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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
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- Gartenbauwirtschaft
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Oie Garten bauwirt^chaft k!p. 20. 17. 5. 1934 Steuerermäßigung für die Instandsetzung und Er gänzung von Gebäuden Der Reichsminister der Finanzen hat auf Grund Ler durch 8 4 des Gesetzes über Steuererleichterun gen vom 15. 7. 1933 gegebenen Ermächtigung am 20. 4. 1934 eine Ergäuzungsverordnung er lassen, in der die bisherigen Bestimmungen über die Steuerermässigung für Instand! etzungs- und Ergänzungsarbeiten erheblich erweitert werden. Nach dieser Verordnung gilt folgendes: Bei der Veranlagung der Einkommensteuer (Körperschaftssteuer) ermäßigt sich die Steuer schuld für die Steuerabschnitte, die in der Zeit vom 1. 1. 1934 bis 31. 12. 1935 enden, um 10 v. H. der Aufwendungen für Instandsetzungen und Er gänzungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen aller Art, wenn die nachfolgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Zu Instandsetzungen.und Ergänzungen von Gebäuden dürfen nur inländische Erzeugnisse ver wertet werden, es sei denn, daß geeignete in ländische Erzeugnisse nicht vorhanden sind, oder ihre Verwertung zu einer unverhältnismäßigen Verteurung führen würde. 2. Beginn und Ende der Instandsetzungen und Ergänzungen müssen in die Zeit vom 1. 1. 1934 bis 31. 3. 1935 fallen. 3. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (des Reiches, der Länder, der Gemeinden oder Ge- meiudeverbände) dürfen für diese Instandsetzungen oder Ergänzungen weder unmittelbar noch mittel bar gelvährt werden. Für Instandsetzungen und Ergänzungen an Ge bäuden oder Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betriebe des Steuerpflichtigen dienen, wird die genannte Steuerermäßigung auch dann gewährt, wenn Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln auf Grund des 2. Gesetzes zur Verminderung der Arbeit-, losigkeit gewährt werden. Tie Acndcrung gegenüber den bisherigen Be stimmungen besteht darin, daß die Steuerermäßi gung nunmehr für Instandsetzungen und Er gänzungen von Gebäuden aller Art gewährt wird. Bisher kam eine Steuerermäßigung nur für In standsetzungen und Ergänzungen von gewerblichen Betriebsgebäuden in Frage. Tie Steuerermäßi gung wird also insbesondere auch gewährt für die Instandsetzung und Ergänzung von Wohngebäuden und landwirtschaftlich-gärtnerischen Wirtschafts gebäuden, es sei denn, daß für die Instandsetzung usw. öffentliche Zuschüsse gegeben werden. Nach den bisherigen Bestimmungen wurde die Steuerermäßigung (für die Instandsetzung gewerb licher Betriebsgcbäude) nur gewährt, wenn die von dem Betriebsinhaber in dem Steuerabschnitt der Instandsetzung bzw. Ergänzung gezahlte Lohn- summe die Lohnsumme des vorangcgangcnen Steuerabschnitts überstieg. Diese Bestimmung ist in Fortfall gekommen, so daß cs künftig auf die sdöbe der gezahlten Lohnsumme nicht nichr au- kommt. Es mag noch darauf hingcwfesen werden, daß auw die Frist für die Beendigung .der Instand« sepungs- und Ergänzuügsarbeiteu, für die Reichs. Zuschüsse bewilligt worden sind, ebenfalls auf den 31. 