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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt- .erscheint an allen Werktagen nachmittags S Uhr. De-ugspreis monatlich 2,- RM. frei Haus, bei Postbestellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rufg. All- Postanstalten und Post- Wochenblatt für Wilsdruff u Umgegend gegen.sgm FalleEhöherer Gewalt,Kriegod.sonstiger ", """ —" - .. Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Aücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: Lie »gespaltene R-umzeile 20 Rpfg., die 4gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs» Pfennige, die 8 gespaltene Aeklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Dorge- jchriebene Eischeinungs- a» c» /> tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wllsdruss Nr. v berücksichtigt. Anzeigen, annahme disoorm.1VUhr. > "" Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingczogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 61 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 264» Montan, den 13. März 1933 Zer MWsM des MWWeM Hakenkreuz und Schwarz-WeiK-Aok sind gemeinsam zu Men. Reichskanzler A d o l f H i t l e r gab am Sonntagnach mittag im Rundfunk folgenden Erlaß des Reichspräsi denten dem deutschen Bolle bekannt: „Am heutigen Tage, an dem in ganz Deutschland die alten schwarz-weiß roten Fahnen zu Ehren unserer Ge fallenen aus Halbmast wehen, bestimme ich, daß vom mor gigen Tage ab bis zur endgültigen Regelung der Reichs- sarbcn die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenlrcuzslagge gemeinsam zu hissen find. Diese Flaggen verbinden die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reiches und die kraftvolle Wiedergeburt der deutschen Nation. Vereint sollen sie die Macht des Staates und die innere Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes verkörpern. Tie militärischen Gebäude und Schiffe hissen nur die Reichskriegsflagge. „GS lebe die nationale Revolution!" Ore Erklärung des Reichskanzlers. Reichskanzler Adolf Hitler gab im Anschluß an die Bekanntgabe des Flaggencrlasscs des Reichspräsidenten folgende Erklärung ab: „Mit diesem Erlaß hat der Herr Reichspräsident bis zur endgültigen Regelung von sich aus verfügt, daß die FahnederuationalenErhebung nunmehr auf den Staats- und öffentlichen Gebäuden neben unserer unvergeßlichen ehrwürdigen Traditio ns sahne des alten Deutsch e n R e iches künftighin zu wehen hat. Nationalsozialisten! SA.- und SS.-Männcr! Damit ist nach außen hin sichtbar durch diese Vermählung der Sieg der nationalen Revolution gekennzeichnet. Uns alle muß in dieser historischen Stunde, da wir gerade zurückkehren von den Feiern für unsere toten Kameraden, neben dem Gefühl der tiefen Dankbarkeit für den hoch herzigen Entschluß des Generalfeldmarschalls eine stolze Befriedigung erfüllen. Ein Hjähriger Kampf um die Macht hat nunmehr seinen sichtbaren symbolischen Abschluß gefunden. Es ist aber nunmehr an uns selbst, dafür zu sorgen, daß diese Macht von jetzt ab durch nichts mehr erschüttert wird. Als euer Führer und im Namen der Regierung der nationalen Revolution fordere ich euch aus, die Ehle und damit auch die Würde des neuen Regiments s o zu vertreten, daß es vor der deutschen Geschichte dereinst auch in Ehren und Würde zu be - st c h e n v e r m a g. Alle Einzelakiwnen haben zn unierbleiben! Mit dem heutigen Tage, da nun auch symbolisch die gesamte vollziehende Gewalt in die Hände des nationalen Deutschland gelegt wurde, beginnt der zweite Ab schnitt unseres Ringens. Von nun ab wird der Kampf der Säuberung und I nordnu ngbrin- gung des Reiches ein planmäßiger und von oben ge leiteter sein. Ich befehle euch daher von jetzt ab strengste und blindeste Disziplin! Alle Einzelaktionen haben von jetzt ab zu unterbleiben. Nur dort, wo dieFeinde der nationalen Erhebung sich unseren gesetzlichen Anordnungen mit Gewalt widersetzen oder wo sie einzelne unserer Manner oder marschierende Kolonnen überfallen, ist der Wider stand dieser Elemente sofort und gründlich zu brechen. Im übrigen aber ist es nun unsere Aufgabe, dem ganze« deutschen Volk und vor allem auch unserer Wirtschaft das Gefühl -er unbedingien Sicherheit zu geben. Wer es von jetzt ab versucht, durch Einzel aktionen Störungen unseres Verwaltungs- oder des ge schäftlichen Lebens herbeizuführen, handelt bewußt gegen die nationale Regierung. Denn heute sind wir für das Reich verantwortlich, weil es in unsere Hand