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dsueriikokLtt Lurmsik «lern IrrkaN: und kllanLOvsekui^Zeräte 6a r- turm' die ^ropaxanda Vie Oelüüss in den 8auxtZemü86A0diet6Q ^Vurrelkäulv bei Lrdbeerev — Okrvüaulbemen im Leim und 6arlen — Xennxtzieku'uu^tzu der Verbrauekerlcleinpaekunxen — Vie so^en. ,.bunten löten" — ^Vaeböt umstand von LU Glitte LobeidinZ (September) 1934 — 2um ^.nbau von koseokokl — ver Vo§elsokut2. die natürlioke Hilke Ae§ev das vnZSLieker im Obst-, ^Vsin- und 6arten- bau — vör dis Värtnerskrau — vraxekaZten — det^t notwendiger pklanLensobutL im Obstbau. Anordnung des Keiebsbeau4traKlen kür dis ReAiung des .^.bsatLes von OartenbauerLtzugnissen innerdalb der Vandes- lreZramm des 2. Reiedsbsuerntages — Ver vmbau der veutseden Arbeitsfront — kreisänderungeo kür Xelken — bauerLeuZnisse — Angebote von Liumensämereien — k^inriedtungen 2u sodakken ... — ^Virtsodaktsspiegel des deuteeben Lernobstlagerung — ^ebtunZ! ^.uskudr naek Lebweden — Leldilken kür Obstbaum-Xeupkianrungen. Vmpkropkungen tendauwirtsedakt de« Auslandes — Rüeddlied auk die 6roü - Lerliner vreilandblu mensebau .Lommerblumeu am vunb- veberwaedungsstelle kür 6srten- Oartenbaus — 10 6ebote kür dis Anordnung des Michsbeauftragten für -ie Regelung »e« Absatzes »on Gaelenbauerzeugnissen innerhalb »er Lanbesbauernschast Kurmark Einrichtungen zu schassen . . Auf Grund der Verordnung des Herrn Neichs- mimiters für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gar- ' tenbaus vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil I, S. 518) und der Anordnung des Reichsnährstands vom 29. Juni 1934 („Deutscher Reichsanzeigcr" . Nr. 153) wird folgendes ungeordnet: 8 1. (1) Innerhalb der Landesbauernschaft Kurmark wird die Regelung des Absatzes von Garlenbau- erzeugnissen in geschlossenen und nicht geschlossenen Gebieten durchgeführt. (2) Zu geschlossenen Anbaugebieten werden er klärt: a) das Anbaugebiet Frankfurt (Oder), b) „ „ Guben, c) „ „ ' Spreewald, ä) „ „ Küstrin, e) „ „ Gransee-Lindow. (3) Der Gebietsbeauftragte für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen regelt die ört liche Abgrenzung der Anbaugebiete im Einverneh men mit mir. (4) Für jedes in Ziff. 2 genannte Anbaugcbiet wird von dem Gcöictsöcanftragten ein Bczir/s- beauftragtcr im Einvernehmen mit mir eingesetzt. L)as pfogfamm des 2. Reichsbauerntages Für den vom 11. bis 18. Neblung (November) in der Reichsbauernstadt Goslar stattfindenden 2. Neichsbauerntag werden soeben Einzelheiten des Programms vom Organisationsamt bekanmgegcbcn. Danach sind die Tage Montag der 12. bis Mitt woch der 14. mit zahlreichen Sondertagungen be setzt. Am Donnerstag, dem 15, beginnt das eigent liche Reichsbauernthing, für das folgende Vorträge vorgesehen sind: Reichskommissar für Landarbeitcrfragen, Helmut Reinke, hält ein grundsätzliches Referat über „Die Landarbeiterfrage". Anschließend wird der LandeZ- obmann der Landesbauernschait Ostpreußen, Mat thies Haidn, über „Tie Betreuung des Menschen im Reichsnährstand" sprechen. Der Verwaltungs- amtsführer Freiherr von Kanne behandelt „Die Betreuung des Hofes im Reichsnährstand". Vor der Mittagspause wird dann noch der Reichshaupt- abteilungsleiter