3. 1935 verlängert worden sind. DK. Neue Baustoffe und neue Bauweisen Solange gebaut wird, werden auch immer wieder neue Baustoffe und neue Bauweisen angepriesen werden. Leider ist aber die Lebensdauer der meisten, wie die Praxis gezeigt hat, nur eine kurze. So plötzlich, wie sie auftauchen, jo schnell verschwin den sie auch wieder. Nur wenige halten der allge meinen Kritik und der Prüfung der maßgebenden Aufiichrsbchördcn stand. Bei vielen beruht ihre meist nur theoretische Wirtschaftlichkeit aus be- sondre, dem betreffenden Material bzw. der be treffenden Konstruktion gemachten Zugeständnisse gegenüber dem Hergebrachten. Um nun den Bauherrn bzw. den Unternehmer, die sich auf Grund der Prospekte usw. kaum ein eignes Urteil über die Brauchbarkeit der Neu erscheinungen fällen können, vor unliebsamen Ucberraschungeu gleich welcher Art zu schützen, dür fen neue Baustoffe und neue Bauweisen erst dann in der Praxis verwendet werden, wenn ihre Brauch barkeit durch eine amtliche Prüfung in. bezug auf Dauerhaftigkeit, Feuerbeständigleit, Wärmedurch lässigkeit usw. festgestellt worden ist und genaue amtliche Richtlinien über ihre Verwendung vor- licgen. Die Wichtigkeit dieser Vorschrift geht be reits aus der Tatsache hervor, daß nicht selten dei Vertreter einer Neuerscheinung ein auf diesem Ge- biet wenig erfahrener Kaufmann ist, und aus die. sem Grund, ohne böse Absicht, nur aus Unwissen, heil, nicht ganz richtige Angaben macht. Die Zulassung der neuen Baustoffe und Bau weisen erfolgt gemäß Erlaß vom 10. 2. 1934 nach Hörung eines Ausschusses von Sachverständigen über deren Brauchbarkeit und Zuverlässigkeit durch den Preußischen Finnnzminister (Hochbauabteilung) als oberste Landesbehörde in Baupolizeiangelegen heiten. Ueber die erfolgte allgemeine Zulassung wird dem Antragsteller eine Urkunde ausgestellt. Diese enthält die Bedingungen und Voraussetzun gen, von deren Erfüllung die Verwendung des neuen Baustoffs oder die Ausführung der neuen Bauweise abhängt. Dem Bauherrn und Architekten ist es nun ein leichtes, an Hand dieser allgemeinen Zulassung fest- zustellen, ob der oder jener Baustoff sich für fein Bauvorhaben eignet. Da die örtliche Baupolizei behörde das Recht hat, für einen bestimmten Einzel- sall noch besondre, durch die örtlichen Verhältnisse bedingte Bedingungen zu stellen, kann es jedem in seinem Interesse nur dringend empfohlen werden, vor Vertragsabschluß die Zustimmung der zustän digen Baupolizeibehörde einzuholen. Bei der Ausführung muß natürlich genau dar- auf geachtet werden, daß dieselbe, der allgemeinen Zulassung entsprechend,'erfolgt. Zepennin§. ü, Ser. 7933 / 2 5 2 S7- f Humor im Beruf Durch die Tagespreise ging die Meldung, daß die amerikanischen Rosenzüchter ihre Rosen in Ziun- dosen, die den Konservendosen für Obst und Ge müse ähneln, auf den Markt bringen. Dazu schreibt die „Braunschweigische Konservenzeitung" (Nr. 16, 1934) in launigen Worten folgendes: „Für Thea terbesucher z. B. ergeben sich aus dieser Versand methode ganz neue Möglichkeiten. Man wird in Zukunft unbesorgt mit einer Blumenkonservendose ins Theater oder zur Premiere gehen können. Sollte einem die Hauptdarstellerin