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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Schriftleitung R. Tetzner Die Saumschule / > Nr. 14 25. Wonnemond 1934 bestimmte Abnehmerkreise zulässig). co8a vorerwähnten Landcsbauernschaft hier folgen: der 1984. 3. 1. 2. alle Verstöße gegen die Lieferungsbedingungen, (z. B. Nichtanrechnung der Verpackung), frachtfreie Lieferung (sofern letztere nicht für berg notwendige Pflanzenmaicrial aus bodenstän- digen, württeinbergischen Baumschulen zu beziehen, neben andren auch aus klimatischen Gründen. Reichsautobahnbepflanzung Die Betrauung eines bewährten Fachmanns, des G.-Arch. Seisert-München, mit der zentralen Bearbeitung der Bepflanzung der ReichSauto- bahnen bietet höchste Gewähr für die erfolgreiche Durchführung dieser bedeutsamen Aufgabe. Unsre Baumschulen müssen in die Lage versetzt sein, sich für die Beschaffung dos benötigten Materials zu rüsten. Um aber keine falschen Schlüsse betreffs des zwar sicher zu erwartenden Bedarfs zuzulaffen, Michelsen, daß die Anordnung des Reichsnährsiands für Baumschmerzeugnisse sich voll segensreich auswirken kann! Zwei gute Worte vorweg: „Tie Anordnung des Reichsnährstands betrachte ich als ein Geschenk Gottes": (Prcisausschußvorsitzeuder Wendland, bei einer Fachbesprechung in diesen Tagen im Reichs- die Sämlinge der Letula lutea oder ketula verru- als Unterlage. Beide Sämlingsarten sind gleich nach der Reife in einen humosen, durchlässi- Parktyp mit gezähnten Blättern, ketula alba var. msnciscküric» mit frühestem Blattaustrieb. Herbert ^snirck, ObergSrtner. Wirtschaft" Nr. 9 1984), sowie alle zukünftigen, diesbezüglichen Anord nungen, Ergänzungen und Ausführungsbestim mungen die erforderlichen Ermittlungen anzustellen, dem Beschuldigten Gelegenheit zur Acußernng zu geben und, falls durch die Ermittlungen die Zuwider handlung bestätigt wird, die Festsetzung von Ord nungsstrafen durch den Landesbaucrnführer bzw. dessen Beauftragten gemäß der Anordnung des Reichsnährstands vom 2.V. 2. 1934 herbeizutühren. Bei der Festsetzung der Ordnungsstrafe ist darauf binzuwciscn, daß cs dem Beschuldigten freisteht, binnen einer Woche nach Empfang der Festsetzungs- Verfügung der Landesbauernschaft, die Entscheidung des beim Reichsnährstand gebildeten einschlägigen Schiedsgerichts anzurufen. Tie Landesbaucrnschaften bilden für diese Auf gabe einen ständigen Ausschuß, der besteht aus: 1. dem Leiter der Unterabteilung Garten der Landcsbauernschaft bzw. dessen Vertreter, 2. dem ehrenamtlichen Leiter der Fachgruppe Baumschulen Ler Landesbauernschaft, bzw. dessen Vertreter, 8. einen: Beiratsmitglied, dessen Fachgruppe durch das Verfahren berührt wird. Der Ausschuß hat über den Straffall einen Urteilsspruch zu fällen und dem Landesbauern« sichrer die Ordnungsstrafe vorzuschlagen. Tie nachfolgenden Richtlinien bilden die Grund lage für das Verfahren: Dem Beklagten ist das rechtliche Gehör zu ge statten. Ladungen müssen durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Beklagte kann sich innerhalb festgesetzter Frist mündlich oder schriftlich äußern; schriftliche Äeußerungen sind ebenso zu berücksichtigen, wie der mündliche Vortrag. Gegebenenfalls muß eine Besichtigung des Objekts stattfinden. Nach Möglichkeit ist das Objekt im Lichtbild festzuhaltcn oder anderweitig dafür Vorsorge zu treffen, daß z. B. die qualitativen Feststellungen für das Schiedsgericht des Reichsnährstands ein wandfrei als Material zur Verfügung stehen. Die Verfahren siird mit möglichster Beschleu nigung durchzuführen. Ist