Volltext Seite (XML)
DK von Minister Göring angekündigte Antikor - rnptionsverordnung, die der Vetternwirtschaft in Städten und Gemeinden ein Ende bereiten soll, wird voraussichtlich schon Anfang der Woche bekanntgegeben werde». * Die amtliche polnische Telegraphenagentur weist die Meldungen über polnische Truppenverschie bungen nach Gdingen entschieden zurück. Sie erklärt, den Anlaß zu dieser Meldung habe offenbar der Ausflug der Zöglinge der Unteroffizierschule des Grenzkorps ge geben, der nach Beendigung des Jahreskursus in üblicher Weise durch Polen stattfand. In diesem Zusammenhang feien die Zöglinge auch vorübergehend in Gdingen ge wesen. Der bekannte kommunistische Funktionär Wittvogel, der vor einigen Monaten durch eine Rundfunkstörung des Berliner Senders von sich reden gemacht hatte, wurde in Konstanz in Schutzhaft genommen. Den ausländischen Botschaften, Gesandt- fchaften und Konsulaten inAmerikaist eine Mitteilung des Staatsdepartements zugegangen, daß sie die für sie eingetroffenen Frühjahrssendungen an Alko holgetränken selbst aus Newhork abholen müßten. Es sei der Bundesregierung leider nicht möglich, für diese Sendungen zum Schutz gegen Gangsterplünderungen militärische Bedeckung zur Verfügung zu stellen. Neues aus aller Welt. Voruntersuchung gegen van der Lubbe eröffnet. Berlin. Der Untersuchungsrichter des Reichsgerichts hat entsprechend dem Antrag des Oberreichsanwalts vom 6 Mar, am 1V. März die Voruntersuchung gegen den Brandstifter des Reichstages, van der Lubbe, wegen eines vollendeten Unter nehmens des Hochverrats in Tateinheit mit vollendeter und versuchter schwerer Brandstiftung eröffnet. Deutscher Erfolg bei den Gcmeindewahlcn in Nordschleswig. Kopenhagen. Bei den Gemeinderatswahlen in Dänemark erhöhten in Sonderburg (Nordschleswrg) die Deutschen ihre Stimmen gegenüber, dem Ergebnis der letzten Wahl vor vier Jahren von 872 auf 917 und errangen — Wie damals — fünf Mandate. Großes kommunistisches Sprengstofflager entdeckt. Güttingen. Von Beamten der Landeskriminalpolizei Han nover unter Hinzuziehung von SA.-Silfspoll,eibeam1en wurde im Westharz ein großes Sprengstosflager, das von einer kommunistischen Terrororganisation angelegt worden ist. auf gefunden. Die Bergung des Sprengstoffes, unter dem sich zehn Zentner Ammontt-Donarit, ferner 1200 Sprengkapseln, 250 Brückenzünder usw. befinden, ist in die Wege geleitet. Ei» Flugzeug in den Armelkanalge st ürzt. Paris. Wie aus St. Bricuc (Dep. Cotes du Nord) ge meldet wird, wurde der Absturz eines Flugzeuges in den Ärmelkanal beobachtet. Das Flugzeug schlug auf dem Wasser spiegel auf und verschwand in den Wellen. Nachforschungen blieben bisher ergebnislos. Die Marinebehörden wurden von dem Vorfall verständigt. Das 66. Todesopfer von Neunkirchen. Im Schtsfs- weiler Krankenhause starb an den Folgen der Verletzungen, die er bei dem Neunkirchener Explosionsunglück davon gelragen hatte, ein pensionierter Hüttenarbeiter. Damit hat das Neunkirchener Unglück das 66. Todesopfer gefordert. Zweifaches Todesurteil in Regensburg. Vom Schwurgericht Regensburg wurden nach viertägiger Ver handlung die Brüder Georg und Johann Wittmann wegen Mordes bzw. wegen Anstiftung zum Morde an der Ehefrau Anna des Johann Wittmann zum Tode ver urteilt. Die Verteidigung will gegen das Urteil Revision E^^prengfloffanfchlag in Gleiwttz. In der