nicht gefallen, so hat man die Möglichkeit —- in Ermangelung fauler Eier — die ungeöffnete Konservendose als Aus druck seines Mißfallens auf die Bühne zu werfen — eine sicher sehr geräuschvolle und auch wirkungs volle Methode. Sollte man jedoch von der Haupt darstellerin begeistert sein, so holt man einen Do senöffner aus der Tasche, befreit die Blumen von ihrer zinnernen Hülle und wirft lediglich den Blu menstrauß auf die Bühne." Ein recht eigenartiger Gedanke zur Hebung des Blnmenabsatzes, der uns das Problem der Frisch haltung von Schnittblnmen allerdings in einer so ganz andren Weise nahelegt, als wir dies gedacht haben. Vielleicht kommt aber doch ein besonders findiger Kopf darauf, wie man diese echt amerika nische Erfindung in etwas ästhetischerer Form in die deutsche Wirklichkeit übertragen kann. Sicher eine recht dankenswerte und auch finanziell loh nende Aufgabe! Ast. Reichsnährstand und Arbeitsfront Bei der Aufstellung der Vertraueusmänuerlisten für landwirtschaftliche Betriebe haben sich Zweifel über den Kreis der als Vertrauensmänner in Be tracht kommenden Personen ergeben. Zur Klar stellung teilt das Reichsarbeitsministerium mit: Nach A 4 der Ersten Verordnung über den vor läufigen Aufbau des Reichsnährstands sind alle landwirtschaftlichen Arbeiter und Angestellten An gehörige des Reichsnährstands. Der Reichsnähr stand ist korporatives Mitglied der Deutschen Ar beitsfront. Durch die korporative Zugehörigkeit des Reichsnährstands zur Deutschen Arbeitsfront sind auch die landwirtschaftlichen Arbeiter und An gestellten Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront geworden und erfüllen damit die Bestimmung des 8 8 des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit, daß ein Vertrauensmann der Deutschen Arbeitsfront angehören muß. Betätigungsgebiete des Arbeitsdienstes Der deutsche Arbeitsdienst ist eine der besten Waffen gegen Standesdünkel und Klnssenhaß. Er führt die deutsche Jugend aus allen Schichten des Volks im gleichen Arbeitskleid zu gemeinsamem Schaffen. Er dient dem Frieden nach innen und nach außen. Er zeigt der Welt, daß das deutsche Volk unter der Führung Adolf Hitlers lieber zum Spaten als zur Waffe greift, um seine Unabhän gigkeit zu wahren. Aber auch innenpolitisch hat der Arbeitsdienst seine gewaltige Bedeutung, indem er Studenten, Jungbauern und Arbeiter in gleicher Tätigkeit kameradschaftlich zusammcnführt. Aber sticht nur allein diese Tatsachen lassen den Arbeits dienst im neuen Staat unentbehrlich werden; eben so groß ist der volkswirtschaftliche Nutzen des Arbeitsdienstes. Unser Schaubild zeigt die Zahl der im Dezember 1933 beschäftigten Arbeitsdienstwilli gen und ihre Verteilung auf die verschiednen Arbei ten. Insgesamt waren 232 079 Arbeitsdienstwillige erfaßt. Am stärksten wurde der Arbeitsdienst bei den Bodenverbesscrungen eingesetzt und zwar mit 110 881 Arbeitsdienstwilligen, da? sind säst 50 7b. Auf Verkehrsverbesserungen und sonstige Maß nahmen entfielen rund je 39 500, auf Forstarbeiten 21 925 Arbeitsdienstwillige. Der Rest wurde zum größeren Teil (18 714 Arbeitsdienstwillige) mit der Herrichtung von Siedlungsland, zum kleineren Teil (1390 Arbeitsdienstwillige) mit