gegeben ist. Meine Parteigenossen! Ihr habt in 14jähriger Arbeit für dieses nunmehr ent stehende Deutschland gekämpft. Heute ist die Fahne dieses Kampfes st aatlich sanktioniert! Ihr könnt daran aber auch ersehen, wohin uns eure Disziplin und Unterordnung geführt hat. Nur sie allein kann uns nunmehr weiterleiten. Unser Sieg ist so groß, daß wir nicht kleinliche Rachsucht empfinden können. Sollten die Feinde der nationalen Erhebung irgendeinen Widerstand versuchen, dann wird der Wille der Regierung der nationalen Revolution sie blitzschnell niederzwingen, und M-Werdet die Befehle erhaltem Hütet euch aber vor Provokateuren und Spitzeln, die, wie wir heute durch Belege wissen, von der Kommunistischen Partei in unsere Formationen ent sandt worden sind. Wir werden sie dank unseres heutigen Einblicks in das Treiben dieser Vcrbrechcrorganisation in kürzester Zeit ohnehin entfernt haben. Indem ich euch so die Reinheit und damit die Ehre unserer nationalen Erhebung zu schützen befehle, danke ich euch aber auch für das Übermaß von Treue, Hsziplin und Opfern, die ihr dieser Idee gebracht habt. In wenigen Wochen ist, in erster Linie durch eura Arbeit und durch euer Wirken, eine der größten Umwälzungen vollzogen worden, die Deutschland bisher kennt. Sie wird dem deutschen Volk sichtbar gezeigt werden durch die Anordnung des Reichsinnenministers Dr. Frick, die ich hiermit bekanntgebe: „Zur Feier des Sieges der nationalen Revolution haben sämtliche öffentlichen Gebäude des Reiches von morgen, Montag, ab auf die Dauer von drei Tagen in den vom Herrn Reichspräsidenten anbcfohlcncn beiden Fahnen zu flaggen." Der Reichskanzler schloß- „Meine Parteigenossen! Es lebe die nationale Revolution! Es lebe unser heiß geliebtes deutsches Volk und unser stolzes Deutsches Reich!" * Aufruf -er ReichsregLerung zum Klaggenerlaß. Amtlich wird mitgeteilt: Nach dem Flaggenerlaß des Herrn Reichspräsidenten vom Heutigen verbinden die alte schwarz-weiß-rote Flagge und die Hakenkreuzflagge die ruhmreiche Vergangenheit des deutschen Volkes und die kraftvolle Wiedergeburt der deutschen Nation. Vereint sollen sie die Macht des Staates und die Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes verkörpern. Um diesem Willen des Herrn Reichspräsidenten Aus druck zu verleihen und damit gleichzeitig den Sieg der nationalen Revolution zu feiern, hat der Reichsminister des Innern ungeordnet, daß in den Tagen von morgen, Montag, bis kommenden Mittwoch einschließlich, alle Neichsbehörden, Neichsstellcn und Reichsanstalten die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakcnkrcuzslagge ge meinsam hissen. Die militärischen Gebäude hissen nur die Ncichskricgsslagge. Der Reichsminister des Innern hat die Landesregie rungen und die Kommissare des Reiches in den Ländern gebeten, für die Landes- und Kommunalbehörden die Maßnahme der Reichsregierung zu übernehmen. Die Reichsregierung ruft das ganze deutsche Volk auf, sich ihrem Vorgehen anzuschlietzen und damit der Ver bundenheit aller nationalen Kreise des Volkes mit der staatlichen Macht feierlichen Ausdruck zu verleihen. * Oie Beflaggung der Reichsdienstgebäude. Für die feierliche Beflaggung der Reichsdienstgebäude in den Tagen vom 13. bis 15. März Hai der Reichsminister des Innern noch folgende Anordnung erlassen: Wenn Reichsdienstgebäude mehrere Flaggenmaste haben, so sind in gleicher Zahl und Größe schwarz-weiß- rote Flaggen und Hakenkreuzflaggen zu setzen, bei un gerader Zahl am überschietzenden Mast die schwarz-weiß- rote Flagge. Mehrere zusammenliegende Gebäude gelten hierbei als eine Anlage. Ist nur ein Flaggenmast vor handen, so ist an ihm die schwarz-weiß-rote Flagge zu hissen. Die Hakenkreuzflagge ist in diesem Falle, wenn sich nicht ein zweiter Flaggenmast anbringen läßt, an einer bevorzugten Stelle der Straßenfront des Hauses mittels eines besonderen Flaggenstockes als hängende Fahne anzubringen. ch Ser neue Flaggenerlaß. Telegramm des Reichsinnenministers an den Reichskommissar für Sachsen. Der Reichskommissar sür Sachsen hat folgendes Tele gramm des Reichsinnenministers Dr. Frick empfangen: „Um dem in feinem Flaggenerlaß von heute zum Aus druck gekommenen Wunsche des Reichspräsidenten sichtbar Ausdruck zu verleihen, und zum Zeichen des Sieges der nationalen Revolution hissen deutsche Reichsgeväüde von Montag bis Mittwoch einschließlich schwarz-weiß-rote Fahnen und Hakenkreuzflaggen gemeinsam. Erbitte für Landes- und kommunale Gebäude, sich