Neudorfer Straße in Gleiwitz, in der bereits vor einiger Zeit ein Sprengstossanschlag ausgeführt wurde, wurde ein neuer Sprengstoffanschlag verübt. An den Schaufenstern der Verkaufsstelle der Likörfab^k Georg Reichmann wurde von unbekannten Tätern ein Sprengkörper zur Explosion ge bracht. Durch die Explosion wurde an der Verkaufsstelle einiger Sachschaden angerichtet; sämtliche Fensterscheiben der umliegenden Häuser wurden zertrümmert. Personen wurden nicht verletzt. Ein polizeilicher Bericht liegt noch nicht vor. Mm»«- l!. MMsWstM 1833 AM Richtlinien des Reichs- sinanzminisiers. Zur Einkommen- und Körperschaftsteuer er l l ä r u n g. Die bereits lange erwarteten Richtlinien des Reichsfinanz- ministers für die Veranlagung 1933 zur Ein kommen» und Körperschaft st euer sind fetzt her ausgekommen. Nach ihnen verbleibt es auch für die jetzige Ver- anlagung bei den bisherigen Vorschriften des Einkommen- und Körperschaststeuergcsetzes, die in ihren Grundzügen seit Jahren bekannt sind, Die Richtlinien behandeln daher haupt sächlich die im letzten Jahre eingetretcnen Gesetzesände rungen und Nären eine Reihe bisheriger Zweifelsfragen. Im einzelnen ist bestimmt: Landwirtschaftliche Einhcitssteucr. Hier kommen erstmals die 28 a und 57 a EStG, zur An wendung, nach denen land- und forstwirtschaftliches Einkommen bis zu 6000 Mark etnkommen steuerfrei bleibt, anderer seits aber Verluste aus der Landwirtschaft nur abzugsfähig und vortragssähig sind, soweit sie 1000 Mark übersteigen. Diese Vorschriften gelten auch für Steuerpflichtige, deren Steuer abschnitt nicht das landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr, sondern das Kalenderjahr ist, insbesondere auch für Handwerker und Kleingewerbetreibende mit landwirtschaftlichem Nebeneinkommen. Entgegenkommenderweise wird hier der Vortrag von Verlusten von mehr als 1000 Mark, die ein Land wirt 1930/31 erlitten hat, zugelassen, sofern ordnungsmäßige Buchführung vorliegt; nicht buchführende Landwirte sollen in ähnlichen Fällen gegebenenfalls Steuerermäßigung nach § 56 EStG, erhalten. Was die Pflicht zur Führung von Büchern angeht, die jetzt bekanntlich für alle Landwirte mit landwirt schaftlichen Reineinkünften von mehr als 6000 Mark, landwirt schaftlichem usw. Vermögen von mehr als 100 000 Mark, sowie bei Umsätzen von mehr als 200 000 Mark besteht, so sollen die Finanzämter von ihr ganz oder teilweise befreien, wenn an der Buchführung kein steuerliches Interesse besteht, die land wirtschaftlichen Einkünfte z. B. 1931/32 wie auch voraussichtlich in den zukünftigen Jahren unter 6000 Mark bleiben. Endlich sollen bei Landwirten auch ebenso wie bei Gewerbetreibenden Buchgewinne, die bei einer Sanierung erzielt werden, steuerfrei bleiben. Bnchführende Gewerbetreibende. Sie dürfen auch in diesem Jahre wiederum bei der Be Wertung von Forderungen und Schulden die gegenwärtige Wirtschaftskrise berücksichtigen, derzufolge häufig niedrigere Bewertungen bzw. höhere Abschreibungen auf Delkrederekonto statthaft-sein werden. Bei der Bewertung dürfen insbesondere auch staatliche Maßnahmen zugunsten bestimmter Schuldner gruppen in Betracht gezogen werden, insbesondere bei der Bewertung von Forderungen und der auf sie zahlbaren Zinsen der Sicherungs- und Vollstreckungsschutz zugunsten der'Land Wirtschaft. Wichtige Erläuterungen für die Behandlung der Steuergutscheine