Arbeiten zm Hebung der Volksgesundheit beschäftigt. Laß die Mark im Lande! Immer wieder wird dem heimischen Erzeuger vorgehalten, daß die mangelnde Kaufkraft der Bevölkerung es leider nicht znlane, zu einer für den Erzeuger günstigen Preisgestaltung zu ge langen. Um so erstaunter muß man sein, Wenn aus Aegypten berichtet wird, daß in der letzten Saison 35 000 Kisten Mandarinen, 22 600 Kisten Orangen und kleine Zitronen ausgeführt werden, die sich gut absetzen ließen und daß dabei — wie hervorgehoben wird — die höchsten Preise für Orangen und Mandarinen in B r em e n un d H am b u r g erzielt worden seien! Ist es verwunderlich, daß sich Aegypten nun noch mehr auf diese Ausfuhr einstellen will? Es ist vor gesehen, die Standardisierung zu verschärfen, die Ausfuhrgeschäfte nur noch über Genossenschaften zu erfassen und die Früchte unter Kontrolle des Staates verkaufen zu lassen. Neue Reichsbahnlokomotiven im Kamps gegen das Unkraut Wir Gärtner, besonders unsre Kollegen in der Landschaftsgärtnerei, zerbrechen uns oft den Kopf, wie wir auf dem schnellsten und sichersten Weg das auf unsren Wegen oft zur Plage werdende Unkraut vernichten können. Aber nicht allein die Gartenwege sind oft sehr stark verunkrautet, son dern auch andre Wege, Straßen und Fahrbahnen. Wenn man in Kleinstädte kommt, sieht man dort auf weniger befahrenen Straßen manchmal mehr Unkraut als Pflastersteine. Hier wie da macht dies aber immer einen schlechten Eindruck. Das Unkraut kann aber auch gefahrbringend werden. So befaßt sich die Reichsbahn schon seit geraumer Zeit mit dein Problem der Bekämpfung des Unkrauts auf ihren Bahnlinien; denn es har sich auch da das Unkraut stark eingenistet. Beson ders stark hat es sich auf den weniger im Betrieb stehenden Strecken und Nebenstrecken verbreitet, so daß es dem Personal oft nicht mehr möglich war, die Strecke genau zu übersehen, was für einen sicheren Betrieb unbedingt erforderlich ist. Nicht nur neben, sondern auch zwischen den Schienen ist das Unkraut zur Plage geworden. In den For schungslaboratorien Ler Reichsbahn wurden des halb verschiedene Versuche angestellt, und man fand in „Natriumchlorat" ein geeignetes chemisches Mittel, welches von jetzt ab im Abstand von zwei Wochen über die Bahnlinie ausgesprengt werden soll. Die dabei zur Verwendung kommenden neuen Lokomotiven sind mit Sprengröhren, an denen seins Zerstäuberdüsen sind, versehen. Eine Pumpe preßt aus den Tendern die Narriumchloraisprenglösung in die-Düjenrohre und bringt es, sein zerstäubt, auf die Bahnlinie. Eine solche Sprenglokomotive soll bis 120 Kubikmeter Sprenglösuug mit sich führen können. 45 KZ Natriumchlorat sollen für die Besprengung von 1 km Bahnlinie ausreichen. Wer einmal mit Natriumchlorat zu tun gehabt hat, weiß, Laß es gefährlich ist. Kommt es mit brennbaren stoffen, wie Sägespänen, Fetten, Kohlen in Berührung, jo entzündet es sich oft von selbst. Auch Kleidungsstücke verbrennt es. Aus diesem Grunde mutz bei seiner Verwendung eine Schutzkleidung getragen werden. K Irvin 8ckmickt. Fortbil-ungskursus für pflanzen- züchter im Kaiser-Wilhelm-In stitut für Jüchtungsforschung in Müncheberg (Mark) auf Veran lassung -es Reichsnährstandes In der Zeit vom 20. bis 23. Brachmoud findet wie in den vergangenen Jahren im Kaiser-Wilhelm- Institut für Züchtungssorschung in Müncheberg (Mark) ein Fortbildungskurjus für Pflanzenzlich- ter statt. Die Teilnehmer erhalten gegen ein Ent« gelt von 5.