Gefahr im Verzug, so ordnet der Hanptabtcilungsleitcr n per Wir bitten, in den Fachgruppen der Landes, baucrnschaftcn diese Veröffentlichung als eine letzte Warnung wcitgchendst bckannzumachcn und cnip« fehlen den Fachgruppenangehörigcn auch, alle Mittel der Selbsthilfe anzuziehen, wie cs z. B. die Landes bauernschaft Rheinland, Fachgruppe Baumschulen, in vorbildlicher Weise getan hat worüber wir an andrer Stelle dieses Blattes berichten. Aus dem vorerwähnten Rundschreiben kann fol- gendcs mitgetcilt werden: „Tie Landesbauernschaften (Hauptabteilung II, Unterabteilung Garten) werden hierdurch ange wiesen, über alle Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft vom 9. 2. 1934 über die Reglung von Preisen und Preisspannen für Baumschulerzeugnisse, die Anordnung des Reichsnährstands vom 20. 2. 1934 über die Reglung von Preisen und Preis spannen iür Baumschulerzeugnisse, die Veröffentlichung des Reichsnährstands über Qualitätsbezeichnungen und Licferungsbedin- Größe der Baumschule in ks. Zahl der z. Zt. beschäftigten Arbeitskräfte (eigene und fremde). Eine genaue Ausstellung der aufzuschulenden Pflanzen nach Art und Zahl. AuSschrift aus dem Rundschreiben dm Landesbaucrnschaft Rheinland, Hauptabteilung II, U.-A. Garten, Fachgruppe Baumschulen. Bonn, den 28. Hornung (Febr.) gefordert werden. Ich bitte alle Berufskameraden darum unverzüglich, also in den nächsten Tagen, bei allen ihnen bekannten Unterbietern per- sönlich'vorzusprechen, die Regelung bekanntzugeben und sich durch Unterschrift die Kenntnisnahm? be- scheinigen zu lassen. Weigert sich jemand, die Unter schrift zu leisten, so ist er unverzüglich mit seiner genauen Adresse an die Geschäftsführung in Bonn zu melden. Wer den Anordnungen des Reichsnährstands zu- widcrhandelt, also die Preise unterbietet, oder sonstige unerlaubten Vorteile verlangt oder ge währt, muß sofort den bekannten Vertrauensleuten gemeldet werden. Ter Meldung ist stichhaltiges Beweismaterial beizufügen. Alle Zuwidcrhand- lungsfälle werden nach Klärung durch den Ver trauensmann an die Geschäftsführung in Bonn weitergclcitct. Für die Verfolgung der Zuwider handlungen ist nur ein Schiedsgericht zu- Sie Werwachung der preisanordnung des Reichsnähr stands für Vaumschnlerzeugnisse und die Bestrafung von Verstößen gegen dieselbe Wir bemerken von vornherein, daß es keinen Zweck hat, fnlsche Angaben zu machen, da wir nach her bei der Abnahme eine genaue Kontrolle durch führen werden. Es hat auch keinen Zweck, im Hin blick aus spätere Autobahnen mehr Pflanzen auf zuschulen, als uns gemeldet werden, da auch bei späteren Autobahnen von uns eine Planung vor- gsnommen wird? Es sollen vor allen Dingen die jenigen Baumschulen diese Pflanzen aufschulen, die seither ähnliche Pflanzen bereits gezogen haben. Die sofortige Meldung ist auch deshalb notwendig, damit wir in einzelnen Fällen sagen können, ob mehr ode* weniger von einer Art aufgejchult wer« öelula-Dere-lungen Für alle Arten und Formen der Birke dienen Kosten und Gebühren werden nicht erhoben. Alle Unterbietungen, Verstöße, gegen die Qualitätsbezeichnungen und Liefcrungsbcdin- weiter für das Berufswohl und helfen damit am Aufbau des nationalsozialistischen Teutsch lands tatkräftigst. Ihre Arbeit ist unter dem starken Schutz des Reichsnährstands crfolggesichert und aufrichtiger, herzlicher Dank für diesen Schutz konnte bereits dein Reichsbauernführer über mittelt werden. Es schaffen und wirken prächtig z. B. unsre Fachgruppen der Landesbauernschaften Bayern,Rheinland, Württemberg, Schlesien, Sachsen