IV, Karl Vetter, über „Tie Ge treidewirtschaft als Beispiel einer Marktordnung durch den Reichsnährstand" sprechen. Am Nachmittag werden die Vorträge durch ein * Neierat des Stabs-Hauptabteilungsleiiers Noland Schulze über „Die Presse im Reichsnährstand" fortgesetzt. Stabshauptabteilungsleiter Karl Motz spricht anschließend über „Tie Werbung im Neichs- nährffand". Das Schlußreferat hat der Gauleiter . der NSDAP., Gau Main-Franken, Hellmuth, über- nommen, der über „Florian Gayer und unsere Zeit" sprechen wird. Am Freitag, dem 16., abends, ist ein Empfang des Deutschen Neichsbauernrats durch die Stadt Goslar vorgesehen. Das Reichsbauernthing wird am Sonnabend, dem 17., mit einem Vortrag des Landesbaucrn- führers von Hessen, Dr. Richard Wagner, über „Tie geopolitische Bedeutung Goslars im Ersten Reich" fortgesetzt. Stabshauptabteilungslciter Er win Metzner spricht anschließend über „Tas Odal als Schlüssel' zur germanischen Weltanschauung . Tann wird der Stabshauptabteilungsleiter Ttt Wilhelm Saure über das Rcichscrbhosgcsetz als Hrnnvvseiler des deutschen Rechts" sprechen, lieber „Geschichte, Ausbau und Aufgaben des Ncichsnähr- Kandes wird eingehend der Stabsamtsiiihrcr Tr. Hermann Reischte 1 ichten. Zum Abschluß ist ein grundwtzüchcr Poetrag des Siabshauprabwilungs- leiters Ltaatsselretärs Herbert Backe auf das Prv- gramin gcwtzt. „Die Agrarpolitik des Naticmalso- zialtsmus m ihrer Wirkung aus die allgemeine Wirtschaftspolitik". Am Sonnabend' abend findet in einem besonderen Großzelt ein Volkstumsabend statt, der «rauäuum, Tänze und Gesang aus allen Gauen Temscblands zeigen wird. An diesem Abend werden 400 Bauern und Bäuerinnen mitwirken. Am Sonntag findet die Schlußtagung statt, auf der der Reichsbauernführcr R. Walther Tarrö das Wort zu einer grundsätzlichen Rede ergreifen wird. Für den Mittag ist auf dem Marktplatz von Goslar eine öffentliche Kundgebung vorgesehen, auf der neben dein Reichsbauernführer auch der Rcichs- odmann Wilhelm Meinberg sprechen wird. 8 2. (1) Grundsätzlich gilt für den Absatz von Gar- tcnbauerzeugnissen in den geschlossenen Anbau gebieten folgende Regelung: a) Ter Gcbictsbcauftragte bezeichnet im Einver nehmen mit mir die Gartcnbauerzcugnisse, die im Zuge der Absatzregelung erfaßt werden. Die Liste der Erzeugnisse kann, nach Bedarf ergänzt werden. b) Von dem Gebieisbeauftragten werden Be- zirksvertricbsstellen errichtet, die allein be- berechtigt sind, die Abgabe von Gartenbau erzeugnissen an den Verteiler vorzunehmen. Nach Bedarf können Lrtssammelstellen ein gerichtet werden. Der Bezirksbeauftragte kann auf Anordnung des Gcbietsbeauftragtcn eine Regelung und Beschränkung der Zufuhren vor nehmen. c) Die Erzeuger in diesen geschlossenen Gebieten haben sich beim Absatz ihrer Gartenbauerzcug- nisse dieser stellen zu bedienen. - 8 3. In den nicht geschlossenen Anbaugebieten ist die Abgabe von Gartenbauerzeugnissen vom Erzeuger an den Verteiler gestattet. Der Limbau der Deutschen Arbeitsfront Durch die Anordnung vom 29. Scheiding d. Js. über die Umschaltung der Deutschen Arbeitsfront hat Dr. Ley den Schlußstrich unter einen gewal tigen Arbeitsabschnitt gesetzt. Jetzt ist das erreicht