— K)l je Tag Wohngelegenheit und Per- pslegung. Der entsprechende Betrag ist im voraus auf das Konto Nr. 150 der Sparkasse Buckow (Mark. Schweiz) einzuzahlen. Der Kursus wird auf Veranlassung des Reichsnährstands abgehalten und ist für alle Mitglieder der gartenbaulichen Pflanzenzüchter und für alle an der Pflanzenzucht Interessierten kostenfrei. Das genaue Programm der Vorträge und Demonstrationen wird später be kanntgegeben. Besondre Einladungen erfolgen nicht. Anmeldungen zum Kursus sind zweckmäßig an den Reichsverband der deutschen Pflanzenzuchtbetriebe, Berlin W. 35, Lützowstraße 109/110, bis zum 11. Brachmond d. I. zu richten. Wenn auch die Vorträge speziell landwirtschaft liche Züchtnngsfragen behandeln, so dürften doch auch wichtige Fragen der Gemüse- und Obstzüch« tung besprochen werden. Lehrgänge für gärungslofe Früchkeverwerkung Die Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Berlin-Dahlem hält in diesem Jahr drei Lehr gänge über gärungslose Früchteverwerkung, und zwar vom 14.—15. 6., 9.—14. 7. und vom 11. bis 13. 10. ab. Im Bedarfsfall findet eine Wieder holung des letztgenannten Lehrgangs statt. Fahrpreisermäßigung für Teil« nehmer an Lehrgängen -es Reichsnährstan-es Die Hauptverwaltung der Deutschen Reichsbahn« gesellschaft hat unter dem 26. 4. im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister folgendes verfügt: Bis auf weiteres erhalten die Teilnehmer an den Schulungs- oder Führerlehrgängen des Reichs- nährstands oder seiner Landesbauernschaften hei Fahrten vom Bahnhof des Wohnorts nach dem Lehrgangsort und von dort zurück auf den Strecken der Deutschen Reichsbähngesellschaft die gleiche Fahrpreisermäßigung, die den Besuchern von be sonders anerkannten Lehrgängen zugestanden ist. (50 v. H. des Fahrpreises 2. oder 3. Klasse in Personenzügen. Bei Benutzung von Eil- und Schnellzügen ist der volle Zuschlag zu zahlen.) Als Ausweis für die Berechtigung zur Inanspruch nahme der Fahrpreisermäßigung gelten grundsätz- lieh nur Vordrucke des Einberufungsschreibens. Es wird darauf Wert gelegt, daß zur Vervielfältigung der Einberufungsschreiben nur Bogen mit "dem offiziellen Briefkopf des Reichsnährstands Ver wendung finden. Iris-Schau Vom 26. bis 28. Mai findet im Palmengarten der Stadt Frankfurt (Main) eine Iris-Schau statt, Wachsiumsstand von Gemüse in den Hauptgemüsegebieten um Mitte April ft 934 Zusammengestellt im Gemüsegebiete in Preußen , . davon in: Brandenburg und Berlin Niederschlesien Provinz Sachsen Hannover-Südost Hannover-Nordwest und Schleswig-Holstein . . Rheinprovinz und Hessen-Nassau Bauern Sachsen - . . . . Württemberg Baden Thüringen Hessen Hamburg Braunschweig Anhalt '. Lippe Lübeck Mitte April war der Wachstumsstand für Gemüse (1--sehr gut, 2—gut, 3—mittel, 4—gering, 5—sehr gering) Weiß- kohl') Rot. kohl') Wir- sing- kohl') Kohl, rabi Salat Winter- Sv Früh- jahrs- not 3,3 8,3 3,1 2,4 2,7 2,8 2,3 2,8 2,4 2,5 2,8 2,4 