und Mitteldeutschland. Auch Fachgruppe Kurmark, die auch früher schon sich immer in bester Ordnung befand, packte die Arbeit ausgezeichnet an und allein mit einer Tat, wie gelegentlich der letzten Sitzung gezeigt, einer umfangreichen Oualitäts- sortierungsichan, wurde den Neuhinzugetretenen mehr praktisch gelehrt, als sonst in vielen Ver sammlungen. Wir können als Gartenbauer deutsch reden und so soll hier das Königs- (aus Ellingen) Wort hier Platz finden: „Ter Saustall wird aus gemistet". In vorbildlicher Weise hat die Fachgruppe Baumschulen der Landesbauernschaft Rheinland auch dafür gesorgt, daß über die Notwendigkeit der Prcisinnehaltung für genügende Aufklärung gesorgt wird; die. Rheinländer haben sich's nämlich be stätigen lassen, daß nunmehr jeder über die Anordnungen bet r. Preiss, Preisspannen und Qualität ge nügend Bescheid Weitz. Wir lasien einen diesbezüglichen Auszug aus einem Rundschreiben In unsrer Veröffentlichung in „Die Baumschule" Nr. 11 vom 22. Lenzing hatten wir das Er scheinen von Maßnahme» zur künftigen Ueber- wachung der Preisanordnung vom 20. 2. d. Js. und die Inkraftsetzung von Strafbestimmungen im Fall von Verstößen angekündigt. Das Erforderliche ist inzwischen veranlaßt worden. Tie Landes baucrnschaften des Reichsnährstands sind mit Rund schreiben vom 4. Wonnemond d. Js. angewiesen worden, alle in dieser Hinsicht erforderlichen Maß nahmen zu veranlassen. Dieser Anweisung ent sprechend, sind nunmehr die Landcsbauernschaften die Beauftragten für die Überwachung der Inne haltung dieser Anordnung von Ncchtswirksamkeit. Tie Landcsbauernschaften bilden hiernach für diesen Zweck ständige Ausschüsse (Schiedsgerichte) und der Landesbauernführer verhängt im Fall von Zu widerhandlungen die Ordnungsstrafen. Die Landes- bauernschaftcn können im Fall, daß Gefahr im Verzug ist, alle erforderlichen Maßnahmen auch sofort veranlassen. Die verhängten Ordnungs strafen, die also auf gesetzlicher Grundlage begrün det sind, werden durch die Finanzämter cingezogen. Bei dem Reichsnährstand selbst ist ein Schicds- gericht gebildet für die Behandlung der Fälle bei Berufungen. Zukünftig sind also alle Fälle von Verstößen gegen die Anordnung des Reichsnährstands von Gesetzeskraft der zuständigen Landesbaucrnschaft- zu melden, insbesondere: alle Fälle von Unterbietungen, die Unterlassung der QualilätskennzeiLnung, der Verkauf pflanzunwürdiger Ware (III. Quali tät), alle Verstöße gegen die Qualitätsbezeichnungen (z. B. Nichtjortieren, Abweichungen von den Normalmaßcn u. s. f.), ständig. Anzeigen bei Polizei oder Gericht sind daher zwecklos. Das Schiedsgericht wird für das ganze Gebiet der Landesbauernschaft Rheinland eingerichtet, da nach Anordnung des Landesbauern- führers alle Baumschulangelegenhciten allein durch die Landesfachgruvpe zu regeln sind. Es ist be antragt, das Schiedsgericht aus Mitgliedern der Fachgruppe zusammenzusetzcn, so daß Gewähr für - fachliche Behandlung der Fälle gegeben ist. Beruiskameraden! Der gesetzliche Preisschutz ist erkämpft! Ich erwarte von jedem einzelnen nicht nur Einhaltung dcv Preise, sondern tatkräftige Mitarbeit an der Verfolgung jeder Unterbietung, wobei die Käufer ebenso Ivie die Verkäufer der Bestrafung zuzuführen sind: Jeder helfe mit an der Gesundung unsres Berufsstands! Heil Hitler! Für den Inhalt verantwortlich R. Tetzner, Berlin-Biesdorf. Di« nächst« Nummer dieser Beilage erscheint «« 14. Krachmorck 1934. . . . 2. Betr. Gesetzliche Regelung der Preise Mrd Preisspannen. Die Verordnung des Reichsministers für Er nährung und Landwirtschaft vom 9. 