in der Handels- und Stcuerbilanz. Sie sind bekanntlich nach Z 19 EStG, mit dem gemeinen Ä?ert oder dem Anschasfungswett einzusetzen; steuerpflichtig ist aber nur ein Fünftel ihres Kurswertes am 31. De zember. Für Steuergutscheine, die jemand als Ersterwerber vom Finanzamt erhält, ist regelmäßig der gemeine Wert bei Empfang der Steuergutscheine anzusetzen. Zur Aufrechterhal tung der Einheitlichkeit von Steuerbilanz und Handelsbilanz empfiehlt der Reichsfinanzminister, ohne das indessen bindend vorzuschreiben, daß die Steuervergünstigung der Versteuerung mit nur ein Fünftel des Kurswertes außerhalb der Bilanz berechnet wird. Es ist dann auch möglich, bei Ausrechnung des Betrages der Vergünstigung Einzelbcrechnungen zu ver meiden und statt ihrer von Durchschnittskursen auszugehen. Es ergibt sich dann Folgendes: Die Kurse der verschiedenen Fälligkeiten der Steuergut- scheine von 100 Mark an aufwärts betrugen am 31. Dezember 1932 für: rote Steuergutscheine anrechnungssähig ab 1.4 34: 91,75 A blaue , , , 1.4.35: 85,75 grüne „ „ „ 1.4.36: 80,75 9L dunkelgelbe „ , , 1.4.37: 76,00 violette „ , „ 1.4.38: 71,75 9L zusammen: 406,00 Als Durchschnittskurs der verschiedenen Fälligkeiten ergibt sich 81,20 Prozent. Hiervon können '/5 — 64,96 Prozent — ab gerundet 65 Prozent — des Nennwertes außerhalb der Steuer- bilanz vom Gewinn abgesetzt werden. Das gleiche gilt auch für kleinere Steuergutscheine sowie gleichermaßen in Fällen, in denen jemand die Steuergutscheine weiter im Besitz behält oder sie veräußert. Bet nicht buchführenden, nach Richtsätzen veranlagten Ge werbetreibenden sowie bei Hausbesitzern soll der Empfang von Steuergutscheinen jetzt nur besteuert werden, wenn der Be treffende in 1932 vom Finanzamt mehr als 1000 Mark Steuergutscheine erhalten hat. Ist dies der Fall, so werden entweder die sonst zum Abzug zugelassenen Werbungskosten um den oben erwähnten Betrag von 16,24 Prozent des Gut- scheinncnnbetrages gekürzt, oder es wird dieser Betrag auf der Einnahmescite zugesetzt; beim Hausbesitz gilt Ent sprechendes. Wer Steuergutscheine von weniger als 1000 Mark erhalten hat, wird hiermit erst im nächsten Jahre zur Ein kommensteuer herangezogen. Freie Berufe und ähnliche Erwerbszweige. Für sie ist wieder eine Pauschalierung der Werbungs kosten und Sonderleistungen ähnlich wie im Vorjahre zu- gelassen. Danach dürfen absetzen: Ärzte und Tier- ärzte: in Gemeinden bis zu einer Million Einwohnern von den ersten 40 000 Mark, in Städten von mehr als einer Million Einwohnern von den ersten 60000 Mark der Ein nahmen 25 Prozent, von den weiteren 20000 Mark der Ein nahmen 15 Prozent; Zahnärzte und Zahntechniker: in Gemeinden bis zu einer Millwn Einwohnern von den ersten 40 000 Mark, in größeren Städten von den ersten 60 000 Mark der Einnahmen 40 Prozent, von den weiteren 20 000 Mark der Einnahmen 20 Prozent. In Einzelfällen ist Erhöhung um weitere 5 Prozent möglich; Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare, die auch Rechts anwalt sind: in Gemeinden bis zu einer Million Einwohnern von den ersten 40 000 Mark, in größeren Städten von den ersten 60 000 Mark der Einnahmen 33)6 Prozent, von den weiteren 20 000 Mark der Einnahmen 20 Prozent. Bei gemeinschaftlicher Ausübung eines Berufes durch mehrere, zum Beispiel Anwalts- und Arztsozietäten, erhöhen sich die vorgenannten Einnahmegrenzen