge übernehmen soll, ein entsprechender Betrag hinterlegt wird. Die Wertznwachssteuer kann so hoch sein, daß ein Verkauf unmöglich wird, »veil die Steuer die bare Anzahlung übersteigt. In diesem Falle kann mit der Ge meinde verhandelt werden, damit die Abgabe erlassen oder herabge setzt wird. Die Anträge müssen aber vor Kausabschlnß gestellt werden. Anträge auf Erlaß der Wertzuwachssteuer nach Kauf des Grundstücks sind, wie die Erfahrung lehrt, in der Regel aussichtslos. Wenn über die G r u n d e r w e r b st e u e r nichts besonderes ver- einbart ist, so hat der Verkäufer die Hälfte zu zahlen. Der Käufer haftet aber der Steuerbehörde gegenüber für die ganze Steuer. Wenn der Käufer für die volle Steuer herangezogen wird, so kann er die ihm vertraglich znstehende Hälfte vom Verkäufer nur durch Privat klage hereinholen. Ist die Grunderwerbstener gegenüber der vom Käufer geleisteten Anzahlung sehr hoch, so kann unter Umständen ähnlich wie bei der Wertzuwachssteuer vor endgültigem Kaufabschluß bei der Gemeinde Antrag auf Herabsetzung der Steuer eingereicht werden. Auch das Reich erläßt hin und wieder den Reichsanteil an der Grund- ermerbsteuer. Der Steueveltosz ist vor dem Äerrous äumsslg und bindet die Steuergerichte (RFH. Bd. 17 S. ^09). Da dem Einheitswert für die Besteuerung des Grundstücks außer ordentliche Bedeutung zukommt, sollte sich der Käufer sämtliche Lin- heitswertbescheide (1925, 1928 und 1931) aushankngen lassen. Die Prüfung der Einheitswerte wird am zweckmäßigsten an Hand der vom Reichsverband herausgegcbencu Broschüre „Lie Bewertung des gärtnerischen Vermögens" vorgenommen. Mitglieder können d,e Drnckschrift znm Preise von 0,75 RM., znznglich Ver)andkosten, von der Hauptgeschäftsstelle beziehen. -