2. 84 und die daraufhin erlassene Anordnung des Reichsnähr stands sind in der „Gartenbauwirtschaft" veröffent licht und inzwischen in Kraft getreten. Ich mache es allen Mitgliedern der Fach gruppe zur Pflicht, die veröffent lichte Regelung in allen Punkten strikte und unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus haben sie dafür Sorge zu tragen, daß die Regelung von allen Gartenbaubetrieben, Landschaftsgärtnern und insbesondre von allen Außenseitern ebenso eingehalten wird. rer gewollten Stetigkeit unsrer Be« triebsführung steht, derartigen Machenschaften wirksam entgegen« getreten wird. - - - - -sich nur zum Schaden des Berufsgan ferner auch, um gleichzeitig von vornherein vor § u s w i r k e n k a n n u n d i m kla r e n V e sinnloien Massenanzuchteu rechtzeitig und dringend Ansatz zu der vom Reichsöauernfüh zu warnen, machen wir unsre Baumschulen mit ' - — — , grundsätzlichen Äeußerungen des Leiters der Be pflanzung bekannt. Er fordert, daß die Bepflan zung sich aus der natürlichen Landschaft des jeweili gen Streckenabschnitts ergeben müsse, und daß die Bepflanzung auch wieder das in die Landschaft Landesbaucrnschaft auf Antrag der Unter- In der Anlage ist eine Abschrift der Anordnung abteilnng Garten die. notwendigen Maßnahmen ' des Reichsnährstands bcigefügt; weitere Exemplare als einstweilige Verfügung an. können der der LandeSLauernschast in Bour aa- den muß. Aus rechtlichen Gründen be« merken wir auldrücklich, daß wir keine Garantie für die Abnahme übernehmen. Richtlinien für die Art des Pflan« z e n m a t e r i a l s. Bei den Autobahnen, die noch in späteren Jahrhunderten und Jahrtausenden von den Leistungen der Regierung Hitler zeugen, darf selbstverständlich kein Ramsch verwendet werden. Um den Pflanzenaussall so gering wie irgend mög lich zu halten, mutz aus eine sehr gute Qualität ge sehen werden, für die auch ein angemessener Preis bezahlt wird. Wer also glaubt, hier minderwertige Massenware unterbringen zu können, irrt sich hier ganz gewaltig. Die Mitwirkung an den Auto bahnen muß für unsren ganzen Berufsstand eine Ehre bedeuten." (Es folgen ganz ausführliche Oualitätzvorschrif« tcn für die einzelnen Arten. Die Anführung des Bedarfs wäre hier zwecklos, da jeder Bauabschnitt seine besondren Anforderun gen erhält.) Ernste Warnung vor AnbanvemehMgrn Es ist bemerkenswert, daß einige wenige Gebiete, aus denen zunächst die Anordnung des Reichsnähr stands über Preise und Preisspannen und Quali tätsschutz nörgelnd und unwillig beurteilt wurde, jetzt dafür bekannt werden, daß eine ganz unsin nige und nur gemcinschädlich sich auswirken wer dende Anbausteigerung vorgenommen wurde. Einige holsteinische Anbaner z. B„ die sich einerseits bis- her recht ablehnend zur Preisanordnung stellten, sind eifrigst als Verkäuser von Wildlingen tätig ge wesen und wiesen bei dieser Geschäftstätigkeit auf den Preisschutz hin. Wir wissen, daß gegenüber be stimmten Personen Warnungen in dieser Hinsicht zwecklos sind, weil wir mit dem Tatbestand einer Unsumme von Unvernunft und Böswilligkeit rechnen müssen. Von seilen des Reichsnähr stands wird daher Vorsorge getrof fen werden müssen, daß durch geeig^ nete Maßnahmen einer nicht zu Vers antwortendenAnbauvermehrung, die uährstaud). „Es gcht nicht an, daß ciuer sagt: „Ecch kann nicht anfasse, ecch Han de Häng in der Täsch" (Hubert Müller, der Gründer des BTB., bei Beginn der Erziehungsarbeit der organisierten deutschen Baumschulen vor 27 Jahren) . Unsre Fachgruppen in den