um je 50 Prozent für jeden Wetter Beteiligten. Bei Ärzten, die für die Praxis Kraftwagen oder Pferd und Wagen oder eine ständige Hilfskraft unterhalten oder über das Normale hinaus fach ärztliche Instrumente oder Apparate benutzen, kann der Pauschsatz auf 35 Prozent, bei Zahnärzten bis auf 50 Prozent erhöht werden. Bei Einzelanwälten mit drei oder mehr voll jährigen Büroangestellten und Einnahmen unter 50000 Mark kann Erhöhung aus 40 Prozent erfolgen, wenn die bear beiteten Sachen einen durchschnittlich geringen Streitwert haben. — Steuerpflichtige mit verhältnismäßig hohen, festen Unkosten und Einnahmen unter 10 000 Mark haben aus An trag Anspruch aus Erhöhung der Pauschsätze, und zwar Arzte und Tierärzte bis auf 35 Prozent, Zahnärzte und Zahn techniker auf 50 Prozent, Rechtsanwälte und Patentanwälte auf 40 Prozent. Dem Steuerpflichtigen steht es frei, im Einzel- fall höhere Werbungskosten nachzuweisen. Ebenso sind die Finanzämter berechtigt, wenn die Werbungskosten um mehr als ein Viertel hinter den vorstehenden Sätzen Zurückbleiben, nur diesen niedrigeren Betrag zum Abzug zuzulassen. In den Fällen der letzten beiden Absätze dürfen die Finanzämter auch zur Nachprüfung weitgehend die Bücher hcranziehen, die die freien Beruse seit dem 1. Juli 1932 sühren müssen. In einer Reihe von Ländern, insbesondere in Preußen, wird für die freien Berufe auch noch eine Gewerbesteuer erhoben. Sie ist neben den vorgenannten Pauschsätzen zum Abzug zugclasscn, muß aber von den Roheinnahmcn abgezogen Werden. . Für den Hausbesitz werden in den einzelnen Landesfinanzamtsbezirken Pausch- WZt SM, DKoiÄSL von HA/ L 6M7- K07N6SKS Lop^riskt bv ölartio keucbtwLNLsr. Halls (Laote) > s46 Fassungslos sah der alte Herr seinem Schwiegersohn in das schöne braune Gesicht. Die letzten Worte hatten den Sturm in ihm zwar etwas beruhigt, aber dennoch — es war doch zu ungeheuerlich, was ihm Frank da so ruhig und sachlich eröffnet hatte. Obendrein war der ihm fo schön ausgewichen, was Lores Verhalten anbetraf, daß er, der Vater, nun noch immer nicht wußte, wie die Sachen eigentlich standen. Ueberdies hätte er das alles dem harten, sicheren Frank nie zugetraut. Daß der sich die Kleine nicht einfach nahm! Mußte der sich wahrhaftig auch noch vor dem süßen Trotzkopf beugen. Nun hatte sie ja glänzend Oberwasser und würde diese unbegreifliche Nachgiebigkeit des Gatten ausnützen. Hätte Frank seine Rechte geltend gemacht, dann könnte Lore vielleicht jetzt bald eine große, herrliche Pflicht haben, und um ihres Kindes willen hätte sie sich die romantischen Ideen sicher gar nicht erst in den Kopf gesetzt. Künstlerin! Unfug! Eine Loringen trat nicht öffentlich auf. Und Frank würde sich doch auch schönstens bedanken und seinen guten Namen nicht in Künstlerkreisen breittreten lassen. Herr von Loringen war eben ganz und gar alter Edel mann, der nie geduldet hätte, daß eines seiner Kinder oder seiner Geschwister von der gewohnten Bahn ab wich. Daß Frank das dulden wollte, darüber kam er nicht hinweg. Aber er wußte auch, daß Frank sich nicht über reden lasten würde, noch in letzter Minute ein Veto einzu legen. Dem tanzte die Kleine ja schön auf der Nase herum! Mein Gott, das hatte er doch nicht ahnen können, daß sogar Frank sich würde von ihr kleinkriegen lassen. Das waren die Gedanken des alten Herrn, als er seinen Schwiegersohn noch