worden, was der Führer der Deutschen Arbeitsfront zu Anfang Juni vorigen Jahres als sein Ziel er klärte: „Die Deutsche Arbeitsfront umschließt alle schaffenden Menschen mit Ausnahme des Land volkes und der Beamten. Tas Landvolk nimmt in unserer Nation eine Sonderstellung ein". Dem Rechnung tragend, hat der Führer der TAF. ausdrücklich verfügt, daß bei deni nunmehr zum Abschluß gekommenen Umbau der TAF. die Rcichsbc-triebsgemeinschaft 14 „Landwirt schaft" von der Umschaltung ausgenommen ist. Diese wird organisch in den Reichs nährstand übergeführt werden. Auch die land- und forstwirtschaftlichen Angestellten werden in Kürze aus der TAF. ausschcidcn, um ihren natürlichen Platz im Reichsnährstand einzu- nchmen. So ist nicht nur der Aufbau der TAF. abge schlossen, sondern auch der Reichsnährstand wird damit in seinen Gliederungen alles umfassen, was gemäß dem ReichSnährstandsgesetz zu ihm gehört. Bet r i e b s f ü h r e r und B e t r i e b s g.e's o l g- schast, die ja gerade auf dem Lande so eng zu- sammengehören, sind auch organisatorisch im Reichsnährstand vereinigt. Selbst verständlich kann sich der Reichsnährstand auch nur als Glied der deutschen Volksgemeinschaft suhlen. Schon im Februar dieses Jahres hat deshalb der Rcichsbauernsührer durch eine besondere Verein barung mit dem Pg- Dr. Ley seinen Willen zur engsten Zusammenarbeit mit der Deutschen Arbeits- sront zum Ausdruck gebracht. Damit ist die Ber- bundenheit der Stände mit dem Volksganzen garan tiert. Tas ständische Eigenleben kann niemals da- hin führen, daß sich die Stände gegenseitig ent- 'fremden. Bauer und Arbeiter sind die Grundpfeiler des nationalsozialistischen Staates, wie dies am 1. Mai und am Erntedankfest sinnbildlich zum Aus druck kommt. Reinke, Rcichskommissar für Landarbeiterfragen. Preisänderung für Nelken! Bekanntmachung der Eondergruppe Nelken Mit Donnerstag, dem 11. Gilbhard (Oktober), tritt nachstehende Prcisregelung für deutsche Edel nelken in Kraft. Die genannten Preise geben die untere Preisgrenze an, die nicht unterboten wer den darf. I. II. III. IV. Sortierung 22 18 13 10 je Stück. Es wird Gelegenheit genommen, darauf hinzu- weiscn, daß die Sortierungsvorschriftcu für Nelken rechtswirksam festgesetzt wurden. Verstöße gegen die Vorschriften find strafbar. Der Räch-'acluvarr Nelken I. A.: WeiuüauLcm. 8 4- (1) Der Kleinverkauf durch Erzeuger an die Verbraucher auß Wochenmärkteu und im eigenen Betriebe der Erzeuger ist grundsätzlich gestattet. (2) Besondere Bestimmungen hierüber erläßt der Gebietsbeauftragte im Einvernehmen mit mir. 8 S. Die durch die Absatzregelung entstehenden Kosten werden durch mich gedeckt. 8 6. (1) Verstöße gegen die auf Grund der vorstehen den Anordnung getroffenen Bestimmungen können von mir auf Grund des 8 1, Ziff. 7, der Verord nung über die Regelung des Marktes für Erzeug nisse des Gartenbaues vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil I, §. 518) mit einer Ordnungsstrafe bis zu 1000 Dl im Eiuzelfalle bestraft werden. (2) Gegen die von mir verhängten Strafen ist die Anrufung eines Schiedsgerichts gegeben. 