Landcsbauernschaften müssen sich tüchtig rühren und mithclien, daß das große Werk der Anordnung des Reichsnährstands über Baumschulerzeugnisse vollinhaltlich zum Segen der deutschen Baumschulberufsangehörigen sich aus wirkt. Hierzu anzurcgcu, besonders für diejenige» Fachgruppen, die anscheinend sich in der Neugliedc- rung noch nicht zur vollen Arbeitsentsaltung durch gefunden haben, ist der Zweck dieser Zeilen. Wir haben recht Erfreuliches gehört aus einer ganzen Reibe von Fachgruppen; die haben sich schnell in gungen, sowie alle sonstigen Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Reichsnährstands werden folgendermaßen bestraft: durch Verwarnung oder OrdmingKstrafen bis zum Höchstbetrag von 10 000,— A)k. Die Entscheidung des Landcsbauernführers wird dem Beschuldigten zugcstcllt. Falls der Beschuldigte der Aufforderung zur Entrichtung der Ordnungsstrafe nicht nach kommt, hat die Einziehung durch das Finanzamt entsprechend der Einziehung von Beiträgen ge mäß § 12, Abs. 2 der Ersten Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstands vom 8. Julmond 1933 (Neichsgesetzbl. I, S. 1060) zu erfolgen. Zuständig ist die Landesbaucrnschaft, in deren Gebiet die Ermittlungen und Feststellungen über das Objekt vorzunehmcn sind. Diese setzt sich erforderlichenfalls mit der Landcsbaucrnichaft in Verbindung, aus deren Gebiet die Baumschul erzeugnisse stammen. Heil Hitler! Ter Rcichshauptabteilungsleiter II, I. A. gez. Dr. Steinacker, Stabsleiter II. des Reises so auszuführen, daß der letzte Jahres ring in der Mitte der Schnittfläche liegt oder ein Auge des Edelreises nicht allzu weit von der Ver- edlünqsstelle fitzt. — Beim Seitenpfropfen, das im August ausgeführt wird, wird das im Längsschnitt zugeschnittene Edelreis in einen T-Schnitt, der wie bei einer Okulation ausaeführt wird, eingeschoben. Beide Veredlungsarten, Okulation wie das Setten pfropfen, sind bei der starkwüchsigen Art der Letuls papyrikera anzuwenden. — Nachstehend seien einige Formen angeführt: ketula pupyrtteru vsrieZstL corckikülis mit großen Blättern und weißer Borke, ketuis utilis vor. prattii mit trüb-oranger Borken farbe und behaarten Trieben, 8etul» penckuls. ksrtigiats mit pyramidalem Wuchs, ketuls Oels- vs^i vor. colcicol«, ein kleiner, kaum über 50 cm hoher Strauch mit filzigen Trieben, ketuln albs eiexantikimmu penciula, eine sehr zierliche Hänge form, ketula niba var. n^plenilolis, ein guter gen Boden auszusäen. Nach Aussaat sorge man für die notwendige Feuchtigkeit. Der Samen bleibt fast unbedeckt; man schütze ihn nur mit einer flachen Erddecke gegen die Winde. Der Anfgang des Sa mens erfolgt nach einem Monat. Ist eine sofortige Anssaat nach der Ernte nicht möglich, so wird der Samen stratifiziert. In diesem Zustand behält letz terer die Keimkraft noch sechs Monate. — Außer der Seitenpfropfung und der Sommerolulation find die Frühjahrsveredlungen, darunter die Geißfuß- Veredlung, das Pfropfen hinter die Rinde und das Ablaktieren die verbreitetsten und erfolgver sprechendsten Veredlungsweisen. Die Ablaktierung wird gern bei 8etul» ftencluls vsriexsta purpurea vorqenommen und werden dazu die Unterlagen in größerer Anzahl um die Mutterpflanze herumge pflanzt. — Bei der Ablaktierung löst man mit dem Kopuliermesser von beiden Teilen, Edelholz und Unterlage, einen längeren Rindenstreifen heraus bringen soll, was in früheren Zeiten aus ihr aus irgendwelchen Gründen entfernt ist. Auch die Reichsantvbnhn wird hinsichtlich der Eingliedrnng in die Landschaft zum Ausdruck bringen müssen: Hier ist