immer schweigend musterte. Daneben stieg die Sorge hoch. Wenn — wenn Lore nun doch etwas wurde und in törichter Ueberhebung einen anderen wählte? Das heißt, vorläufig blieb sie ja Franks Frau, das war noch das einzig Gute an der ganzen, verrückten Geschichte. Also, wenn sie nun doch sich in einen anderen verliebte? Was sollte dann hier werden? Er wollte doch nicht auch noch die anderen Schwiegersöhne mit seinen Sorgen belästigen? Und zudem — es gab nicht jeder so vornehm wie Frank! Doktor Dahlmann lächelte. Er ahnte, was in seinem Schwiegervater vorgehen mochte, und drückte ihm plötzlich die Hand. „Papa, zwischen uns bleibt selbstverständlich alles beim alten, da sorge du dich keine Minute drum!" Herr von Loringen sah ihn an, dann sagte er, und es klang wie ein inneres Schluchzen: „Was bist du doch für ein selten großzügiger Mensch, Frank! Die Kleine mutz ja besessen sein, wenn sie sich auch nur fünf Minuten von deiner Seite fortsehnen kann!" Frank sah ihn eine Weile schweigend in die Augen, dann sagte er: „Nicht der geringste Vorwurf darf Lore treffen. Es ist mein Wunsch, was die Zukunft bringt. Noch eins, Papa: Es darf niemand nutzer uns wissen, daß Lore in Berlin studiert. Kein Mansch darf es wissen. Und bitte, sprich du nicht mit Lore darüber. Sie muß zur Ruhe kommen, meine kleine, süße Lore." „Du liebst sie und willst sie trotzdem gehen lassen? Und was werden wir hier der Mutter und den anderen, daneben auch ein bißchen der lieben Mitwelt sagen, wenn wir gefragt werden?" „Lore befindet sich in Behandlung eines berühmten Arztes — Nervenarztes! Das klärt die Sache. Im übrigen können wir es nicht ändern, wenn die liebe Mitwelt klatscht", sagte Frank schloss. „Gut! Aber mir ist noch ganz wirr im Kops. Die einzige Hoffnung ist die, daß Lore es nicht aushält so allein in Berlin, wenn du ihr auch jemanden zur Gesell schaft gibst. Sie ist doch immerhin ein gutes Familien leben gewöhnt, ist nie, außer in der Pensionszeit, von zu Hause fortgelommen. Sie wird Sehnsucht haben und wiederkommen. Pass' auf, Frank, so kommt es zuletzt doch. Wir werden das schon in einigen Wochen erleben. Also, ich schweige wie das Grab." Arm in Arm gingen die beiden Herren zu den anderen zurück. Lore sah ihrem Manne entgegen. Sein flammender Blick traf den ihren. Da wandte sie, bis ins Herz hinein erzitternd, den blonden Kopf ab. Später spielte sie! Spielte schon jetzt wie eine Künstlerin! Herr von Stetten und Prinz Leuchtenberg sahen sich an. In beider Blick stand die maßlos erstaunte Frage: „Ja, was ist denn das?" Frank Dahlmann, hatte das Gesicht mit der Hand be schattet. Er saß regungslos da und trank diese Töne in sich hinein mit hungriger Gier. Er trank diese sehn süchtigen Töne, und die Frage marterte ihn: „Wem wird Lores große, alles in sich schließende Liebe einst gelten? Denn vorerst kennt sie sich selbst noch nicht! Oder doch?" Man umringte Lore, küßte ihr die Hände, umarmte sie. Die Mutter hatte sogar geweint. Prinz Leuchtenberg sagte ergriffen: „Weißt du eigentlich, daß du eine große Künstlerin bist, kleine Schwägerin?" Lores Blick verdunkelte sich, ging zu Frank. Der lächelte ihr zu. Wildes Weh schnürte Lores Brust zusammen. Wenn sie jetzt hin zu Frank stürzte, ihm zuschrie: „Schick' mich nicht fort, Frank, ich liebe dich doch!" Er trat auf sie zu: „Siehst du, kleine Lore, wie recht ich hatte?"