dem Vorgehen der Reichsregierung anzuschließen und Bevölkerung auf- zurufen, gleichfalls sich anzuschlietzen und so machtvolle Verbundenheit aller nationalen Kreise des deutschen Volkes miteinander zu beweisen." Der Neichskommissar von Killinger wird für Sachsen entsprechende Anweisungen ergehen lassen. Rundfunkrede von Mingers. Im Mitteldeutschen Rundfunk sprach Neichs kommissar von Killinger über die Lage in Sachsen. Die Wahl des 5. März habe auch über das Schicksal des säch sischen Volkes entschieden. Die Welle der unerhörten Begeisterung wieder in geebnete Bahnen zu lenken, ist nun meine Aufgabe als Kommissar des Reiches. Die Disziplin, die die SA. bei ihren Maßnahmen an den Tag gelegt habe, sei beispiellos. Man glaube nicht, daß die Herren, die den Reichstag angezündet haben, auch nur annähernd so verfahren hätten. Nunmehr haben wir die Macht in der Hand, und ich als Kommissar des Reiches bin in meiner Person der Ausdruck dafür. Deshalb be fehle ich und kein anderer. Meine Befehle allein sind maßgebend, und ich allein trage die Verantwortung für das, was geschieht. Reichskommissar von Killinger sprach darauf den Polizei organen, Führern und Mannschaften Dank und Lob aus. In der Besetzung des Dresdner Polizeipräsidiums durch einen jungen bewährten Offizier, der in hohem Maße das Vertrauen seiner Untergebenen genieße, glaube er zum Ausdruck gebracht zu haben, daß für ihn nicht die Dienst jahre oder andere Gründe für seine Maßnahmen entschei dend seien, sondern nur allein der nationale Wille und die Verantwortungssreudigkeit. Niemand könne einen Zweifel in die Anständigkeit der alten Regierung Schieck setzen, jedoch sei bei dem Bestehen des überalterten marxistischen Landtages erforderlich gewesen, daß sie den Platz räumte. Zu Kommissaren habe er Männer der nationalsozialisti schen Gesinnung bestimmt, die genau wissen, was National sozialismus bedeutet. Die Belange der Arbeiterschaft würden bis zum letzten Grade verteidigt werden, keiner solle wagen, den deutschen Bauern und den deutschen Arbeiter in der Arbeit zn stören. Darüber hinaus liege ihm das Wohl der gesamten sächsischen Bevölkerung am Herzen. Die heutige kommissarische Negierung werde selbst verständlich gemäß der weiteren Anordnung vom Reiche nicht im Amte bleiben, sondern durch eine neue Regierung a-gelöst werden. Zunächst gelte es, erst einmal ruhige und geordnete Verhältnisse zu schassen. Die neue Regierung werde sich dann angelegen sein lassen, alle Aufgaben durchzuführen und Forderungen zu erfüllen, die die Nationalsozialisten seit Jahren ausgestellt haben. Das Ziel, das sich Aoolf Hitler gesteckt habe, werde erreicht werden Wenn verant wortungslose Elemente im Auftrage Moskaus einen Streik anzetteln wollten, dann sage er diesen: „Hütet euch, sonst seht ihr euch alle plötzlich in den Arbeitslagern wieder, in denen es keinen Streik gibt." Wer die Wirtschaft störe, sei mehr als ein Verbrecher; er versündige sich nicht nur am deutschen Arbeiter, sondern am gesamten Volk. In der Erfüllung seiner Aufgaben, so schloß der Reichs- kommissar, werde er sich durch niemand stören lassen. Mit einem „Heil Hitler!" endete die Ansprache. Reichsbanner in Sachsen aufgelöst. Gegen unbefugtes U n is o r m t r a g e n. Der Rcichslommissar für das Land Sachsen hat eine Verordnung erlassen, nach der auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 das Reichsbanner und seine Hilfs organisationen aufgelöst werden. Wer sich als Mitglied der aufgelösten Vereinigungen betätigt, die aufgelösten Vcr einigungen aus andere Weise unterstützt oder den durch die Vereinigung geschaffenen organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrechterhält, wird nach 8 4 der genannten Ver ordnung des Reichspräsidenten bestraft. In einer weiteren Verordnung des Reichskommissars wird verboten: 1. Das Tragen von Uniformen oder Uniformteilen der SA.- und SS.-Formationen der NSDAP, und des Stahlhelm durch Unbefugte. 2. Pas Tragen der parteiamtlich anerkannten und cin- geführten Abzeichen der NSDAP., ihrer Verbände und des Stahlhelm durch Personen, die nicht Angehörige der NSDAP, oder dieser Verbände sind. 3. Der Verkauf der in Ziffer 2 genannten Abzeichen an Personen, die sich nicht als Angehörige der NSDAP, ihrer Verbände oder des Stahlhelm. ausweisen. Zuwiderhandlungen werden nach Z 4 der Verordnung des Reichspräsidenten mit Gefängnis nicht unter einem Monat oder mit Geldstrafe von 150 bis 15 000 Marl be- straft.