Masurenland, hier Thüringen, hier Schwa ben. „Wir verwenden nicht einfach was da ist, sondern was wir brauchen", „wir bezahlen nicht Masse, sondern Kernigkeit", so sagte er wörtlich. Das müssen für unsre Baumschulen Lehrsätze sein. Unsre Baumschulen haben aber anch den berechtigten Wunsch, daß sie von den Gartenfach leuten der 14 obersten Bauleitungen bzw. durch Herrn Seifert rechtzeitig erfahren, was an Mengen, Gattungen nnd Arten nnd an Altersklassen ange- sordert wird. Ohne Planvolle Arbeit und ver trauensvolles Zusammenarbeiten kann hier fürch terliches Unheil entstehen und unsre schwergeprüften Baumschulen verdienen und vertragen keine weite ren Schicksalsschläge. Aber auch jeglicher Unver nunft mnß gesteuert werden. In diesem Sinne scheint uns die vorsorgliche und richtungweisende Reglnng, die als erste in Württem berg getrosten worden ist, als eine empfehlenswerte Maßnahme. Sie lautet: Stuttgart, 28. 3. 34. „An die Mitglieder der Fachgruppe Baumschulen. Betr. Hcranzucht von Pflanzen für die Rcichsauto- bahn Stuttgart—Ulm. Allgemeines: Beim Bau der Autostraßen spielt die gärtnerische Bepflanzung eine bedeutende Rolle. Wir müssen deshalb jetzt die Vorbereitungen treffen, um in den nächsten Jabren das notwendige Pflnnzenmaterial in Württemberg zur Verfügung zu haben; denn es ist unser Wille,'das in Württem- und vereinigt die beiden entblößten Teile mitein ander. Die Veredlungsstellen werden fest mit Bast verbunden und leicht mit Baumwachs verschmiert. In diesem Falle wird das Zusammenwachsen zweier Bäume erzielt. Zunächst wird die Abtrennung des Edelreises von der Mutterpflanze des besseren An wachsens halber vermieden. Diese Veredlungsart ist ost die einzige Möglichkeit, schwer wachsende Arten im Freien zu vermehren. (Blutbuchen!) — Bei Geißfußveredlungen und beim Pfropfen hinter die Rinde köpft man die Wildlinge in einer beliebigen Höhe je nach der Art ihrer Verwendung. Für Kro nenveredlungen sind 200—250 cm die richtigen Höhenmaße. Die Edelreiser zu den Frühjahrsver- , , , edlunqen dürfen erst dann geschnitten werden, wenn Wir haben den Auftrag, besonders darauf hinzu- sie gebraucht werden. Selbige sind von einjährigem weisen, daß die Jiinqpslanzen von Holstein bezogen H-"» zu nehmen. — Ein Vorteil beim Anwachsen werden sollen, da Holstein Notstandsgebiet ist und der Veredlung liegt darin, den Veredlunachchnitt das natürliche Anzuchtgebiet für diese Artikel dar- - ----- stellt. In der Folge geben wir bei vorsichtiger Schätzung die jeweilige Zahl der benötigten Pflan zenarten und -formen bekannt. Nm nun keine hemmungslose Anzucht vornehmen zu lassen, müssen wir eine gewisse Planung durchführen. Alle Mitglieder der Fachgruppe, die die Absicht haben, sich an dieser Heranzucht zu beteiligen, müssen uns vor Beginn der Anpflanzung eine genaue Meldung machen. Diest Meldung mutz folgendes enthalten: engste Verbindung mit ihren zu- „ , . ständigen Landesbauernschaften ge- gungcn für Baumschulerzeugnisse (bekannt-' s e tz t und kämpfen in alterprobtcr Weise gemacht in der amtlichen Zeitschrift für den - - - — " ' Gartenbau im Reichsnährstand, die „Gartenbau- S< der vei C z' is tu ei m h- m b- ui rc li E bi sö dc de gc di in li- sä m Fi W la ör: sch nei ftw bcst der Ein de Hai ein sm wi fäl lm (g nu be de (o fr de Ei lio 19 tat gäi mu vöü Wo mii i um sch, gäi voi Bc rci lick Z» räi lich schc Rn 94> gcl tre lich »er sei! neb ent NF Sti spr Bei für wa! enri wir Wei am i we trn wii sin Dc leg Bi, M tcn Wi der schc jab Eig des.
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