2.7 2,8 3,1 2,6 3,1 3,2 2,8 2,2 2,4 2.7 2,3 2,4 2,2 2,3 2,5 2,4 2,3 2,1 2,7 2,3 3,2 2,1 2,1 2.3 1,9 3.7 3.8 3,3 2,2 2,9 2,4 2,1 2,3 2,5 2,3 1,9 2,5 2,1 - 2,2 2,0 2,3 2,1 2,0 1.9 2,3 2.3 2,3 2,0 2^ 2,l 2,1 2,4 2,9 1,7 1,7 1,7 1,7 2,0 1.8 3,2 3,5 3.4 2,4 2,9 2,7 1.9 13 2.2 2,0 1.2 1.6 2,6 2,7 2,3 1,5 2,8 2.6 2.3 3,0 2,5 2,9 2,1 2,5 2.5 2,4 2,6 2.8 2,5 2,1 1,8 2,1 2,0 2.0 2,0 2,0 2,0 1,3 Im Herbst gepflanzt, sowie frühe Lorten, Statistischen Reichsamt. Preußen: Obwohl in den letzten Winter monaten reichlich» Niederschläge gefallen sind, wird von den Gcmiifebcrichterstattern im allgemeinen über zu geringe Winterfeuchtigkcit geklagt. Wenn trotzdem hie Begutachtungsziffern für sämtliche Ge müsearten im April 1934 besser sinh als zur gleichen Vorjahrszeift so ist dies auf die günstigen Witte- rungsverhälttüsse — insbesondre die Wärme — in den" letzten Wochen zurückzusühren. Die im Herbst gepflanzten Kohlarten weisen eine starke Auswin terung auf. Die Feldbestelluugsarbeilen find dank der milden Frühjahrswitterung gut vorwärts ge kommen. An Pslanzenlrankheiten und Schädlin gen wird über das Auftreten von Drahtwürmern in Salat und von Erdflöhen an den Kohlpslanzen berichtet. Bayern: Der gerade in den wichtigsten Ge- müscbaugebieten Bayerns vorwiegend trockene und fast schneefreie Winter hat durch abwechselndes Ge frieren und Austauen den im Herbst gepflanzten Kohlkulturcn mitunter erheblich geschadet. Auch die bis Anfang April andauernden Nachtfröste sind nicht ohne Einfluß auf das Wachstum des Gemüses ge blieben. Trotzdem läßt sich derkKtand der ver- schiednen Gemüsearten im Durchschnitt zwischen gut und mittel beurteilen, wozu nicht zuletzt die gün stigen Witternngsverhältuisse des Monats April heigetragen haben. In klimatisch günstigen Gegen den hat bereits der Stich des Spargels eingesetzt. Berlin, den 30. 4, 1934. Zwiebeln, Möhren und Wückerbsen sind im Aus laufen begriffen. Sachsen : Der Winter 1933/34 setzte nach einem trocknen Herbst srüh ein und brachte schon im Jul- mond (Dez.) große Kälte, die infolge Fehlens einer ausreichenden Schneedecke manchen Schaden an Grünkohl und Spinat anrichtete. Der Verlaus des Frühjahrs war bisher überwiegend warm und trocken, so daß das Auspslanzen der jungen Ge müsepflanzen gute Fortschritte machte. Ter Stand des Wintergemüscs wie des bereits neu ausgepflanz- ten Gemüses ist im allgemeinen nicht ungünstig. Württemberg: Die Witterung war im Ostermoud (April) etwas zu trocken, der Wuchs der Pflanzenkulturen jedoch im allgemeinen günstig. Baden: Der Wachstumsstand des Gemüses kann, von wenigen Ausnahmen abgesehen, als gut bezeichnet werden. Das Wintergemüse ist hurch den Frost teilweise beschädigt worden. Hessen: Die Wintergemüscarten haben durch Frost und Trockenheit sehr gelitten. Braunschweig: Das Wintergemüse hat stellenweise durch Frost gelitten. Infolge des trock nen Wetters sind die Bestellungsarbeiten zwar gut vorangekommeu, das Wachstum der jungen Pflan zungen ist jedoch gehemmt worden. Anhalt: Das Auslauseu der Erbsen, Möhren und Zwiebeln wird günstig beurteilt. Statistisches Reichsamt. Dr, Bejchardt. Ministerialdirektor,
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