8 7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver kündung in Kraft. Berlin, den 8. Oktober 1934. Der Rcichsbeauftragte'für die Regelung des Absatzes von Gactenbauerzeugnissen Loattuer. L/eberwachungsstelle für Garienbauerzeugnisse Tie Ucbcrwachungsftellen, die auf Grund der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung an Stelle der Devisenstellen Organe der Devisenbewirt schaftung sind, haben am 24. 9. 1934 ihre Tätig keit ausgenommen. Für die Erteilung von Devisen bescheinigungen sind zuständig: für Erbsen und Bohnen: Ncichsstclle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse als Ucbcrwachungsstelle in Berlin SW. 11, Strese mannstraße 92/102 (Europahaus), Fern sprecher 1 Jäger 0034; für alle übrigen Artikel, soweit sie für die Obst- und Gemüseverwcrtungsmdustrie von Interesse sind: Ueberwachungsstelle für Gartcnbauerzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel, Berlin SW. 11, Stresemanüstraße 92/102 (Europa haus), Fernsprecher: X 2 Flora 6581. Die vorgeschriebenen Antragsformulare geben die Handelskammern aus. Tie Ueberwachuugsstcllen bitten darum, die vor- gcschriebenen Formulare genau auszufüllcu, insbe sondere genau anzugcben, wann die Fälligkeit der Zahlung eintritt. Zunächst dürfen nur für Zah lungen, die im Monat Gilbhard (Oktober- d. Js. bestimmt fällig werden, Zuteilungen vorgeuom- mcn werden. Für Zahlungen, welche erst im Monat Ncblnng «November) oder später fällig wer den, sollen die Anträge jeweils mit Beginn des Fälligkeitsmonats cingereicht werden. Tic A u - träge sind an die Ueberwachungs- st eilen, unmittelbar zu richten und nicht über die Wirtschaftliche Vereinigung zu leiten. Angebote von Blumensämereien Bei Angeboten von Blumensamcn ist vielfach die Unsitte beobachtet worden, daß in dem Angebot keinerlei Einzelpreise sür die offerierten Samen sorten aufgeführt worden sind, daß vielmehr statt solcher angeboten wurde „zu 25^ (30^>, 40A>, 50H> oder mehr) unter Großhandelspreisen" oder „zu so und so viel Prozent unter den Preisen der Firma TA". Teilweise ist man sogar soweit ge gangen, „zu Prozenten unter künftigen Preisen" anzubieten, die dem Anbietenden noch nicht einmal bekannt waren, also „zu Prozenten unter künftigen Preisen der und der Firma". Ein solches Verfahren ist unstatthaft, da cs unlauteren Wettbewerb dar stellt. Jeder Verkänfer einer Ware muß selbst wissen, zu welchen Preisen er seine Ware verlau sen kann. Wenn er dabei die Preise anderer Vcr- käuscr zugrundelegt, beweist er damit, daß es ihni nur darum zu tun ist, unter allen Umständen seine Konkurrenten zu unterbieten, gleichgültig, ob er bei den Preisen sein Auskommen findet oder nicht. Ein solches Verfahren wird in Zukunft unter keinen n > - geduldet werden. Rcichsvcrband der gartenbaulichen Pjlauzeuzüchler. In Nr. 32 der „Gartenbauwirtschaft'" hat ten wir die Notwendigkeit begründet, an den Anfang einer gewollten Marktordnung die Schaffung von Güte- und Sortierungsbestim mungen und solche für die Kennzeichnung der Erzeugnisse nach Herkunft und Güte zu stellen. Hieraus ergibt sich die Grundlage des Ver gleichs für die Preisbildung auf den Märklen. «ie ermöglicht aber noch nicht die Uebersicht über das Marktgeschchen mit seiner Undurch sichtigkeit der Kaufs- und Verkaufsvorgänge. Sie greift auch noch nicht in die Planlosigkeit der Marktlicferung ein und verhindert nicht z. B. jenen durchaus uuerwüuschteu Hausier handel, das „Klinkenputzen" beim Angebot des Erzeugers iu den Geschäfte» der Abnehmer. Es ist ganz selbstverständlich, das; zur Markt ordnung auch das Offenlegcn der Marktvor- gäuge gehört. Deshalb sieht die Verordnung zur Regelung des Absatzes von Gartenbau- erzeugnisscn vom 22. 6. 1934 in ihrem 2. und 3. Punkt die Ermächtigung vor: „Einrichtungen zu schaffen, die eine ge regelte Erfassung und Aufbereitung von Gartenbauerzeugnissen ermöglichen; vorzuschreiben, inwieweit sich die Erzeuger von Gartenbauerzeugnissen dieser Einrich tungen oder anderer Stellen zu bedienen haben." Tie beiden unscheinbaren Ermächtigungen bieten bei sorgfältiger Anwendung am richli- aen Platz hervorragende Möglichteiten, in das Getriebe des Marktes Ordnung zu briugeu. Sie erlauben, sowohl Sammelstellen als auch Be- zirksvertricbsstellen eiuzurichteu, wie sie ähn lich bei der Frühkartoffelregelung aufgezogen wurden, sie ermöglichen aber auch, Erzeuger märkte (auch sür Blumen und Zierpflanzen) einzurichten, auf denen sich der Handel ein decken kann und deren sich die den Markt suchenden Erzeuger zum Angebot ihrer Erzeug nisse bedienen müssen. Die Aufgabe der Sammelstellen ist es vor wiegend, durch Zusammeufasseu kleiner Ernte mengen einzelner eine einheitliche Sortierung nach Güte und Große durchznführen bzw. die Aiftnhr hinsichtlich der Qualität der Lieferung zu überwachen. Sie stellen Untcrorgane der Bezirksvertriebsstellen dar, durch die oder über die der Handel als Verteiler der Erzeugnisse unmittelbar oder mittelbar seinen Bedarf deckt. Auf den Erzeugergroßmärkten kann ebenfalls die Ucbergabe an den Handel durch die neu trale Erzeugerabsntzorganisntiou erfolgen, es ist aber auch möglich, deu Verlauf durch den einzelnen Erzeuger bestehen zu lassen, wobei cs selbstverständlich ist, daß dieser Großmarit nur für die Belieferung des Handels in Frage kommt. Die unmittelbare Bedienung der letz ten Verbraucher ist, wie bei allen diesen Rege lungen, nur auf dem Wochenmarkt uud im Be trieb des Erzeugers zugelassen. Qb und unter welchen Sicherungen die Lieferung fest bestell ter Erzeugnisse an den Handel außerhalb der Marktzeit und des Marklortes für ein geschlos senes Marktgebiet zugelassen werden tann, be darf besonderer Prüfung. Soweit es sich um Sammel- und Bezirks- vertriebsstellcn der Erzeugerfchaft handelt, besteht zudem die Möglichkeit, den Anliefer- umfaug dem Marklbedarf^ entsprechend anzu passen,' so daß unnötige Schleudereien ebenso gut vermiedeu werden können, wie verhindert werden kann, daß sich ein einzelner durch ein solches Vorgehen, das die anderen schädigt, Sondervorteile bei der Räumung seiner Be stände sichern kann. Es ist nun Ausgabe der Erzeugerkreise, ihren Gebietsbeauftragten auf dieser Basis Vor schläge eiuzureichen, die einen Fortschritt in der Marktordnung für ihr engeres Marktgebiet ergeben können. Mit seiner Stellungnahme reicht der Gebietsbeauftragte diefe Vorschläge dem Reichsbcnuftrngteu weiter, der allein er mächtigt ist, die entsprechenden Vorschriften und Anordnungen zu erlassen. O'lwt.